– GIH kritisiert Abschaffung der 65-Prozent-Regel als Klimaschutz-Rückschritt.
– Positiv bewertet wird die Stärkung des Mieterschutzes im Gebäudemodernisierungsgesetz.
– Verband fordert bessere Transparenz von Energieausweisen über energetische Gebäudequalität.
Gebäudemodernisierung: Klarer, aber klimatisch heikel
Der Referentenentwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) liegt vor – und sorgt bereits für kontroverse Diskussionen. Der Energieberatendenverband GIH bewertet den Entwurf am 06. Mai 2026 in Berlin als rechtlich klarer als die bisherigen Regelungen, sieht beim Klimaschutz im Gebäudesektor jedoch deutliche Rückschritte. Vor allem die Abschaffung der pauschalen 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung stößt auf Kritik. Der Verband hält es zudem für problematisch, dass weiterhin fossile Heizungsanlagen in Gebäude eingebaut werden können.
GIH-Vorsitzender Stefan Bolln formuliert die Kritik deutlich: „In vielen Fällen ist der Einbau einer erneuerbaren Heizung bereits heute wirtschaftlich und trägt zur Unabhängigkeit von fossilen Importen bei. Ein Festhalten an fossilen Strukturen steht im Widerspruch zu den notwendigen Transformationszielen im Gebäudesektor. Zudem erhöht der Wegfall der Pflichtberatung beim Heizungstausch die Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Gleichzeitig fällt das Urteil des Verbands nicht durchweg negativ aus. Positiv bewertet der GIH, dass die bestehenden fossilen Quoten im Kern nicht aufgeweicht wurden. Auch die direkte Übernahme der Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie in den nationalen Rechtsrahmen sieht der Verband als wichtiges Signal.
Was am Entwurf neu ist – und warum darüber gestritten wird
Der Streit um das Gesetz entzündet sich vor allem an der Frage, wie verbindlich der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme künftig gesteuert wird. Aus Sicht des GIH war die bisherige 65-Prozent-Vorgabe ein klarer Hebel, um den Wechsel zu erneuerbaren Heizungen voranzubringen. Der neue Ansatz setzt stärker auf Quoten und spätere Überprüfungen.
Nach den im Februar 2026 bekannt gewordenen Eckpunkten soll die Grüngasquote für Energieversorger ab 2028 bei bis zu 1 Prozent starten. Zudem soll die Grüngas- und Grünheizöl-Quote bis 2030 mindestens 2 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente einsparen. Parallel ist für 2030 eine Evaluierung der Zielsetzungen im Gebäudesektor vorgesehen; bei Zielverfehlung soll nachgesteuert werden.
Damit verlagert sich ein Teil des politischen Drucks von einer unmittelbaren Einbauvorgabe hin zu einem System, dessen Wirkung erst später überprüft wird. Genau darin liegt ein zentraler Konflikt: Der Entwurf will Regeln vereinfachen, nimmt aber in Kauf, dass die tatsächliche Klimawirkung zunächst über andere Instrumente abgesichert werden muss.
Wie stark sich die Instrumente unterscheiden, zeigt auch der Blick auf vorhandene Studien. Laut einer Untersuchung des Öko-Instituts hätte die 65%-EE-Pflicht im Jahr 2030 eine kumulierte Minderung von 2 Mt CO2-Äquivalenten pro Jahr erreicht. Dieser Wert ähnelt auf den ersten Blick dem Einsparziel der geplanten Grüngas- und Grünheizöl-Quote. Vergleichbar sind beide Angaben jedoch nicht ohne Weiteres: Sie beziehen sich zwar auf dasselbe Zieljahr und nennen jeweils 2 Millionen Tonnen beziehungsweise 2 Mt CO2-Äquivalente, folgen aber unterschiedlichen Logiken. Der eine Wert steht für die Wirkung einer Einbaupflicht, der andere für ein Einsparziel über Quoten.
Energieausweise und Verbraucherinformation
Ein alltagsnaher, aber oft unterschätzter Punkt des Entwurfs betrifft die Energieausweise. Der GIH begrüßt, dass diese künftig digital geregelt werden sollen. Aus Sicht des Verbands bleibt der Entwurf jedoch hinter dem zurück, was für mehr Transparenz im Immobilienmarkt nötig wäre.
Konkret kritisiert der Verband, dass Energieausweise weiterhin teilweise auf nutzungsabhängigen Verbrauchsdaten beruhen können, statt verpflichtend den energetischen Bedarf eines Gebäudes klar auszuweisen. Für Käuferinnen und Käufer sowie für Mieterinnen und Mieter ist das entscheidend: Verbrauchswerte hängen stark vom Verhalten der Bewohner ab, während der energetische Bedarf eher die bauliche Qualität eines Hauses oder einer Wohnung abbildet.
