– 07.10.2025 in Hamburg: BdV klärt Haftung bei Unfällen durch Herbstlaub auf Gehwegen.
– Grundstückseigentümer:innen und oft Mieter:innen müssen Gehwege im Herbst von Laub freihalten.
– Privathaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzforderungen durch nicht geräumtes Laub.
Herbstlaub birgt Unfallrisiken: Wer räumt und wer haftet?
Das bunte Herbstlaub verwandelt Straßen und Gehwege rasch in potenzielle Rutschfallen. Der Bund der Versicherten (BdV) warnt in seiner Pressemitteilung vom 07.10.2025 aus Hamburg davor, die Folgen dieser Gefahren zu unterschätzen. Verantwortlich für die Beseitigung des Laubs auf öffentlichen Straßen und Wegen sind die Kommunen. Sobald private Grundstücke an Gehwege angrenzen, fällt die Pflicht zur Beseitigung auf die Eigentümer*innen. Diese müssen demnach nicht nur ihr eigenes Grundstück, sondern auch die angrenzenden Gehwege und Zugänge laubfrei halten.
„Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert im Falle eines Unfalls teure Schadensersatzforderungen“, erläutert BdV-Vorständin Bianca Boss. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Eigentümerinnen und oft auch Mieterinnen, für sichere Wege zu sorgen. Häufig übertragen Vermieter*innen diese Verpflichtung auf ihre Mietparteien. Kommen diese der Pflicht nicht nach, haften sie mit ihrem Privatvermögen und ihren Einkünften bis hin zur Pfändungsgrenze.
Im Schadensfall greift die Privathaftpflichtversicherung, die sowohl berechtigte Schadensersatzforderungen übernimmt als auch unberechtigte Ansprüche – notfalls auch gerichtlich – abwehrt. Eine Ausnahme bilden unbebaute Grundstücke oder vermietete Gebäude, die nicht selbst genutzt werden: Hier ist meist eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig. „Vermieterinnen und Vermieter sollten klären, ob eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig ist“, empfiehlt Boss. Ein Blick in die Vertragsbedingungen oder eine Rückfrage beim Versicherer schafft Klarheit.
Wie Gerichte die Pflicht zur Laubbeseitigung bewerten
Grundstückseigentümer und Mieter sind verpflichtet, Gehwege im Herbst von Laub zu befreien, um Unfälle zu vermeiden. Die Rechtsprechung klärt zunehmend, wie intensiv und in welchem Umfang diese Verkehrssicherungspflicht erfüllt werden muss. Dabei zeigen Urteile eine klare Linie: Es besteht keine Pflicht zur permanenten Laubbeseitigung, sondern zum regelmäßigen Reinigen im zumutbaren Rahmen. Zudem haben Gerichte festgelegt, dass Fußgänger eine gewisse Mitverantwortung tragen und Eigentümer bei Abwesenheit eine Vertretung organisieren müssen.
Verkehrssicherungspflicht im Alltag
Die folgende Liste fasst wesentliche Entscheidungen der Gerichte von 2005 bis 2018 zusammen. Sie verdeutlicht die Entwicklung der Anforderungen:
- 11.10.2005 – LG Berlin: Verpflichtung zu dauerhafter Laubfreiheit besteht nicht; eine regelmäßige Reinigung genügt, dauerhafte Sauberkeit gilt als unzumutbar (Quelle: GEV Versicherung).
- 14.11.2007 – LG Coburg: Fußgänger trägt im Unfallfall eine Teilschuld, wenn nicht mit vollständiger Laubbeseitigung gerechnet werden kann; lückenlose Reinigung ist unzumutbar (Quelle: GEV Versicherung).
- 28.02.2012 – OLG Schleswig: Die Pflichtigen müssen bei Abwesenheit, zum Beispiel im Urlaub, eine Vertretung organisieren, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen (Quelle: Haufe).
- 01.10.2018 – LG Frankfurt a. M.: Laubfreie Gehwege sind lediglich zwischen 7 und 20 Uhr realistisch. Bei einer regelmäßigen Reinigung besteht keine Haftung bei Unfällen (Quelle: Haufe).
Damit verlangt die Rechtsprechung von Grundstückseigentümern und Mietern eine Ausgewogenheit zwischen praktischer Umsetzbarkeit und Sicherheit. Die Gerichte erkennen, dass absolute Sauberkeit nicht erwartet werden kann, wohl aber eine gewissenhafte Pflege, die sich an den lokalen Verhältnissen und der Möglichkeit zur Leistung orientiert.
