Heiße Aussichten: Kommunale Wärmeplanung bringt Flexibilität und Transparenz

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 24.05.2023
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Neues Gesetz für kommunale Wärmeplanung soll klimaneutrale Wärmeversorgung ermöglichen

Ein neues Gesetz soll die klimaneutrale Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden vorantreiben. Der Vorentwurf zum Gesetz für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze sieht die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen vor, die es den Kommunen ermöglichen sollen, ihre eigene Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Die Technologieoffenheit soll dabei im Vordergrund stehen, um den Städten und Gemeinden die Wahl der Technologie zu ermöglichen, die am besten geeignet und damit kostengünstig zu den Bedingungen vor Ort passt.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), betont die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger:

“Das gibt Freiraum für lokale Lösungen, die am besten geeignet und damit die kostengünstigste für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind: Sie können anhand der Pläne ihrer Kommune sehen, ob wirklich nur eine Wärmepumpe mit Anschluss ans Stromnetz in Betracht kommt oder die Möglichkeit entstehen wird, ans Fernwärmenetz angeschlossen zu werden oder das Gasnetz vor der Tür auf grüne Gase, wie Biomethan oder Wasserstoff, umgerüstet werden soll.2

Die Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne sind aus VKU-Sicht realistisch und machbar: Großstädte sollen bis Ende 2026 und kleinere Städte bis Ende 2028 Wärmepläne erstellt haben, um bis 2045 ohne fossile Brennstoffe zu heizen. Auch bei den Gasnetzen gibt es bereits Gasnetzgebietstransformationspläne (GTP) oder Pläne für effiziente Wärmenetze. Die Systematik des Gesetzentwurfes erscheint schlüssig: Bestandsanalyse, Potentialanalyse und Zielszenario sind erprobte Vorgehensweisen bei Wärmeplänen.

Allerdings gibt es auch Kritik: Die Forderung nach einem 50-prozentigen Anteil bei der Fernwärme im Jahr 2035 wird als unrealistisch angesehen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für möglichst optimale kommunale Wärmepläne zwar örtliche Daten notwendig sind, aber kein detailliertes Kataster geschaffen werden muss. Die Wärmepläne müssen weitestgehend auf Basis der bereits vorliegenden Daten erstellt werden können. Die Datenbasis ist von Ort zu Ort unterschiedlich.

“Wir dürfen nicht in die Komplexitätsfalle laufen. Hier sollte das Bauministerium den Gesetzentwurf deutlich abspecken: Keep it simple muss auch hier der Maßstab sein”, so Liebing.

Das geplante Wärmeplanungsgesetz soll GEG (Gebäudeenergiegesetz) und Wärmeplanungsgesetz miteinander verzahnen und echte Technologieoffenheit in beiden Gesetzen verankern. Der VKU begrüßt grundsätzlich den Vorentwurf zum Wärmeplanungsgesetz aus dem federführenden Bundesbauministerium.

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

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