Gewaltschutzgesetz-Reform: Fußfessel und Täterarbeit – Deutsche Frauenrat warnt vor Scheinsicherheit bei Femiziden

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Das Kabinett befasst sich heute mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes. Der Deutsche Frauenrat begrüßt zwar die geplanten Maßnahmen wie elektronische Aufenthaltsüberwachung und verpflichtende Täterarbeit, warnt jedoch vor zu großer Erwartung an die sogenannte Fußfessel. Diese allein könne Femizide nicht verhindern – stattdessen brauche es mehr Prävention, ausreichend Frauenhausplätze und bessere Ausstattung von Polizei und Justiz.

Inhaltsverzeichnis

– Fußfessel allein verhindert keine Femizide, frühere Prävention ist nötig
– Gesetzesreform stärkt elektronische Überwachung und verpflichtende Täterarbeit
– Mehr Ressourcen für Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schulungen gefordert

Fußfessel allein verhindert keine Femizide

Das Bundeskabinett befasst sich heute in Berlin mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes. Der Deutsche Frauenrat begrüßt grundsätzlich, dass mit der Einführung von elektronischer Aufenthaltsüberwachung und verpflichtender Täterarbeit Gewalt gegen Frauen verhindert werden soll. Doch der Dachverband von rund 60 frauenpolitischen Organisationen mahnt zugleich weitere Maßnahmen an.

"Mit der sogenannten Fußfessel macht die Bundesregierung den zweiten Schritt vor dem ersten: Die Fußfessel kann in bestimmten Situationen Frauen zwar schützen, aber Polizei und Gerichten sind nicht ausreichend ausgestattet, Bedrohungslagen zuverlässig zu erkennen. Femizide sind weiterhin ein ernstes Problem. Wer Femizide verhindern will, muss früher ansetzen und Frauenhausplätze finanzieren, Beratungsstellen stärken sowie Polizei und Justiz schulen," sagt Sylvia Haller, Sonderbeauftragte des Deutschen Frauenrats für das Thema Gewalt gegen Frauen.*

"Deutschland hat ein Problem der inneren Sicherheit und das Problem heißt gewalttätige Partner und Ex-Partner. Deshalb braucht es mehr Prävention, mehr Schutz für Betroffene und dafür mehr Ressourcen. Die Fußfessel allein verhindert keine Femizide," ergänzt DF-Geschäftsführerin Judith Rahner.

Positiv bewertet der Verband die geplante richterliche Anordnung von Täterarbeit sowohl im Gewaltschutzgesetz als auch im Familienrecht. "Der neue Vorschlag zur Täterarbeit kann ein Game Changer werden. Es ist ein erfreuliches Signal, dass die Expertise aus Praxis und feministischer Zivilgesellschaft wahrgenommen wird," erklärt Judith Rahner. Zugleich warnt sie: "Wichtig ist jetzt, die Finanzierung der Täterarbeit zu klären, damit diese in Zeiten knapper Kassen nicht zu Lasten der Frauen-Unterstützung geht."

Berlin, 19. November 2025 – Der Deutsche Frauenrat als politische Interessenvertretung von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen positioniert sich damit als kritische Begleiterin der geplanten Gesetzesreform.

Zahlen, Studien, Widersprüche

Die Diskussion um Femizide in Deutschland wird von unterschiedlichen statistischen Grundlagen geprägt, die teilweise erheblich voneinander abweichen. Laut einer Analyse wurden im Berichtsjahr 2023 bundesweit 155 Frauen durch ihren (Ex-)Partner getötet. Allerdings fehlt es hierzulande an einer bundeseinheitlichen Definition von Femizid, und Tatmotive werden statistisch nicht systematisch erfasst (Stand: Berichtsjahr 2023, Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)*.

