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Glyphosat: EU vor nationalen Alleingängen schützen

Glyphosat: Rechtssicherheit statt nationale Sonderwege / IVA kommentiert Änderung der ...

Bundesrat genehmigt Änderung der Pflanzenschutz-Verordnung: Weg frei für Glyphosat

Frankfurt/Main (ots) - Der Bundesrat hat heute eine weitere Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beschlossen, um Konflikte mit EU-Recht zu beseitigen. Diese Anpassung war nötig, da das 2021 verhängte nationale Verbot von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln im Widerspruch zur erneuerten Wirkstoffgenehmigung des Herbizids aus dem Jahr 2023 steht. Der Industrieverband Agrar e.V. (IVA), Vertreter der deutschen Pflanzenschutzmittel-Produzenten, begrüßt die Entscheidung und warnt vor weiteren nationalen Alleingängen im Pflanzenschutz. Laut IVA ist eine europaweite Harmonisierung unerlässlich, um Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft zu gewährleisten. Die abgeänderte Verordnung muss bis spätestens 30. Juni 2024 offiziell verkündet werden, um wie geplant in Kraft treten zu können.

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Bremen (VBR). In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesrat eine weitere Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) beschlossen. Diese Anpassung war notwendig, da das bereits 2021 verhängte nationale Verbot von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln nunmehr im Widerspruch zur EU-Rechtslage steht. Auch Österreich scheiterte bereits 2020 mit dem Versuch, diese Substanzen national zu verbieten.

Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA), welcher die Interessen der Produzenten von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland vertritt, zeigt sich erfreut über diesen Beschluss, warnt jedoch vor zukünftigen Alleingängen im Bereich des Pflanzenschutzes. Der Verband betont die wiederholte Bestätigung der Sicherheit und Unbedenklichkeit von Glyphosat durch diverse Zulassungsbehörden weltweit. Nach Ansicht des IVA leistet Glyphosat, wenn sachgemäß angewendet, einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Landwirtschaft, fördert eine schonende Bodenbearbeitung und hilft dabei, Erosion vorzubeugen.

“Für Landwirtschaft, Handel und Industrie herrscht endlich wieder Rechtsklarheit”, erklärte Frank Gemmer, Hauptgeschäftsführer des IVA. Er führt weiter aus: “Gleichzeitig hat sich abermals gezeigt, dass nationale Sonderwege im Pflanzenschutz der falsche Weg sind. Die europäische Harmonisierung im Pflanzenschutz und der Vorrang des europäischen Rechts sind ein hohes Gut. Entscheidungen über Genehmigungen und Zulassungen müssen zukünftig wieder auf wissenschaftlicher Basis getroffen werden und nicht nach vermeintlichen Opportunitäten der Tagespolitik.”

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Um diese geänderte Verordnung rechtzeitig umzusetzen und Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist eine offizielle Verkündung bis spätestens zum 30. Juni 2024 notwendig.

Der Industrieverband Agrar e. V. setzt sich für die Interessen von Unternehmen ein, die Betriebsmittel für einen nachhaltigen Pflanzenbau in Deutschland herstellen. Zu den 47 Mitgliedsfirmen gehören Anbieter aus den Bereichen Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, Pflanzenzüchtung, Biostimulanzien und Schädlingsbekämpfung. Diese Branche entwickelt innovative Produkte, die eine moderne Landwirtschaft sowie professionellen Gartenbau fördern und auch für verantwortungsbewusste Privatanwendungen geeignet sind.

Kontakte zur Presse können über die Pressestelle des Verbands, namentlich Martin May, aufgenommen werden. Der IVA bleibt ein integraler Bestandteil der Landschaft des Agrarsektors und bietet eine wichtige Stimme für seine Mitglieder und deren Anliegen.

Original-Content von: Industrieverband Agrar e.V. (IVA), übermittelt durch news aktuell


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
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Meldung einfach erklärt

  • Wann wurde der Beitrag veröffentlicht?

    • Der Beitrag wurde am 14. Juni 2024 um 12:46 Uhr veröffentlicht.
  • Wer ist der Verfasser des Beitrags?

    • Der Industrieverband Agrar e.V. (IVA).
  • Woher stammt die Nachricht?

    • Die Nachricht stammt aus Frankfurt am Main.
  • Was ist passiert?

    • Der Bundesrat hat eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beschlossen.
  • Warum war die Änderung notwendig?

    • Weil das nationale Verbot von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln im Widerspruch zum EU-Recht steht.
  • Was ist Glyphosat?

    • Glyphosat ist ein Wirkstoff in vielen Unkrautvernichtungsmitteln.
  • Gibt es Beispiele für andere Länder, die ähnliche Versuche unternommen haben?

    • Ja, Österreich hat 2020 versucht, Glyphosat zu verbieten, ist aber gescheitert.
  • Was sagt der IVA über diese Entscheidung?

    • Der IVA begrüßt die Entscheidung und warnt vor weiteren nationalen Alleingängen.
  • Warum ist Glyphosat wichtig laut dem IVA?

    • Es trägt zur nachhaltigen Landwirtschaft bei, hilft bei schonender Bodenbearbeitung und verhindert Erosion.
  • Zitat vom IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer:

    • „Für Landwirtschaft, Handel und Industrie herrscht endlich wieder Rechtsklarheit.“
  • Bis wann muss die geänderte Verordnung offiziell verkündet werden?

    • Spätestens bis zum 30. Juni 2024.
  • Was macht der Industrieverband Agrar e.V. (IVA)?

    • Er vertritt Hersteller von Betriebsmitteln für nachhaltigen Pflanzenbau in Deutschland.
  • Welche Bereiche decken die Mitgliedsunternehmen des IVA ab?

    • Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, Pflanzenzüchtung, Biostimulanzien und Schädlingsbekämpfung.
  • Kontaktinformationen für Presseanfragen:

    • Martin May, Telefon: +49 69 2556-1249 oder +49 151 54417692, E-Mail: may.iva@vci.de
  • Wo finde ich weitere Informationen online?
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