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Gewalthilfegesetz: Meilenstein mit Lücken bei Schutzrechten

Menschenrechtsinstitut begrüßt Gewalthilfegesetz, sieht aber weiteren ...
Berlin, 31. Januar 2025 – Anlässlich des siebten Jahrestags der Istanbul-Konvention hebt das Deutsche Institut für Menschenrechte die Dringlichkeit zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt hervor. Trotz der bahnbrechenden Einigung auf ein bundesweites Gewalthilfegesetz gibt es weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Besonders im Fokus steht die unzureichende Berücksichtigung von trans, intergeschlechtlichen und non-binären Personen. Die erschreckenden Zahlen aus dem "Monitor Gewalt gegen Frauen" verdeutlichen den dringenden Bedarf an Maßnahmen, um insbesondere Femizide wirksam zu bekämpfen und zu verhindern.

Bremen (VBR).

Am Vorabend des siebten Jahrestags des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention feiert das Deutsche Institut für die Einführung eines neuen bundesweiten Gewalthilfegesetzes. Trotz dieser Errungenschaft sehen Experten jedoch weiterhin erheblichen Bedarf, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt in Deutschland effektiv zu bekämpfen.

„Das Gewalthilfegesetz ist ein bedeutender Meilenstein für den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen“, erklärt Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. „Es garantiert dringend notwendige, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Frauenhäuser, ihre Finanzierung sowie einen Rechtsanspruch der Betroffenen auf Schutz und Beratung“ (Zitat-Quelle: ). Doch es bleibt Kritik: Der Rechtsanspruch soll nicht alle Betroffenen umfassen. Trans-, intergeschlechtliche und non-binäre Personen werden ausgeschlossen. Dies widerspricht dem weit gefassten Geschlechtsbegriff der Istanbul-Konvention.

Besorgniserregend sind zudem die Zahlen zu Femiziden in Deutschland: Täglich werden zwei bis drei Opfer von versuchtem oder vollendetem Femizid. „Es braucht dringend umfangreiche Maßnahmen, um Femizide wirksamer zu bekämpfen und zu verhindern“, betont Tanriverdi (Zitat-Quelle: Pressemitteilung).

Der Monitor Gewalt gegen Frauen verdeutlicht die täglichen Herausforderungen in Deutschland: Durchschnittlich sind 728 Frauen und Mädchen körperlicher Gewalt und 394 psychischer Gewalt ausgesetzt. Diese erschreckenden Zahlen zeigen, wie dringend Handlungsbedarf besteht.

Die im Jahr 2018 für Deutschland in Kraft getretene Istanbul-Konvention verpflichtet alle staatlichen Stellen zur und Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt. Diese Konvention basiert auf einem Vier-Säulen-Prinzip: Prävention, Schutz, effektive Strafverfolgung und ein koordiniertes Vorgehen bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Trotz positiver Entwicklungen gibt es noch erhebliche Herausforderungen. Das neue Gewalthilfegesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch es bedarf weiterer gezielter Maßnahmen, um die Ziele der Istanbul-Konvention vollständig zu erreichen und alle betroffenen Personen wirksam zu schützen. Die kommende Jahre werden entscheidend sein, um diesen Herausforderungen entgegenzutreten und für mehr Gerechtigkeit und Sicherheit zu sorgen.


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Fortschritte und Herausforderungen bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland

Während das neue Gewalthilfegesetz zweifelsohne ein bedeutender Schritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt darstellt, zeigt die Diskussion über dessen Einschränkungen eindrücklich, dass die Reise zur vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention noch nicht abgeschlossen ist. Ein wesentlicher Punkt, der besondere Aufmerksamkeit verlangt, ist die Lücke beim Rechtsanspruch, der trans, intergeschlechtliche und non-binäre Personen ausschließt. Dies widerspricht dem inklusiven Ansatz der Konvention, der den umfassenden Schutz aller Geschlechtsidentitäten sichern soll.

