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Häusliche Gewalt 2024: Deutsche Kinderhilfe fordert eigenen Straftatbestand und schärfere Familiengesetze

Berlin, 20. November 2025. Anlässlich der morgigen Vorstellung der Bundeslagebilder 2024 zu häuslicher Gewalt fordert die Deutsche Kinderhilfe einen eigenen Straftatbestand für häusliche Gewalt im Strafgesetzbuch. Sie kritisiert das deutsche Familienrecht als „naiv bis frauenfeindlich“ und verlangt unter anderem, dass häusliche Gewalt gesetzlich als Kindeswohlgefährdung eingestuft wird. Zudem müssten analog zu anderen EU-Ländern Zwangskontakte von Kindern zu gewalttätigen Elternteilen verboten werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Deutsche Kinderhilfe fordert einen eigenen Straftatbestand für häusliche Gewalt im Strafgesetzbuch.
  • Häusliche Gewalt soll gesetzlich als Kindeswohlgefährdung anerkannt und Zwangskontakte zu gewalttätigen Eltern verboten werden.
  • Statistiken zeigen 2024 einen Anstieg häuslicher Gewalt, besonders betroffen sind Frauen und Kinder.
  • Internationale Vorbilder wie Großbritannien, Frankreich und Spanien setzen strengere Schutzmaßnahmen um.
  • Fehlende valide Daten und familienrechtliche Schwächen erschweren den Schutz Betroffener und die Strafverfolgung.

– Häusliche Gewalt ist in Deutschland noch kein eigener Straftatbestand.
– Es fehlen valide Statistiken zu Verfahrensausgängen und Sorgerechtsentzügen.
– Familiengerichte setzen oft Umgang mit gewalttätigen Elternteilen durch.

Kinderhilfe fordert Systemwechsel im Kampf gegen häusliche Gewalt

Berlin, 20. November 2025 – Anlässlich der bevorstehenden Vorstellung des Bundeslagebildes zur häuslichen Gewalt 2024 erhebt die Deutsche Kinderhilfe deutliche Forderungen nach grundlegenden Reformen. „Am morgigen Freitag stellen die Bundesminister Dobrindt, Prien und der Präsident des Bundeskriminalamtes Münch einmal mehr die Zahlen des zurückliegenden Jahres zur häuslichen Gewalt 2024 und geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten vor.“ Die Organisation kritisiert, dass trotz der Erkenntnis, dass in rund 50 % aller Fälle Kinder zu den betroffenen Haushalten gehörten,* die politischen Maßnahmen nicht ausreichen.

„Die Deutsche Kinderhilfe sagt hierzu ganz eindeutig NEIN!“, erklärt der Verein und fordert konkrete Gesetzesänderungen. Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, stellt klar:

Die zentralen Forderungen der Deutschen Kinderhilfe im Wortlaut:

· dass über den Femizid hinaus häusliche Gewalt zukünftig ein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch wird
· dass zukünftig valide Zahlen zu erheben sind, wie Verfahren wegen häuslicher Gewalt ausgegangen sind und warum in welchen Fällen wem und warum die elterliche Sorge entzogen wurde
· dass analog zu Großbritannien von Gesetzes wegen nicht mehr davon ausgegangen wird, dass Kinder obligatorisch Umgänge mit beiden Elternteilen brauchen
· dass jeglicher Zwang zur Durchsetzung von Kontakten mit einem schlagenden oder missbrauchenden Elternteil verboten wird
· dass analog zu Frankreich, Elternteilen die in Gegenwart der Kinder Gewalt gegen den anderen Elternteil ausüben, die elterliche Sorge entzogen werden kann
· dass im Bürgerlichen Gesetzbuch verbindlich festgelegt wird, dass häusliche Gewalt grundsätzlich eine Kindeswohlgefährdung ist
· dass analog zu Spanien Gewaltschutzanordnungen des Gerichts nicht befristet und begrenzt werden dürfen, da Gewalt keinen Zeitplan kennt
· dass für betroffene Frauen und ihren Kinder in Frauenhäusern in der jeweiligen Stadt oder Kommune obligatorisch Sozialwohnungen freizuhalten und zuzuweisen sind, damit sie nicht wegen Wohnungslosigkeit gezwungen sind, zum schlagenden Elternteil zurückzukehren

Becker verweist auf die bereits erfolgte Rüge Deutschlands: „Es wird Zeit, dass wir endlich anfangen, unsere Hausaufgaben zu machen.“

Warum häusliche Gewalt ein eigener Straftatbestand werden muss

Die Deutsche Kinderhilfe fordert einen grundlegenden Wandel im Umgang mit häuslicher Gewalt. Anders als in vielen europäischen Nachbarländern existiert in Deutschland bis heute kein eigener Straftatbestand für Gewalt in Partnerschaften. Diese rechtliche Lücke hat weitreichende Konsequenzen für Betroffene, Justiz und Politik.