Der GIH argumentiert deshalb, dass Bürgerinnen und Bürger die tatsächliche energetische Qualität einer Immobilie nur dann objektiv einschätzen können, wenn der Ausweis diese Information eindeutig liefert. Der Entwurf modernisiert das Verfahren technisch, lässt nach Auffassung des Verbands jedoch eine zentrale Chance für bessere Verbraucherinformation ungenutzt.
Mieterschutz, Kosten und Anreize für Vermieter
Sozialpolitisch enthält der Entwurf aus Sicht des GIH wichtige Ansätze. Positiv bewertet der Verband die neuen Regelungen zum Mieterschutz. Vorgesehen ist eine hälftige Aufteilung der Netzentgelte, der CO2-Kosten und der Kosten für biogene Brennstoffe – letztere bis zu einem Anteil von 30 Prozent. Nach Einschätzung des Verbands werden Mieterinnen und Mieter damit wirksam vor überhöhten Kosten geschützt.
Zugleich soll diese Verteilung Anreize für Vermieterinnen und Vermieter schaffen, in erneuerbare Heizsysteme zu investieren. Die Logik dahinter: Wenn Kosten nicht mehr vollständig weitergereicht werden können, steigt der Druck, auf effizientere und zukunftsfähige Technik umzusteigen.
Für Bolln reicht das allein jedoch nicht aus. Er fordert verlässliche Rahmenbedingungen über das Gesetz hinaus: „Um den Umstieg für Bürgerinnen und Bürger weiterhin attraktiv zu gestalten, sollte die aktuelle Förderung zur Planungssicherheit erhalten bleiben. Zudem sollten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – insbesondere bei energetisch schlechten Gebäuden – deutlich gestärkt werden, um die Anforderungen der neuen Effizienzklassen zu erreichen. Dabei gilt weiterhin: Die beste Kilowattstunde ist die, die nicht verbraucht wird“, betont Bolln.
Damit rückt neben dem Heizungstausch auch die Sanierung der Gebäudehülle stärker in den Fokus. Ob Klimaschutz im Gebäudesektor sozial akzeptiert bleibt, dürfte wesentlich davon abhängen, ob Förderungen planbar bleiben und Modernisierungskosten für Haushalte beherrschbar sind.
Ausblick: Zwischen Vereinfachung und Klimaprüfung
Der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz versucht, ein politisch aufgeladenes Regelwerk klarer zu strukturieren und soziale Härten abzufedern. Genau darin liegt jedoch auch sein Dilemma: Was rechtlich einfacher und für manche Beteiligte flexibler wird, könnte klimapolitisch an Verbindlichkeit verlieren.
Der GIH sieht daher sowohl positive Ansätze als auch kritische Punkte bei Klimaschutzzielen und praktischer Umsetzung. Ob die neue Balance trägt, wird sich nicht allein am Gesetzestext zeigen, sondern an der späteren Anwendung. Hinzu kommt, dass die Zielsetzungen im Gebäudesektor nach den bislang bekannten Planungen erst 2030 überprüft und bei Bedarf nachgeschärft werden sollen.
Bis dahin bleibt die zentrale Frage offen, ob politische Vereinfachung und ausreichender Klimadruck im Gebäudesektor zusammenfinden. Der vorliegende Entwurf gibt darauf noch keine abschließende Antwort.
Was Eigentümer und Mieter jetzt schon sinnvoll prüfen können
Auch wenn das Gesetz noch nicht beschlossen ist, lässt sich aus der Debatte schon etwas Praktisches ableiten: Wer bei Heizung, Dämmung oder Wohnungssuche vor einer Entscheidung steht, sollte nicht nur auf den Anschaffungspreis schauen, sondern auf die wahrscheinlichen laufenden Kosten der nächsten Jahre. Gerade bei fossilen Systemen kann das schnell zur teuren Wette auf unsichere Rahmenbedingungen werden. Ein kurzer Kassensturz hilft: Wie alt ist die Heizung, wie hoch ist der Verbrauch, gibt es auffällige Wärmeverluste an Fenstern, Dach oder Kellerdecke, und liegt ein Energieausweis mit nachvollziehbaren Angaben vor?
