Doggerbank: Grundschleppnetz-Verbot ab 18.11.2025 schützt 53% des deutschen Schutzgebiets

Ab dem 18. November 2025 gelten neue Fischereimaßnahmen für die Doggerbank in der Nordsee. Rund die Hälfte des deutschen Schutzgebiets wird für Grundschleppnetze gesperrt, um Wale und Delfine besser zu schützen. Der BUND begrüßt die Maßnahmen als wichtigen Anfang, kritisiert jedoch die unvollständige Umsetzung.
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Inhaltsübersicht

– EU-Länder führen neue Fischereimaßnahmen für die Doggerbank in der Nordsee ein
– Grundschleppnetzfischerei wird in etwa der Hälfte des deutschen Schutzgebiets verboten
– Der BUND fordert vollständigen Schutz der gesamten Doggerbank vor zerstörerischer Fischerei

Schutz für die Doggerbank: Neue Regeln für Grundschleppnetze ab November

Deutschland, die Niederlande und die Europäische Kommission haben am 29. Oktober 2025 neue Schutzmaßnahmen für die Doggerbank veröffentlicht, die am 18. November 2025 in Kraft treten. Damit wird etwa die Hälfte des deutschen Schutzgebiets für die Fischerei mit Grundschleppnetzen gesperrt. Konkret sind 53 Prozent des deutschen Schutzgebietes und 28 Prozent des niederländischen Schutzgebiets auf der Doggerbank betroffen (Stand: 29.10.2025). Die Doggerbank erstreckt sich über rund 25.000 Quadratkilometer (Stand: 29.10.2025)*.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der mit rund 674.000 Mitgliedern und Unterstützer:innen zu den größten Umweltverbänden zählt (Stand: 29.10.2025)*, hatte gemeinsam mit das Verbot der Grundschleppnetzfischerei gefordert. Isabelle Maus, Meeresschutzexpertin des BUND, kommentiert: „Am 28. September feierte das deutsche Schutzgebiet auf der Doggerbank seinen achten Jahrestag. Acht Jahre bestand der Schutz der deutschen Doggerbank nur auf dem Papier. Durch diese Schutzmaßnahmen können viele Meeressäuger wie Robben, Delfine und Wale jetzt endlich aufatmen.“

Dennoch bleibt die Regelung aus Sicht des Umweltverbands unzureichend: „Für diese halbherzige Entscheidung gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, sie wurde nur im Interesse der Fischereiindustrie getroffen. Das können wir nicht akzeptieren und fordern den Schutz des gesamten Gebiets.“ Tatsächlich findet ein Großteil der Fischerei – etwa 72 Prozent der Grundschleppnetzfischerei im Schutzgebiet – außerhalb der neuen Verbotszone statt (Stand: 29.10.2025). Für Meeressäuger wie Schweinswale, Delfine und Robben ist die Doggerbank als Nahrungsgrundlage und Aufzuchtgebiet jedoch überlebenswichtig.

Warum Grundschleppnetze dem Meeresboden schaden

Grundschleppnetzfischerei hinterlässt tiefe Spuren in sensiblen Meeresökosystemen. Die schweren Netze pflügen den Meeresboden um und zerstören dabei Lebensräume, die über Jahrzehnte gewachsen sind. Besonders betroffen sind langlebige Muscheln, Sandaale und seltene Meeressäuger.*

Wie Grundschleppnetze den Meeresboden verändern

Die Schleppnetze wirken wie Unterwasserpflüge: Sie durchwühlen Sedimente, zerstören Riffstrukturen und reduzieren die Komplexität des Lebensraums. Wo früher vielfältige Bodenlandschaften existierten, entstehen monotone Sandflächen. Dieser Verlust an Strukturvielfalt hat direkte Folgen für die marine Nahrungskette. Die Primärproduktion – also die Basis des marinen Lebens – wird geschwächt, weil wichtige Lebensräume für Algen und Kleinstorganismen verloren gehen.

