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Handwerkerbonus 2027: Warum Sanieren für Eigentümer teurer werden könnte

Der geplante niedrigere Handwerkerbonus trifft auf bereits gesenkte Förderbedingungen bei der Gebäudesanierung. Noch ist die Änderung nicht beschlossen, doch für Eigentümerinnen und Eigentümer könnte sich das Sanieren ab 2027 an zwei Stellen verteuern.
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Handwerker-Rechnung, Werkzeugkiste, Bauszene im Hintergrund, Sand und Baumaterialien, Fokus auf Arbeitskosten.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Handwerkerbonus soll ab 2027 von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten sinken, Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro.
  • Die Kürzung ist noch nicht endgültig, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.
  • Der Verband Wohneigentum kritisiert die gleichzeitige Verschärfung der BEG-Förderbedingungen als Doppelbelastung.
  • Die geplante Kürzung könnte Sanierungsentscheidungen für private Eigentümer finanziell unattraktiver machen.
  • Das Institut der deutschen Wirtschaft warnt vor möglicher Ausweitung der Schattenwirtschaft durch geringere Steuerermäßigungen.

Wer eine Heizung austauscht, das Bad modernisiert oder Reparaturen am Haus beauftragt, schaut meist zuerst auf die Rechnung. Ab 2027 könnte genau dort eine weitere Entlastung kleiner werden: Der Handwerkerbonus soll sinken, während die Förderbedingungen für energetische Sanierungen bereits verschärft wurden.

Für private Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das nicht, dass Sanierungen unmöglich werden. Es heißt aber, dass zwei staatliche Hilfen gleichzeitig geringer ausfallen könnten. Ob es so kommt, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Noch ist die Kürzung nicht beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Darin geht es unter anderem um die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG).

Geplant ist, den Bonus von bisher 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten zu senken. Auch der Höchstbetrag soll sinken, und zwar von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr. Gemeint sind dabei nur die Arbeitskosten, also der Lohnanteil einer Rechnung. Materialkosten fallen weiterhin nicht unter diese Steuerermäßigung.

Wichtig ist jedoch: Der Entwurf ist noch nicht endgültig. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen noch zustimmen. Erst danach könnte die Änderung wie geplant zum 1. Januar 2027 gelten.

Warum der Verband von einer Doppelbelastung spricht

Der Verband Wohneigentum e. V. kritisiert die geplante Kürzung deutlich. Aus Sicht der Organisation trifft sie Eigentümerinnen und Eigentümer zu einem ungünstigen Zeitpunkt, weil bereits zuvor die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verändert worden waren.

„Die Bundesregierung kürzt hier an der völlig falschen Stelle. Erst wurden Ende August die Fördersätze der BEG beschnitten, jetzt sinkt auch noch der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist das eine Doppelbelastung innerhalb weniger Wochen.“

Das Zitat stammt von Verena Örenbas, Bundesgeschäftsführerin des Verbands Wohneigentum. Es beschreibt die Haltung des Verbands, nicht eine allgemein gesicherte Bewertung aller Betroffenen. Der Kern der Kritik: Wer sein Haus instand hält, modernisiert oder energetisch saniert, erhält nach dieser Sichtweise weniger Unterstützung über Förderung und Steuer gleichzeitig.

Nach Angaben der KfW wurden die BEG-Förderparameter bereits angepasst. Für bereits bewilligte Anträge gilt demnach Bestandsschutz; wer vor dem Stichtag eine Zusage erhalten hat, ist von den Änderungen nicht betroffen.

Was das im Alltag bedeuten könnte

Spürbar wird die geplante Änderung vor allem dort, wo private Eigentümer Handwerksleistungen regelmäßig beauftragen. Wenn der steuerliche Vorteil kleiner wird, sinkt die Ersparnis auf der Rechnung. Bei gleichbleibenden oder steigenden Handwerkerkosten fällt der finanzielle Puffer entsprechend geringer aus.

Der Verband Wohneigentum sieht darin ein Problem für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die Reparaturen oder Modernisierungen oft aus dem laufenden Haushalt finanzieren müssen. Ob sich dadurch tatsächlich weniger Vorhaben umsetzen lassen, lässt sich anhand der vorliegenden Informationen noch nicht sicher sagen. Klar ist aber: Die geplante Kürzung macht private Sanierungsentscheidungen rechnerisch unattraktiver.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt, den das Institut der deutschen Wirtschaft anspricht. Nach dessen Einschätzung könnte die Kürzung den Anreiz erhöhen, Handwerkerleistungen ohne Rechnung zu bezahlen. Das IW warnt deshalb vor einer möglichen Ausweitung der Schattenwirtschaft um bis zu eine Milliarde Euro pro Jahr. Das ist eine Prognose, kein bereits eingetretener Effekt.

Jetzt entscheidet das Gesetzgebungsverfahren

Der weitere Weg ist politisch offen. Die Bundesregierung ordnet die Kürzung als Teil des Steuerpakets 2027 ein und verweist auf eine Gegenfinanzierung über den Abbau von Subventionen. Für Eigentümer zählt am Ende aber vor allem, was im parlamentarischen Verfahren übrig bleibt.

Der Verband Wohneigentum fordert, den Steuerbonus auf heutigem Niveau zu halten. Außerdem plädiert er dafür, energetisch und klimarelevante Handwerkerleistungen von der Kürzung auszunehmen und private Sanierungsentscheidungen verlässlich planbar zu machen. Ob sich solche Nachbesserungen im Bundestag oder Bundesrat durchsetzen, ist noch offen.

Damit bleibt für viele Hausbesitzer vor allem eine Frage entscheidend: Nicht nur die Höhe eines einzelnen Bonus zählt, sondern auch die Verlässlichkeit von Förder- und Steuerregeln. Genau daran dürfte sich in den kommenden Beratungen zeigen, wie weit die geplante Entlastung tatsächlich zurückgedreht wird.

Quellen

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