Bremen (VBR). Zum Jahresende gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine erfreuliche Überraschung: Mehr Geld im Dezember. Nachdem der Bundesrat einer rückwirkenden Erhöhung des Grundfreibetrags zugestimmt hat, können viele Menschen ein höheres Nettogehalt erwarten. Diese Änderung betrifft nicht nur Angestellte, sondern auch Rentnerinnen und Rentner, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erklärt.
Die Erhöhung des Grundfreibetrags fiel entscheidend aus: Ab dem 1. Januar 2024 steigt er um 180 Euro auf insgesamt 11.784 Euro für Alleinstehende und um 360 Euro auf 23.568 Euro für Ehepaare. Der positive Effekt zeigt sich nun bei der Steuerabrechnung für Dezember. „Zu viel bezahlte Lohnsteuer wird erstattet,” berichtet die VLH (Zitat-Quelle: Pressemitteilung). Das bedeutet, dass in den ersten elf Monaten zu viel gezahlte Steuern mit dem letzten Gehalt des Jahres ausgeglichen werden – das Nettogehalt steigt dadurch spürbar an.
Auch der Kinderfreibetrag wurde angepasst, allerdings wirkt sich diese Veränderung nicht direkt auf die Dezember-Abrechnung aus. Rückwirkend ab Januar 2024 erhöht sich der Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro. Eine wichtige Information für Familien, deren finanzielle Planung dies beeinflussen könnte.
Ruheständler sind ebenfalls von dieser Änderung betroffen. Sie müssen nur dann eine Steuererklärung einreichen, wenn ihre Gesamteinkünfte über dem neuen Grundfreibetrag liegen. Die Schwelle wurde für 2024 leicht angehoben – von ursprünglich 11.604 auf 11.784 Euro.
Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff „Grundfreibetrag“? Es handelt sich hierbei nicht um eine Auszahlung an Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern um einen festgelegten Betrag, der steuerfrei bleibt. Ziel ist es, das Existenzminimum abzusichern und sicherzustellen, dass grundlegende Lebensbedürfnisse gedeckt werden können.
Die VLH steht als größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands für fundierte Unterstützung im Steuerdschungel. Mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit bietet dieser Verein seinen Mitgliedern umfassende Dienstleistungen – sei es bei der Erstellung von Steuererklärungen oder der Prüfung von Steuerbescheiden. Seit seiner Gründung im Jahr 1972 hat sich die VLH als zuverlässiger Partner in Steuerangelegenheiten etabliert.
Diese Entwicklungen sind insbesondere für die betroffenen Gruppen von großer Bedeutung. Sie entlasten finanziell und tragen zur Sicherung des Lebensstandards bei. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen stellt jede finanzielle Entlastung eine willkommene Unterstützung dar.
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Erhöhter Grundfreibetrag sorgt für mehr Geld im Dezember
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Finanzpolitische Auswirkungen der Erhöhung des Grundfreibetrags auf Verbraucher und Staatshaushalt
Die jüngste Entscheidung zur Erhöhung des Grundfreibetrags rückwirkend zum 1. Januar 2024 könnte weitreichende finanzpolitische Folgen haben, die über die unmittelbare Entlastung von Arbeitnehmern und Rentnern hinausgehen. Historisch gesehen nutzen Regierungen solche Anpassungen oft als Instrument, um den Konsum anzukurbeln, insbesondere in wirtschaftlich ungewissen Zeiten. Eine höhere Kaufkraft durch ein erhöhtes Nettogehalt kann zu einer Belebung des Binnenmarktes beitragen, da Verbraucher mehr Mittel zur Verfügung haben, um diese in Konsumgüter zu investieren. In der Vergangenheit hatten ähnliche Maßnahmen positive Effekte auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP), da sie das Konsumentenvertrauen stärken und den privaten Konsum fördern.
Gleichzeitig stellt sich die Frage nach der Finanzierung dieser steuerlichen Entlastung im Rahmen des Staatshaushalts. Derartige Änderungen können kurzfristig zu Mindereinnahmen führen, die ausgeglichen werden müssen. Historisch gesehen hat der deutsche Staat auf solche Situationen entweder mit einer Straffung anderer fiskalischer Maßnahmen oder einer Anpassung der Haushaltsprioritäten reagiert. Es bleibt abzuwarten, ob diese Erhöhung des Grundfreibetrags möglicherweise durch andere steuerliche Anpassungen kompensiert wird.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Auswirkungen auf längerfristige Steuerverschiebungen und Ungleichheiten. Während der Grundfreibetrag sicherstellt, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt, könnten sich zukünftige Debatten vermehrt auf die Verteilung steuerlicher Lasten fokussieren. Experten sprechen schon seit Jahren davon, dass eine fortschreitende Progression der Einkommenssteuer notwendig sei, um steigende soziale Ungleichheiten in Deutschland besser abzufedern.
Auch im Hinblick auf internationale Trends zeigt sich, dass Länder verstärkt auf steuerliche Anreize setzen, um wirtschaftliches Wachstum zu fördern. Die Rolle des deutschen Steuersystems könnte somit auch im globalen Kontext stärker in den Vordergrund rücken. Es wäre denkbar, dass die Bundesrepublik weiterhin an internationalen Diskussionen über Steuerharmonisierung beteiligt ist und dabei innovative Wege sucht, um sowohl nationale Interessen als auch globale Herausforderungen, wie etwa die Besteuerung digitaler Dienstleistungen, zu adressieren.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die aktuelle Anpassung des Grundfreibetrags mehr ist als eine bloße Steuervergünstigung. Sie öffnet einen Diskurs über die zukünftige Ausrichtung der deutschen Steuerpolitik und ihre Dynamik im Zusammenspiel mit europäischer und internationaler Wirtschaftspolitik. Kurz- und mittelfristige Trends werden zeigen, welche weiteren Impulse für das Steuerrecht im Sinne der sozialen und wirtschaftlichen Balance erforderlich sein könnten.
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