Solidarität endet nicht an der Landesgrenze. Ob Klimaschutz, Menschenrechte, Integration oder Jugendprojekte: Zivilgesellschaft funktioniert längst europäisch. Vereine und Stiftungen engagieren sich über Grenzen hinweg, kooperieren mit Partnern in anderen Ländern – und stoßen dabei oft an rechtliche und administrative Mauern.
Der Koalitionsvertrag 2025 setzt genau hier an: Mit neuen EU-weiten Rechtsformen für gemeinnützige Organisationen soll das Engagement über Landesgrenzen hinweg einfacher, sicherer und wirkungsvoller werden. Eine überfällige Antwort auf die Herausforderungen einer vernetzten Welt.
Das Wichtigste zusammengefasst: Wie EU-Rechtsformen das Ehrenamt stärken können
Herausforderung | Maßnahme laut Koalitionsvertrag |
---|---|
Unterschiedliche Rechtsformen | Einführung einer EU-weiten Vereins- und Stiftungsrechtsform |
Schwierige Spendenabwicklung | Grenzüberschreitende Spenden sollen einfacher und steuerlich klar geregelt werden |
Dieser Beitrag ist Teil unserer Serie zum Koalitionsvertrag 2025.
➡️ Lesen Sie hier den Überblicksartikel: „Was der Koalitionsvertrag 2025 für das Ehrenamt bedeutet – Überblick & Einordnung“
Gemeinnützig – aber nicht grenzenlos?
Wer heute einen Verein in Deutschland gründet, kann sich glücklich schätzen: Die rechtlichen Strukturen sind etabliert, die Gemeinnützigkeit klar geregelt. Doch was, wenn dieser Verein mit einer NGO in Polen zusammenarbeiten oder in Frankreich Spenden einwerben möchte?
Dann wird’s kompliziert:
- Die rechtliche Anerkennung variiert je nach EU-Land.
Das Ergebnis: Potenzial wird verschenkt. Statt Austausch und Kooperation erleben viele Organisationen einen Flickenteppich aus Formularen, Auslegungen und Unsicherheiten.
Die Lösung: EU-weite Rechtsformen für Vereine und Stiftungen
Der Koalitionsvertrag 2025 macht klar: Europa braucht zivilgesellschaftliche Strukturen, die über Grenzen hinweg funktionieren. Deshalb setzt sich die Bundesregierung dafür ein, EU-weit gültige Rechtsformen für gemeinnützige Organisationen einzuführen – sowohl für Vereine als auch für Stiftungen.
Einheitliches Recht statt Flickenteppich
Die Idee dahinter: Eine Organisation, die sich in Deutschland gründet und eine EU-Rechtsform wählt, soll:
- in allen Mitgliedstaaten anerkannt sein,
Das wäre ein echter Quantensprung – vor allem für kleinere Initiativen, die heute am Aufwand scheitern, obwohl ihre Ideen grenzüberschreitend Wirkung entfalten könnten.
Rückenwind für die europäische Zivilgesellschaft
Mit dieser Maßnahme wird ein bisher ungelöstes Problem endlich politisch angepackt: Die rechtliche Unsichtbarkeit und Fragmentierung zivilgesellschaftlichen Engagements auf EU-Ebene. Eine gemeinsame Rechtsform würde es Organisationen erleichtern, sich:
- europaweit zu vernetzen,
Was jetzt wichtig ist: Harmonisierung, Kommunikation, Vertrauen
Die Einführung EU-weiter Rechtsformen für Vereine und Stiftungen ist ein starkes Signal – aber sie wird nur dann zum Erfolgsmodell, wenn sie praxisnah, verständlich und einheitlich umgesetzt wird. Dazu braucht es mehr als ein juristisches Konstrukt: Es braucht politische Klarheit, gute Kommunikation – und das Vertrauen der Zivilgesellschaft.
Klare Kriterien für Gemeinnützigkeit
Damit keine Schlupflöcher entstehen und die Glaubwürdigkeit gemeinnütziger Organisationen gewahrt bleibt, müssen:
- klare Standards für Gemeinnützigkeit EU-weit harmonisiert werden,
Nur wenn klar ist, wer als gemeinnützig gilt – und warum –, entsteht Vertrauen auf allen Seiten: bei Organisationen, Spender:innen und Behörden.
Abstimmung statt Zuständigkeitswirrwarr
Die besten Regeln helfen wenig, wenn sie in jedem Land unterschiedlich ausgelegt werden. Deshalb ist eine enge Koordination zwischen den Mitgliedstaaten notwendig – mit:
- einheitlichen Verwaltungsvorgaben,
Kurz: Kooperation statt Bürokratie-Dschungel.
Schulung & Information für Organisationen
Viele Vereine und Stiftungen kennen heute kaum ihre europäischen Möglichkeiten – geschweige denn rechtliche Details. Damit die neuen Rechtsformen wirken, braucht es:
- Informationskampagnen,
Denn nur wer versteht, kann gestalten. Und genau darum geht es: Zivilgesellschaft soll nicht verwaltet werden – sie soll Europa mitgestalten.
Fazit – Ein Europa, das mitmacht
Zivilgesellschaft ist der Herzschlag einer lebendigen Demokratie – und dieser Herzschlag macht an Landesgrenzen nicht halt. Ob Menschenrechte, Umwelt, Kultur oder Integration: Die Herausforderungen unserer Zeit sind europäisch – und sie brauchen gemeinsames Engagement.
Mit dem Vorhaben, EU-weite Rechtsformen für Vereine und Stiftungen einzuführen, schlägt der Koalitionsvertrag 2025 ein neues Kapitel auf:
- für rechtliche Sicherheit,
Doch diese Idee wird nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie transparent, zugänglich und vertrauenswürdig umgesetzt wird. Wenn Zivilgesellschaft nicht nur „mitgemeint“, sondern aktiv mitgestaltet.
Denn ein Europa, das zusammenhält, braucht mehr als Regeln – es braucht Menschen, die sich einbringen. Und Strukturen, die sie dabei unterstützen.
Ein Europa, das mitmacht. Und mitgestalten lässt.
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🔎 Weiterführende Informationen
Wenn du tiefer einsteigen möchtest – hier findest du zentrale Quellen und weiterführende Analysen zum Koalitionsvertrag 2025:
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2 Antworten
Ich finde es gut, dass die Bundesregierung hier aktiv wird. Die unterschiedlichen Rechtsformen sind wirklich ein großes Hindernis für Vereine, die grenzüberschreitend arbeiten wollen. Was denkt ihr, wie lange so eine Änderung brauchen wird?
Ja, das dauert bestimmt noch lange. Aber es ist wichtig! Ich denke auch, dass viele kleine Vereine davon profitieren könnten.