Die ökologische Wirkung von Grundschleppnetzen beschränkt sich nicht nur auf unmittelbare Schäden am Meeresboden. Die langfristigen Folgen zeigen sich in veränderten Nahrungsnetzen und reduzierten Beständen wirtschaftlich wichtiger Fischarten wie dem Sandaal, der vielen Meeressäugern als Nahrungsgrundlage dient.*

  • Vor Schutzmaßnahmen: Bodenumbruch, Rückgang langlebiger Weichtiere, Verlust von Muschelbeständen
  • Nach Fangverboten: Messbare Erholung der Artenvielfalt innerhalb weniger Jahre*

    Kontrollen, Rechtslage und internationale Unterschiede

Die Umsetzung von Schutzmaßnahmen auf der Doggerbank zeigt zwischen den Anrainerstaaten erhebliche Unterschiede in Kontrolldichte und rechtlicher Verbindlichkeit. Während Deutschland und Großbritannien bereits Kontrollsysteme etabliert haben, bestehen bei Dänemark weiterhin Herausforderungen.

Im Jahr 2023 fanden im deutschen Doggerbank-Schutzgebiet 18 Kontrollen des Grundschleppnetzverbots statt, bei denen zwei Verstöße festgestellt wurden (Stand: 2023). Großbritannien meldete für 2024 deutlich höhere Aktivitäten: 36 behördliche Kontrollen mit vier dokumentierten Verstößen gegen das Grundschleppnetzverbot (Stand: 2024).

Kontrolldaten und Dokumentierte Verstöße

Die zeitliche Entwicklung zeigt eine Steigerung der Kontrollaktivitäten:

  • 2023: Deutschland – 18 Kontrollen, 2 Verstöße
  • 2024: Großbritannien – 36 Kontrollen, 4 Verstöße
  • Ab November 2025: Deutschland erhöht Kontrolldichte deutlich
Jahr Land Kontrollen Dokumentierte Verstöße Anmerkungen
2023 Deutschland 18 2 Stand: 2023*
2024 Großbritannien 36 4 Stand: 2024*
2025 Dänemark Stand: Oktober 2025

Die unterschiedlichen Kontrollregime und die unvollständige rechtliche Umsetzung in Dänemark zeigen, dass der Schutz der Doggerbank trotz internationaler Bedeutung noch nicht einheitlich gewährleistet ist. Die für November 2025 angekündigte Erhöhung der deutschen Kontrolldichte markiert einen wichtigen Schritt, kann jedoch die grundlegende Problematik lückenhafter Schutzgebietsausweisungen nicht vollständig kompensieren.

Wirtschaftliche Folgen für Küstenregionen

Die neuen Schutzmaßnahmen für die Doggerbank zeigen deutlich, wie sich Meeresschutz und Fischereiwirtschaft unmittelbar berühren. Für Küstengemeinden an der Nordsee sind diese Veränderungen nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich spürbar. Der Umsatz regionaler Fischereibetriebe im niedersächsischen Nordseeküstenbereich sank 2024 um rund 12 Prozent gegenüber 2023*.

Für die betroffenen Betriebe und Regionen ergeben sich daraus verschiedene Perspektiven:

  • Kurzfristige Umsatzeinbußen durch eingeschränkte Fangmöglichkeiten
  • Langfristige Chance auf stabilere Bestände und damit planbarere Fischereiperspektiven

Die Herausforderung besteht darin, den notwendigen Meeresschutz mit der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Küstenfischerei in Einklang zu bringen. Dabei geht es nicht um ein Entweder-oder, sondern um eine schrittweise Transformation, die sowohl den Schutz des marinen Ökosystems als auch die Zukunftsfähigkeit der Fischereiwirtschaft im Blick behält.

