Gute Nachricht für inklusive Jugendhilfe: Reform SGB VIII

Pressemeldung:Gute Nachricht für inklusive Jugendhilfe: Reform SGB VIII
Die geplante Reform des SGB VIII stößt auf breite Zustimmung, aber der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste fordert nun konkrete Maßnahmen zur Einbeziehung aller Kinder, unabhängig von Behinderungen. Der Verband betont die Notwendigkeit, finanzielle Engpässe einzelner Kommunen zu überwinden und die Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten. In einer aktuellen Pressemitteilung warnt der Verband vor exklusiven Strukturen und bestehenden Ungleichbehandlungen von privaten Trägern. Erfahren Sie mehr über die dringend benötigten Reformen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

Bremen (VBR). 19.12.2023 – 14:40

Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. fordert zügige Umsetzung der Reform des SGB VIII

Berlin (ots) – Anlässlich der heutigen Abschlussveranstaltung des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ zur geplanten Reform des SGB VIII äußerte sich das Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Christof Schaefers, zu den Zielen und Forderungen der Verbände.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. setzt sich dafür ein, dass die Versorgung von Kindern und Jugendlichen unabhängig von der finanziellen Lage einzelner Kommunen gewährleistet wird. Laut Schaefers sei es daher wichtig, dass die ambulanten Leistungen und Qualitätsanforderungen in Rahmenverträgen abgesichert werden, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten.

Besonders positiv bewertet der bpa die Einbeziehung aller Kinder, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht, in das SGB VIII. Dabei müssen nach Ansicht des Verbandes die Errungenschaften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB IX zusammengeführt und in einem modernen Leistungsrecht flexibel und inklusiv gestaltet werden. Laut Schaefers könne es keine inklusive Jugendhilfe mit exklusiven Strukturen geben.

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Ein weiterer Punkt, den der bpa anspricht, ist die bestehende Ungleichbehandlung von privaten und freigemeinnützigen Trägern im SGB VIII. Dies schade der Entwicklung der Versorgung und somit letztlich den Kindern und Jugendlichen. Der Verband betont, dass private Träger in den letzten 30 Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe geleistet haben. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum ihnen weiterhin die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe verwehrt wird und sie im Vergleich zur freien Wohlfahrtspflege benachteiligt werden.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. setzt sich für eine rasche Umsetzung der Reform des SGB VIII ein, um eine bedarfsgerechte und inklusive Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Norbert Grote, bpa-Hauptgeschäftsführer,
Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de

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Reform SGB VIII: „Gute Nachricht für Kinder mit und ohne Behinderungen.“ / bpa …

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