– Hausratversicherung schützt Terrasse, Balkon, Garten nur bei Einbruchdiebstahl, nicht einfachem Diebstahl.
– Vor Urlaubsreise hochwertige Gartenmöbel oder Grills fixieren oder in abschließbaren Innenräumen lagern.
– Sturmschäden nur bei versicherungsrechtlichem Sturm (ab Windstärke 8); Überschwemmungsschutz erfordert Elementarschadenversicherung.
Wertgegenstände im Freien vor Urlaubsabwesenheit richtig absichern
Wer seinen Sommerurlaub plant, sollte auch an den Schutz von Wertgegenständen außerhalb des Hauses denken. Besonders auf Terrassen, Balkonen oder im Garten stehen häufig hochwertige Gartenmöbel, teure Grills oder andere Gegenstände, die oft ungeschützt Wind, Wetter und Diebstahl ausgesetzt sind. „Wer längere Zeit nicht zu Hause ist, sollte prüfen, ob diese Dinge richtig gesichert und ausreichend versichert sind“, mahnt Bianca Boss, Vorständin des Bundes der Versicherten (BdV).
Grundsätzlich umfasst die Hausratversicherung auch Außenbereiche wie Terrassen oder Balkone, denn sie deckt den sogenannten Versicherungsort ab. Doch Vorsicht: Versichert sind hier meist nur bestimmte Gefahren, etwa Einbruchdiebstahl. Werden Gegenstände jedoch ohne größere Hindernisse von frei zugänglichen Flächen entwendet, handelt es sich in der Regel um einfachen Diebstahl – diesen schützt ein Standard-Hausrattarif oft nicht. „Einige Anbieter bieten Erweiterungen, die auch diesen Fall mit abdecken können. Am besten schaut man einfach in die Versicherungsbedingungen oder fragt direkt beim Versicherer nach“, rät Boss.
Neben Diebstahl stellen auch Unwetter im Sommer eine Gefahr dar. Die Hausratversicherung ersetzt Sturmschäden aber nur, wenn die Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h (Windstärke 8) erreicht. Schäden durch Überschwemmungen infolge von Starkregen oder überlaufenden Gewässern sind ausgeschlossen. Dafür ist eine Elementarschadenversicherung als zusätzlicher Baustein notwendig.
Um Wertgegenstände bestmöglich zu schützen, empfiehlt der BdV: „Wenn möglich sollten lose Wertgegenstände wie hochwertige Gartenmöbel oder teure Grills während der Urlaubsreise fixiert oder noch besser in abschließbaren Innenräumen gelagert werden. So sind sie auch im Fall eines Unwetters geschützt.“ Diese einfachen Maßnahmen helfen, materielle Verluste zu vermeiden und den Versicherungsschutz zu sichern.
Versicherungsfallen und aktuelle Trends bei Diebstahl und Unwetterschäden im Außenbereich
Das steigende Interesse an Aktivitäten im Freien und die zunehmende Wertsteigerung von Gartenmöbeln, Grills oder anderen Gegenständen im Privatgarten führen zu wachsenden Risiken von Diebstählen und Unwetterschäden im Außenbereich. Immer mehr Menschen verbringen ihre Zeit auf Terrasse, Balkon oder im heimischen Garten – sei es zur Erholung, für Familienfeste oder als erweiterter Wohnraum. Dabei geraten diese Bereiche nicht nur leichter ins Visier von Dieben, sondern sind durch häufigere Extremwetterereignisse auch stärker von Schäden betroffen.
Das veränderte Freizeitverhalten hat dazu geführt, dass besonders im Sommer teure und zum Teil ungesicherte Wertgegenstände im Außenbereich zurückbleiben. Dies macht sie für Gelegenheitstäter attraktiv, denn der sogenannte einfache Diebstahl – etwa das Mitnehmen eines Stuhls oder Grills von der frei zugänglichen Terrasse – ist häufig nur unzureichend durch Standard-Hausratversicherungen abgedeckt. Wie BdV-Vorständin Bianca Boss erklärt: „Wer längere Zeit nicht zu Hause ist, sollte prüfen, ob diese Dinge richtig gesichert und ausreichend versichert sind.“ Viele Versicherungsverträge umfassen zwar den Außenbereich, jedoch meist nur in Verbindung mit bestimmten Gefahren wie Einbruchdiebstahl. Für den einfachen Diebstahl von außen reicht der Schutz häufig nicht aus, sodass Verbraucher genau die Bedingungen ihrer Policen kennen sollten.
Parallel dazu nimmt die Gefahr von Unwetterschäden zu. Heftige Windböen und Starkregen, wie sie in den vergangenen Jahren immer häufiger auftreten, können Gartenmöbel beschädigen oder spülen Gegenstände weg. Versicherungstechnisch gilt jedoch, dass Sturmschäden nur abgedeckt sind, wenn die Windgeschwindigkeit bei mindestens 62 km/h liegt – also offiziell als versicherungsrechtlicher Sturm eingestuft wird. Überschwemmungsschäden, die etwa durch Starkregen entstehen, fallen meist nicht unter den Hausratschutz. Eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein ist dafür erforderlich, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Verändertes Freizeitverhalten & wachsende Risiken
Das vermehrte Verweilen im Freien, gepaart mit der Aufwertung von Gärten und Balkonen, hat zahlreiche Folgen:
- Wertgegenstände bleiben oft sichtbar und ungeschützt stehen
- Die Struktur des Versicherungsschutzes im Außenbereich ist häufig unzureichend oder zu kompliziert
- Extremwetterlagen verschärfen die Schadensrisiken immens
Verbraucher sollten daher vor jeder längeren Abwesenheit ihren Versicherungsschutz genau prüfen und gegebenenfalls nachbessern. Besonders wirksam ist die Sicherung lockerer Wertgegenstände durch Fixierung oder Einlagerung in abschließbaren Räumen. So könnten auch Schäden durch Unwetter minimiert werden.
Häufige Missverständnisse im Versicherungsrecht
- Hausratversicherung deckt alle Schäden an Außenmobiliar ab – häufig falsch, weil einfache Diebstähle ohne Einbruch nicht immer versichert sind
- Sturmschäden gelten bei jedem Windereignis als versichert – tatsächlich greift der Schutz erst ab Windstärke 8 (62 km/h)
- Überschwemmungsschäden sind automatisch mitversichert – dazu bedarf es einer Elementarschadenversicherung
- Eine sichtbare Lagerung erhöht automatisch den Diebstahlschutz – für viele Versicherer ist die Zugänglichkeit entscheidend, nicht nur die Sichtbarkeit
- Einbruchdiebstahl und einfacher Diebstahl sind identisch versichert – sie sind rechtlich und versicherungstechnisch klar zu unterscheiden
Insgesamt zeigt sich, dass das Risiko von Diebstahl und Unwetterschäden im Freien steigt, da sowohl gesellschaftliche Nutzungsgewohnheiten als auch Umweltfaktoren und Versicherungsbedingungen komplex zusammenspielen. Bewusster Umgang mit Versicherungsschutz und aktive Sicherungsmaßnahmen helfen, finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Die Informationen und Ratschläge in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung des Bund der Versicherten e. V.