Gewaltschutz in der Krise: AWO fordert nach LeSuBiA-Studie sofortige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

Die AWO reagiert auf die neue Dunkelfeldstudie LeSuBiA, die eine hohe Gewaltbetroffenheit in der Bevölkerung offenlegt. Besonders Frauen sind überdurchschnittlich oft und schwer betroffen, doch nur ein Bruchteil der Fälle wird angezeigt. Die AWO fordert daher eine zügige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und einen garantierten, kostenlosen Zugang zu Schutz und Beratung für alle Betroffenen.
Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.

Inhaltsverzeichnis

Über uns:
Seit über 20 Jahren sind wir im Bereich Marketing und Kommunikation tätig und unterstützen Verbände, Organisationen und Institutionen mit fundierter Praxis- und Branchenexpertise. Unsere Arbeit wird durchweg positiv bewertet – unter anderem auf Trustpilot, ProvenExpert und in Google Bewertungen.

Unterstütze unsere Arbeit mit deiner Bewertung.
Große Konzerne kaufen Reichweite, wir setzen auf echte Leser. Deine positive Bewertung signalisiert dem Algorithmus Relevanz, stärkt unsere Sichtbarkeit und hilft, unabhängige Inhalte sichtbar zu halten.

Scanne den QR-Code oder klicke auf den Link. Du wirst direkt zu Google weitergeleitet.

Weitere Themen die Sie interessieren könnten: |

– Die AWO kommentiert eine Studie zur Gewaltbetroffenheit, die hohe Raten von körperlicher und sexueller Gewalt aufzeigt.
– Sie fordert einen barrierefreien und kostenlosen Zugang zu Gewaltschutz sowie die zügige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes.
– Langfristig wird eine dauerhafte Bundesfinanzierung für das Schutz- und Hilfesystem als notwendig erachtet.

AWO fordert effektiven Schutz gegen geschlechtsspezifische Gewalt—Reaktion auf die Dunkelfeld-Studie

Die Publikation der Dunkelfeld-Studie zur Gewaltbetroffenheit im Alltag hat erneut auf die Dringlichkeit verbessertem Schutz für Opfer hingewiesen. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) reagiert darauf mit klaren Forderungen, um die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu beschleunigen und Barrieren für Betroffene abzubauen. Die Ergebnisse der Studie, die am 10. Februar 2026 veröffentlicht wurden, unterstreichen das umfangreiche Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt.*

„Die Zahlen verdeutlichen einmal mehr, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein strukturelles Problem ist, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Die Studie zeigt eine hohe Gewaltbetroffenheit von Frauen und Männern. Über 16 Prozent der Befragten haben körperliche Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebt. Fast mehr als die Hälfte der Betroffenen berichtet von sexueller Belästigung* und fast zehn Prozent von sexuellen Übergriffen*. Dabei sind Frauen über alle Gewaltformen hinweg deutlich häufiger und schwerer von Gewalt betroffen als Männer. Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, hat Angst um ihr Leben. Die geringe Anzeigebereitschaft von rund zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar deutlich darunter, zeigt, wie schwer es für Betroffene ist, sich Hilfe zu holen. Diese Zahlen sind ein alarmierendes Signal. Der Staat muss Verantwortung auf höchster Ebene übernehmen und sicherstellen, dass jede von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Person jederzeit und ohne Hürden die Gewaltsituation verlassen kann. Wir fordern seit Jahren, dass kostenloser Gewaltschutz für alle garantiert wird. Dazu gehört, dass das Gewalthilfegesetz und der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung jetzt zügig und konsequent umgesetzt werden.“* (Quelle: AWO-Pressemitteilung, Berlin, 10.02.2026, Stand: 10.02.2026)

Diese Reaktion verdeutlicht den Handlungsbedarf: Obwohl das seit einem Jahr verabschiedete Gewalthilfegesetz einen wichtigen Fortschritt markiert, benötigt es weiterhin eine gesicherte, langfriste Finanzierung durch den Bund. Nur so könne das Schutz- und Hilfesystem dauerhaft und effektiv aufrechterhalten werden, stellen die Verbandsexpertinnen klar.

