– Hausratversicherung schützt finanziell bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
– Nach Einbruch sofort Polizei und Versicherer informieren mit Schadensliste.
– Versicherungssumme regelmäßig an Wiederbeschaffungswert des Hausrats anpassen.
Winterzeit ist Einbruchzeit
Mit der Zeitumstellung und früher einsetzender Dunkelheit steigt die Einbruchsgefahr in den Wintermonaten deutlich an. Der Bund der Versicherten (BdV) weist in seiner Pressemitteilung vom 29. Oktober 2025 auf diesen Zusammenhang hin und erklärt, wie sich Haushalte gegen die finanziellen Folgen von Einbruchdiebstählen schützen können.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2024 insgesamt 78.436 Wohnungseinbruchdiebstähle mit einer geschätzten Schadenhöhe von 350 Millionen Euro (Stand: 29.10.2025)*. Diese Zahlen unterstreichen die Bedeutung ausreichenden Versicherungsschutzes.
Im Schadensfall sollten Betroffene umgehend die Polizei informieren, damit diese den Einbruch aufnehmen und Spuren dokumentieren kann. Parallel ist die umgehende Schadenmeldung beim Versicherer erforderlich. Sowohl Versicherer als auch Polizei benötigen eine detaillierte Stehlgutliste aller entwendeten Gegenstände. Der BdV rät Verbrauchern, ihren Besitz regelmäßig zu dokumentieren – durch Fotos, Listen und das Aufbewahren von Rechnungsbelegen. Diese Vorarbeit erleichtert im Ernstfall die schnelle Erstellung der benötigten Aufstellung.
„In der Hausratversicherung ist der komplette Hausrat unter anderem auch gegen Einbruchdiebstahl versichert. Sie deckt den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen ab“,* sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Zum versicherten Hausrat gehören Möbel, Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck und Bargeld – wobei für letztere oft spezielle Entschädigungsgrenzen gelten.
„Sind beim Einbruch Vandalismusschäden entstanden, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel auch die Kosten für deren Beseitigung“,* ergänzt Boss. Zudem empfiehlt die Expertin regelmäßige Überprüfungen der Versicherungssumme: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten zudem regelmäßig prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch dem Wiederbeschaffungswert ihres Hausrats entspricht.“*
Wie sich die Einbruchs-Zahlen entwickelt haben
Die Entwicklung der Wohnungseinbrüche in Deutschland zeigt Schwankungen mit deutlichen Ausschlägen nach oben und unten. Diese Entwicklung lässt sich anhand der polizeilichen Kriminalstatistik nachvollziehen.
Entwicklung der Fallzahlen (alt → neu)
Die historische Betrachtung offenbart markante Schwankungen. Den Höchststand verzeichnete die Statistik mit 167.136 Wohnungseinbrüchen im Jahr 2015. In den folgenden Jahren ging die Zahl kontinuierlich zurück und erreichte 2021 einen Tiefstwert von 54.235 Fällen. Für 2023 meldet die Polizeistatistik 77.819 Fälle – das entspricht einem Anstieg um 18,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.*
| Jahr | Fallzahl | Veränderung | Stand |
|---|---|---|---|
| 2015 | 167.136 | Höchststand | 2015 |
| 2021 | 54.235 | Tiefstwert | 2021 |
| 2023 | 77.819 | +18,1 % ggü. Vorjahr | 2023 |
Aufklärungsquote & Tageszeiten
Nur 14,9 Prozent der Wohnungseinbrüche wurden 2023 aufgeklärt.* Die zeitliche Konzentration der Taten liegt in den Abendstunden zwischen 16 und 20 Uhr.*
Diese Zahlen spiegeln die Entwicklung der Fallzahlen und der Aufklärungsrate wider.
Versicherungsschutz: Pflichten und Fallstricke
Nach einem Einbruch zählt schnelles und richtiges Handeln. Versicherte müssen bestimmte Pflichten erfüllen, um ihren vollen Schutzanspruch nicht zu gefährden. Wer die notwendigen Schritte verzögert oder versäumt, riskiert Leistungskürzungen oder im schlimmsten Fall den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.
Meldung, Schadenminderung, Fristen
Die unverzügliche Schadenmeldung beim Versicherer gehört zu den wichtigsten Verpflichtungen nach einem Einbruch (Stand: 2024). "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern – in der Praxis meist innerhalb weniger Tage. Parallel dazu müssen Versicherte alles Zumutbare unternehmen, um weitere Schäden abzuwenden oder zu mindern. Ein offen stehendes Fenster nach dem Einbruch zu schließen oder erste Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen, zählt zu diesen Obliegenheiten.
