Der Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands fordert, die ärztliche Schweigepflicht im Zuge der Nachrichtendienstreform umfassender zu schützen. Ärztinnen und Ärzte müssten bei der Erhebung von Informationen denselben Schutz erhalten wie andere Berufsgeheimnisträger, verlangt der Verband anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Das ist eine Forderung des Verbands, keine bereits beschlossene Gesetzesänderung.
Nach Darstellung des Hartmannbundes sieht die geplante Neufassung von Paragraf 32 des Bundesverfassungsschutzgesetzes für Strafverteidiger, Geistliche, Abgeordnete und Rechtsanwälte ein absolutes Erhebungsverbot vor. Für Ärztinnen und Ärzte sei dagegen ein relativer Schutz vorgesehen: Das öffentliche Aufklärungsinteresse solle gegen das Vertraulichkeitsinteresse abgewogen werden. Ein absolutes Erhebungsverbot schließt die Erhebung der betroffenen Kommunikation aus; beim beschriebenen relativen Modell soll sie von einer Abwägung abhängen. Den amtlichen Wortlaut der Regelung hat die vorliegende Recherche nicht unmittelbar geprüft.
„Dass die ärztliche Kommunikation nicht denselben Schutz genießen soll, wie die anwaltliche, ist nicht akzeptabel“, erklärte der Hartmannbund-Vorsitzende Klaus Reinhardt. Er begründet die Forderung mit der besonderen Bedeutung des Arzt-Patienten-Verhältnisses: Menschen müssten mit ihren Ärztinnen und Ärzten auch über Krankheiten, Sexualität, psychische Probleme, Sucht oder familiäre Belastungen offen sprechen können.
Reinhardt verlangt einen „absolut geschützten Raum“ für diese Gespräche. Die Einschätzung des Verbands lautet, dass Unsicherheit über die Vertraulichkeit Misstrauen hervorrufen und eine erfolgreiche Behandlung erschweren könne. Das beschreibt eine befürchtete Folge, nicht einen nachgewiesenen bereits eingetretenen Schaden.
Beratung geht im Innenausschuss weiter
Der Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts, Bundestagsdrucksache 21/7868, ist nach Angaben des Deutschen Bundestages in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen worden. Das Verfahren ist damit offen für die weiteren parlamentarischen Beratungen. Ob der Ausschuss den vom Hartmannbund verlangten stärkeren Schutz für ärztliche Kommunikation aufgreift, ist bislang nicht belegt.





