– Hartmannbund kritisiert geplante Notfallreform als nicht entlastend für Notaufnahmen
– Geplante Integrierte Notfallzentren und 24/7-Notdienst werden als unrealistisch bewertet
– Positiv bewertet: eingeschränktes Dispensierrecht für Notdienstpraxen
Hartmannbund kritisiert Notfallreform und warnt vor neuen Belastungen für Praxen
Der Hartmannbund stellt sich im parlamentarischen Verfahren klar gegen den aktuellen Entwurf der Notfallreform. Aus Sicht des Ärzteverbands droht das zentrale Ziel der Reform verfehlt zu werden: eine spürbare Entlastung der Notaufnahmen. Stattdessen sieht der Verband die Gefahr, dass zusätzliche Aufgaben in den niedergelassenen Bereich verlagert werden, ohne die Patientensteuerung wirksam zu verbessern.
Im Mittelpunkt der Kritik steht damit nicht der grundsätzliche Reformbedarf in der Notfallversorgung, sondern die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs. Der Hartmannbund fordert seit Jahren eine verbindliche und intelligente Steuerung von Patientinnen und Patienten, sieht diese Anforderung im vorliegenden Entwurf jedoch nicht erfüllt.
„Wir fordern seit Jahren eine Entlastung der Notaufnahmen durch eine intelligente und verbindliche Patientensteuerung“, sagt der Hartmannbund-Vorsitzende Dr. Klaus Reinhardt. Nach Darstellung des Verbands müssten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die bereits stark beansprucht seien, mit dem aktuellen Entwurf ein zusätzliches und breites Aufgabenspektrum übernehmen.
Hinzu kommt aus Sicht des Hartmannbundes die Sorge, dass eine 24/7-Bereitschaft gefordert werden könnte. Das würde nach Einschätzung des Verbands nicht nur die Praxen zusätzlich belasten, sondern auch die Planungen für das noch ausstehende Primärversorgungssystem in eine problematische Richtung lenken. Reinhardt formuliert die Kritik deutlich: „Zudem ist das Zusatzangebot eines rund um die Uhr fahrenden Notdienstes unter Beibehaltung der regulären Sprechzeiten eine komplett illusorische Vorstellung.“
Hoher Druck auf die Notfallversorgung
Die Debatte über die Notfallreform steht vor dem Hintergrund einer angespannten Versorgungslage. Nach Angaben im Rheinischen Ärzteblatt wurden im Jahr 2024 12,4 Millionen ambulante Notfälle in deutschen Krankenhäusern versorgt. Für den Hartmannbund unterstreicht diese Entwicklung den erheblichen Druck auf die bestehenden Notfallstrukturen.
Auch die Bundesärztekammer beschreibt die Lage seit Jahren als problematisch und verweist auf Überlastung, unregulierte Nutzung und Fehlanreize in der Notfallversorgung. Damit ist der Reformbedarf aus Sicht vieler Akteure grundsätzlich unstrittig. Umso wichtiger ist für den Hartmannbund, dass eine Reform nicht neue Belastungen schafft, sondern die Versorgung tatsächlich besser organisiert.
Kritik an Integrierten Notfallzentren
Ein zentraler Streitpunkt sind die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ). Hier sieht der Hartmannbund einen wesentlichen Konstruktionsfehler des Entwurfs. Insbesondere die vorgesehene Ausgestaltung bewertet der Verband als problematisch. Sollten die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur gestuften Notfallversorgung zugrunde gelegt werden, wäre die Zahl der geplanten INZ nach Einschätzung des Hartmannbundes „völlig unrealistisch“.
Mit dieser Einschätzung steht der Verband nicht allein. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit geäußert. Nach ihrer Stellungnahme sei ein deutschlandweiter INZ-Standard unrealistisch. Zudem erschwere der Entwurf die Akutversorgung durch Vertragsärzte, weil Kassenärztliche Vereinigungen personell, finanziell und bürokratisch zusätzlich belastet würden.
Für den Hartmannbund zeigt sich daran ein Grundproblem der Reform: Unter knappen Ressourcen drohten neue Strukturen, deren Organisation und Umsetzung nicht ausreichend tragfähig seien.
Dispensierrecht in Notdienstpraxen als sinnvoller Ansatz
Trotz seiner deutlichen Kritik sieht der Hartmannbund auch einen praktikablen Punkt im Entwurf. Positiv bewertet der Verband die Regelung, wonach Ärztinnen und Ärzte in Notdienstpraxen künftig ein eingeschränktes Dispensierrecht für den akuten Bedarf erhalten sollen. Damit könnte die Versorgung in akuten Situationen direkt vor Ort erleichtert werden.
