– Bund und Länder vereinbaren Reduzierung von Haftungsrisiken in Wäldern und Erholungsräumen.
– Geplante Gesetzesänderungen sollen bis Ende 2026 mehr Rechtssicherheit schaffen.
– Die Reform soll bürokratische Lasten verringern und die Wanderinfrastruktur erhalten.
Ein Durchbruch für Deutschlands Wanderwege
Die Entscheidung fiel am 4. Dezember 2025 in Berlin. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbarten Bund und Länder eine grundlegende Reform, die Haftungsrisiken in Wäldern und anderen öffentlichen Erholungsräumen deutlich reduziert. Diese gesetzliche Klarstellung soll verhindern, dass Wegweiser, Bänke oder Informationstafeln aus Angst vor Regressforderungen abgebaut werden. Die Umsetzung der beschlossenen Änderungen im Bundes- und Landesrecht muss bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen*.
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Wanderverband (DWV) hatten intensiv für diesen Schritt geworben und begrüßen ihn als längst überfällig. Ihre Kernbotschaften machen die Tragweite der Entscheidung deutlich:
„Ob Wegweiser oder Sitzbank – ein Rückbau unserer Wanderinfrastruktur aufgrund von unkalkulierbaren Haftungsrisiken hätte den Wandertourismus enorm geschadet. Die geplanten Anpassungen im Bundes- und Landesrecht sind ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, um das Wanderangebot in Deutschland zu erhalten. Unsere Wälder und Wanderwege generieren jedes Jahr hohe Einnahmen und stärken damit unsere Tourismusregionen und die regionale Wirtschaft“, sagt Norbert Kunz, Geschäftsführer des DTV.
„Mit den gesetzlichen Anpassungen werden endlich rechtliche Klarheiten geschaffen. Das ist besonders für unsere vielen Ehrenamtlichen, die mit viel Engagement vorhandene Wanderinfrastruktur wie Sitzgelegenheiten, Informationstafeln oder Wegweiser im Wald pflegen und ausbauen, eine gute Nachricht. Wandern ist Deutschlands beliebtestes Freizeitangebot und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor – besonders im ländlichen Raum. Damit das auch so bleibt, müssen die geplanten Anpassungen der Haftungsrisiken jetzt zügig bis Ende nächsten Jahres umgesetzt werden“, sagt Dr. Bernd Hartmann, Geschäftsführer des DWV.
Der DWV vertritt die Interessen seiner landesweiten und regionalen Gebirgs- und Wandervereine mit ihren Ortsvereinen* (Stand: 08.12.2025, Pressemitteilung). Der DTV setzt sich seit 1902 für die touristischen Regionen Deutschlands ein (Stand: 08.12.2025, Pressemitteilung). Beide Verbände sehen in der geplanten Regelung eine entscheidende Weichenstellung für den Erhalt der Wanderinfrastruktur und die Zukunft des Naturtourismus.
Der Weg zur Rechtssicherheit: Eine Chronologie
Die aktuelle politische Einigung zur Haftungsreform im Wald hat eine längere juristische Vorgeschichte. Sie ist die Antwort auf eine zunehmend als problematisch empfundene Rechtslage, die vor allem private Waldeigentümer und ehrenamtlich Engagierte vor Herausforderungen stellte. Die Entwicklung lässt sich anhand zentraler Dokumente und Gutachten nachzeichnen.
Frühere Rechtsprechung: OLG Hamm (2023)
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.06.2023 markierte einen wichtigen Wendepunkt in der Diskussion. Das Gericht entschied, dass ein privater Waldweg, der für die Allgemeinheit zugänglich und äußerlich nicht von einer öffentlichen Straße zu unterscheiden sei, rechtlich als „öffentliche Straße“ im Sinne des Straßenverkehrsrechts gelten könne. Diese Einordnung hätte für den Grundstückseigentümer eine umfassende Verkehrssicherungspflicht zur Folge gehabt. Das Urteil verdeutlichte die rechtliche Grauzone und potenzielle Haftungsrisiken, die entstehen, wenn Infrastruktur wie Bänke oder Wegweiser im Wald aufgestellt wird. Es schürte die Sorge, dass solche Angebote aus Angst vor Klagen zurückgebaut werden könnten.
