Bremen (VBR). Die Spannung um die bevorstehende erste Lesung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) im Bundestag steigt. Kurz vor diesem wichtigen Termin meldet sich Dr. Carola Reimann, die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, zu Wort und äußert deutliche Kritik am aktuellen Gesetzesentwurf.
Dr. Carola Reimann erklärt: “Eines der ursprünglich wichtigsten Ziele dieses Gesetzes, nämlich die gesundheitliche Versorgung von Menschen in strukturschwachen oder ländlichen Regionen zu verbessern, hat die Koalition inzwischen komplett aus den Augen verloren.” Sie betont, dass innovative Versorgungselemente aus dem Entwurf entfernt wurden und appelliert an die Politik, diese wieder aufzunehmen. Besonders hervorgehoben wird der AOK-Vorschlag für eine flexible Generalklausel zu innovativen Versorgungsstrukturen, die als hilfreich angesehen wird.
Im Kern kritisiert Dr. Reimann, dass das GVSG in seiner jetzigen Form nur eine Honorarreform für Hausärzte darstelle, die die staatlichen Kassen mindestens 300 Millionen Euro kosten werde, ohne praktische Verbesserungen für Patientinnen und Patienten zu liefern. Zudem bemängelt sie, dass keine Anreize geschaffen würden, um Hausärzte in unterversorgten Gebieten anzusiedeln – vom Gesetzesvorschlag profitieren stattdessen vor allem Ballungsräume wie Hamburg und Berlin.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die neue Systematik der quartalsübergreifenden Versorgungs- und Vorhaltepauschalen. Laut Dr. Reimann würde diese Änderung keine wirksame Steuerung zur Reduzierung unnötiger Arztbesuche gewährleisten. Sie befürchtet zudem negative Auswirkungen auf chronisch Kranke, da der Anreiz zur regelmäßigen Wiedervorstellung abgesenkt werde. Unklar bleibe auch, wie Bagatellfälle von schwerwiegenden Fällen abgegrenzt werden sollen.
Diese Schwächen könnten schwerwiegende Folgen haben: Die gezielte Honorierung für die Betreuung vulnerabler Gruppen wird verfehlt, und die Benachteiligung von Krankenkassen mit einem hohen Anteil chronisch kranker Versicherter könnte systematisch verstärkt werden. Dr. Carola Reimann fordert daher dringend, bei einer Abkehr vom Quartalsbezug in der Vergütung eine alternative Regelung zur korrekten Erfassung der Morbidität einzuführen.
Abschließend geht Dr. Reimann auch auf die hausarztzentrierte Versorgung nach Paragraf 73 SGB V ein. Sie plädiert für eine umfassende Anpassung und die Abkehr vom Kontrahierungszwang, da die Neuregelung der Vergütung zur Doppelfinanzierung führen könne. HzV-Verträge sollten zukünftig nur noch freiwillig und auf Augenhöhe geschlossen werden.
Die bevorstehende Lesung des GVSG im Bundestag wird zeigen, ob die Stimmen aus der Praxis, vertreten durch den AOK-Bundesverband, Gehör finden und zu notwendigen Nachbesserungen führen. Die Frage, wie Deutschland eine zukunftsfähige, faire und effektive Gesundheitsversorgung sicherstellen kann, bleibt drängender denn je.
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Reimann zur ersten Lesung des GVSG: Viel Nacharbeit im parlamentarischen Verfahren …
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Zitierte Personen und Organisationen
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Personen:
- Dr. Carola Reimann
- Dr. Kai Behrens
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Organisationen:
- AOK-Bundesverband
- Koalitionäre
- Fraktionen
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Unternehmen:
- Keine eindeutigen Unternehmen genannt
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Institutionen:
- Bundestag
- Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Sonstige:
- news aktuell
Meldung einfach erklärt
Der Beitrag enthält viele Informationen über ein neues Gesetz und die Meinung des AOK-Bundesverbandes dazu. Hier ist der Inhalt in leichter Sprache und Schritt für Schritt erklärt:
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Datum und Zeit: Der Beitrag wurde am 27. Juni 2024 um 11:13 Uhr veröffentlicht.
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Wer spricht?: Dr. Carola Reimann, die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.
- Ort: Berlin
Was sagt Dr. Carola Reimann?
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Gesetzesvorhaben:
- Es geht um das Gesundheitsversorgungsstärkungs-Gesetz (GVSG).
- Ziel des Gesetzes: Die gesundheitliche Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen verbessern.
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Kritik am Gesetzentwurf:
- Das ursprüngliche Ziel wird jetzt ignoriert.
- Alle innovativen Elemente zur Verbesserung der Versorgung sind gestrichen worden.
- Der Gesetzentwurf soll nachgebessert werden.
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Probleme mit dem aktuellen Entwurf:
- Momentan ist es nur eine Honorarreform für Hausärzte.
- Diese Veränderung kostet mindestens 300 Millionen Euro, ohne dass die Patienten davon profitieren.
- Es gibt keine Anreize für Ärzte in unterversorgten Gebieten zu arbeiten.
- Großstädte wie Hamburg und Berlin würden am meisten profitieren.
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Konsequenzen der Reform:
- Quartalsübergreifende Versorgungs- und Vorhaltepauschalen könnten nicht den gewünschten Effekt haben.
- Gefahr, dass chronisch Kranke weniger oft zum Arzt gehen können.
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Besonders vulnerable Gruppen:
- Der Gesetzentwurf hilft besonders anfälligen Gruppen nicht ausreichend.
- Wichtige spezielle Versorgungsformen wurden gestrichen.
- Die neue Regelung erschwert es, chronische Krankheiten korrekt abzubilden.
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Risikostrukturausgleich (RSA):
- Es wird schwieriger, die Risikostruktur richtig zu erfassen.
- Krankenkassen mit vielen chronisch kranken Versicherten könnten benachteiligt werden.
- Hausarztzentrierte Versorgung nach §73 SGB V:
- Abschaffung des Kontrahierungszwangs wird vorgeschlagen.
- HzV-Verträge sollten freiwillig abgeschlossen werden.
Kontaktangaben für Rückfragen:
Ansprechpartner: Dr. Kai Behrens
- Telefon: 030 / 34646-2309
- Mobil: 01520 / 1563042
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Fragen und Antworten:
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Was ist das GVSG?
- Das Gesundheitsversorgungsstärkungs-Gesetz soll die gesundheitliche Versorgung verbessern.
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Wer ist Dr. Carola Reimann?
- Sie ist die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.
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Warum kritisiert Dr. Carola Reimann das Gesetz?
- Weil es nicht mehr die ursprünglichen Ziele erreicht und wichtige Verbesserungen gestrichen wurden.
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Wie wirkt sich das Gesetz auf Patienten aus?
- Besonders chronisch Kranke und Menschen in ländlichen Gebieten könnten schlechter versorgt werden.
- Was verlangt der AOK-Bundesverband?
- Der Gesetzentwurf soll nachgebessert werden und innovative Versorgungsstrukturen sollen wieder aufgenommen werden.
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