Solidarität endet nicht an der Landesgrenze. Ob Klimaschutz, Menschenrechte, Integration oder Jugendprojekte: Zivilgesellschaft funktioniert längst europäisch. Vereine und Stiftungen engagieren sich über Grenzen hinweg, kooperieren mit Partnern in anderen Ländern – und stoßen dabei oft an rechtliche und administrative Mauern.
Der Koalitionsvertrag 2025 setzt genau hier an: Mit neuen EU-weiten Rechtsformen für gemeinnützige Organisationen soll das Engagement über Landesgrenzen hinweg einfacher, sicherer und wirkungsvoller werden. Eine überfällige Antwort auf die Herausforderungen einer vernetzten Welt.
Das Wichtigste zusammengefasst: Wie EU-Rechtsformen das Ehrenamt stärken können
| Herausforderung | Maßnahme laut Koalitionsvertrag |
|---|---|
| Unterschiedliche Rechtsformen | Einführung einer EU-weiten Vereins- und Stiftungsrechtsform |
| Schwierige Spendenabwicklung | Grenzüberschreitende Spenden sollen einfacher und steuerlich klar geregelt werden |
Dieser Beitrag ist Teil unserer Serie zum Koalitionsvertrag 2025.
➡️ Lesen Sie hier den Überblicksartikel: „Was der Koalitionsvertrag 2025 für das Ehrenamt bedeutet – Überblick & Einordnung“
Gemeinnützig – aber nicht grenzenlos?
Wer heute einen Verein in Deutschland gründet, kann sich glücklich schätzen: Die rechtlichen Strukturen sind etabliert, die Gemeinnützigkeit klar geregelt. Doch was, wenn dieser Verein mit einer NGO in Polen zusammenarbeiten oder in Frankreich Spenden einwerben möchte?
Dann wird’s kompliziert:
- Die rechtliche Anerkennung variiert je nach EU-Land.
- Spenden aus dem Ausland können zu steuerrechtlichen Stolperfallen werden.
- Die Verwaltung grenzüberschreitender Projekte ist oft aufwändig und uneinheitlich geregelt.
- Und es gibt keine einheitliche EU-Rechtsform, die grenzübergreifendes zivilgesellschaftliches Handeln systematisch erleichtert.
Das Ergebnis: Potenzial wird verschenkt. Statt Austausch und Kooperation erleben viele Organisationen einen Flickenteppich aus Formularen, Auslegungen und Unsicherheiten.
Die Lösung: EU-weite Rechtsformen für Vereine und Stiftungen
Der Koalitionsvertrag 2025 macht klar: Europa braucht zivilgesellschaftliche Strukturen, die über Grenzen hinweg funktionieren. Deshalb setzt sich die Bundesregierung dafür ein, EU-weit gültige Rechtsformen für gemeinnützige Organisationen einzuführen – sowohl für Vereine als auch für Stiftungen.
Einheitliches Recht statt Flickenteppich
Die Idee dahinter: Eine Organisation, die sich in Deutschland gründet und eine EU-Rechtsform wählt, soll:
- in allen Mitgliedstaaten anerkannt sein,
- vereinfachten Zugang zu Fördermitteln erhalten,
- Spenden grenzüberschreitend einfacher und steuerlich sicherer abwickeln können,
- und sich rechtlich klar und einheitlich bewegen – ohne bei jedem Schritt ein anderes Gesetzbuch konsultieren zu müssen.
Das wäre ein echter Quantensprung – vor allem für kleinere Initiativen, die heute am Aufwand scheitern, obwohl ihre Ideen grenzüberschreitend Wirkung entfalten könnten.
Rückenwind für die europäische Zivilgesellschaft
Mit dieser Maßnahme wird ein bisher ungelöstes Problem endlich politisch angepackt: Die rechtliche Unsichtbarkeit und Fragmentierung zivilgesellschaftlichen Engagements auf EU-Ebene. Eine gemeinsame Rechtsform würde es Organisationen erleichtern, sich:
- europaweit zu vernetzen,
- gemeinsam Förderprogramme zu nutzen,
- und demokratische Kräfte grenzüberschreitend zu bündeln – gerade in Zeiten, in denen sie unter Druck geraten.
