– DGB fordert konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes gegen häusliche Gewalt.
– Jeden zweiten Tag stirbt eine Frau durch häusliche Gewalt in Deutschland.
– Fehlende bundesweit einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsangeboten.
DGB fordert konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bund, Länder und Kommunen auf, das Gewalthilfegesetz unverzüglich und konsequent umzusetzen. Hilfestrukturen und deren Finanzierung weisen nach wie vor eklatante Lücken auf, viele Frauenhausplätze fehlen*.
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack erklärt: „Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Ob Frauen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt finden, darf nicht vom Wohnort abhängen“. Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern müssen in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen gesichert und zugänglich sein. Die notwendigen Verbesserungen kommen nur im Schneckentempo voran – das ist inakzeptabel.
Die Finanzierung der Frauenhäuser erfolgt je nach Bundesland und Kommune in unterschiedlichem Maße*. Der DGB macht deutlich: „Wir fordern die ausreichende Finanzierung des Hilfesystems mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, Interventionsstellen und Täterarbeit“. Den ab 2032 einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung begrüßt der DGB ausdrücklich.
Gesetz, Fristen und Bundesmittel
Das Gewalthilfegesetz markiert einen Wendepunkt im Kampf gegen häusliche Gewalt und schafft erstmals verbindliche Rahmenbedingungen für den Aufbau eines flächendeckenden Hilfesystems. Am 28. Februar 2025 trat das Gesetz in Kraft (Quelle: Frauen gegen Gewalt*; Stand: Februar 2025). Die zeitliche Abfolge der gesetzlichen Verpflichtungen folgt einem klar definierten Fahrplan: Ab 2027 müssen die Bundesländer ein flächendeckendes Schutz- und Beratungsnetz aufbauen, bevor ab 2032 ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen gilt (Quelle: Frauen gegen Gewalt*; Stand: Februar 2025).
Zeitliche Meilensteine des Gewalthilfegesetzes
Bis Ende 2026 stehen die Bundesländer vor einer konkreten Handlungsverpflichtung: Sie müssen gemäß Gewalthilfegesetz eine umfassende Bestandsaufnahme der vorhandenen Schutz- und Beratungsangebote erstellen und eine Entwicklungsplanung für den weiteren Ausbau vorlegen (Quelle: Frauen gegen Gewalt*; Stand: Februar 2025). Diese Planungspflicht bildet die Grundlage für die anschließende Umsetzungsphase ab 2027 und sichert, dass der Aufbau des Hilfenetzwerks datenbasiert und bedarfsgerecht erfolgt.
Bundesfinanzierung: Umfang und Zeitraum
Erstmals beteiligt sich der Bund mit substanziellen Mitteln an der Finanzierung des Hilfesystems. Im Zeitraum 2025–2034 stellt der Bund 2,6 Milliarden Euro für Frauenhäuser und Beratungsstellen bereit (Quelle: ZWD*; Stand: 2025). Diese langfristige Finanzierungszusage ermöglicht Planungssicherheit für Träger und Kommunen und bildet die finanzielle Grundlage für den Ausbau der dringend benötigten Schutzplätze und Beratungsangebote. Die Mittel können den Aufbau neuer Einrichtungen, die Qualifizierung von Fachpersonal und die Verbesserung der bestehenden Infrastruktur unterstützen.
Finanzierungspraxis und regionale Unterschiede
In Deutschland variieren die Unterstützungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen stark – abhängig vom Bundesland und dessen Finanzierungssystem.
In den meisten Bundesländern finanzieren sich Frauenhäuser über Zuwendungen aus Landeshaushalten und kommunalen Mitteln, ergänzt durch Spenden, Eigenmittel der Träger und Kostenbeteiligungen der Bewohnerinnen (Stand: Februar 2024, Deutschlandfunk)*. Die rechtlichen Grundlagen und finanziellen Beiträge unterscheiden sich dabei erheblich zwischen den Regionen.
Wer zahlt was? Bundesländervergleiche
Schleswig-Holstein übernimmt als einziges Bundesland verbindlich und regelmäßig die Kosten für den Aufenthalt in Frauenhäusern aus Ländermitteln (Stand: Februar 2024, taz)*. In Berlin, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen werden die Unterbringungskosten vollständig getragen, während in anderen Bundesländern oft Eigenbeteiligungen fällig werden.
Die finanziellen Belastungen für Schutzsuchende zeigen deutliche regionale Unterschiede:
| Bundesland | Kostenübernahme | Tagessatz/Eigenanteil | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | vollständig aus Ländermitteln | keine Angabe | taz, Februar 2024* |
| Berlin, Hamburg, Bremen | vollständig | keine Angabe | taz, Februar 2024* |
| Verschiedene Standorte | teilweise/keine verbindliche Regelung | zwischen 10 und 160 € pro Person | taz, Februar 2024* |
| Verschiedene Standorte | teilweise/keine verbindliche Regelung | keine Angabe | Frauenrechte.de, November 2023* |
Die Tagessätze für die Unterbringung in Frauenhäusern schwanken regional zwischen 10 und 160 Euro pro Person (Stand: Februar 2024, taz)*. Frauen ohne Anspruch auf Sozialleistungen müssen in vielen Fällen die kompletten Kosten selbst tragen.