Das Problem der unsichtbaren Gewalt

Häusliche Gewalt wird in Deutschland derzeit nicht als eigenes Delikt im Strafgesetzbuch ausgewiesen, sondern unter verschiedenen Paragrafen wie Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung erfasst*. Dadurch liegen keine gesicherten Statistiken darüber vor, wie viele Verfahren wegen häuslicher Gewalt eingeleitet werden und wie sie ausgehen. Die Taten erscheinen in allgemeinen Kriminalstatistiken und lassen sich nicht gesondert auswerten.

Diese fehlende Transparenz erschwert eine gezielte Bekämpfung häuslicher Gewalt*. Zudem entscheidet es im Einzelfall das Ermessen einzelner Richter, ob ein Angriff als häusliche Gewalt gewertet wird.

Internationale Vorbilder zeigen Alternativen auf

Die Deutsche Kinderhilfe verweist auf mehrere europäische Länder, die häusliche Gewalt bereits als eigenständigen Straftatbestand führen:

  • Großbritannien hat sich laut der Pressemitteilung von der Annahme verabschiedet, dass Kinder zwingend Umgang mit beiden Elternteilen benötigen – unabhängig von deren Verhalten. Diese wissenschaftlich nicht belegte Prämisse wird dort nicht mehr automatisch angewendet.

  • Frankreich ermöglicht den Entzug des Sorgerechts für Elternteile, die in Gegenwart ihrer Kinder Gewalt gegen den Partner ausüben.

  • Spanien verzichtet auf zeitliche Befristungen bei Gewaltschutzanordnungen, da Gewalt keinen festen Zeitplan kennt.

Diese Regelungen zielen darauf ab, Betroffene lückenlos zu schützen und die besondere Dynamik häuslicher Gewalt anzuerkennen.

Zwischen Schutz und praktischen Herausforderungen

Befürworter der Reform sehen in einem eigenen Straftatbestand eine Möglichkeit, die besondere Schutzbedürftigkeit von Frauen und Kindern in Gewaltbeziehungen sichtbarer zu machen und die statistische Erfassung zu verbessern*.

Kritiker warnen vor möglichen praktischen Umsetzungsproblemen und einer Überdehnung des Strafrechts*. Sie fragen, wie die Abgrenzung zu anderen Delikten gelingen soll und ob nicht bestehende Regelungen ausreichend sind.

Die Debatte um die rechtliche Anerkennung häuslicher Gewalt als eigenständiges Delikt bleibt komplex und wirft grundsätzliche Fragen nach dem Verhältnis von Schutzbedarf, Strafrecht und praktischer Umsetzbarkeit auf.

Zahlen, Studien und Lagebilder 2024

Die statistische Entwicklung zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zeigt für das Jahr 2024 weiterhin hohe Fallzahlen. Verschiedene öffentliche Quellen dokumentieren die Betroffenengruppen und verweisen zugleich auf erhebliche Dunkelfelder.

Zahlenreihe 2024

Die aktuellsten Erhebungen erfassen den Umfang des Problems aus verschiedenen Perspektiven:

  • Bundeskriminalamt (erstes Halbjahr 2024): Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt stieg auf 256.276 – ein Anstieg von 6,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. 70,5 % der Betroffenen waren weiblich.*

  • Weisser Ring (Veröffentlichung: 21.11.2024): Das erste bundesweite Lagebild zu geschlechtsspezifischer Gewalt meldet 180.715 weibliche Opfer häuslicher Gewalt – eine Steigerung um 5,6 %. Fast täglich ereignete sich ein Femizid, wobei 80,6 % der Femizide 2023 partnerschaftsbezogen waren. Digitale Gewalt gegen Frauen verzeichnete einen Anstieg von 25 %.*

  • Frauenhauskoordinierung (Stand: 2024): Häusliche Gewalt erreichte mit über 265.000 Betroffenen einen neuen Höchststand. 73 % der Betroffenen waren Frauen; der Anstieg zum Vorjahr betrug 3,8 %. Im Bereich Partnerschaftsgewalt waren nahezu 80 % der Betroffenen weiblich.*

  • Statista (Stand: 2024): 78.600 Frauen waren Opfer polizeilich registrierter Gewalttaten in Deutschland – das entspricht knapp 30 % aller Gewaltopfer.*

  • Polizeiliche Kriminalstatistik (Datenstand: 2024; Veröffentlichung: April 2025): Die Statistik verzeichnete 13.320 Fälle von Vergewaltigungen, sexueller Nötigung und Übergriffen – ein Anstieg von 9,3 % gegenüber 2023.*

Dunkelfeld & Betroffenengruppen

Hinter den polizeilich erfassten Zahlen verbirgt sich eine erhebliche Dunkelziffer nicht angezeigter Gewalttaten. Dunkelfeldstudien wie SKiD zeigen für den Untersuchungszeitraum 2019–2023 eine hohe Zahl nicht angezeigter Fälle häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt. Besonders vulnerable Gruppen sind überproportional betroffen: Frauen mit Behinderungen und ohne gesicherten Aufenthaltsstatus erleben besonders häufig schwere geschlechtsspezifische Gewalt. Diese Personengruppen stehen vor zusätzlichen Hürden beim Zugang zu Hilfsangeboten und rechtlichem Schutz.*