Fußgänger sind ebenfalls in die Verantwortung einzubeziehen. Das LG Coburg hebt hervor, dass eine Mitverantwortung besteht, wenn die Laubbeseitigung nicht lückenlos erfolgen kann. Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auf eine sorgfältige Organisation – insbesondere im Falle von längeren Abwesenheiten. Hierbei rät die Rechtsprechung, eine Vertretung zu benennen, um eine Gefährdung auszuschließen.
Diese Urteile prägen die praktische Handhabung der Laubbeseitigung im Alltag. Eigentümer nutzen sie für die Orientierung, welche Maßnahmen und Häufigkeit der Reinigung erforderlich sind, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Urteilstabelle im Überblick
| Datum | Gericht | Kernaussage | Quelle/Link |
|---|---|---|---|
| 11.10.2005 | LG Berlin | Keine Pflicht zur permanenten Laubbeseitigung; regelmäßige Reinigung genügt | https://www.gev-versicherung.de/ratgeber/laub-entfernen-pflicht-oder-nicht/ |
| 14.11.2007 | LG Coburg | Fußgänger kann Teilschuld treffen; lückenlose Reinigung unzumutbar | https://www.gev-versicherung.de/ratgeber/laub-entfernen-pflicht-oder-nicht/ |
| 28.02.2012 | OLG Schleswig | Verpflichtung zur Organisation einer Vertretung bei Abwesenheit (z. B. Urlaub) | https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/verkehrssicherungspflicht-neue-regeln-nach-der-weg-reform_84342_553446.html |
| 01.10.2018 | LG Frankfurt a. M. | Laubfreie Gehwege zwischen 7 und 20 Uhr realistisch; bei regelmäßiger Reinigung keine Haftung | https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/verkehrssicherungspflicht-neue-regeln-nach-der-weg-reform_84342_553446.html |
Diese Rechtsprechung ermöglicht es den Betroffenen, ihre Pflichten klarer einzuschätzen und in der Praxis umzusetzen – mit Blick auf die Verkehrssicherheit bei der Laubbeseitigung im Herbst.
Zahlenbild zu Unfällen durch Laub und Haftungsfragen
Im Herbst 2023 wurden in Köln 32 Sturzunfälle gemeldet, die auf rutschiges Laub zurückzuführen sind (Stand: 2024, Quelle: Wikipedia). Diese Zahl verdeutlicht die Unfallgefahr, die Laub auf Gehwegen darstellen kann – vor allem bei Nässe, wenn das Laub seine rutschige Wirkung entfaltet. Grundstückseigentümer haben daher eine konkrete Verantwortung, ihre Verkehrssicherungspflicht ernst zu nehmen und Gehwege von Laub zu befreien, um Verletzungen zu vermeiden.
Auf bundesweiter Ebene zeigen gerichtliche Entscheidungen, wie häufig Haftungsfragen rund um die Verkehrssicherungspflicht tatsächlich relevant werden. Im Zeitraum von 2021 bis 2024 bestanden durchschnittlich 210 haftungsrelevante Gerichtsurteile pro Jahr in Deutschland (Stand: Frühjahr 2025, Quelle: Wikipedia). Diese Urteile betreffen beispielsweise Fälle, in denen Personen durch nicht geräumtes Laub auf privaten oder angrenzenden Gehwegen zu Schaden kommen. Die relativ hohe Anzahl unterstreicht, dass Laubfallen nicht nur ein lokales, sondern ein gesamtdeutsches Problem mit rechtlichen Folgen darstellen.
Um die finanziellen Risiken solcher Haftungsfälle abzusichern, empfiehlt sich für Eigentümer eine passende Versicherung. Die Jahresprämien für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht liegen für ein Einfamilienhaus zwischen 60 und 140 Euro (Stand: 2025, Quelle: Öko-Test). Diese Versicherung schützt vor Ansprüchen Dritter, wenn etwa durch versäumtes Laubräumen ein Sturz verursacht wird und daraus Schadensersatzforderungen resultieren. Sie ergänzt die Privathaftpflicht, die in der Regel nur für den eigenen Verantwortungsbereich gilt und nicht automatisch für vermietete oder unbebaute Grundstücke.