Landesrechtliche Regelungen zur institutionellen Förderung von Frauenhäusern bestehen bisher nur in wenigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
Kapazitäten: Auslastung und fehlende Plätze
Die hohe Nachfrage nach Schutzplätzen führt zu einer permanenten Überlastung des Systems. Die Auslastung von Frauenhäusern liegt regelmäßig bei über 90 Prozent (Stand: 2023, Frauenrechte.de)*, häufig kommt es zu Überbelegungen wegen fehlender Kapazitäten.
Diese Situation verdeutlicht die Dringlichkeit der Forderung nach bundesweit einheitlichen Standards. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, betont: „Ob Frauen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt finden, darf nicht vom Wohnort abhängen.“ Die bestehenden Unterschiede in der Finanzierungspraxis führen dazu, dass der Zugang zu Schutzräumen stark von der regionalen Zugehörigkeit bestimmt wird.
Folgen, Perspektiven und Handlungsfenster
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Schutz gewaltbetroffener Frauen sind geschaffen, doch bis zur vollständigen Umsetzung bleiben erhebliche Herausforderungen. Die zeitliche Abfolge sieht vor: Bis Ende 2026 müssen Länder und Kommunen Bestandsaufnahmen und Planungen vorlegen (Stand: Februar 2025). Ab 2027 beginnen die konkreten Verpflichtungen (Stand: Februar 2025), während der einklagbare Rechtsanspruch auf Schutz erst ab 2032 greift (Stand: Februar 2025)*. Diese mehrjährige Übergangsphase birgt Risiken für die Betroffenen.
Die bereits jetzt extrem angespannte Situation in Frauenhäusern mit Auslastungsquoten über 90 % (Stand: 2023)* verschärft die Dringlichkeit. Zwar stehen mit 2,6 Milliarden Euro Bundesmitteln für den Zeitraum 2025–2034 (Stand: 2025)* erhebliche Finanzmittel bereit, doch die regionalen Unterschiede bei der Kostenübernahme zeigen weiterhin gravierende Versorgungslücken. Während Berlin, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen bereits eine vollständige Kostenübernahme gewährleisten (Stand: Februar 2024), müssen betroffene Frauen in anderen Regionen mit Tagessätzen zwischen 10 und 160 Euro (Stand: 2024)* bzw. 15 und 150 Euro (Stand: November 2023)* rechnen – für viele eine unüberwindbare Hürde.
Kurzfristige Termine und Handlungsfelder
Die kommenden zwei Jahre bis zur Planungsfrist Ende 2026 entscheiden maßgeblich über den Erfolg des Gewalthilfegesetzes. Folgende Handlungsfelder erfordern besondere Priorität:
- Fristgerechte Planung: Umsetzung der Bestandsaufnahme und Bedarfsplanung bis Ende 2026
- Kapazitätsausbau: Erhöhung der Frauenhausplätze angesichts der aktuellen Auslastung über 90 % (Stand: 2023)*
- Transparente Finanzierung: Schaffung einheitlicher Kostenübernahmeregelungen auf Länderebene
- Personalentwicklung: Sicherung qualifizierter Fachkräfte für die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen
Risiken für Schutzsuchende
Solange die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes regional unterschiedlich verläuft, bleiben gewaltbetroffene Frauen in ihrer Schutzsuche vom Wohnort abhängig. Die Diskrepanz zwischen den Bundesmitteln und den tatsächlichen regionalen Finanzierungsmodellen könnte dazu führen, dass die versprochene flächendeckende Versorgung weiterhin Lücken aufweist. Besonders betroffen sind Frauen ohne sozialleistungsrechtlichen Anspruch, die sich die hohen Eigenanteile in vielen Regionen nicht leisten können.
Die personellen Ressourcen in Beratungsstellen und Frauenhäusern müssen parallel zum Kapazitätsausbau gesichert werden, um die qualifizierte Betreuung der Schutzsuchenden zu gewährleisten. Ohne diese ganzheitliche Herangehensweise droht das Gesetz seine Wirkung zu verfehlen – trotz der bereitgestellten finanziellen Mittel und klaren gesetzlichen Vorgaben.
Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Weiterführende Quellen:
- „In den meisten Bundesländern besteht für Frauenhäuser eine Finanzierung über Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Landes sowie der Kommune, weitere Finanzierungsquellen sind Spenden, Eigenmittel der Träger und Kostenbeteiligungen von Frauen; Rechtsvorschriften und Finanzierungsbeiträge unterscheiden sich stark. Stand: 2024“ – Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/frauenhaeuser-deutschland-100.html
- „Schleswig-Holstein übernimmt als einziges Bundesland verbindlich und regelmäßig die Kosten für den Aufenthalt in Frauenhäusern aus Ländermitteln, in Berlin, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen werden die Unterbringungskosten vollständig übernommen, während in anderen Bundesländern oft Eigenbeteiligungen fällig sind. Stand: Februar 2024“ – Quelle: https://taz.de/Finanzierung-von-Hilfseinrichtungen/!6053427/
- „Die Tagessätze für die Unterbringung in Frauenhäusern schwanken regional zwischen 10 und 160 Euro pro Person, Schutzsuchende ohne Anspruch auf Sozialleistungen tragen mancherorts die Kosten selbst. Stand: 2024“ – Quelle: https://taz.de/Finanzierung-von-Hilfseinrichtungen/!6053427/
- „Landesrechtliche Regelungen zur institutionellen Förderung von Frauenhäusern gibt es nur in wenigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Thüringen; in den meisten Ländern fehlen solche Gesetze. Stand: Dezember 2023“ – Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/952824/4ab1fcfee42907cb8e1f2e615df20b7b/WD-9-029-23-pdf-data.pdf
- „Das Gewalthilfegesetz ist am 28. Februar 2025 in Kraft getreten und verpflichtet ab 2027 zum Aufbau eines flächendeckenden Schutz- und Beratungsnetzes, mit einem einklagbaren Rechtsanspruch ab 2032. Stand: Februar 2025“ – Quelle: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktionen-themen/gewalthilfegesetz-umsetzen.html
- „Der Bund beteiligt sich im Zeitraum 2025–2034 erstmals mit 2,6 Milliarden Euro an der Finanzierung des Hilfesystems für Frauenhäuser und Beratungsstellen. Stand: 2025“ – Quelle: https://www.zwd.info/erstmals-gesicherte-bundesfinanzierung-fuer-frauenhaeuser-2.html
- „Der Eigenanteil für Frauenhausbewohnerinnen beträgt je nach Standort zwischen 15 und 150 Euro pro Tag, Frauen ohne Sozialleistungsanspruch müssen oft selbst zahlen. Stand: November 2023“ – Quelle: https://frauenrechte.de/aktuelles/detail/unzureichende-finanzierung-laesst-der-staat-gewaltbetroffene-frauen-im-stich
- „Die Auslastung von Frauenhäusern liegt regelmäßig bei über 90 %, oft gibt es Überbelegungen aufgrund fehlender Kapazitäten. Stand: 2023“ – Quelle: https://frauenrechte.de/aktuelles/detail/unzureichende-finanzierung-laesst-der-staat-gewaltbetroffene-frauen-im-stich
- „Bis Ende 2026 müssen die Bundesländer gemäß Gewalthilfegesetz eine Bestandsaufnahme und Entwicklungsplanung für Schutz- und Beratungsangebote vorlegen, die bundesweite Sicherstellung eines flächendeckenden Angebots erfolgt ab 2027. Stand: Februar 2025“ – Quelle: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktionen-themen/gewalthilfegesetz-umsetzen.html
8 Antworten
.Ich finde es super wichtig ,dass solche Themen angesprochen werden ! Zu viele Frauen leiden und fühlen sich allein gelassen . Wie können wir als Gesellschaft besser unterstützen ? Lasst uns darüber reden!
Die Finanzierung der Frauenhäuser muss dringend verbessert werden! Es ist ungerecht, dass einige Frauen mit Kosten belastet werden. Warum sind die Unterschiede so groß? Das Gesetz klingt gut, aber ich hoffe auf schnelle Umsetzung.
Das sehe ich auch so! Wenn wir wirklich etwas ändern wollen, muss jeder Bundesland gleich behandelt werden. Wir sollten alle dafür eintreten! Wo können wir uns engagieren?
@Carmen94: Hast du Vorschläge für Initiativen oder Organisationen? Ich würde gerne helfen und mehr über den Stand der Dinge erfahren!
Ich habe auch von vielen Fällen gehört, wo Frauen keine Unterkunft finden konnten. Das ist wirklich traurig und schockierend! Gibt es Ideen, wie man das Problem schnell lösen kann? Wir müssen alle dafür kämpfen.
Es ist erschreckend, dass so viele Frauen in Gefahr sind und nicht die Hilfe bekommen, die sie brauchen. Ich frage mich, warum der Staat nicht schneller handelt? Wir brauchen dringend mehr Plätze in den Frauenhäusern.
Ja genau! Es kann nicht sein, dass es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Wie kann man sicherstellen, dass jede Frau Hilfe bekommt? Ich finde das Thema sollte viel mehr diskutiert werden.
Ich find das sehr wichtig, dass die Frauenhilfe besser finanziert wird. Jeder sollte wissen, wie viele Frauen leiden müssen. Wieso gibt es nicht einheitliche Regeln für alle Bundesländer? Das sollte doch eigentlich klar sein.