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GMG-Novelle 2026: Zeitplan, Mindestanforderungen und was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für Hausbesitzer bedeutet

Die Bundesregierung plant, Ende Februar die Novelle des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) zu beschließen. Der Gesamtverband für Gebäude- und Energieberatung (GIH) fordert, dass die neuen Mindestanforderungen zeitnah bekannt gegeben werden, um Planungssicherheit zu schaffen. Der Verband betont, dass bewährte Inhalte wie Anforderungen an erneuerbare Energien und baulichen Wärmeschutz beibehalten werden müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung plant, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bis Ende Februar 2026 zu beschließen.
  • Das GMG soll ein flexibleres, technologieoffeneres und vereinfachtes Regelwerk als das aktuelle GEG schaffen.
  • Der GIH fordert klare Mindestanforderungen und eine schnelle Umsetzung für Planungssicherheit.
  • Wichtige Änderungen sind die monatsweise Gegenüberstellung von erneuerbarem Stromertrag und Bedarf.
  • Bis zur Verabschiedung gelten weiterhin die aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

– Die Bundesregierung plant bis Ende Februar 2026 eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.
– Der Energieberaterverband GIH fordert klare Standards und eine schnelle Umsetzung.
– Bewährte Anforderungen an erneuerbare Energien und Wärmeschutz sollen beibehalten werden.

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: GIH fordert Tempo und klare Vorgaben

Die Bundesregierung hat einen konkreten Zeitplan für die Nachfolge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. Die Bundesregierung plant, Ende Februar 2026 die Novelle des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) zu beschließen. (Stand: 11. Dezember 2025). Das Ziel ist ein schlankeres und flexibleres Regelwerk. Die fachlichen Details sollen bis Ende Januar 2026 erarbeitet werden, anschließend folgt der Kabinettsentwurf.

Der Energieberatendenverband GIH begrüßt diese klare Perspektive, drängt aber auf zügige Umsetzung. „Auch wenn eine Einigung vor Weihnachten bedauerlicherweise nicht mehr in Sicht ist, ist die klare Perspektive auf ein neues Gesetz ein wichtiges Signal“, betont GIH-Vorsitzender Stefan Bolln, „die Zeit in der Schwebe sollte jedoch begrenzt sein und die neuen Mindestanforderungen zeitnah bekannt gegeben werden.“ (Stand: 11. Dezember 2025). Für Planungssicherheit sei eine schnelle Umsetzung entscheidend.

Der GIH vertritt als Dachverband rund 5.400 qualifizierte Energieberatende (Stand: 11. Dezember 2025).*

Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ändern soll

Die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zielt auf einen grundlegenden Systemwechsel ab. Kern der Novelle ist ein technologieoffenerer und flexiblerer Ansatz, der das bestehende Regelwerk deutlich vereinfachen soll. Ein zentraler Punkt: Die bisherige pauschale Anrechnung von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom auf den Primärenergiebedarf entfällt. Stattdessen sieht der Entwurf eine monatsweise Gegenüberstellung von Stromertrag und Bedarf vor. Diese Methode soll die tatsächliche Energiebilanz eines Gebäudes realistischer abbilden und den Einsatz erneuerbarer Energien effizienter steuern. Bis zur Verabschiedung des neuen GMG gelten weiterhin die Anforderungen des aktuellen GEG.*

Zeitplan und Verfahrensschritte

Der Gesetzgebungsprozess folgt einem ambitionierten Zeitplan. Die fachliche Ausgestaltung der Eckpunkte soll bis Ende Januar 2026 erarbeitet werden. Auf dieser Basis plant die Bundesregierung, Ende Februar 2026 die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Kabinett zu beschließen und anschließend zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen.*

Datum Vorgang / Eckpunkt Quelle / Stand
Bis Ende Januar 2026 Erarbeitung der fachlichen Eckpunkte Öko-Zentrum NRW, Stand: Dezember 2025*
Ende Februar 2026 (geplant) Kabinettsbeschluss zur Novelle Öko-Zentrum NRW, Stand: Dezember 2025*

Dieser Fahrplan unterstreicht den politischen Willen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ablösung des GEG zügig umzusetzen. Für Eigentümer, Planer und die Bauwirtschaft ist die Einhaltung dieser Meilensteine entscheidend, um endlich Planungssicherheit zu erhalten.

Was ein schnelles GMG für Haushalte, Handwerk und Beratung bedeutet

Die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) hat direkte Konsequenzen für Millionen von Menschen und Unternehmen. Klare Mindestanforderungen und ein beschleunigter Zeitplan würden Planungssicherheit schaffen.* Die aktuelle Phase der Ungewissheit, in der bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes noch das alte GEG gilt, hemmt jedoch Investitionen und langfristige Vorhaben.*

Die Bundesregierung plant, die Eckpunkte bis Ende Januar 2026 zu erarbeiten und die Novelle Ende Februar 2026 zu beschließen.*

Diese kurze Zeitspanne bis zur Klarheit ist entscheidend. Für Hausbesitzer:innen, die eine Sanierung erwägen, für Handwerksbetriebe, die Kapazitäten und Materialbedarf kalkulieren müssen, und für Energieberatende, die fundierte Empfehlungen aussprechen sollen, sind stabile rechtliche Rahmenbedingungen die Grundlage jeder Entscheidung.

