Globaler Mindeststeuersatz: Neue Referentenentwurf zur Umsetzung

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 25.07.2023
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Berlin – 25.07.2023, 10:07

Der Mittelstand fordert internationale Mindestbesteuerung für Großkonzerne

Berlin (ots) – Der Mittelstand BVMW e.V. hat die internationale Initiative zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Großkonzerne begrüßt. Laut Christoph Ahlhaus, Vorsitzender der Bundesgeschäftsführung des BVMW, entgehen dem Fiskus durch legale Steuerschlupflöcher für internationale Großkonzerne Milliardenbeträge. Diese Gelder sollten genutzt werden, um die generell zu hohe Steuerlast für den mittelständisch geprägten deutschen Markt zu reduzieren. Ahlhaus betonte außerdem die Wichtigkeit, steuerliche Wettbewerbsnachteile für mittelständische Unternehmen zu beseitigen und internationale Konzerne angemessen am Steueraufkommen in Deutschland zu beteiligen.

Mindestbesteuerung nur ein erster Schritt

Der BVMW fordert darüber hinaus weitere Maßnahmen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Steuersystems zu verbessern. Unternehmen in Deutschland seien im internationalen Vergleich mit einer Unternehmenssteuer von rund 30 Prozent stark benachteiligt. Insbesondere für mittelständische Unternehmen, die an ihren Standort gebunden sind und nicht wie Konzerne ihre Produktion weltweit verlagern können, habe die Steuerlast existenzgefährdende Ausmaße angenommen. Der Verband appelliert daher an die Bundesregierung, die Unternehmensbesteuerung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu senken, die Steuerbürokratie zu reduzieren und steuerliche Investitionsanreize zu schaffen.

OECD-Vereinbarungen als Grundlage

Mit der OECD-Vereinbarung vom 8. Oktober 2021 und der EU-Richtlinie 2022/2523 zur globalen Mindestbesteuerung, die am 15. Dezember 2022 verabschiedet wurde, haben sich die beteiligten Nationen dazu verpflichtet, Unternehmensgewinne mit mindestens 15 Prozent zu besteuern. Die EU-Richtlinie muss bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits am 10. Juli 2023 einen Referentenentwurf dazu veröffentlicht. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Steuergerechtigkeit zu erhöhen und gleichzeitig legale Steuervermeidungsstrategien großer multinationaler Unternehmensgruppen einzudämmen.

Pressekontakt:
Lutz Kordges
Potsdamer Straße 7
10785 Berlin
Telefon: 030 533206-302
presse@bvmw.de

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