Reinhardt bezeichnet diese Regelung als „einen pragmatischen Ansatz“ und sagt: „Dies ist ein kleiner, längst überfälliger Schritt, um Patienten in akuten Situationen schneller versorgen zu können. Das Dispensierrecht sollte jedoch auch auf den aufsuchenden Notdienst ausgeweitet werden.“
Hartmannbund fordert Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren
Im weiteren parlamentarischen Verfahren kommt es aus Sicht des Hartmannbundes entscheidend darauf an, ob die Reform zu einer wirksameren Steuerung von Patientinnen und Patienten führt oder neue Parallelstrukturen schafft. Der Verband sieht derzeit eher Letzteres. Trotz einzelner sinnvoller Elemente überwiegt aus seiner Sicht die grundsätzliche Kritik an der geplanten Ausweitung der Angebote im niedergelassenen Bereich. „Hier drohen ineffiziente Parallelstrukturen und es bleibt völlig unklar, wie das Konzept der Notfallreform angesichts knapper Ressourcen umgesetzt werden soll.“
Der Hartmannbund drängt deshalb auf Nachbesserungen, insbesondere bei einer „wirklich alle entlastenden und unbürokratischen Patientensteuerung“. Nach eigenen Angaben will der Verband den weiteren Gesetzgebungsprozess kritisch begleiten und die Interessen seiner Mitglieder in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Im Zentrum steht dabei die Forderung nach einer Notfallreform, die Notaufnahmen, Praxen und die gesamte Notfallversorgung tatsächlich entlastet, statt zusätzliche Reibungen zu erzeugen.
Dieser Beitrag enthält Informationen und Zitate aus einer Pressemitteilung des Hartmannbunds – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Weiterführende Quellen:
- „Im Jahr 2024 wurden 12,4 Millionen ambulante Notfälle in deutschen Krankenhäusern versorgt (Stand: Heft 2/2025).“ – Quelle: https://www.aekno.de/aerzte/rheinisches-aerzteblatt/ausgabe/artikel/2025/februar-2025/hartmannbund-fordert-notfallreform-ein
- „Der Entwurf erschwert die Akutversorgung durch Vertragsärzte via einseitige Belastung der KVen mit personellen und finanziellen Ressourcen sowie bürokratischen Aufwänden; ein deutschlandweiter INZ-Standard ist unrealistisch (Stand: Stellungnahme 2025).“ – Quelle: https://www.kbv.de/documents/positionen/stellungnahmen/2025/kbv-stellungnahme-notfallreform-referentenentwurf.pdf
- „Die Notfallversorgung leidet seit Jahren unter Überlastung, unregulierter Nutzung und Fehlanreizen; grundsätzliche Befürwortung der Rettungsdienst-Integration ins SGB V (Stand: Stellungnahme 4.12.2025).“ – Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/Notfallreform_RefE_SN_BAEK_04122025_final.pdf
Update: Warum das Thema wichtig bleibt
Notfallreformen betreffen mehr als organisatorische Debatten: Laut Beitrag zeigen die Zahlen zu ambulanten Notfällen in Krankenhäusern (12,4 Millionen im Jahr 2024), wie stark die bestehenden Strukturen unter Druck stehen. Gleichzeitig wird der Reformbedarf als grundsätzlich anerkannt, weil Überlastung, unregulierte Nutzung und Fehlanreize in der Notfallversorgung schon lange Thema sind.
Für betroffene Menschen, aber auch für niedergelassene Praxen und die dafür zuständigen Vertretungen wird entscheidend, ob die geplanten Änderungen tatsächlich entlasten. Der Hartmannbund warnt insbesondere davor, dass neue Aufgaben und mögliche 24/7-Bereitschaften zusätzliche Belastungen schaffen, statt die Patientensteuerung wirksam zu machen. Positiv sieht der Verband zwar das eingeschränkte Dispensierrecht in Notdienstpraxen, fordert aber weitere pragmatische Schritte.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Was ist die zentrale Kritik am Entwurf?
Der Hartmannbund sieht keine ausreichende, verbindliche Patientensteuerung und befürchtet statt Entlastung zusätzliche Aufgaben im niedergelassenen Bereich.
Warum stehen Integrierte Notfallzentren so stark in der Kritik?
Der Verband hält die geplante Zahl und Umsetzung der INZ für „völlig unrealistisch“ und verweist auf Zweifel an einem deutschlandweiten Standard.
Welche Regelung wird im Beitrag positiv bewertet?
Genannt wird das eingeschränkte Dispensierrecht für akute Fälle in Notdienstpraxen, das die Versorgung vor Ort erleichtern könnte.
An wen kann man sich bei Fragen zur Umsetzung wenden?
Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein.
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