Grundlage für die Diskussion bildet das Bundeswaldgesetz, insbesondere § 14 (Stand: 2023). Dieses regelt das Betretungsrecht des Waldes zum Zweck der Erholung. Die herrschende Auslegung sah vor, dass dieses Betreten grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolgt. Die Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer wurde damit eng begrenzt. Die Rechtsprechung des OLG Hamm schien diesen Grundsatz jedoch auszuhöhlen, indem sie über die Einordnung als „öffentliche Straße“ eine deutlich weitergehende Haftung begründete.
Referentenentwurf und Gutachten (2024)
Als direkte Reaktion auf diese Unsicherheiten legte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 19. August 2024 einen Referentenentwurf vor*. Der Kern des Entwurfs war eine Klarstellung, dass das Betreten des Waldes sowie die Nutzung von Wegen und einfachen Erholungseinrichtungen wie Bänken oder Informationstafeln stets auf eigene Gefahr erfolgt. Die Haftung der Waldbesitzer für die Verkehrssicherung sollte ausdrücklich auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt werden.
Ein juristisches Gutachten vom 05.12.2024 nahm diesen Entwurf einer detaillierten Prüfung unter. Die Autoren begrüßten das Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen und die berechtigten Interessen der Erholungssuchenden mit denen der Waldeigentümer in Einklang zu bringen. Sie bewerteten den vorgeschlagenen Paragrafen als geeignetes Mittel, um die durch Urteile wie das des OLG Hamm entstandenen Rechtszweifel auszuräumen. Das Gutachten unterstrich die Notwendigkeit einer solchen gesetzlichen Klarstellung, um den Erhalt der Wanderinfrastruktur rechtlich abzusichern und bürokratische Hemmnisse abzubauen.
Kurzchronologie der juristischen Entwicklung
| Jahr/Datum | Dokument/Quelle | Kernaussage | Stand |
|---|---|---|---|
| 30.06.2023 | Urteil OLG Hamm | Privatwege können als „öffentliche Straße“ gelten und umfassende Verkehrssicherungspflicht auslösen. | 30.06.2023* |
| 2023 | § 14 Bundeswaldgesetz | Betreten des Waldes zu Erholungszwecken ist grundsätzlich erlaubt, erfolgt aber auf eigene Gefahr. | 2023 |
| 19.08.2024 | Referentenentwurf | Entwurf mit Klarstellung der Eigengefahr und Haftungsbeschränkung auf Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit. | 19.08.2024* |
| 05.12.2024 | Juristisches Gutachten | Positive Bewertung des Entwurfs als geeignetes Mittel zur Herstellung von Rechtssicherheit. | 05.12.2024* |
Diese chronologische Abfolge zeigt den Weg von einer als problematisch empfundenen Rechtsprechung über einen konkreten gesetzgeberischen Lösungsvorschlag bis hin zur fachlichen Bestätigung seiner Tauglichkeit. Sie bildet die Grundlage für die politischen Beschlüsse, die Ende 2025 gefasst wurden.
Reaktionen: Von Zustimmung bis zu konkreten Forderungen
Die Ankündigung einer bundesweiten Haftungsreform für Wanderwege hat ein breites Echo aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen hervorgerufen. Die Positionen reichen von deutlicher Zustimmung bis zu konkreten politischen Forderungen, die über die geplante Gesetzesänderung hinausgehen. Sie zeigen, wie dringlich das Thema für die Praxis vor Ort empfunden wird.
Ehrenamtliche und Wegepflege
Besonders positiv wird die Initiative von Seiten des organisierten Ehrenamts und der Naturschutzverbände aufgenommen. Der Schwarzwaldverein begrüßte die geplante Änderung im Landeswaldgesetz ausdrücklich in einer Stellungnahme vom 6. November 2025. Für die vielen Freiwilligen, die Wegweiser, Bänke und Schutzhütten instand halten, verspricht die Reform mehr Rechtssicherheit und weniger bürokratische Unsicherheit.*
Kommunale Forderungen und Petitionen
Parallel zur föderalen Initiative formulierten Kommunen und Bürgerinitiativen konkrete Forderungen. Diese Appelle zielten direkt auf den Erhalt der Wanderinfrastruktur ab.
Gleichzeitig formierte sich breiter Bürgerprotest. Er unterstreicht, dass der drohende Verlust von Einrichtungen wie Bänken, Schutzhütten und Informationstafeln von der Bevölkerung als gravierender Einschnitt in die Lebens- und Erholungsqualität wahrgenommen wird.*
Die Reaktionen machen deutlich: Während die geplante Gesetzesänderung von vielen Beteiligten als überfälliger erster Schritt begrüßt wird, bleibt die Diskussion um die praktische Umsetzung und die endgültige rechtliche Absicherung weiter im Fokus. Die Forderungen zeigen zudem, dass der politische Druck für eine Lösung schon länger bestand.