Dem gegenüber steht das Bundeslagebild, das für 2023 deutlich höhere Zahlen ausweist: Demnach gab es 938 Frauen und Mädchen als Opfer von Tötungsdelikten, von denen 360 getötet wurden. Bemerkenswert ist, dass 80,6 Prozent dieser Taten im partnerschaftlichen Zusammenhang standen (Stand: Berichtsjahr 2023, Publikation auf Weisser Ring)*.

Zahlenlage zu Femiziden (2023)

Die Diskrepanz zwischen 155 und 360 getöteten Frauen im selben Jahr lässt sich durch unterschiedliche Erhebungsmethoden und Definitionen erklären. Während die erste Zahl sich spezifisch auf Tötungen durch (Ex-)Partner bezieht, erfasst die zweite Quelle alle Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen, wobei der partnerschaftliche Kontext später herausgefiltert wird. Diese methodischen Unterschiede verdeutlichen die Herausforderungen bei der statistischen Erfassung von Femiziden in Deutschland.

Jahr Wert Einheit/Anmerkung Quelle / Stand
2023 155 Getötete Frauen durch (Ex-)Partner Bundeszentrale für politische Bildung, Berichtsjahr 2023*
2023 360 Getötete Frauen und Mädchen (davon 80,6% im partnerschaftlichen Zusammenhang) Bundeslagebild, Berichtsjahr 2023*

Geplante Gesetzesänderungen — rechtlicher Rahmen

Parallel zur statistischen Diskussion hat das Bundesjustizministerium konkrete gesetzliche Maßnahmen vorgeschlagen. Familiengerichte sollen laut Referentenentwurf vom 25. August 2025 elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) und verpflichtende Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz ermöglichen. Flankierend werden härtere Strafen für Verstöße gegen Schutzanordnungen gefordert (Stand: 25. August 2025, Quelle: Bundesministerium der Justiz)*.

In der entsprechenden Pressemitteilung präzisierte das BMJ, dass Familiengerichte Gewalttätern in Hochrisikofällen das Tragen einer elektronischen Fußfessel anordnen können. Diese Maßnahme wurde am 25. August 2025 als Teil des Reformvorhabens vorgestellt und soll einen Beitrag zum besseren Schutz gefährdeter Frauen leisten (Stand: 25. August 2025, Quelle: BMJ-Pressemitteilung)*.

Was schützt wirklich? Perspektiven und Kritik

Die geplante Gesetzesreform zum Gewaltschutzgesetz löst kontroverse Diskussionen aus. Während Befürworter die elektronische Aufenthaltsüberwachung als wichtiges Instrument zur Gefahrenabwehr sehen, warnen Kritiker vor einer zu engen Fokussierung auf technische Lösungen.

Perspektive der Betroffenen und Frauenverbände

Aus Sicht von Frauenorganisationen wie dem Deutschen Frauenrat greift die alleinige Einführung der Fußfessel zu kurz. Sie argumentieren, dass technische Überwachung nur dann wirksam sein kann, wenn sie in ein umfassendes Schutzsystem eingebettet ist. Die eigentliche Herausforderung liege darin, dass Polizei und Gerichte nicht ausreichend ausgestattet seien, um Bedrohungslagen frühzeitig und zuverlässig zu erkennen.

Der Deutsche Frauenrat betont die Dringlichkeit konkreter Maßnahmen:

  • Ausbau von Frauenhausplätzen
  • Stärkung der Beratungsstellen
  • Schulungen für Polizei und Justiz
  • Klärung der Finanzierung von Täterarbeit*

Besonders die Finanzierungsfrage der Täterarbeit beschäftigt die Verbände. Es besteht die Sorge, dass in Zeiten knapper Kassen notwendige Mittel für Unterstützungsangebote für Frauen gekürzt werden könnten.

Kritische Stellungnahmen zur Reform

Fachleute weisen darauf hin, dass elektronische Überwachung zwar in Einzelfällen schützen kann, aber strukturelle Probleme nicht löst. Eine reine Fokussierung auf technische Lösungen könnte sogar dazu führen, dass notwendige Ressourcen für Beratungsstellen und Frauenhäuser vernachlässigt werden.