Zahlenbild: Unfälle und Urteile
Die Kombination aus lokalen Fallzahlen mit bundesweiten Gerichtsurteilen zeigt, wie groß die Bedeutung der Verkehrssicherungspflicht bei Laub ist. Selbst eine handhabbare Menge Laub birgt für Eigentümer das Risiko beträchtlicher Haftung. Die Absicherung über eine spezielle Haftpflichtversicherung bietet wichtige finanzielle Entlastung im Ernstfall. Das Bewusstsein für diese Pflichten ist daher essenziell, um vermeidbare Unfälle und kostspielige Folgen zu verhindern.
Warum Rutschgefahr alle betrifft: Verantwortung und Vorsicht im Alltag
Rutschige Gehwege, verbliebenes Herbstlaub oder feuchte Blätter verursachen im Alltag regelmäßig Unfälle, die Menschen jeden Alters betreffen. Ob mit dem Kinderwagen unterwegs, für Seniorinnen und Senioren auf dem Weg zum Einkaufen oder für Berufspendlerinnen und Pendler auf dem Fußweg zur Haltestelle – die Gefahr, ins Rutschen zu geraten, stellt eine alltägliche Herausforderung dar. Betroffen davon sind nicht nur Passantinnen und Passanten, sondern auch diejenigen, die Wege und Grundstücke in Pflege haben.
Eigentümerinnen und Eigentümer stehen in der Verantwortung, sowohl ihr Grundstück als auch angrenzende Gehwege von potenziellen Gefahrenquellen wie nassem Laub oder Eis freizuhalten. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht verpflichtet sie, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen, damit Unfälle möglichst vermieden werden. Oft übertragen Vermieterinnen und Vermieter diese Aufgaben auf ihre Mieterinnen und Mieter. Daraus folgt: Auch diejenigen, die Räume oder Häuser bewohnen, tragen eine Pflicht zur regelmäßigen Pflege und Kontrolle, um das Risiko von Stürzen zu minimieren.
Auf öffentlichen Straßen und Wegen sind die Kommunen zuständig. Sie müssen dafür sorgen, dass diese Bereiche sicher begehbar bleiben. Dennoch kann niemand sich ausschließlich auf den vollständigen Schutz durch Dritte verlassen. Auch Passantinnen und Passanten sind gefragt, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen. Die Rechtsprechung sieht deren Verhalten in bestimmten Fällen gesondert und mancherorts wird sogar eine Teilschuld anerkannt, wenn Sicherheitsregeln nicht beachtet werden (siehe Kapitel 2).
Finanziell können Unfälle mit Sturzfolgen gravierend sein. Private Haftpflichtversicherungen reduzieren solche Risiken, indem sie bei Schadenersatzforderungen einspringen. Eine Versicherung ersetzt jedoch nicht die Pflicht zur Prävention. Wer Laub, Schnee oder Eis nicht rechtzeitig entfernt, setzt sich und andere unnötig Gefahren aus. Die Kombination aus Verantwortungsbewusstsein der Eigentümerinnen und Eigentümer, umsichtigem Handeln der Mieterinnen und Mieter, engagierten Kommunen und wachsamer Vorsicht der Fußgängerinnen und Fußgänger ist unerlässlich, um die Rutschgefahr im Alltag dringlich zu begrenzen.
Was jetzt zu tun ist: Verantwortung sichern und gut vorbereitet sein
Mieter und Eigentümer sind gut beraten, ihre Miet- und Hausordnungen sorgfältig zu überprüfen, damit alle Pflichten klar geregelt sind – etwa wer für das Laubräumen zuständig ist. Das Festlegen von Räumplänen hilft dabei, dass Verantwortlichkeiten eindeutig verteilt und umgesetzt werden. Ebenso wichtig ist es, bei Abwesenheit, etwa im Urlaub, eine Vertretung zu organisieren, die sich um die Verkehrssicherungspflichten kümmert und so Haftungsrisiken vermeidet.
Auch ein genauer Blick auf die bestehenden Versicherungsverträge sollte jetzt erfolgen. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Privathaftpflichtversicherung und klären Sie, ob diese für alle relevanten Fälle ausreichend Schutz bietet. Für unbebaute Grundstücke oder vermietete Objekte besteht häufig Bedarf an einer separaten Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine direkte Rückfrage beim Versicherer, um den Versicherungsschutz sicherzustellen.
Darüber hinaus gilt: Halten Sie alle Aufgaben- und Vertretungsregelungen schriftlich fest. Dies schafft Klarheit und verhindert Missverständnisse im Schadensfall. Mit diesen Schritten lässt sich der Alltag durch gut geregelte Zuständigkeiten und angepassten Versicherungsschutz sicherer gestalten – und finanzielle Risiken reduzieren.