Was die Haftungsreform für Wege, Ehrenamt und Tourismus bedeutet
Die gesetzliche Klarstellung zur Haftung in Wäldern soll eine bestehende Rechtsunsicherheit beenden. Diese Unsicherheit wirkte sich bereits auf die Praxis vor Ort aus und hätte das Wandererlebnis in Deutschland verändern können.
Für viele Kommunen und Waldbesitzer stellte die unklare Rechtslage einen ständigen Risikofaktor dar. Sie sahen sich mit der Frage konfrontiert, ob sie für jeden Ast oder jede Wurzel auf einem Wanderweg haften müssen. Diese Sorge führte vereinzelt zu Überlegungen, die touristische Infrastruktur zurückzubauen. Die Stadt Bramsche forderte beispielsweise öffentlich, dass „Bänke, Schutzhütten und Informationstafeln in den Wäldern erhalten bleiben“ müssen* (Stand: 2024). Eine parallel laufende Petition mit demselben Titel unterstützte diese Forderung*. Aus Sicht der Waldbesitzer und Naturschutzakteure geht es vor allem um die notwendige Klarheit für die Bewirtschaftung und Wegeunterhaltung, um planen und investieren zu können* (Stand: 2024).
Ein wichtiger Nutzen der Reform betrifft die vielen ehrenamtlich Engagierten. Vereine wie der Schwarzwaldverein, der die geplante Änderung ausdrücklich begrüßt, stützen ihr Wanderwegenetz maßgeblich auf freiwillige Helfer* (Stand: 06.11.2025). Diese Ehrenamtlichen pflegen Wege, montieren Wegweiser und bauen Bänke. Die bisher bestehende Unsicherheit durch unklare Haftungsfragen wirkte hier demotivierend und gefährdete den Fortbestand dieser Arbeit. Mehr Rechtssicherheit bietet ihnen unmittelbar Planungssicherheit und stärkt die Motivation.
Die geänderten Regelungen entfalten ihre Wirkung für verschiedene Akteure:
- Kommunen und Forstbehörden gewinnen Planungssicherheit für den Unterhalt der Wegeinfrastruktur* (Stand: 2024).
- Ehrenamtliche in Wandervereinen können ihre Arbeit an Wegweisern und Bänken ohne übermäßige Haftungsangst fortsetzen* (Stand: 06.11.2025).
- Waldbesitzer erhalten klare Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung und die Duldung des Gemeingebrauchs* (Stand: 2024).
- Tourismusregionen sichern ihr wichtigstes Freizeitangebot und die damit verbundenen wirtschaftlichen Impulse.
Für den ländlichen Tourismus zählt die Infrastruktur entlang der Wege zu den Qualitätsfaktoren. Einrichtungen wie Schutzhütten, Bänke und informative Tafeln tragen zur Attraktivität beim Wandern bei und steigern die Aufenthaltsdauer in der Region. Die angestrebte Klarstellung soll die Grundlage für eine zukunftsfähige Wanderinfrastruktur schaffen. Die beteiligten Verbände drängen auf eine zügige Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.
Dieser Beitrag enthält Informationen und Zitate, die auf einer Pressemitteilung des Deutschen Wanderverbands basieren.
