– Hartmannbund fordert mehr Arbeitsschutz, inklusive konsequenter Gewaltprävention in Kliniken.
– Repräsentative Umfrage: 97% verbale, 88% körperliche Gewalt gegen Notfallpersonal.
– Verbindliche Präventionskonzepte, Deeskalationsschulungen, Meldepflicht und staatliche Unterstützung gefordert.
Gewalt in Kliniken: Hartmannbund fordert Klinikleitungen zu mehr Schutz für Beschäftigte auf
Die Gewalt gegen medizinisches Personal in Kliniken steigt an. Der Hartmannbund hat die Klinikleitungen dazu aufgerufen, ihren Pflichten im Arbeitsschutz insbesondere im Bereich der Gewaltprävention umfassender nachzukommen. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte sind zunehmend verbalen und körperlichen Übergriffen ausgesetzt, die häufig von Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen ausgehen.
„Die Gewalt in Notaufnahmen aber auch auf den Stationen hat in den letzten Jahren ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht. Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Teams sind immer öfter verbalen und körperlichen Übergriffen – oft durch Patient:innen oder deren Angehörige ausgesetzt“, so Prof. Dr. Volker Harth, Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheitsdienste im Hartmannbund. Damit entsteht für viele Beschäftigte das Gefühl, Übergriffe blieben unbeachtet oder würden stillschweigend toleriert.
Der Verband betont die Verantwortung der Klinikleitungen: „Klinikleitungen tragen eine klare Verantwortung für den Schutz ihrer Mitarbeitenden. Arbeitsschutz darf nicht bei ergonomischen Stühlen enden – er muss auch psychische und physische Sicherheit umfassen. Arbeitsschutz ist Pflicht, auch bei Gewaltprävention“. Der Schutz der Mitarbeitenden umfasst damit nicht nur körperliche Sicherheit, sondern beinhaltet auch Maßnahmen gegen die psychische Belastung durch Gewalt am Arbeitsplatz.
Diese Forderung richtet sich an die Leitungsebene, die gesetzlich verpflichtet ist, Gefährdungen systematisch zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Nur durch ein konsequentes Engagement der Klinikleitungen lassen sich sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten, die dem Anstieg der Gewalt in Krankenhäusern effektiv begegnen.
Arbeitsschutz in Kliniken: Verantwortung und Grenzen der Pflichtenübertragung
Klinikleitungen tragen nach dem Arbeitsschutzgesetz eine verbindliche Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und wirksame Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten umzusetzen. Dazu zählen explizit auch Konzepte zur Gewaltprävention, da Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonal zunehmend verbalen und körperlichen Übergriffen in Krankenhäusern ausgesetzt sind (Stand: 2024; Quelle: Ärztevermittlung). Diese Aufgaben dürfen nicht an einzelne Mitarbeitende delegiert werden, ohne dass die oberste Leitung weiterhin die Gesamtverantwortung behält. Die klinische Führung muss daher die Umsetzung überwachen und die erforderlichen Ressourcen bereitstellen.
Pflichtenübertragung: Grenzen und Gesamtverantwortung
Die Übertragung von Arbeitsschutzaufgaben an Abteilungs- oder Pflegedienstleitungen ist zwar zulässig, entbindet die Klinikleitung jedoch nicht von der letztlichen Verantwortung. Diese bleibt gesetzlich vorgeschrieben und umfasst neben der Organisation und Kontrolle auch die Verfügbarkeit finanzieller Mittel für erforderliche Schutzmaßnahmen (Stand: 2024; Quelle: Uniklinik Düsseldorf). Gleiches gilt bei der Delegation an Chefärzte zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen oder anderen Schutzpflichten: Die Verfügungsgewalt über Ressourcen und die Gesamtverantwortung verbleiben bei der obersten Leitungsebene (Stand: 2024; Quelle: RWF-Online).