Die Studie zeigt, dass fast 17 Prozent der Befragten körperliche Gewalt in Partnerschaften erlebt haben.* Mehr als die Hälfte der Betroffenen berichtet von sexueller Belästigung,* fast zehn Prozent von sexuellen Übergriffen.* Frauen sind in allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen, insbesondere Frauen, die Gewalt durch Partner erfahren: Für sie ist das Risiko, ums Leben zu fürchten, erheblich.

Ein zentrales Anliegen der AWO bleibt die Zugänglichkeit des Schutzes. „Der Staat muss Verantwortung auf höchster Ebene übernehmen und sicherstellen, dass jede von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Person jederzeit und ohne Hürden die Gewaltsituation verlassen kann“, betont die Präsidentin. Die Forderung nach kostenlosem Gewaltschutz und die zügige Umsetzung entsprechender Gesetze sind seit Jahren Kernanliegen der Organisation.

Der Leidensdruck der Betroffenen, die geringe Bereitschaft, Fälle zur Anzeige zu bringen, sowie die hohen Dunkelziffern sehen die Verantwortlichen als klare Signale: Effektiver Schutz braucht keine Hindernisse, sondern schnelle, unbürokratische Hilfe. Die AWO sieht hier die Bundesregierung in der Verantwortung, den Schutz der Opfer dauerhaft zu gewährleisten und die gesellschaftliche Verantwortung gegen Gewalt zu verstärken.

Gesetz, Mittel und Forderungen der AWO zum Gewalthilfegesetz

Die AWO bewertet das im Februar 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz als bedeutenden Fortschritt im Gewaltschutz.* Besonders begrüßt die AWO die Bereitstellung von 150 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Sanierung von Frauenhäusern*, ein Schritt, der laut der Pressemitteilung notwendig sei. Dennoch unterstreicht die AWO die Notwendigkeit einer dauerhaften Bundesbeteiligung, um den Schutz- und Hilfesystemen eine langfristige finanzielle Sicherheit zu bieten.

Sie fordert, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Finanzierung im laufenden Betrieb sichert.* Außerdem müssten in den Ländern und Kommunen ausreichend Kapazitäten geschaffen werden, um den gestiegenen Bedarf zu decken. Das Ziel: jederzeit und ohne Hürden den Zugang zu Schutz und Beratung gewährleisten.

Bewertung des Gewalthilfegesetzes durch die AWO

Die Organisation sieht das Gesetz als einen wichtigen Schritt im Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Dennoch betont sie, dass es ohne eine nachhaltige Finanzierung nicht ausreiche. Das Gesetz muss als Grundlage für kontinuierliche, gesicherte Hilfsangebote dienen, um die hohe Gewaltbetroffenheit wirkungsvoll zu reduzieren.

Kurzfristige Maßnahmen und nachhaltige Finanzierung

Kurzfristig lobt die AWO die Bereitstellung der Mittel für die Sanierung von Frauenhäusern. Langfristig fordert sie jedoch eine strukturierte und dauerhafte Beteiligung des Bundes am Schutz- und Hilfssystem. „Langfristig braucht es jedoch eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an gesicherter Finanzierung des Schutz- und Hilfesystems im laufenden Betrieb,“ heißt es in der Pressemitteilung.*

Sie weist darauf hin, dass bundesweit klare Kapazitätsziele für Frauenhäuser und Beratungsstellen notwendig sind. Nur so könne sichergestellt werden, dass Betroffene jederzeit Zugang zu Schutz und Hilfe finden. Die Organisation macht deutlich, dass der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ein kontinuierlicher Prozess sei, der eine stabile Finanzierung und ausreichende Kapazitäten voraussetzt.

Die Forderung nach einer nachhaltigen Finanzierung ist für die AWO eine zentrale Bedingung, um die Qualität und Quantität der Hilfsangebote dauerhaft zu sichern. Hinzu komme die Bedeutung, den Gewaltschutz in den Ländern und Kommunen konsequent auszubauen und bedarfsgerecht zu gestalten.