Planungssicherheit und Kostenfragen

Ohne verbindliche Vorgaben bleibt unklar, welche technischen Standards in ein oder zwei Jahren gelten werden. Diese Unsicherheit kann dazu führen, dass notwendige Investitionen in Energieeffizienz aufgeschoben werden, aus Sorge, heute in die falsche Technologie zu investieren oder morgen nachbessern zu müssen. Ein zügig verabschiedetes GMG mit transparenten Mindestanforderungen würde diese Blockade lösen und einen verlässlichen Fahrplan für die Modernisierung des Gebäudebestands vorgeben.

Gleichzeitig birgt der ambitionierte Zeitplan eine Konfliktlinie: Der Spagat zwischen schneller Umsetzung und sorgfältiger, fachlich fundierter Ausgestaltung der Details. Werden die neuen Regelungen zu vage, könnten sie vor Gerichten angefochten werden oder in der Praxis zu unterschiedlichen Interpretationen führen – was Planungssicherheit sofort wieder zunichtemachen würde. Die Kunst der Gesetzgebung liegt daher darin, zeitnah klare Leitplanken zu setzen, die sowohl ökologische Ziele als auch wirtschaftliche Vertretbarkeit für Verbraucher:innen gewährleisten.

Konkrete Effekte eines beschleunigten und klaren GMG zeigen sich in verschiedenen Bereichen:

  • Für private Haushalte und Gebäudeeigentümer:innen bedeuten klare Vorgaben die Möglichkeit, Sanierungskosten präziser zu kalkulieren und Förderungen gezielt zu beantragen. Die Angst vor kurzfristig nachgeschärften, teureren Vorschriften entfällt.
  • Handwerks- und Baubetriebe benötigen verlässliche Standards, um ihre Teams zu schulen, sich technologisch auszurichten und langfristige Auftragslagen einzuschätzen. Ein ständig verschobener oder unklarer Rechtsrahmen lähmt die Branche.
  • Energieberatende sind auf eine solide gesetzliche Grundlage angewiesen, um präzise und rechtssichere Gutachten zu erstellen. Ihre ganze Arbeit basiert auf der Anwendung und Interpretation geltender Normen.

Letztlich geht es bei der Frage nach dem Tempo der Gesetzgebung um wirtschaftliche Vernunft. Investitionen in Gebäudesanierung sind langfristig angelegt. Je früher die Regeln feststehen, desto eher können diese Investitionen fließen – zum Nutzen für das Klima, die Handwerkswirtschaft und die Verbraucher:innen, die durch energieeffiziente Gebäude vor künftig hohen Betriebskosten geschützt werden.

Ausblick: Nächste Schritte und offene Fragen

Die Pläne für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sind auf dem Weg. Während die bestehenden Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weiter gelten, bis ein neues Gesetz verabschiedet ist, zeichnet sich ein konkreter Zeitplan für die politische Arbeit ab. Für Eigentümer:innen, Energieberater:innen und Handwerksbetriebe bedeutet das: Jetzt heißt es, den Prozess aufmerksam zu verfolgen und sich auf kommende Änderungen vorzubereiten.

Was jetzt wichtig ist

Die unmittelbare Priorität liegt auf Information und Vorbereitung. Betroffene sollten drei Punkte beachten.

Erstens gilt es, die politischen Fristen im Blick zu behalten. Diese Termine markieren wichtige Meilensteine, an denen sich der Fortschritt ablesen lässt.

Zweitens sollten Energieberatende und Handwerksbetriebe ihre Kommunikations- und Fortbildungsangebote planen. Sobald die neuen Mindestanforderungen bekannt sind, wird es einen hohen Beratungsbedarf geben. Unternehmen können sich jetzt intern auf diese Nachfrage vorbereiten und Schulungen konzipieren, um die neuen Regelungen fachkundig erklären zu können.

Drittens müssen Verbraucher:innen mögliche Änderungen bei Förderbedingungen und Nachweispflichten antizipieren. Die konkreten Ausgestaltungen werden erst mit dem Gesetzentwurf klar. Bis dahin ist es sinnvoll, geplante Sanierungsvorhaben kritisch zu prüfen und auf die finalen Vorgaben zu warten, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Offene Punkte im Gesetzgebungsprozess

Bis zum Kabinettsentwurf sind noch zentrale Fragen zu klären. Der Energieberatendenverband GIH betont die Bedeutung bewährter Standards. Dazu zählen die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und den baulichen Wärmeschutz. Ob und wie diese im neuen GMG erhalten bleiben, ist ein entscheidender Punkt.

Ein weiterer offener Komplex ist die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD). Der GIH fordert, diese Vorgaben direkt in die Novelle zu integrieren, um eine weitere Gesetzesänderung kurz darauf zu vermeiden. Dies würde für mehr Planungssicherheit sorgen.

Zudem bleibt abzuwarten, wie das Versprechen eines „technologieoffeneren, flexibleren und deutlich vereinfachten Regelwerks“ konkret ausgestaltet wird. Ein möglicher Ansatz, wie er in Kapitel 2 dieser Serie skizziert wird, könnte eine monatsweise Gegenüberstellung erneuerbarer Erträge sein, um den Nachweis zu vereinfachen. Die endgültige Ausgestaltung dieser technischen Details wird maßgeblich darüber entscheiden, ob das Gesetz sein Ziel der Vereinfachung erreicht.

Der GIH-Vorsitzende Stefan Bolln bringt die Erwartung der Branche auf den Punkt: „Die Zeit in der Schwebe sollte jedoch begrenzt sein und die neuen Mindestanforderungen zeitnah bekannt gegeben werden.“ Bis diese Klarheit geschaffen ist, bleibt der Prozess der entscheidende Faktor für alle Beteiligten.

Die vorliegenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des GIH Bundesverband e.V.

Weiterführende Quellen:

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