Handwerker sollen von LKW-Maut befreit bleiben: Baugewerbe fordert Änderung in Kabinettsitzung.

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 10.05.2023
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Baugewerbe erleichtert über Ausnahmeregelung bei LKW-Maut

Berlin, den 09.05.2023 – Das Kabinett wird morgen über die Erweiterung der LKW-Maut auf gewerbliche LKW ab 3,5 Tonnen entscheiden. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe begrüßt, dass Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 Tonnen weiterhin von dieser Regelung befreit bleiben.

“Die Ausnahmeregelung beizubehalten ist richtig und ein wichtiges Signal an die Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer. Die Ausweitung auf gewerbliche LKW ab 3,5 Tonnen in die Maut einbezogen zu werden ist eine verhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft und das gesamte Handwerk”, betonte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

Die Bauwirtschaft und das Handwerk leisteten dringliche Beiträge für den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und die Ertüchtigung der Infrastruktur und hierbei sind funktionierende Transportmittel unabdingbar. “Gut, dass diese unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft und das gesamte Handwerk verhindert wird”, so Pakleppa weiter.

Die Ausnahme der Handwerkerfahrzeuge soll somit weiterhin bestehen bleiben, damit das Material zur Baustelle transportiert werden kann, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

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Pressekontakt:
Iris Rabe
Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail rabe@zdb.de

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