Jahr Kennzahl Einheit/Kommentar Quelle / Stand
2024 256.276 Opfer häuslicher Gewalt (erstes Halbjahr) BKA-Lagebild / erstes Halbjahr 2024*
2024 180.715 weibliche Opfer häuslicher Gewalt Weisser Ring / 21.11.2024*
2024 >265.000 Betroffene häuslicher Gewalt (Gesamtjahr) Frauenhauskoordinierung / 2024*
2024 78.600 Frauen als Opfer polizeilich registrierter Gewalttaten Statista / 2024*
2024 13.320 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Übergriffen Polizeiliche Kriminalstatistik / April 2025*

Auswirkungen & gesellschaftliche Relevanz

Die Debatte um häusliche Gewalt berührt fundamentale Fragen des Kinderschutzes und der Rechtssicherheit. Diese Zahl verdeutlicht die Dimension des Problems: Es geht nicht nur um Partnerschaftsgewalt, sondern um die Sicherheit und Entwicklung Tausender Kinder.

Betroffene Frauen mit Kindern sehen sich nach Gewalterfahrungen oft mit weiteren existenziellen Problemen konfrontiert. Viele berichten von Wohnungslosigkeit oder dem Zwang, zum gewalttätigen Partner zurückzukehren, weil alternative Unterkünfte fehlen. Die Forderung nach obligatorisch freizuhaltenden Sozialwohnungen für Frauenhausbewohnerinnen zielt genau auf diese Notlage ab. Ohne sichere Wohnperspektive bleibt der Ausstieg aus Gewaltbeziehungen für viele Familien eine unüberwindbare Hürde.

Die Diskussion um strengere familienrechtliche Sanktionen und einen eigenen Straftatbestand für häusliche Gewalt bewegt sich zwischen verschiedenen Polen:

  • Für stärkere Regulierung sprechen das Schutzbedürfnis von Kindern und betroffenen Frauen sowie die Notwendigkeit besserer Datengrundlagen für gezielte Hilfsangebote. Organisationen wie der Weiße Ring betonen die Bedeutung valider Zahlen für effektive Präventionsarbeit*.

  • Gegen pauschale Verschärfungen werden Bedenken zur praktischen Umsetzung geäußert. Familiengerichte müssen komplexe Interessen abwägen, und methodische Herausforderungen bei der Erhebung gerichtlicher Entscheidungen könnten zu unbeabsichtigten Härten in Einzelfällen führen.

Die gesellschaftliche Relevanz des Themas zeigt sich auch in internationalen Vergleichen. Deutschland steht vor der Herausforderung, sein Rechtssystem an die Erkenntnisse über die Folgen häuslicher Gewalt für Kinder anzupassen – ohne dabei die Balance zwischen Schutz und Verfahrensgerechtigkeit zu verlieren.*

Ausblick & Debatte

Die Vorstellung der Bundeslagebilder "Häusliche Gewalt 2024" und "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024" am 20. November 2025 markiert nicht nur eine statistische Bestandsaufnahme, sondern setzt den Startpunkt für notwendige politische Debatten. Während die Zahlen das Ausmaß der Gewalt dokumentieren, bleiben zentrale Fragen zur praktischen Umsetzung von Schutzmaßnahmen unbeantwortet.

Drei Problemfelder bestimmen die aktuelle Diskussion: Erstens fehlt es an validen Daten zu gerichtlichen Entscheidungen, da angezeigte Delikte häuslicher Gewalt in allgemeine Statistiken über Körperverletzung oder Nötigung einfließen und nicht mehr herausgefiltert werden können. Zweitens stellt sich die rechtspolitische Frage, ob Deutschland – anders als viele europäische Nachbarländer – häusliche Gewalt als eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankern sollte. Drittens drängt sich die Bewertung internationaler Vorbilder auf: Großbritannien hat sich vom Dogma verabschiedet, dass Kinder obligatorisch Umgang mit beiden Elternteilen benötigen, während Frankreich und Spanien mit konsequenten Regelungen zum Sorgerechtsentzug bei Gewalt und unbefristeten Schutzanordnungen Maßstäbe setzen.

Für eine vertiefte Berichterstattung bieten sich Nachfragen bei Bundesministerien, Familiengerichten oder zivilgesellschaftlichen Organisationen an, die Einblick in die praktische Umsetzung vorhandener Schutzinstrumente geben können. Die anstehende politische Auseinandersetzung wird zeigen, ob aus der statistischen Dokumentation auch konkrete gesetzgeberische Konsequenzen folgen.

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.

Weiterführende Quellen:

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag und die verwendeten Bilder können ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet worden sein.
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