Die alarmierenden Zahlen zu Femiziden verdeutlichen, dass es nicht ausreicht, allein auf gesetzgeberischer Ebene tätig zu werden. Bereits 2023 wurden durchschnittlich zwei bis drei Frauen täglich Opfer von versuchtem oder vollendetem Femizid in Deutschland. Solche Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit tiefergreifender gesellschaftlicher Maßnahmen zur Verhinderung dieser Verbrechen. Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt, dass es unerlässlich ist, präventive Strategien auf allen Ebenen zu stärken, um das Bewusstsein der Gesellschaft zu schärfen und den Schutz von Opfern zu verbessern.

Wie aus verfügbarem Datenmaterial hervorgeht, sind täglich etwa 728 Frauen und Mädchen von körperlicher Gewalt und 394 von psychischer Gewalt betroffen. Diese Zahlen begünstigen die Forderung nach einer umfassenden Überarbeitung bestehender Bildungs- und Sensibilisierungsprogramme, die darauf abzielen, Täterprofile frühzeitig zu erkennen und Unterstützungssysteme für potenzielle Opfer sicherzustellen.

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass ähnliche Initiativen bereits erfolgreich erprobt werden. Länder wie Spanien haben sich durch tiefgreifende Reformen ihrer Gesetzgebung und Infrastruktur positioniert, sodass der gesellschaftliche Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt effektiver adressiert wird. Diese internationalen Best Practices könnten Deutschland als Vorbild dienen, insbesondere da die Vereinten Nationen einen global steigenden Trend solcher Gewaltformen beobachten.

Prognosen deuten darauf hin, dass die Forderungen nach einem integrativen Ansatz sowie einer verstärkten internationalen Vernetzung in Zukunft an Bedeutung gewinnen werden. Werke zu politischem Aktivismus und Gerechtigkeit könnten weitere Dynamik bieten, indem sie reformbedürftige Systeme herausfordern und Gemeinschaftsorganismen einsetzen, um nachhaltige Veränderungen herbeizuführen. In Anbetracht dessen sollten Forschungseinrichtungen und politische Akteure weiterhin eng zusammenarbeiten, um konkrete Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen.

Angesichts der Komplexität dieser Herausforderung müssen jedoch alle Stakeholder – von Regierungsbehörden über nichtstaatliche Organisationen bis hin zu BürgerInnen – vereint dafür sorgen, dass geschlechtsspezifische Gewalt nicht nur eine rechtliche, sondern auch kulturelle Thematisierung erfährt, die langfristig tief in den sozialen Normen verankert werden kann.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia


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8 Antworten

  1. „Schutz und Unterstützung“ sind echt wichtig für alle Betroffenen! Ich hoffe wirklich auf baldige Verbesserungen und mehr Zusammenarbeit zwischen den Institutionen.

    1. „Zusammenarbeit“ klingt gut! Vielleicht sollten auch NGOs mehr involviert werden? Ihre Perspektiven könnten sehr wertvoll sein!

  2. Ich finde es toll, dass es Fortschritte gibt! Doch warum sind immer noch so viele Frauen von Gewalt betroffen? Das zeigt doch, dass noch viel Arbeit vor uns liegt.

  3. Die Zahlen zu Femiziden sind erschreckend und zeigen, wie dringlich das Thema ist! Ich frage mich, was konkret getan werden kann, um solche Verbrechen zu verhindern? Wir brauchen mehr Aufklärung!

    1. Ja genau! Bildung spielt eine große Rolle bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Es sollte mehr Programme in Schulen geben!

  4. Ich finde es wichtig, dass das neue Gewalthilfegesetz jetzt eingeführt wurde. Aber ich bin besorgt über die Ausschlüsse von trans und non-binären Personen. Wie kann man wirklich alle schützen, wenn nicht jeder einbezogen wird?

    1. Das stimmt, Frida. Es ist wichtig, dass wir auch an die anderen Geschlechtsidentitäten denken. Ich hoffe, dass sich die Gesetze in Zukunft weiterentwickeln und inklusiver werden.

    2. Absolut, es ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber ohne vollständige Inklusion ist der Schutz unvollständig. Vielleicht sollten wir auch mehr Öffentlichkeitsarbeit leisten?

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