Die Perspektive der AWO bleibt klar: Nur mit einer dauerhaften politischen und finanziellen Unterstützung könne ein wirksamer Schutz für alle Betroffenen garantiert werden.* Die Organisation ruft die Verantwortlichen dazu auf, die gesetzlichen Vorgaben umgehend umzusetzen und den Schutz vor Gewalt dauerhaft zu stärken.

Wie gut ist die Finanzierung des Hilfesystems für Gewaltbetroffene wirklich?

Die Finanzierung des Hilfesystems für von Gewalt Betroffene wird häufig kritisch bewertet. Eine genaue Einordnung zeigt, dass erhebliche Finanzierungslücken bestehen und die Ressourcen für Prävention, Schutz und Beratung nicht ausreichen, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Seit 2022 liegen die Gesamtausgaben für das geschlechtsspezifische Hilfesystem bei 270,5 Millionen Euro*, wobei die Fachberatungsstellen im gleichen Zeitraum 98 Millionen Euro* erhielten. Dabei müssen sie jedoch noch 25 Prozent ihrer Kosten selbst tragen, was ihre Handlungsfähigkeit einschränkt*.

Zur Veranschaulichung: Während die Ausgaben für Beratung und Schutz bis 2022 auf diesem Niveau stagnieren, wächst das Defizit an Plätzen in Frauenhäusern kontinuierlich. Laut aktuellen Daten fehlen derzeit etwa 14.000 Plätze; diese Lücke ist ein klares Zeichen dafür, dass das System den Bedarf lange nicht deckt (Stand: 2024)*.

Im Jahr 2024 sind die finanziellen Herausforderungen deutlich sichtbar: Die Länder und Kommunen finanzieren Schutzunterkünfte meist mit Eigenanteilen von 15 bis 150 Euro pro Tag und Person*. Dieser Modus ist fahrlässig, weil die tatsächlichen Kosten deutlich höher liegen. Nach den Daten trägt die Bundesbeteiligung an den Gesamtkosten für das Gewaltschutzsystem 2,6 Milliarden Euro bei*.

Eine mögliche Tabelle würde die Diskrepanz zwischen den verfügbaren Mitteln und den tatsächlichen Bedarfen deutlich machen: Während die Bundesmittel auf 2,6 Milliarden Euro veranschlagt sind, sprechen die aktuellen Ausgaben und der Platzmangel für eine beträchtliche Unterfinanzierung des Systems.

Mit der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes vor einem Jahr wurde ein bedeutender Meilenstein erreicht. Die finanzielle Ausstattung mit 150 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Sanierung von Frauenhäusern ist ein wichtiger Schritt, reicht jedoch bei weitem nicht aus, um den dauerhaften Finanzierungsbedarf zu decken. Experten fordern eine langfristige Beteiligung des Bundes an der gesicherten Finanzierung des laufenden Betriebs, um die Versorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten.

Die Entwicklung der Finanzmittel zeigt: Die bisherigen Ausgaben reichen nicht aus, um den dramatischen Platzmangel und die Finanzierungslücken zu schließen. Der nötige Ausbau des Schutzsystems erfordert eine dauerhafte und deutlich erhöhte finanzielle Unterstützung, damit Betroffene jederzeit Zugang zu Schutz und Hilfe haben.

Gesellschaftliche Relevanz und Betroffenengruppen bei Gewalt im Alltag

Die Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit im Alltag offenbart, wie tief das Problem in verschiedenen Bevölkerungsgruppen verwurzelt ist. Besonders klar wird: Bestimmte Gruppen erfahren deutlich öfter und schwerwiegender Gewalt – und ihre Situation bleibt häufig unerkannt und ungemeldet. Die Ergebnisse sind eine wichtige Grundlage für die Diskussion über Schutzmechanismen und die gesellschaftliche Verantwortung.

Wer ist besonders von Gewalt betroffen?

Laut der LeSuBiA-Studie, veröffentlicht am 10. Februar 2026, zeigt sich, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein strukturelles Problem ist, das die Gesellschaft insgesamt betrifft. Die Studie bestätigt eine hohe Gewaltbetroffenheit vor allem bei Frauen, LSBTIQ*-Personen und Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Gruppen erleben Gewalt in unterschiedlichen Formen häufiger und mit größerer Intensität. Für viele Betroffene bedeutet dies oft eine ständige Angst, im Alltag eingeschränkt oder in unsichere Situationen gedrängt zu werden.

