– 5. März 2024: Ver.di übergibt 36.000 Unterschriften an Bundesarbeitsministerium in Berlin
– Forderung nach gleichberechtigter Behandlung kirchlicher Beschäftigter wie in weltlichen Betrieben
– Demonstration startet um 13:30 Uhr am Bebelplatz vor Unterschriftenübergabe
Breite Unterstützung für Gleichstellung im kirchlichen Arbeitsrecht
Am 5. März 2024 stehen in Berlin über 36.000 Unterschriften symbolisch für eine grundlegende Veränderung im kirchlichen Arbeitsrecht. Die Petition, die von ver.di initiiert wurde, fordert ein Ende des kirchlichen Sonderarbeitsrechts und setzt sich dafür ein, kirchlich Beschäftigten den vollen Gleichbehandlungs- und Mitbestimmungsrechte zu garantieren.
Sylvia Bühler aus dem ver.di-Bundesvorstand beschreibt die Aktion als „einen historischen Kraftakt“, der den dringenden Wunsch nach Reformen im Kirchenarbeitsrecht unterstreicht. Um 13:30 Uhr beginnt am Bebelplatz eine Demonstration, bei der Wortbeiträge von engagierten Beschäftigten und Gewerkschaftsmitgliedern die zentrale Bedeutung des Anliegens hervorheben. Anschließend zieht der Demonstrationszug zum Bundesarbeitsministerium, um die Unterschriften an Mathias Papendieck, SPD-Bundestagsabgeordneter, zu übergeben.
Diese Übergabe zeigt nicht nur den breiten gesellschaftlichen Rückhalt, sondern macht auch den Handlungsbedarf für die Politik sichtbar. Die Veranstaltung schafft eine Plattform, die Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für die Beschäftigten in Kirchen, Diakonie und Caritas in die Öffentlichkeit zu tragen und fordert die Verantwortung der politischen Entscheidungsträger ein.
Warum das Kirchenarbeitsrecht heute im Fokus steht
Das kirchliche Arbeitsrecht basiert auf historischen Sonderregelungen, die den Kirchen eine große Autonomie gewähren. Diese traditionelle Praxis gerät zunehmend in Konflikt mit modernen Ansprüchen an Gleichbehandlung und Arbeitnehmerrechte. Zentrale Kritikpunkte sind Diskriminierungen aufgrund privater Lebensentscheidungen und eingeschränkte Mitbestimmungsrechte. Obwohl Koalitionsverträge bereits Prüfungen zur Angleichung an das staatliche Arbeitsrecht zugesagt haben, hat sich für viele Beschäftigte in Kirchen, Diakonie und Caritas bisher wenig verändert.
Kirchliches Arbeitsrecht: Tradition im Wandel
Die wachsende Debatte um das Kirchenarbeitsrecht spiegelt sich in der Forderung nach einer Rechtsangleichung wider. Immer mehr Menschen machen die gesellschaftlichen Folgen des Sonderarbeitsrechts deutlich: Benachteiligung, Unsicherheit und fehlende Teilhabe der Beschäftigten werden sichtbar. Ein Blick auf vergleichbare Entwicklungen in anderen Ländern zeigt, dass eine Reform nicht nur die innenkirchliche Stellung stärken kann, sondern auch einen maßgeblichen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leistet.
Politisch zeichnen sich erste Schritte ab, die in Gesetzesprüfungen und Dialogformaten münden könnten. Gesellschaftlich wächst der Ruf nach einer gerechteren Arbeitswelt. Eine mögliche umfassende Reform des Kirchenarbeitsrechts würde dessen Modernisierung vorantreiben und den Gleichbehandlungsgrundsatz fest verankern, sodass Mitarbeitende in kirchlichen Einrichtungen die gleichen Rechte genießen wie Beschäftigte in weltlichen Betrieben.
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Terminhinweis: Übergabe von mehr als 36.000 Unterschriften für „Gleiches Recht …
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