Gleichzeitig erkennen auch kritische Stimmen an, dass die geplante richterliche Anordnung von Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz und Familienrecht einen Fortschritt darstellt. Diese Maßnahme könnte tatsächlich präventiv wirken, wenn sie konsequent umgesetzt und ausreichend finanziert wird.

Die Debatte zeigt: Wirksamer Schutz vor Gewalt erfordert mehrdimensionale Ansätze, die technische Lösungen mit personeller und finanzieller Ausstattung von Schutzinfrastruktur verbinden.

Rechtlicher Ausblick und offene Fragen

Die geplante Reform des Gewaltschutzgesetzes markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt, wirft jedoch gleichzeitig praktische und rechtliche Fragen auf, die einer klaren Regelung bedürfen. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Familiengerichte elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen und Täterarbeit verpflichtend machen können.

Gesetzgebungsablauf und praktische Umsetzung

Der Gesetzgebungsprozess befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung. Kritische Stimmen mahnen eine systematische Evaluation der neuen Maßnahmen an. Die elektronische Überwachung allein reicht nicht aus – entscheidend wird sein, wie Polizei, Gerichte und Beratungsstellen in der Praxis zusammenwirken. Der Deutsche Frauenrat begrüßt zwar die geplante Stärkung der Täterarbeit als möglichen "Game Changer", verweist aber auf die ungeklärte Finanzierungsfrage. "Wichtig ist jetzt, die Finanzierung der Täterarbeit zu klären, damit diese in Zeiten knapper Kassen nicht zu Lasten der Frauen-Unterstützung geht", betont der Verband.

Evaluation & Finanzierung

Drei zentrale Handlungserfordernisse zeichnen sich ab: Erstens muss die Finanzierung der Täterarbeit dauerhaft gesichert werden – eine Sorge, die auch in der Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats thematisiert wird. Zweitens sollte parallel zum Gesetzesvorhaben der Ausbau von Frauenhausplätzen und Beratungsstellen vorangetrieben werden. Drittens fordern Expert:innen eine verbindliche Evaluation der Maßnahmen. Nur durch begleitende Forschung und klare Erfolgskontrollen lässt sich beurteilen, ob die neuen Instrumente tatsächlich zum Schutz betroffener Frauen beitragen.

Dieser Beitrag enthält Informationen und Zitate, die auf einer Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats basieren.

Weiterführende Quellen:

12 Antworten

  1. Ich finde es gut, dass über diese Themen gesprochen wird! Es sollte mehr Aufklärung geben und Gesetze müssen besser umgesetzt werden.

  2. Es ist traurig zu sehen, wie viele Frauen leiden müssen. Ich hoffe wirklich, dass diese Reform etwas bewirken kann. Was denkt ihr über die Überwachung durch Fußfesseln? Ist das sinnvoll?

  3. Ich finde die Idee der Täterarbeit gut, aber ich mache mir Sorgen über die Finanzierung. Was passiert, wenn das Geld nicht reicht? Werden dann Frauenhäuser geschlossen?

    1. Das wäre wirklich schlimm! Wir brauchen dringend mehr Plätze in den Frauenhäusern und Unterstützung für die Betroffenen.

  4. Die Zahlen sind echt erschreckend! 155 Frauen, die getötet wurden, das ist viel zu viel. Wir müssen mehr tun, um Frauen zu schützen. Woher sollen die Mittel für mehr Beratungsstellen kommen?

    1. Ja genau! Und was ist mit der Polizei? Die sollte auch besser ausgebildet werden, um solche Situationen zu erkennen.

    2. Das stimmt! Es gibt so viele Diskussionen, aber wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, bringt das alles nichts!

  5. Ich finde es wichtig, dass wir über Femizide reden. Die Fußfessel allein wird nicht reichen. Was denkt ihr über die Finanzierung von Frauenhäusern? Das ist doch auch ein großes Problem.

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