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Globaler Mindeststeuersatz: Neue Referentenentwurf zur Umsetzung

Pressemeldung:Globaler Mindeststeuersatz: Neue Referentenentwurf zur Umsetzung

Berlin – 25.07.2023, 10:07

Der Mittelstand fordert internationale Mindestbesteuerung für Großkonzerne

Berlin (ots) – Der Mittelstand BVMW e.V. hat die internationale Initiative zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Großkonzerne begrüßt. Laut Christoph Ahlhaus, Vorsitzender der Bundesgeschäftsführung des BVMW, entgehen dem Fiskus durch legale Steuerschlupflöcher für internationale Großkonzerne Milliardenbeträge. Diese Gelder sollten genutzt werden, um die generell zu hohe Steuerlast für den mittelständisch geprägten deutschen Markt zu reduzieren. Ahlhaus betonte außerdem die Wichtigkeit, steuerliche Wettbewerbsnachteile für mittelständische Unternehmen zu beseitigen und internationale Konzerne angemessen am Steueraufkommen in Deutschland zu beteiligen.

Mindestbesteuerung nur ein erster Schritt

Der BVMW fordert darüber hinaus weitere Maßnahmen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Steuersystems zu verbessern. Unternehmen in Deutschland seien im internationalen Vergleich mit einer Unternehmenssteuer von rund 30 Prozent stark benachteiligt. Insbesondere für mittelständische Unternehmen, die an ihren Standort gebunden sind und nicht wie Konzerne ihre Produktion weltweit verlagern können, habe die Steuerlast existenzgefährdende Ausmaße angenommen. Der Verband appelliert daher an die Bundesregierung, die Unternehmensbesteuerung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu senken, die Steuerbürokratie zu reduzieren und steuerliche Investitionsanreize zu schaffen.

Lesen Sie auch:  Zusammenschluss von Verbänden fordert Gesetzgeber zum Handeln auf

OECD-Vereinbarungen als Grundlage

Mit der OECD-Vereinbarung vom 8. Oktober 2021 und der EU-Richtlinie 2022/2523 zur globalen Mindestbesteuerung, die am 15. Dezember 2022 verabschiedet wurde, haben sich die beteiligten Nationen dazu verpflichtet, Unternehmensgewinne mit mindestens 15 Prozent zu besteuern. Die EU-Richtlinie muss bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits am 10. Juli 2023 einen Referentenentwurf dazu veröffentlicht. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Steuergerechtigkeit zu erhöhen und gleichzeitig legale Steuervermeidungsstrategien großer multinationaler Unternehmensgruppen einzudämmen.

Pressekontakt:
Lutz Kordges
Potsdamer Straße 7
10785 Berlin
Telefon: 030 533206-302
presse@bvmw.de

Original-Content von: Der Mittelstand. BVMW e. V., übermittelt durch news aktuell

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Referentenentwurf zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung
Original-Content übermittelt durch news aktuell.

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11 Antworten

  1. Also ich muss sagen, ich finde diesen Referentenentwurf zur Umsetzung des globalen Mindeststeuersatzes total überflüssig. Was denkt ihr so?

  2. Also ich finde, dass ein globaler Mindeststeuersatz total unnötig ist. Jeder sollte selbst entscheiden dürfen!

  3. Also ich finde diese Idee mit einem globalen Mindeststeuersatz total absurd. Jeder sollte seine eigenen Steuern festlegen können!

  4. Leute, habt ihr diesen neuen Referentenentwurf zur Umsetzung des globalen Mindeststeuersatzes gelesen? Was haltet ihr davon? Ich meine, ist es nicht einfach nur eine weitere Möglichkeit, uns alle zu besteuern und unsere Freiheit einzuschränken? Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich gerecht ist. Lasst mich wissen, was ihr denkt!

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