Die Kernpflichten einer Klinikleitung im Bereich Arbeitsschutz lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Durchführung und regelmäßige Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsbereiche
- Entwicklung und Implementierung von Schutz- und Präventionskonzepten, insbesondere gegen Gewalt am Arbeitsplatz
- Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen einschließlich Schutz vor psychischer und physischer Gewalt
- Sicherstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für Arbeitsschutz und Prävention
- Verantwortung für die Dokumentation und Nachverfolgung von Vorfällen sowie Förderung einer offenen Meldekultur
Diese Verpflichtungen verdeutlichen, dass Arbeitsschutz in Kliniken kein Bereich ist, den man an nachgeordnete Ebenen delegieren kann, sondern eine Chefsache bleibt. Nur so lassen sich sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten und die Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig schützen (Stand: 2024; Quelle: Ärztevermittlung, Hartmannbund).
Handlungsschritte für Kliniken: Gewaltprävention wirksam gestalten
Die häufiger werdende Gewalt gegen medizinisches Personal verlangt ein strukturiertes und verbindliches Vorgehen in Kliniken. Der Hartmannbund betont, dass Arbeitsschutz die Sicherheit der Beschäftigten umfassend garantieren muss – körperlich und psychisch. Damit Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte besser geschützt werden, sind klare Maßnahmen notwendig, die Gewalt präventiv entgegenwirken und Übergriffe konsequent erfassen.
Die folgenden vier Schritte bilden das Fundament einer verantwortungsvollen Schutzstrategie:
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Präventionskonzept entwickeln: Alle medizinischen Einrichtungen sollen verbindliche Konzepte ausarbeiten, die Strategien zur Verhinderung von Gewalt am Arbeitsplatz systematisch beinhalten.
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Regelmäßige Schulungen zu Deeskalation und Selbstschutz anbieten, um Beschäftigten wirksame Werkzeuge im Umgang mit potenziellen Gewaltsituationen an die Hand zu geben.
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Niedrigschwellige Meldewege schaffen, die es ermöglichen, Vorfälle unkompliziert zu dokumentieren und vollständig zu erfassen, damit kein Fall unbeachtet bleibt.
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Staatliche Unterstützung einfordern, die sowohl gesetzliche Verschärfungen als auch breit angelegte Informationskampagnen umfasst, um Rahmenbedingungen und Sensibilisierung zu stärken.
Diese Maßnahmen fordern die Klinikleitungen auf, aktiv Verantwortung zu übernehmen. Arbeitsschutz darf nicht bei ergonomischen Stühlen enden, sondern muss die psychische und physische Sicherheit des Personals schützen. Nur so lassen sich Arbeitsbedingungen schaffen, die Fachkräfte binden und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens erhalten.
Auswirkungen auf Versorgung, Gesundheitspersonal und das Gesundheitssystem: Ein Ausblick
Die Sicherheit von Gesundheitspersonal beeinflusst unmittelbar die Qualität der medizinischen Versorgung und die Stabilität des gesamten Gesundheitssystems. Wenn Beschäftigte in Kliniken und Notaufnahmen zunehmend mit verbalen und körperlichen Angriffen konfrontiert sind, treffen diese Bedrohungen nicht nur einzelne Mitarbeitende, sondern die gesamte medizinische Infrastruktur. Die Folgen reichen von körperlichen Verletzungen bis hin zu psychischen Belastungen wie Angstzuständen und Depressionen. Solche Belastungen schwächen die Leistungsfähigkeit der Fachkräfte und bergen die Gefahr, den Fachkräftemangel weiter zu verschärfen. Das wiederum gefährdet die flächendeckende Versorgungssicherheit und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens als Ganzes.
Vor diesem Hintergrund fordert der Hartmannbund klare Verantwortung seitens der Klinikleitungen. Arbeitsschutz umfasst nicht allein ergonomische Maßnahmen, sondern muss auch gezielte Konzepte zur Gewaltprävention beinhalten. Nur so lassen sich sichere Arbeitsbedingungen schaffen, die notwendig sind, um medizinisches Personal zu halten und die Versorgung in Krankenhäusern dauerhaft zu gewährleisten.
