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Greenwashing gestoppt: BP darf Motorenöl nicht als klimaneutral bewerben

Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe erfolgreich: Mineralölkonzern BP darf Motorenöl ...
Berlin (ots) – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen Greenwashing erzielt. Das Landgericht Hamburg untersagte dem Mineralöl- und Energiekonzern BP Europa SE, seine Schmierstoffe und Motorenöle weiterhin als "klimaneutral" zu bewerben. Diese Entscheidung folgte auf eine Klimaklage der DUH, die BP vorwirft, Verbraucher mit unzureichenden Informationen über die behauptete Klimaneutralität der Produkte in die Irre zu führen. Laut DUH basiert BPs Werbung auf fragwürdigen Emissionsgutschriften, die keine dauerhafte CO2-Kompensation garantieren.

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Bremen (VBR). BP darf seine Schmierstoffe und Motorenöle nicht mehr als „klimaneutral“ bewerben – so urteilte das Landgericht Hamburg nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der Mineralölkonzern hatte die angebliche Klimaneutralität seiner Produkte mit dem Kauf von Emissionsgutschriften begründet, unter anderem aus einem Waldschutzprojekt in Sambia. Die DUH konnte jedoch überzeugend darlegen, dass BP keine ausreichenden Informationen darüber lieferte, wie die Klimaneutralität dieser Produkte tatsächlich erreicht wird.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte hierzu: „BP täuscht Kundinnen und Kunden mit angeblich klimaneutralen Schmierstoffen. Diese Gerichtsentscheidung ist wichtig, um Verbraucherinnen und Verbraucher künftig vor einer solchen Irreführung zu schützen. Es ist nicht möglich, mit wenigen Cent Aufpreis Mineralölprodukte CO2-neutral zu zaubern.“ Besonders kritisiert er die fehlende Transparenz über die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität.

Im Laufe des Prozesses wies die DUH außerdem auf die begrenzte Laufzeit des Waldschutzprojekts hin – dieses beträgt lediglich 30 Jahre. Fossiler Kohlenstoff hingegen verbleibt für Jahrtausende in der Atmosphäre. Zudem stellte die DUH die Plausibilität der berechneten CO2-Einsparungen infrage: Die Bäume im 40 Hektar großen Projektgebiet sollen wesentlich mehr Kohlenstoff speichern als vergleichbare Bäume in der Umgebung, was die tatsächlichen Kompensationseffekte zweifelhaft macht. Das Gericht entschied jedoch primär aufgrund der ungenügenden Informationslage, dass die Werbung irreführend sei.

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Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung bei der DUH, kritisierte weiterhin BP’s Vorgehen in Bezug auf unternehmenseigene Klimaziele: „BP hatte bereits Anfang 2023 bekannt gegeben, seine sich selbst gesteckten Klimaziele deutlich nach unten zu korrigieren. Anstatt konsequent in den nachhaltigen Umbau seines Geschäftsmodells zu investieren, soll das Volumen der Öl- und Gasproduktion bis 2025 beibehalten werden.“ Sie weist darauf hin, dass BP trotz großspuriger Kommunikationsversprechen bislang nur geringe Kapazitäten bei Wind- und Solarenergie aufgebaut habe und stattdessen in Technologien investiere, die ihre fossilen Geschäftsmodelle verlängern.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Greenwashing dar. Unternehmen müssen transparent und ehrlich darlegen, wie sie ihre Klimaneutralitätsansprüche erfüllen. Nur so können Konsumenten fundierte Entscheidungen treffen und werden nicht durch irreführende Marketingstrategien getäuscht.

Für weitere Informationen steht die Deutsche Umwelthilfe zur Verfügung: Jürgen Resch, erreichbar unter 0171 3649170 oder resch@duh.de, und Agnes Sauter, erreichbar unter 0175 5724833 oder sauter@duh.de.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell.