Folgen niedriger Anzeigebereitschaft

Die Dunkelfeldstudie macht zudem deutlich, dass nur rund zehn Prozent der Gewaltvorfälle überhaupt angezeigt werden, bei Partnerschaftsgewalt sogar noch deutlich weniger. Diese geringe Anzeigebereitschaft erschwert es Betroffenen, Schutz zu finden und die Gewaltspirale zu durchbrechen. Viele scheuen sich, Hilfe zu holen, weil sie Angst vor weiteren Nachteilen, Schwierigkeiten oder Stigmatisierung haben. Das wirkt sich im Alltag aus, etwa in Form von anhaltender Unsicherheit, Schlafstörungen, Verlust des sozialen Umfelds oder sogar dem Verlassen des gewohnten Wohnorts, um der Gefahr zu entkommen.

Die niedrigen Anzeigequoten sind ein Alarmsignal. Sie verdeutlichen, dass die gesellschaftlichen Strukturen noch immer nicht ausreichend auf die Bedürfnisse der Betroffenen eingehen. Die AWO betont deshalb die Notwendigkeit, schnelle und unbürokratische Hilfsangebote zu gewährleisten, um Betroffene jederzeit vor Gewalt zu schützen. Für eine nachhaltige Verbesserung fordern Experten eine verpflichtende, kostenfreie Beratung und einen rechtlichen Anspruch auf Schutz, der in der Praxis vor allem durch das Gewalthilfegesetz gestärkt werden soll.

Die Studie und die daraus abgeleiteten Forderungen unterstreichen: Schutz und Unterstützung müssen jederzeit erreichbar sein. Das erfordert eine dauerhafte finanzielle Absicherung des Schutzsystems sowie ausreichende Kapazitäten in Ländern und Kommunen, um Betroffene effektiv zu begleiten und ihnen einen sicheren Rückzugsort zu bieten. Nur so kann das gesellschaftliche Ziel erreicht werden, Gewalt konkret zu bekämpfen und Betroffenen echte Hilfe zu sichern.

Über die Arbeiterwohlfahrt: Grundwerte und aktuelle Organisation

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) wurde im Jahr 1919 gegründet und gehört heute zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Sie versteht sich als Organisation, die für die Werte Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz eintritt. Diese Grundprinzipien des freiheitlichen demokratischen Sozialismus prägen das Handeln der AWO.

Bundesweit ist die Organisation in verschiedenen zentralen gesellschaftlichen Bereichen aktiv. Dazu zählen soziale Arbeit in den Feldern Demokratie und Vielfalt, Nachhaltigkeit und Innovation, Armutsbekämpfung sowie soziale Sicherheit. Die AWO engagiert sich zudem intensiv in den Bereichen Kinder, Jugend, Frauen und Familie, Gesundheit, Pflege und Teilhabe, Migration und Flucht sowie Europapolitik.

Getragen wird die Organisation von rund 300.000 Mitgliedern, mehr als 72.000 Ehrenamtlichen sowie etwa 242.000 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern*. Diese Strukturen ermöglichen eine breite gesellschaftliche Wirkung und vielfältige Angebote, die auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort eingehen.

Stand: 10.02.2026* (AWO-Pressemitteilung)

Ausblick: Was jetzt passieren muss – klare Schritte für den Schutz vor Gewalt

Der Abschlussbericht zeigt, dass die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes entscheidend ist, um Betroffenen den Zugang zu Schutz und Beratung zu erleichtern. Es ist unabdingbar, dass die politischen Verantwortlichen jetzt entschlossen vorangehen. Die zügige Implementierung des Gesetzes, verbunden mit einer konsequenten Sicherstellung laufender Finanzierung, gehört zu den wichtigsten Maßnahmen. Die Planung einer dauerhaften Bundesbeteiligung sowie die regelmäßig durchzuführenden Bedarfsanalysen sind in der Recherche als essenzielle Grundlage genannt und müssen jetzt ressourcenübergreifend in die Praxis überführt werden.*

Ein weiterer zentraler Punkt ist der Kapazitätsaufbau in den Ländern und Kommunen. Hier stehen die sicheren und ausreichenden Plätze im Mittelpunkt, um betroffene Frauen, Männer und Kinder jederzeit und ohne Hürden aufnehmen zu können.*

Die Verpflichtung, die Finanzierung für Schutz- und Hilfesysteme langfristig zu sichern, darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Nur so kann der Schutz vor Gewalt nachhaltig gestärkt werden.