Die Polizei benötigt für ihre Ermittlungen eine detaillierte Stehlgutliste, die dem Versicherer vorzulegen ist.*
Wann die Versicherung zahlen kann – und wann nicht
Selbst bei nachgewiesenem Einbruch kann die Versicherungsleistung gekürzt werden, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt (Stand: 2025). Typische Beispiele sind:
- Dauerhaft gekippte Fenster in Abwesenheit
- Offenstehende Terrassentüren während eines mehrstündigen Ausflugs
- Defekte Schlösser, die über längere Zeit nicht repariert wurden
In solchen Fällen prüfen Versicherer genau, ob der Versicherte die einfachsten Sicherheitsvorkehrungen außer Acht gelassen hat. Bei leichter Fahrlässigkeit bleibt der Schutz dagegen in der Regel vollständig erhalten.
Für komplexe Fälle oder bei Streitigkeiten mit der Versicherung empfiehlt sich frühzeitig der Rat von Rechtsexperten. Verbraucherschutzorganisationen bieten hier oft erste Orientierung und können bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche unterstützen.
Prävention: Staatliche Förderung und sinnvolle Maßnahmen
Moderne Sicherheitstechnik schützt nicht nur vor Einbrüchen, sondern wird auch finanziell unterstützt. Der Staat fördert technische Schutzmaßnahmen mit Zuschüssen bis zu 1.600 Euro für Einzelmaßnahmen (Stand: 2023)*. Diese Förderung macht Investitionen in Alarmanlagen, hochwertige Tür- und Fenstersicherungen sowie Überwachungstechnik besonders attraktiv. Wer sein Eigentum schützen möchte, sollte sich über die verschiedenen Fördertöpfe informieren – die Investition lohnt sich doppelt: durch erhöhte Sicherheit und finanzielle Unterstützung.
Förderprogramme & Zuschüsse
Die staatliche Förderung erleichtert die Anschaffung professioneller Sicherheitstechnik erheblich. Förderfähig sind insbesondere:
- Alarmanlagen mit professioneller Installation
- Mechanische Sicherungen für Türen und Fenster
- Videoüberwachungssysteme mit Datenschutzzertifizierung
Interessierte finden detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren bei den zuständigen Stellen* – die Investition in Sicherheit wird damit nicht nur sinnvoll, sondern auch finanziell attraktiv.
Ausblick: Was Betroffene jetzt wissen sollten
Ein Einbruch hinterlässt mehr als nur materielle Schäden. Das Gefühl, in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher zu sein, belastet viele Betroffene noch lange nach der Tat. Zugleich stellen Wohnungseinbrüche eine erhebliche Herausforderung für Polizei und Versicherungsmarkt dar. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 78.436 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert*.
Wer einen Einbruch bemerkt, sollte umgehend die Polizei informieren. Nur so können Spuren gesichert und der Schaden offiziell dokumentiert werden. Parallel dazu ist die umgehende Schadenmeldung beim Versicherer entscheidend. Hier benötigen sowohl die Polizei als auch die Versicherungsgesellschaft eine detaillierte Auflistung aller gestohlenen Gegenstände. Der Bund der Versicherten empfiehlt Versicherten, ihren Besitz regelmäßig zu dokumentieren, zu fotografieren und Rechnungsbelege aufzubewahren. Diese Vorarbeit erweist sich im Ernstfall als wertvoll.
Für weiterführende Informationen bieten sich die Infoblätter des BdV an, die bereits in Kapitel 1 vorgestellt wurden. Sie enthalten konkrete Handlungsempfehlungen zur Hausratversicherung und zum Verhalten im Schadenfall. Betroffene finden dort auch Hinweise zur regelmäßigen Überprüfung der Versicherungssumme, um sicherzustellen, dass der Hausrat angemessen abgesichert bleibt.
Im Falle eines Einbruchs stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung: die Polizei für die Strafverfolgung, der eigene Versicherer für die Schadenregulierung und Verbraucherorganisationen wie der Bund der Versicherten für rechtliche und versicherungstechnische Unterstützung.