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Hintergrund und Einordnung: Greenwashing im Energiesektor

Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts gegen BP ist kein Einzelfall, sondern Teil einer wachsenden internationalen Bewegung gegen sogenannte Greenwashing-Praktiken großer Konzerne. Greenwashing beschreibt den Versuch von Unternehmen, sich durch teilweise fragwürdige oder irreführende Behauptungen als umweltfreundlich darzustellen. Insbesondere Unternehmen aus dem Energiesektor sehen sich weltweit verstärkten rechtlichen und öffentlichen Kontrollen ausgesetzt.

Im Jahr 2020 entschied beispielsweise die britische Wettbewerbsbehörde, dass der Ölkonzern Shell irreführende Werbung bezüglich seiner angeblich „grünen“ Projekte einstellen muss. Ähnlich ging es TotalEnergies in Frankreich, wo eine Untersuchung wegen unklarer Angaben zu Klimaneutralität eingeleitet wurde. Die EU-Kommission plant zudem eine Verschärfung der Regeln zur Offenlegung von CO2-Emissionen und Umweltauswirkungen für Unternehmen.

Trends und Zukunftsaussichten

Der Fall BP in Deutschland könnte Präzedenzcharakter haben und weitere Klagen gegen Unternehmen nach sich ziehen, die ihre Produkte und Dienstleistungen unzureichend als klimaneutral kennzeichnen. Verbraucherorganisationen wie die DUH werden gestärkt aus diesen Prozessen hervorgehen und ihre Überwachungsbemühungen voraussichtlich intensivieren.

Unternehmen, die tatsächlich nachhaltige Praktiken verfolgen, könnten von dieser Entwicklung profitieren, da die Transparenzanforderungen steigen und Greenwashing zunehmend geahndet wird. Dies könnte auch dazu führen, dass echte Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energien gefördert werden und Investitionen in noch bestehende fossile Projekte geringer ausfallen.

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Mögliche Entwicklungen und Szenarien

Es bleibt abzuwarten, wie sich große Mineralöl- und Energieunternehmen an die verschärften rechtlichen Anforderungen anpassen werden. Kurzfristig könnten wir eine Zunahme von öffentlichkeitswirksamen Initiativen zur CO2-Reduktion und eine präzisere Kommunikation über diese Maßnahmen erleben.

Langfristig besteht die Hoffnung, dass Unternehmen ihre Geschäftsmodelle grundlegend überdenken und tatsächlich nachhaltigere Ansätze verfolgen. Diese Anpassungen könnten nicht nur regulatorischen Zwängen folgend, sondern auch marktgetrieben sein, da immer mehr Verbraucher und Investoren nachweisbar umweltfreundliche Alternativen bevorzugen.

Fazit

Die Entscheidung gegen BP zeigt, dass Unternehmen im Energiesektor künftig verstärkt Rechenschaft über ihre Umweltversprechen ablegen und nachprüfbare Beweise für ihre Nachhaltigkeitsbemühungen liefern müssen. Dies stellt eine wichtige Weichenstellung dar auf dem Weg zu mehr Transparenz und Echtheit im Versprechen des Umweltschutzes. Verbraucherinnen und Verbraucher können durch solche Entscheidungen sicherer gehen, dass das Etikett „klimaneutral“ nicht leichtfertig vergeben wird und tatsächliche Anstrengungen zur Emissionsreduktion dahinterstehen.

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6 Antworten

  1. .Das ist alles nur show von BP damit sie gut da stehen und weiter geld machen können. Klimaneutral mit öl produkten ist doch absurd.

  2. BP hat immer nur an geld gedacht nie an die umwelt. Was bringt den paar baume in sambia, wenn der rest vom welt weiter verschmutzt wird.

  3. Ich versteh nich wieso BP meint das man einfach so klimaneutral seien kann. Das ist doch klar das die lügen wenn sie kein klare Info geben. Gut das die gericht jetzt was dagegen tut.

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