Großer Tarifabschluss für 25.000 Luftsicherheitsmitarbeiter: Mehr Zuschläge und Führungskräftezulagen

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 17.05.2023
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Lesedauer: 2 Minuten
Großer Tarifabschluss für 25.000 Luftsicherheitsmitarbeiter: Mehr Zuschläge und Führungskräftezulagen

Nach monatelangen und intensiven Tarifverhandlungen, die sogar von Streiks begleitet wurden, konnte für die 25.000 Beschäftigten in der Luftsicherheit endlich ein Tarifabschluss erzielt werden. Die Tarifvertragsparteien BDLS, ver.di und dbb tarifunion haben sich auf umfangreiche Änderungen geeinigt, die sowohl Zeitzuschläge als auch Führungskräftezulagen betreffen.

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Verbesserte Arbeitsbedingungen für Luftsicherheitspersonal Die Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen sind beachtlich. So wird ab dem 1. Juni 2023 der Nachtzuschlag an Sonn- und Feiertagen zusätzlich zum Sonn- und Feiertagszuschlag gewährt. Zudem wird der Feiertagszuschlag von 100 % auf 125 % erhöht und Pfingst- sowie Ostersonntag werden zukünftig wie Feiertage behandelt.

Darüber hinaus wird der Sonntagszuschlag von 40 % auf 50 % erhöht, während der Nachtzuschlag von 15 % auf 20 % zwischen 22 und 6 Uhr angehoben wird. Auch das Zeitfenster für die Nachtarbeit wird erweitert, und zwar von 21 bis 6 Uhr ab dem 1. Januar 2024. Ab 2025 wird der Nachtzuschlag sogar auf 25 % erhöht und das Zeitfenster weiter auf 20 bis 6 Uhr ausgedehnt.

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Neue Führungskräftezulagen ab Juli 2023

Ein weiterer wichtiger Punkt des Tarifabschlusses betrifft die Einführung von Führungskräftezulagen. Diese starten ab dem 1. Juli 2023 und betragen für zertifizierte Aufsichtspersonen 1,75 €, für Führungskräfte der Ebene 1 2,50 € und für Führungskräfte der Ebene 2 3,50 €. Auch zertifizierte Ausbilder werden mit 2,50 € berücksichtigt.

Branchenhintergrund und Ausblick

Die Luftsicherheitsbranche ist ein wesentlicher Pfeiler für die Sicherheit an den Verkehrsflughäfen in Deutschland. Die Branche beschäftigt bundesweit rund 25.000 Sicherheitsmitarbeiter und erzielte im Jahr 2022 einen Umsatz von 925 Mio. Euro. Die im BDLS organisierten Unternehmen stellen fast 75 % des Marktes dar und beschäftigen rund 13.500 Sicherheitsmitarbeiter in den Bereichen §§ 5, 8, 9 und 9a LuftSiG sowie Servicedienstleistungen.

Dieser Tarifabschluss stellt einen wichtigen Schritt für die Arbeitsbedingungen in der Branche dar. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Umsetzung dieser Veränderungen für die Arbeitgeberseite eine große Herausforderung darstellen und wirtschaftlich nicht einfach sein wird. Mit Spannung wird daher das Ende des Jahres erwartet, wenn die Verhandlungen zu einem neuen Entgelttarifvertrag anstehen.

Glossar

BegriffErklärung
TarifabschlussEin Tarifabschluss ist das Ergebnis von Tarifverhandlungen zwischen den Tarifpartnern, in der Regel Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Ein Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten.
BDLSDer Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) ist ein deutscher Arbeitgeberverband der Branche der Luftsicherheitsunternehmen.
ver.diDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist eine der acht industriellen Einzelgewerkschaften in Deutschland, die im Deutschen Gewerkschaftsbund organisiert sind.
dbb tarifunionDie dbb tarifunion ist die Tarifgemeinschaft des dbb beamtenbund und tarifunion, einer der Spitzenorganisationen des deutschen Gewerkschaftswesens.
ZeitzuschlägeZeitzuschläge sind zusätzliche Vergütungen für Arbeit zu bestimmten Zeiten, z.B. Nachtarbeit, Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit.
FührungskräftezulagenFührungskräftezulagen sind zusätzliche Vergütungen für Führungskräfte aufgrund ihrer erhöhten Verantwortung und Aufgaben.
NachtzuschlagDer Nachtzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeit während der Nachtstunden.
FeiertagszuschlagDer Feiertagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen.
SonntagszuschlagDer Sonntagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeit an Sonntagen.
LuftSiGDas Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) regelt die Luftsicherheit in Deutschland, einschließlich der Aufgaben und Zuständigkeiten verschiedener Akteure.
EntgelttarifvertragEin Entgelttarifvertrag ist ein spezieller Tarifvertrag, der die Löhne und Gehälter von Beschäftigten regelt.

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