Die Inhalte dieses Beitrags basieren auf einer Pressemitteilung des Bund der Versicherten e. V.
Weiterführende Quellen:
- „Das Landgericht Berlin entschied am 11.10.2005, dass keine Pflicht zur permanenten Laubbeseitigung auf Gehwegen besteht; Eigentümer müssen regelmäßig reinigen, eine dauerhafte Sauberkeit ist nicht zumutbar.“ – Quelle: https://www.gev-versicherung.de/ratgeber/laub-entfernen-pflicht-oder-nicht/
- „Das Landgericht Coburg urteilte am 14.11.2007, dass Fußgänger bei Sturz durch rutschiges Laub eine Teilschuld trifft, wenn der Eigentümer keine erkennbare Pflicht verletzt; eine lückenlose Reinigungsverpflichtung ist unzumutbar.“ – Quelle: https://www.gev-versicherung.de/ratgeber/laub-entfernen-pflicht-oder-nicht/
- „Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte am 01.10.2018, dass laubfreie Gehwege nur von 7 bis 20 Uhr erwartet werden können und Eigentümer, die regelmäßig reinigen, nicht haften.“ – Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/verkehrssicherungspflicht-neue-regeln-nach-der-weg-reform_84342_553446.html
- „Das OLG Schleswig entschied am 28.02.2012, dass zur Laubbeseitigung verpflichtete Eigentümer bei Abwesenheit (z. B. Urlaub) eine Vertretung organisieren müssen, ohne selbst zurückkehren zu müssen.“ – Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/verkehrssicherungspflicht-neue-regeln-nach-der-weg-reform_84342_553446.html
- „Das OLG Karlsruhe entschied, dass herüberwehendes Laub vom Nachbargrundstück grundsätzlich zu dulden ist; ein Ausgleich kommt nur bei unzumutbarer Beeinträchtigung jenseits ortsüblicher Belastung in Betracht.“ – Quelle: https://www.gev-versicherung.de/ratgeber/laub-entfernen-pflicht-oder-nicht/
- „Im Herbst 2023 gab es in der Stadt Köln 32 gemeldete Sturzunfälle auf Gehwegen infolge von rutschigem Laub (Stand: 2024).“ – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Laubfall
- „Zwischen 2021 und 2024 wurden in Deutschland pro Jahr durchschnittlich 210 haftungsrelevante Gerichtsurteile zu Gehwegunfällen durch Laub veröffentlicht (Stand: Frühjahr 2025).“ – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht
- „Die Versicherungsprämien für Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht lagen 2025 bundesweit bei 60 bis 140 Euro/Jahr für ein Einfamilienhaus (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.oekotest.de/geld-versicherungen/Rutschgefahr-durch-feuchtes-Laub-Wann-Sie-den-Gehweg-raeumen-muessen_13226_1.html


7 Antworten
‚Verkehrssicherungspflicht‘? Das klingt ja nach viel Bürokratie! Ich mache einfach immer alles selber im Herbst. Aber was ist mit den Nachbarn? Sind die auch zuständig? Wie regelt ihr das?
‚Verkehrssicherungspflicht‘ klingt kompliziert, aber es geht um unsere Sicherheit! Mich würde interessieren: Was macht ihr wenn’s stark regnet und das Laub rutschig wird? Bleibt da jeder allein verantwortlich?
Es ist wirklich wichtig, dass jeder seine Pflichten kennt! Ich wusste nicht mal, dass ich für den Gehweg zuständig bin! Was passiert eigentlich, wenn man nichts macht? Kann man dann verklagt werden?
Ja genau! Wenn ein Unfall passiert und du hast nichts gemacht, kannst du echt Probleme bekommen! Ich würde mir auf jeden Fall ne Versicherung holen!
Ich finde die Info über die Haftung bei Laub sehr wichtig. Es ist echt krass, dass man für sowas verantwortlich ist. Wie handhabt ihr das in eurer Nachbarschaft? Gibt es da viele Unfälle? Wäre schön, mehr dazu zu hören.
Ja, ich habe auch schon von Leuten gehört, die durch Laub gefallen sind. Man denkt gar nicht daran, wie gefährlich das sein kann! Habt ihr Tipps, wie man das am besten wegräumen kann?
Ich finde das Thema echt spannend. Die Gerichte scheinen ja recht viel darüber zu entscheiden. Wie seht ihr das? Sollten Mieter immer selbst dafür sorgen oder sollte der Vermieter sich mehr kümmern?