Was jetzt wichtig ist: Harmonisierung, Kommunikation, Vertrauen
Die Einführung EU-weiter Rechtsformen für Vereine und Stiftungen ist ein starkes Signal – aber sie wird nur dann zum Erfolgsmodell, wenn sie praxisnah, verständlich und einheitlich umgesetzt wird. Dazu braucht es mehr als ein juristisches Konstrukt: Es braucht politische Klarheit, gute Kommunikation – und das Vertrauen der Zivilgesellschaft.
Klare Kriterien für Gemeinnützigkeit
Damit keine Schlupflöcher entstehen und die Glaubwürdigkeit gemeinnütziger Organisationen gewahrt bleibt, müssen:
- klare Standards für Gemeinnützigkeit EU-weit harmonisiert werden,
- Missbrauch konsequent verhindert werden,
- und gleichzeitig Vielfalt der zivilgesellschaftlichen Landschaften in Europa respektiert bleiben.
Nur wenn klar ist, wer als gemeinnützig gilt – und warum –, entsteht Vertrauen auf allen Seiten: bei Organisationen, Spender:innen und Behörden.
Abstimmung statt Zuständigkeitswirrwarr
Die besten Regeln helfen wenig, wenn sie in jedem Land unterschiedlich ausgelegt werden. Deshalb ist eine enge Koordination zwischen den Mitgliedstaaten notwendig – mit:
- einheitlichen Verwaltungsvorgaben,
- einem digitalen EU-weiten Register,
- und Ansprechpartner:innen auf nationaler wie europäischer Ebene.
Kurz: Kooperation statt Bürokratie-Dschungel.
Schulung & Information für Organisationen
Viele Vereine und Stiftungen kennen heute kaum ihre europäischen Möglichkeiten – geschweige denn rechtliche Details. Damit die neuen Rechtsformen wirken, braucht es:
- Informationskampagnen,
- Schulungsangebote,
- und digitale Tools, die helfen, neue Strukturen sicher zu nutzen.
Denn nur wer versteht, kann gestalten. Und genau darum geht es: Zivilgesellschaft soll nicht verwaltet werden – sie soll Europa mitgestalten.
Fazit – Ein Europa, das mitmacht
Zivilgesellschaft ist der Herzschlag einer lebendigen Demokratie – und dieser Herzschlag macht an Landesgrenzen nicht halt. Ob Menschenrechte, Umwelt, Kultur oder Integration: Die Herausforderungen unserer Zeit sind europäisch – und sie brauchen gemeinsames Engagement.

Mit dem Vorhaben, EU-weite Rechtsformen für Vereine und Stiftungen einzuführen, schlägt der Koalitionsvertrag 2025 ein neues Kapitel auf:
- für rechtliche Sicherheit,
- für unkomplizierte Spendenflüsse,
- und für echte grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Doch diese Idee wird nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie transparent, zugänglich und vertrauenswürdig umgesetzt wird. Wenn Zivilgesellschaft nicht nur „mitgemeint“, sondern aktiv mitgestaltet.
Denn ein Europa, das zusammenhält, braucht mehr als Regeln – es braucht Menschen, die sich einbringen. Und Strukturen, die sie dabei unterstützen.
Ein Europa, das mitmacht. Und mitgestalten lässt.
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🔎 Weiterführende Informationen
Wenn du tiefer einsteigen möchtest – hier findest du zentrale Quellen und weiterführende Analysen zum Koalitionsvertrag 2025:
- 📄 Koalitionsvertrag 2025 (PDF)
- 📰 FAQ & Analyse bei tagesschau.de
- 🏛️ Stellungnahme der deutschen Wirtschaft (BDI)
- 👥 Verbraucherschutz im Fokus (vzbv)
- 💬 Einordnung der Volksbanken & Raiffeisenbanken (BVR)
Spenden, Zuwendungen und gemeinnützige Vereine: Was Vereine rechtlich und praktisch wissen müssen
Darf ein gemeinnütziger Verein spenden?
Ja, ein gemeinnütziger Verein darf spenden, sofern die Zuwendungen mit seinem Satzungszweck und der Gemeinnützigkeit vereinbar sind. Spenden an andere gemeinnützige Organisationen sind unproblematisch. Zahlungen an politische Parteien, wirtschaftlich tätige Unternehmen oder Personen, die dem Verein privat nutzen, können jedoch die Gemeinnützigkeit gefährden. Dokumentieren Sie Zweck, Empfänger, Betrag und rechtliche Grundlage jeder Spende.