Für Mieterinnen und Mieter lohnt sich vor allem der zweite Blick auf die Nebenkosten. Denn selbst wenn die Warmmiete zunächst tragbar wirkt, können schlechte Effizienzwerte im Alltag spürbar werden. Wer eine Wohnung besichtigt, sollte deshalb gezielt nach Heizsystem, Baujahr der Anlage und bisherigen Verbrauchswerten fragen. Eigentümer wiederum fahren oft besser, wenn sie nicht nur den Kessel tauschen, sondern die gesamte Planung des Gebäudes mitdenken. Häufig bringt schon eine Kombination aus kleineren Maßnahmen mehr als eine einzelne große Entscheidung im Blindflug.
Hilfreich ist dabei, Angebote und Optionen früh zu sortieren, statt erst unter Zeitdruck zu handeln. Wer für Haushalt, Energie und bewussten Konsum eine kompakte Orientierung sucht, findet in unserer Vorteilswelt gebündelte nachhaltige Lösungen für den Alltag – von ressourcenschonenden Produkten bis zu passenden Ansätzen für mehr Nachhaltigkeit im eigenen Zuhause. So wird aus einer politischen Debatte am Ende wenigstens ein klarerer Fahrplan für die eigenen vier Wände.
Die vorliegenden Inhalte und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des GIH Bundesverband e.V., dem Dachverband von Energieberatenden in Deutschland.
Weiterführende Quellen:
- „Die Grüngas- und Grünheizöl-Quote soll bis 2030 mindestens 2 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente einsparen.“ – Quelle: https://www.bayika.de/de/aktuelles/meldungen/2026-02-24_Regierung-stellt-zentrale-Eckpunkte-fuer-neues-Gebaeudemodernisierungsgesetz-GMG-vor.php
- „Die 65%-EE-Pflicht hätte eine kumulierte Minderung von 2 Mt CO2-Äquivalenten pro Jahr im Jahr 2030 erreicht.“ (Stand: 2026) – Quelle: https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Klima-und-sozialpolit-Massnahmen-Gebaeudesektor.pdf
- „Evaluierung der GMG-Zielsetzungen im Gebäudesektor ist für 2030 geplant, mit Nachsteuerung bei Zielverfehlung.“ (Stand: 25.02.2026) – Quelle: https://www.baulinks.de/webplugin/2026/0288.php4
- „Grüngasquote für Energieversorger startet ab 2028 bei bis zu 1 Prozent.“ (Stand: 24.02.2026) – Quelle: https://www.ee-experten.com/wissen/aktuelles/gebaeudemodernisierungsgesetz-gmg-das-sind-die-eckpunkte-65-regelung-faellt.html
Update: Warum das Thema wichtig bleibt
Der Gebäudesektor ist ein zentraler Hebel für Klimaschutz – und zugleich einer, der direkt in den Alltag von Haushalten und in die Kosten von Wohnen hineinwirkt. Der Beitrag zeigt, warum die Debatte um die Abschaffung der 65-Prozent-Regel nicht nur juristisch, sondern klimawirksam ist: Wenn die Verbindlichkeit für erneuerbare Wärme sinkt, verlagern sich Wirkung und Kontrolle stärker in spätere Quoten- und Überprüfungslogiken.
Für Betroffene heißt das vor allem: Modernisierung wird zur Planungs- und Kostensache. Besonders relevant sind Energieausweise als Informationsgrundlage, weil nutzungsabhängige Verbrauchsdaten Verhalten widerspiegeln, aber nicht automatisch die energetische Gebäudebeschaffenheit. Gleichzeitig wird Mieterschutz politisch neu austariert – mit dem Ziel, Kostensteigerungen abzufedern und Investitionsanreize in erneuerbare Technik zu schaffen.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Spielt es für die Klimawirkung eine Rolle, wenn die 65-Prozent-Vorgabe wegfällt?
Ja. Der Beitrag kritisiert, dass damit kurzfristige Einbauhebel schwächer werden und die Klimawirkung stärker über spätere Überprüfungen laufen soll.
Warum ist der Energieausweis für Mieter und Käufer ein Schlüsselthema?
Weil nur ein Ausweis, der den energetischen Bedarf klar ausweist, eine objektivere Einschätzung der Gebäudeeffizienz ermöglicht – statt nur Verbrauch durch Verhalten zu zeigen.
Welche Konsequenzen hat die Frage der „Planungssicherheit“ für Haushalte?
Der GIH fordert, Förderungen für Planungssicherheit beizubehalten, damit Modernisierungen sozial akzeptiert bleiben und nicht an Kostenrisiken scheitern.
Welche praktische Entscheidungshilfe ergibt sich aus der Debatte?
Behalten Sie laufende Kosten im Blick: Alter der Heizung, Verbrauchswerte, mögliche Wärmeverluste und nachvollziehbare Angaben im Energieausweis helfen, Angebote besser einzuordnen.