„Diese Entwicklung gefährdet sonst nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens“*, stellt Prof. Dr. Volker Harth, Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheitsdienste im Hartmannbund, fest. Er unterstreicht, dass Gewalt gegen medizinisches Personal nicht als unausweichliches Berufsrisiko hingenommen werden darf. Vielmehr müssen Klinikleitungen ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz nachkommen und auf Basis staatlicher Regelungen das Schutzniveau konsequent erhöhen. Wie er betont: „Es ist Zeit, dass Klinikleitungen ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz gerecht werden und so auf Grundlage staatlicher Regelungen das Schutzniveau von Beschäftigten im Gesundheitswesen erhöhen.“*
Diese Position markiert den Wendepunkt, an dem Schutzmaßnahmen und Prävention zu zentralen Anliegen werden müssen. Nur wenn das medizinische Personal in einem sicheren Umfeld arbeiten kann, bleibt eine hochwertige Patientenversorgung langfristig gewährleistet und das Gesundheitssystem widerstandsfähig. Die gesamte Gesellschaft trägt das Ergebnis dieser Bemühungen – denn es betrifft uns alle.
Dieser Beitrag beruht auf einer aktuellen Pressemitteilung des Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Weiterführende Quellen:
- „Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Klinikleitungen zur Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten – einschließlich Gewaltprävention; die Überwachungspflicht verbleibt stets bei der Leitung (Stand: 2024).“ – Quelle: https://www.aerzte-vermittlung.com/blog/arbeitsleben/arbeitsschutz-im-krankenhaus-warum-er-so-wichtig-ist.html
- „Die Weitergabe von Verantwortung durch Klinikleitungen auf Abteilungs- oder Pflegedienstleitung für Arbeitsschutzmaßnahmen ist formal zulässig, entbindet die oberste Leitung aber nicht von der Gesamtverantwortung für den Schutz der Mitarbeitenden, auch bei Gewaltprävention (Stand: 2024).“ – Quelle: https://www.uniklinik-duesseldorf.de/fileadmin/Ueber_das_UKD/Spitzenmedizin_Duesseldorf/Verwaltung_Leitung_/Stabsstellen_des_Kaufmaennischen_Direktors/Arbeitssicherheit/01_UmRau_2009-Komplett-Druckerversion-09-08-20.pdf
- „Klinikleitungen können Pflichten wie die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zwar an Chefärzte übertragen, behalten aber die Letztverantwortung und die Verfügungsgewalt über notwendige finanzielle Mittel für Schutzmaßnahmen (Stand: 2024).“ – Quelle: https://www.rwf-online.de/artikel/recht/2015/07/zusatzaufgaben-fur-chefarzte-wann-darf-die-klinikleitung-diese-ubertragen
8 Antworten
‚Die Verantwortung der Klinikleitungen muss klar kommuniziert werden! Viele wissen gar nicht um ihre Pflichten im Arbeitsschutz und der Gewaltprävention.‘
‚Psychische Sicherheit‘ ist ein wichtiger Punkt! Die Belastungen durch Gewalt sollten nicht ignoriert werden. Welche Schritte könnten wir gemeinsam unternehmen, um mehr Aufmerksamkeit darauf zu lenken?
‚Öffentliche Kampagnen könnten helfen, das Bewusstsein zu schärfen! Wir sollten nicht nur auf Klinikleitungen setzen, sondern auch die Gesellschaft einbeziehen.‘
Die Zahlen sind alarmierend! 97% verbale Gewalt ist einfach inakzeptabel. Ich frage mich, was konkret Klinikleitungen tun können, um das zu ändern? Gibt es Beispiele von Kliniken, die erfolgreich sind?
Ja, ich habe von einer Klinik gehört, die Deeskalationstrainings für alle Mitarbeiter angeboten hat. Es wäre gut zu wissen, ob solche Maßnahmen tatsächlich Wirkung zeigen.
Das klingt interessant! Aber was ist mit den finanziellen Ressourcen? Oft fehlt es ja an Geld für solche Programme. Wie kann man das verbessern?
Ich finde es wirklich erschreckend, wie oft das Personal in Kliniken angegriffen wird. Es ist wichtig, dass Klinikleitungen endlich ihre Verantwortung ernst nehmen und wirkliche Präventionskonzepte umsetzen. Wie können wir als Gesellschaft helfen?
Absolut! Vielleicht sollte man auch mehr über die psychischen Folgen dieser Gewalt sprechen. Was denkt ihr über Schulungen für das Personal? Wäre das nicht eine gute Idee?