Erholung unter Vorbehalt: Was die neuen Schutzmaßnahmen wirklich bewirken

Die am 18. November 2025 in Kraft tretenden Schutzmaßnahmen markieren einen Wendepunkt für die Doggerbank. Doch welche ökologischen Verbesserungen sind realistisch – und wo bleiben kritische Lücken? Wissenschaftliche Untersuchungen an anderen Nordsee-Sandbänken zeigen, dass nach Verboten der Grundschleppnetzfischerei die Artenvielfalt und Dichte benthischer Organismen bereits nach zwei Jahren messbar zunahm.* Diese Befunde stützen die Hoffnung, dass auch die teilweise geschützten Bereiche der Doggerbank sich regenerieren können.

Allerdings bleibt die Schutzwirkung fragmentarisch. Bedeutende Flächen verbleiben ohne Schutz vor Grundschleppnetzen. Besonders problematisch: Der südliche Teil der Doggerbank bleibt weiterhin zugänglich. Diese geografische Ungleichbehandlung wirft Fragen nach der wissenschaftlichen Fundierung der Entscheidungen auf. Die BUND-Expertin Isabelle Maus bringt es auf den Punkt: „Für diese halbherzige Entscheidung gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, sie wurde nur im Interesse der Fischereiindustrie getroffen.“

Die mangelnde Abstimmung zwischen den Anrainerstaaten stellt ein weiteres Problem dar. Während Großbritannien bereits ein vollständiges Verbot der Grundschleppnetzfischerei umsetzt und Deutschland sowie die Niederlande nun Teilverbote erlassen, fehlt Dänemark bislang komplett im Schutzgefüge. Diese inkonsistente Herangehensweise untergräbt den grenzüberschreitenden Charakter des Ökosystems.

Um die tatsächliche Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten, sind systematische Beobachtungen ab dem Inkrafttreten am 18. November 2025 entscheidend. Kontrolldaten zur Fischereiaktivität, benthische Erhebungen zur Entwicklung der Bodenlebewelt und sozioökonomische Indikatoren sollten nach zwölf und 24 Monaten ausgewertet werden. Nur durch diese Langzeitbeobachtung lässt sich klären, ob die teilweisen Schutzmaßnahmen ausreichen, um die beschädigten Lebensräume tatsächlich zu regenerieren – oder ob, wie vom BUND gefordert, ein vollständiger Schutz der gesamten Doggerbank notwendig bleibt.

Die nachfolgenden Informationen und Zitate beruhen auf einer Pressemitteilung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Weiterführende Quellen:

12 Antworten

  1. Es ist wichtig, diese Maßnahmen zu unterstützen und gleichzeitig an Lösungen für die Fischer zu denken. Könnte man vielleicht zusammenarbeiten an neuen Ideen für nachhaltige Fischerei oder so etwas in der Art? Was meint ihr dazu?

  2. Die ökologischen Folgen sind besorgniserregend. Ich würde gerne mehr darüber wissen, wie sich der Meeresboden erholen kann nach den neuen Regeln. Wer hat dazu Infos oder Studien gefunden?

  3. Ich finde es toll, dass der BUND sich dafür einsetzt! Aber ich frage mich, ob 53 Prozent Schutz wirklich reicht? Wir müssen doch mehr tun für die Natur! Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

  4. Die Doggerbank ist wichtig für viele Arten! Ich hoffe wirklich, dass diese Maßnahmen helfen können. Aber was passiert mit den Fischern? Müssen sie umschulen oder so? Hat jemand Ideen dazu?

  5. Ich finde die neuen Fischereimaßnahmen für die Doggerbank gut, aber warum ist nur die Hälfte geschützt? Ist das wirklich genug? Ich hoffe, dass dies auch langfristig was bringt. Was denkt ihr darüber?

    1. Ja, ich stimme zu. Aber ich habe gehört, dass viele Fischer dagegen sind. Wie sollen wir das alles in Einklang bringen? Gibt es da Lösungen?

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