In diesem Zusammenhang ist es dringend erforderlich, dass die gesetzliche Frist für die vollständige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes eingehalten wird. Die Verantwortlichen müssen ihre Verpflichtungen gegenüber den Betroffenen erfüllen und das System kontinuierlich verbessern. Hierbei ist die Einbindung aller relevanten Akteure, inklusive Verbände wie der Arbeiterwohlfahrt, unerlässlich. Nur durch koordinierte Anstrengungen kann die Gesellschaft signifikant gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt vorgehen.*

Was Lesende jetzt wissen sollten: Dem Schutz vor Gewalt muss jederzeit Priorität eingeräumt werden. Das bedeutet, dass der Zugang zu Hilfsangeboten nicht von bürokratischen Hürden oder fehlender Finanzierung abhängen darf. Die Ergebnisse der Studie untermauern die Dringlichkeit: Über 16 Prozent der Befragten haben körperliche Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebt.* Trotz hoher Betroffenenzahlen bleibt die Anzeigebereitschaft gering, was die Notwendigkeit eines gut funktionierenden, barrierefreien Schutzsystems unterstreicht. Die politische Umsetzung und die Ausbaukapazitäten sind die Schlüssel, um Gewalt dauerhaft zu bekämpfen und Betroffenen wirkungsvoll zu helfen.

Die vorliegenden Informationen und Zitate stammen aus einer offiziellen Pressemitteilung des AWO Bundesverbandes e. V.

Weiterführende Quellen:

NACHRICHTEN ZUM THEMA
Weitere aktuelle Themen aus anderen Kategorien

12 Kommentare

  1. Genau das frage ich mich auch! Wir sollten uns zusammenschließen und eine Petition starten oder etwas in der Art machen!

  2. Wir müssen alle unsere Stimme erheben gegen Gewalt! Jeder kann helfen indem er zuhört und informiert bleibt! Wo können wir mehr Druck ausüben um Veränderungen anzustoßen?

  3. (…) Ich finde den Ansatz der AWO sehr positiv. Es ist wichtig, Gewalt zu bekämpfen und ein sicheres Umfeld für alle zu schaffen! Was denkt ihr über Präventionsmaßnahmen?

  4. Die hohe Zahl an Opfern ist erschreckend. Ich denke, es sollte mehr Unterstützung für Betroffene geben. Was denkt ihr über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes? Wird das wirklich helfen?

    1. Ich hoffe schon! Aber ohne genug Geld wird das schwer sein. Wir brauchen nachhaltige Lösungen und Ressourcen, damit jeder Zugang zu Hilfe hat.

    2. (…) Es wäre gut zu wissen, wie die Bundesregierung konkret plant, das Gesetz umzusetzen und was wir als Gesellschaft tun können, um die Situation zu verbessern.

  5. Ich bin froh, dass die AWO das Thema anspricht. Es ist wichtig, dass wir alle zusammenarbeiten, um Lösungen zu finden. Wie könnte man denn mehr Menschen erreichen und ihnen helfen?

    1. Gute Frage! Vielleicht durch Workshops oder Informationsveranstaltungen in den Gemeinden? Aufklärung ist der Schlüssel und sollte überall stattfinden.

  6. Die Studie zeigt, dass Gewalt ein sehr ernstes Problem ist. Ich finde es wichtig, dass wir darüber sprechen. Warum gibt es so viele Menschen, die nicht zur Polizei gehen? Das muss man klären!

    1. Das stimmt! Es ist echt traurig, dass so viele nicht reden. Vielleicht haben sie Angst oder wissen nicht, wo sie Hilfe bekommen können? Wir sollten mehr darüber aufklären.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge