– Der Deutsche Frauenrat kritisiert die geplante Grundsicherungsreform für fehlende Abschaffung der Bedarfsgemeinschaft.
– Er warnt vor verschärften Sanktionen, die zu Wohnungsverlust und Belastungen für Familien führen können.
– Für eine nachhaltige Erwerbsteilhabe von Frauen fordert der Verband Priorisierung von Qualifizierung und verlässlicher Kinderbetreuung.
Deutscher Frauenrat fordert Kurskorrektur bei Grundsicherungsreform
Am 17. Dezember 2025 stellt die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf für eine neue Grundsicherung zur Kabinettsbefassung. Der Deutsche Frauenrat, der Dachverband von rund 60 gleichstellungspolitischen Organisationen, übt scharfe Kritik an den Plänen und fordert den Bundestag zu deutlichen Nachbesserungen auf.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die Beibehaltung der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Aus Sicht des Verbands macht diese Regelung Frauen in der Wahrnehmung der Jobcenter zu Kundinnen zweiter Klasse. Ihre Abschaffung bleibt in der geplanten Reform jedoch unberücksichtigt. Der Frauenrat warnt zudem vor den drastischen Konsequenzen verschärfter Sanktionen für Frauen und ihre Kinder.
Eine geschlechtergerechte Reform müsse Frauen unterstützen, eigenständig vom eigenen Einkommen zu leben – sowohl heute als auch im Alter. Die Realität sieht anders aus: Trotz hoher Motivation gelingt Frauen der Übergang aus der Grundsicherung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich seltener als Männern*. Eine einseitige Fokussierung auf schnelle Vermittlung droht diese Situation zu verschärfen. Stattdessen müssten eigenständige Existenzsicherung und Qualifizierungsmaßnahmen klar priorisiert werden, um eine Abwärtsspirale zu verhindern.
Dr. Heide Mertens, Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrats, stellt die grundsätzliche Zielrichtung infrage: „Der Gesetzgeber sollte genau überlegen, woran er seine Erfolge misst: Finden mehr Frauen eine Beschäftigung, von der sie eigenständig leben und fürs Alter vorsorgen können? Oder begnügt sich der Staat damit, eine Person aus der Statistik zu tilgen, die an anderer Stelle wieder auftaucht – als aufstockende Minijobberin, als verarmte Rentnerin oder als Betroffene von Gewalt, die sich dem Täter aus finanziellen Gründen nicht entziehen kann.“
Nachhaltige Erwerbsteilhabe erfordere Investitionen in Beratung, Weiterbildung und eine verlässliche Kinderbetreuung. Die geplanten Sanktionen, die bis zum vollständigen Leistungsentzug reichen können, seien kontraproduktiv. Mertens warnt: „Der Gesetzgeber muss die Folgen seiner Reform bedenken: Die geplanten Sanktionen gegen Leistungsempfängerinnen drohen im Einzelfall zu Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit zu führen und belasten auch die Situation von Partnerinnen und Kindern ganz erheblich.“
*Stand: IAB-Studie 2020
*Stand: Bericht 2024
Hintergrund: Wer wird wie getroffen?
Die Forderung nach einer geschlechtergerechten Reform der Grundsicherung basiert auf empirischen Befunden. Daten zeigen, dass Frauen im System Arbeitslosengeld II (SGB II) spezifischen Hürden begegnen, die eine nachhaltige Erwerbsintegration erschweren.* Diese strukturellen Unterschiede bilden den Hintergrund für die Kritik an Regelungen wie der Bedarfsgemeinschaft und scharfen Sanktionen.*
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus dem Jahr 2020 belegt einen deutlichen Geschlechterunterschied bei Sanktionen: Frauen, die Arbeitslosengeld II beziehen, werden im Vergleich zu Männern viel seltener sanktioniert (Stand: IAB-Studie 2020). *
Dieser Befund allein könnte positiv erscheinen, doch ein aktuellerer Bericht des Bundesrechnungshofes von 2024 zeichnet ein anderes Bild. Er zeigt, dass die Arbeitsmarktintegration von Frauen im SGB II deutlich schlechter gelingt: Erwerbsaufnahmen von Frauen im SGB II sind um 40 % niedriger als bei Männern (Stand: Bericht 2024). *
Die beiden zentralen Forschungsbefunde stehen in einem auffälligen Kontrast zueinander:
- Sanktionen: Frauen werden seltener sanktioniert (Stand: IAB-Studie 2020).
- Erwerbsintegration: Frauen finden deutlich seltener eine neue Beschäftigung (Stand: Bericht 2024).
Diese Zahlen deuten auf ein systemisches Problem hin. Die geringere Sanktionsrate bei Frauen korreliert nicht mit einer besseren, sondern mit einer schlechteren Vermittlung in Arbeit. Experten sehen hierin eine Bestätigung dafür, dass Frauen in der Praxis der Jobcenter oft nicht die gleiche Priorität erhalten wie Männer und stattdessen in der Bedarfsgemeinschaft als „Zuverdienende“ betrachtet werden. Der Fokus auf schnelle Vermittlung – unabhängig von der Qualität der Stelle oder der langfristigen Existenzsicherung – droht diese Situation zu verschärfen. Die empirische Evidenz unterstreicht somit die Forderung, eigenständige Existenzsicherung und Qualifizierung klar vor kurzfristige Vermittlungsziele zu stellen.*
Wenn die Sicherung reißt: Alltagsrisiken einer reformierten Grundsicherung
Eine Reform der Grundsicherung verändert nicht nur Paragrafen, sondern greift tief in konkrete Lebenswirklichkeiten ein. Die Kritik von Verbänden wie dem Deutschen Frauenrat zielt genau auf diese Schnittstelle: Welche Folgen haben neue Regeln für den Einzelnen, für Familien, für das soziale Gefüge? Die Warnungen vor verschärften Sanktionen und einer einseitigen Fokussierung auf schnelle Vermittlung sind keine abstrakten Debatten, sondern verweisen auf reale Risiken für Wohnraum, Altersvorsorge und persönliche Sicherheit.
Folgen für den Lebensstandard
Die Angst vor dem Wohnungsverlust steht für viele an erster Stelle. Stellen Sie sich eine alleinerziehende Mutter vor, deren Jobcenter-Besuch wegen einer Krankheit des Kindes nicht wahrnehmen konnte. Die geplanten Sanktionen gegen Leistungsempfängerinnen drohen im Einzelfall zu Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit zu führen und belasten auch die Situation von Partnerinnen und Kindern ganz erheblich.* Die Miete ist dann nicht mehr sicher zu decken. Diese existenzielle Bedrohung trifft nicht nur die direkt Betroffene, sondern zieht die gesamte Familie in einen Strudel aus Unsicherheit und möglicher Obdachlosigkeit.
Für ältere Menschen, insbesondere Frauen, verschiebt sich die Perspektive. Der Sprung aus der Grundsicherung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingt ihnen seltener. Wird nun primär auf schnelle Vermittlung gesetzt, ohne ausreichend in Qualifizierung zu investieren, droht eine Abwärtsspirale. Die befürchtete Folge: Aus der Grundsicherungsstatistik getilgt zu werden, um wenig später als aufstockende Minijobberin oder mit einer verarmten Rente wieder aufzutauchen.* Eigenständige Existenzsicherung, die auch für das Alter trägt, rückt so in weite Ferne.
Auswirkungen auf Kinder und familiäre Ressourcen
Die Ressourcen der Familie – finanziell wie emotional – werden bis an ihre Grenzen beansprucht.
Letztlich geht es bei dieser Debatte um die Messlatte für Erfolg. Soll sie lauten, möglichst viele Namen aus einer Statistik zu streichen? Oder sollte sie daran gemessen werden, ob Menschen, vor allem Frauen, eine dauerhafte Perspektive auf ein eigenständiges, abgesichertes Leben erhalten – heute und im Alter? Die Antwort darauf entscheidet über die konkreten Alltagsperspektiven von Millionen.
Ausblick: Drei politische Hebel für eine gerechtere Grundsicherung
Die parlamentarische Debatte über die Reform der Grundsicherung bietet die Chance, die Weichen neu zu stellen. Basierend auf den dokumentierten Forderungen und den vorliegenden Fakten ergeben sich konkrete Handlungsoptionen für den Bundestag. Diese zielen darauf ab, die eigenständige Existenzsicherung von Frauen zu stärken und Abwärtsspiralen zu verhindern.
Schrittweise Reformoptionen
Eine Priorisierung von Qualifizierung und Umschulung bildet den ersten zentralen Hebel. Statt einseitig auf schnelle Vermittlung zu setzen, muss die Politik Erfolge daran messen, ob Menschen von ihrer Arbeit leben und fürs Alter vorsorgen können. Dafür sind Investitionen in passgenaue Weiterbildungen notwendig.
Zweitens erfordert eine gelungene Erwerbsteilhabe den Ausbau von Unterstützungsstrukturen. Dazu gehören eine intensive, individuelle Beratung sowie der flächendeckende Ausbau verlässlicher und guter Kinderbetreuung. Diese Faktoren sind keine Nebenbaustellen, sondern grundlegende Voraussetzungen, um Hindernisse für die Arbeitsaufnahme abzubauen.
Drittens gilt es, die Risiken durch Sanktionen zu minimieren. Regelverschärfungen, die bis zur vollständigen Streichung von Leistungen führen können, bergen die Gefahr von Wohnungsverlust und belasten Partner sowie Kinder erheblich. Eine sozial gerechte Reform muss diese Konsequenzen bedenken und die Sicherung der Existenz während Weiterbildungsphasen gewährleisten.
Politische Interessen und Zielkonflikte
Die Debatte spiegelt klassische Zielkonflikte wider. Auf der einen Seite steht das politische Interesse an Effizienz und schneller Entlastung der Statistik. Auf der anderen Seite steht das Ziel nachhaltiger sozialer Sicherheit und geschlechtergerechter Teilhabe. Wer langfristig Armut und Folgekosten reduzieren will, muss in Qualifizierung und Infrastruktur investieren – Maßnahmen, deren Erfolg sich nicht unmittelbar in fallenden Fallzahlen niederschlägt. Dieser Interessenkonflikt muss im parlamentarischen Prozess offen adressiert werden.
Die Erwerbsaufnahmen von Frauen im SGB II sind um 40 % niedriger als bei Männern (Stand: Bericht 2024)*.
Die drei wichtigsten politischen Stellschrauben für den Bundestag sind:
- Die klare Priorisierung von Qualifizierung vor schneller Vermittlung in prekäre Jobs.
- Die Sicherung der materiellen Existenz während Weiterbildungen und der Ausbau von Beratung und Kinderbetreuung.
- Die deutliche Abschwächung von Sanktionsregeln, um existenzbedrohende Folgen zu vermeiden.
Diese Nachricht basiert auf einer Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats.
Weiterführende Quellen:
- „Frauen, die Arbeitslosengeld II beziehen, werden im Vergleich zu Männern viel seltener sanktioniert (Stand: IAB-Studie 2020).“ – Quelle: https://www.iab-forum.de/warum-frauen-seltener-sanktioniert-werden-als-maenner/
- „Erwerbsaufnahmen von Frauen im SGB II sind um 40 % niedriger als bei Männern (Stand: Bericht 2024).“ – Quelle: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/integrationsprozess-arbeitsloser-frauen-volltext.pdf