Die hier zusammengefassten Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Weiterführende Quellen:
- „Im Jahr 2024 gab es in Deutschland 78.436 polizeilich erfasste Wohnungseinbruchdiebstähle mit geschätzten Schäden von 350 Millionen Euro (Stand: 2024).“ – Quelle: https://www.polizei-dein-partner.de/themen/einbruchschutz/einbruchschutz-intensiv/detailansicht-einbruchschutz-intensiv/artikel/einbruch-statistik.html
- „Nach einem Höchststand von 167.136 Wohnungseinbrüchen im Jahr 2015 sanken die Fallzahlen bis 2021 deutlich auf 54.235, stiegen jedoch bis 2023 wieder auf 77.819 Fälle (+18,1 % gegenüber Vorjahr); Einbrüche häufen sich besonders im Winterhalbjahr (Stand: 2023).“ – Quelle: https://www.aroundhome.de/neuigkeiten/einbrueche-nehmen-zu-die-dunkle-jahreszeit-ist-hochsaison-fuer-taeter/
- „Die Aufklärungsquote der Wohnungseinbruchdiebstähle in Deutschland sank 2023 auf ein Rekordtief von 14,9 Prozent (Stand: 2023).“ – Quelle: https://de.statista.com/themen/2938/kriminalitaet-in-deutschland-wohnungseinbruchdiebstaehle/
- „Im Jahr 2023 geschieht in über 36 Prozent der Wohnungseinbrüche die Tat zwischen 16 und 20 Uhr, wobei die Zunahme der Einbrüche in der Winterzeit besonders ausgeprägt ist; für 2024 wird regional erneut eine Zunahme erwartet (Stand: 2023/2024).“ – Quelle: https://www.freihoff-gruppe.de/winterzeit-ist-einbruchszeit/
- „Großstädte sowie Regionen entlang von Fernstraßen und Bahntrassen sind besonders von Wohnungseinbrüchen betroffen, während die Einbruchsrate in ländlichen Gebieten signifikant niedriger ist (Stand: 2023).“ – Quelle: https://www.aroundhome.de/neuigkeiten/einbrueche-nehmen-zu-die-dunkle-jahreszeit-ist-hochsaison-fuer-taeter/
- „Der Staat fördert seit Jahren technische Maßnahmen zum Einbruchschutz, wobei 2023 zahlreiche Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen bis zu 1.600 Euro unterstützt wurden (Stand: 2023).“ – Quelle: https://www.gdv.de/gdv/themen/schaden-unfall/zahl-der-einbrueche-steigt-im-winter-um-40-prozent-11674
- „Versicherungsnehmer müssen im Schadenfall den Eintritt eines Schadens unverzüglich melden und Schäden aktiv abwenden oder mindern, da sonst der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen kann (Stand: 2024).“ – Quelle: https://wohngebaeudeversicherung.info/versicherungsschutz/pflichten-im-schadensfall/
- „Leistungen von Hausratversicherungen können bei grober Fahrlässigkeit des Versicherten, etwa durch offen gelassene Fenster beim Einbruch, eingeschränkt oder verweigert werden; Unterschiede bestehen je nach Anbieter und Vertrag (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.versicherungsrechtsiegen.de/hausratversicherung-bei-eigenverschulden-wann-zahlt-die-versicherung-trotzdem/
8 Antworten
‚Die Polizei informieren‘ klingt so einfach, aber ich glaube viele sind da unsicher nach einem Einbruch. Wie geht man am besten mit der Polizei um? Was sind wichtige Punkte?
‚Details auflisten‘ klingt nach viel Aufwand! Gibt es dafür Vorlagen oder Apps? So könnte das einfacher werden.
‚Hausratversicherung‘ klingt gut, aber viele wissen gar nicht genau, was versichert ist. Sollte nicht jeder eine Übersicht über seinen Versicherungsschutz haben? Welche Informationen braucht man dafür?
Es ist wirklich krass, wie viele Einbrüche es gibt, besonders im Winter. Ich finde, wir sollten mehr Aufklärung darüber machen. Kennt jemand gute Präventionsmaßnahmen?
Ja, das stimmt! Ich denke auch an Alarmanlagen oder Sicherheitskameras. Wo kann man sich denn über staatliche Förderungen informieren?
Ich finde die Zahlen zu Einbrüchen wirklich erschreckend. Es ist wichtig, dass wir alle über die Risiken Bescheid wissen. Hat jemand Erfahrungen mit der Dokumentation von Hausrat gemacht? Wie geht man da am besten vor?
Ich habe meine Sachen auch fotografiert und eine Liste gemacht. Das hilft echt! Aber ich frage mich, was passiert, wenn man mal etwas vergisst aufzuschreiben?
Ich kann das nur unterstützen! Diese Dokumentation gibt einem ein besseres Gefühl. Gibt es spezielle Tipps, um sicherzustellen, dass man alles richtig macht?