Weiterführende Quellen:
- „Ein Fachbeitrag zum Urteil des OLG Hamm vom 30.06.2023 bestätigt, dass für waldtypische Gefahren keine Haftung der Kommune besteht, womit die geplante gesetzliche Klarstellung zur Haftungsreduzierung bei Wanderwegen unterstützt wird (Stand: 2023).“ – Quelle: https://stadtundgruen.de/artikel/begriff-der-oeffentlichen-strasse-uebernahme-der-verkehrssicherungspflicht-fuer-privates-waldgrundstueck-19366
- „Nach § 14 Bundeswaldgesetz dürfen Erholungssuchende den Wald betreten, Waldbesitzende haben jedoch nur begrenzte Verkehrssicherungspflichten, da typische Naturgefahren Teil des allgemeinen Lebensrisikos sind (Stand: 2023).“ – Quelle: https://landwirt-media.com/wo-endet-die-verkehrssicherungspflicht-im-wald
- „Der Referentenentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes vom 19.08.2024 sieht vor, dass durch die Gestattung des Waldbetretens keine zusätzlichen Verkehrssicherungspflichten begründet werden und ergänzt §§ 14a und 14b BWaldG (Stand: 19.08.2024).“ – Quelle: https://www.waldeigentuemer.de/wp-content/uploads/2024/09/Referentenentwurf-And-BWaldG-19.08.2024-.pdf
- „Ein juristisches Gutachten bewertet den geplanten § 14 Abs. 3 BWaldG-E als Kodifizierung der ständigen Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht und zum Betretungsrecht im Wald (Stand: 05.12.2024).“ – Quelle: https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/60/43/380627/Stellungnahme-Gutachten-SG2412050002.pdf
- „Waldbesitzer und Naturschutzakteure erwarten eine Lockerung der Verkehrssicherungspflicht, um naturnähere Waldstrukturen zu ermöglichen, wobei Haftungsrisiken für Waldbesitzer weiterhin diskutiert werden (Stand: 2024).“ – Quelle: https://www.lw-heute.de/-klarheit-deutschen-wald
- „Kommunale Forderungen aus 2024 betonen die Notwendigkeit, Waldbesitzer von Haftungen für Schäden durch typische Waldgefahren an Erholungsinfrastruktur zu befreien und fordern ein Moratorium für Rückbauarbeiten bis zur gesetzlichen Neuregelung (Stand: 2024).“ – Quelle: https://city-bramsche.de/baenke-schutzhuetten-und-informationstafeln-muessen-in-den-waeldern-erhalten-bleiben
- „Eine Petition von 2024 sieht Bänke, Schutzhütten und Informationstafeln als elementare Bestandteile der Waldnutzung und fordert, Schäden durch waldtypische Gefahren als allgemeines Lebensrisiko einzustufen, um Eigentümer und Betreiber zu entlasten (Stand: 2024).“ – Quelle: https://www.openpetition.de/petition/online/baenke-schutzhuetten-und-informationstafeln-muessen-in-den-waeldern-erhalten-bleiben
- „Der Schwarzwaldverein begrüßt in einer Pressemitteilung vom 06.11.2025 die geplante Änderung im Landeswaldgesetz, die die Haftungs- und Kontrollpflichten für Waldbesitzer reduziert und ehrenamtliches Engagement bei der Wegepflege absichert (Stand: 06.11.2025).“ – Quelle: https://www.schwarzwaldverein.de/wp-content/uploads/2025/11/20251106_PM_Schwarzwaldverein_begruesst_geplante_Aenderung_im_Landeswaldgesetz.pdf
7 Antworten
„Rechtssicherheit schaffen“ klingt gut, aber wie sieht es mit der Umsetzung aus? Gibt’s da schon konkrete Pläne oder bleibt alles erstmal vage? Ich mache mir Sorgen um unsere schönen Wälder!
„Wandern ist Deutschlands beliebtestes Freizeitangebot“ – das kann ich nur bestätigen! Ich gehe oft in den Wald zum Wandern und finde es klasse, wenn alles gut gepflegt ist. Wird da jetzt auch mehr Geld investiert?
Ich habe gehört, dass viele Ehrenamtliche sich um die Wege kümmern. Das sollte mehr gewürdigt werden! Was denkt ihr darüber? Ist es fair, dass sie so viel Verantwortung tragen müssen?
Super Nachrichten! Es wäre echt schade, wenn all die Bänke und Schilder verschwinden würden. Ich hoffe nur, dass die Umsetzung nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Welche weiteren Schritte sind geplant?
Ich finde die Entscheidung sehr wichtig. Es ist gut, dass die Wanderinfrastruktur nicht abgebaut wird, weil das würde unsere Natur schädigen. Aber wie genau wird das umgesetzt? Ich hoffe, dass es schnell geht.
Ja, ich denke auch, dass es wichtig ist für den Tourismus. Wandern ist doch eine tolle Freizeitbeschäftigung! Aber was passiert, wenn sich jemand verletzt? Gibt es dann trotzdem Probleme mit der Haftung?
Das Thema ist echt interessant! Mich würde interessieren, ob es auch Auswirkungen auf private Wanderwege gibt. Können dort auch mehr Bänke gebaut werden oder bleibt das alles unklar?