Unter welchen Bedingungen sind Spenden eines Vereins steuerlich zulässig?
Steuerlich zulässig sind Spenden, die dem satzungsmäßigen gemeinnützigen Zweck dienen oder unmittelbar der Verfolgung dieses Zwecks dienen. Die Zuwendungen dürfen nicht primär der Mittelverwaltung dienen. Buchhalterisch müssen Empfänger, Verwendungszweck, Datum und Betrag nachweisbar sein. Größere oder wiederkehrende Zahlungen prüfen Sie besser mit dem Steuerberater.
Kann ein Verein Geld an einzelne Personen spenden?
Direkte Spenden an Privatpersonen sind nur erlaubt, wenn sie unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck dienen, etwa Nothilfe für Bedürftige. Reine Zuwendungen ohne Zweckbindung für den Vereinszweck gefährden die Gemeinnützigkeit. Legen Sie klare Kriterien, Auswahlverfahren und Nachweise für solche Zuwendungen fest.
Sind Zweckübertragungen an Partnerorganisationen möglich?
Ja, Zweckübertragungen an Partnerorganisationen sind möglich, solange die Partner ebenfalls gemeinnützige Ziele verfolgen oder die Zahlung ausschließlich für den satzungsgemäßen Zweck verwendet wird. Schließen Sie Vereinbarungen, Projektbeschreibungen und Verwendungsnachweise. Bei Auslandszahlungen prüfen Sie zusätzlich rechtliche und steuerliche Vorgaben.
Muss der Vorstand Spendenentscheidungen formell beschließen?
Wichtige Spendenentscheidungen sollten gemäß Satzung und Haushaltsordnung formal beschlossen werden. Bei höheren Beträgen empfiehlt sich ein Protokoll des Vorstands oder ein Beschluss der Mitgliederversammlung. Formale Beschlüsse erhöhen Transparenz und Rechtssicherheit gegenüber Finanzämtern und Mitgliedern.
Wie dokumentiert und verbucht man Vereins-Spenden korrekt?
Erfassen Sie Datum, Empfänger, Betrag, Verwendungszweck und Begründung schriftlich. Bewahren Sie Überweisungsbelege, Verträge und Verwendungsnachweise auf. Buchen Sie Spenden in der Vereinsbuchführung getrennt nach Zweckbindung. Eine lückenlose Dokumentation schützt bei Prüfungen durch das Finanzamt.
Können Vereinsmittel für Förderprojekte oder Stiftungen verwendet werden?
Ja, Vereinsmittel dürfen zur Förderung externer Projekte oder zur Gründung von Stiftungen verwendet werden, wenn dies dem satzungsmäßigen Zweck entspricht. Klären Sie Zweckbindung, Kontrollrechte und Nachweispflichten vertraglich. Bei langfristigen Verpflichtungen prüfen Sie Liquidität und steuerliche Konsequenzen.
Welche Risiken bestehen bei unsachgemäßen Spenden?
Unsachgemäße Spenden können den Widerruf der Gemeinnützigkeit, Steuernachforderungen oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Risiken entstehen bei verdeckter Vorteilsgewährung, politischer Parteiförderung oder fehlenden Verwendungsnachweisen. Vorsorge durch Satzungsprüfung, Beschlussformalitäten und Beratung minimiert die Risiken.
Weiterführender Hinweis für Vereine: Prüfen Sie vor größeren oder ungewöhnlichen Zuwendungen die Satzung und, falls nötig, die steuerliche Beratung. Klare Beschlüsse, schriftliche Vereinbarungen und vollständige Nachweise schützen Gemeinnützigkeit und Handlungsfähigkeit.
2 Kommentare
Ich finde es gut, dass die Bundesregierung hier aktiv wird. Die unterschiedlichen Rechtsformen sind wirklich ein großes Hindernis für Vereine, die grenzüberschreitend arbeiten wollen. Was denkt ihr, wie lange so eine Änderung brauchen wird?
Ja, das dauert bestimmt noch lange. Aber es ist wichtig! Ich denke auch, dass viele kleine Vereine davon profitieren könnten.