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Gesundheitsschutz stärken: 20-Kilo-Grenze für Pakete nötig

ver.di-Medien-Info: Novelle des Postgesetzes: 20-Kilo-Grenze für Pakete muss kommen
"Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übt scharfe Kritik an der geplanten Novelle des Postgesetzes und fordert die Einführung einer verbindlichen 20-Kilogramm-Grenze für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung. Laut ver.di-Vize Andrea Kocsis wird eine bedeutende Chance für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten vertan, sollten klare Vorgaben fehlen. Während die geplanten Verschärfungen der Lizenzpflicht begrüßt werden, mahnt ver.di vor zu schwachen Kontrollen und wünscht sich ein Subunternehmer-Verbot in der Paketbranche. Die Sicherung der Universaldienst-Finanzierung hingegen findet deutliche Zustimmung seitens der Gewerkschaft."

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Bremen (VBR). Die neue Novelle des Postgesetzes steht in der Kritik: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert eindeutige Maßnahmen für besseren Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Insbesondere bemängeln sie das Fehlen einer klaren Vorgabe, dass Pakete in der Ein-Personen-Zustellung ein maximales Gewicht von 20 Kilogramm nicht überschreiten dürfen.

Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende von ver.di, warnt eindringlich: “Damit lässt die Koalition eine Chance für besseren und verbindlichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten verstreichen.” Sie appelliert an den Bundesarbeitsminister, diese kritische Grenze in der bis Jahresende zu erwartenden Verordnung festzuschreiben. Es ist besonders problematisch, dass Sackkarren als ungeeignetes Hilfsmittel gelten, um schwerere Pakete zu transportieren. Eine klare Regelung könnte somit die 20-Kilo-Grenze de facto einführen und die Last des Arbeitsalltags deutlich erleichtern.

Der Alltag von Paketboten bleibt trotz technischer Unterstützung Schwerstarbeit. Die Notwendigkeit, schwergewichtige Pakete zu befördern, darf nicht auf Kosten der Gesundheit der Zusteller gehen. Angesichts dieser erschöpfenden Tätigkeit hat die Bundesregierung eine Verantwortung, ihre Bürger zu schützen. Der Schutz der Arbeitnehmer liegt jedoch nicht nur im Umgang mit dem Paketgewicht.

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Ver.di begrüßt auch die geplanten Verschärfungen der Lizenzpflicht für Unternehmen, die Pakete zustellen. “Es ist gut, dass die Koalition endlich die massiven Probleme prekärer Beschäftigung in der Paketzustellung erkennt und angehen will,” sagt Kocsis. Aber es bleibt Skepsis gegenüber der Wirksamkeit der Maßnahmen. Zu befürchten sei, dass verschärfte Vorgaben womöglich nicht streng genug und ihre Durchsetzung unzureichend bleiben könnten.

Ein vielversprechender Ansatz wäre das Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche. Dies könnte ähnlich wie das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft durchgesetzt werden und so dem Wildwuchs prekärer Arbeitsverhältnisse Einhalt gebieten.

Auf einer positiven Note lobt Kocsis die geplanten Bestimmungen zum Universaldienst. Diese würden eine stabile Finanzierung sicherstellen, was sowohl Verbrauchern als auch der Wirtschaft zugutekommt. Vor allem aber schützt dies tariflich geregelte und mitbestimmte Arbeitsplätze langfristig.

Der Diskurs rund um das überarbeitete Postgesetz zeigt die dringende Notwendigkeit, Arbeitsbedingungen in der Paketbranche entscheidend zu verbessern. Es geht um mehr als nur gesetzliche Regularien – es geht um den Schutz von Menschen, die täglich unter schwierigen Bedingungen Schwerstarbeit leisten.

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Für weitere Informationen und Nachfragen steht die ver.di-Pressestelle am Paula-Thiede-Ufer in Berlin zur Verfügung.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
ver.di-Medien-Info: Novelle des Postgesetzes: 20-Kilo-Grenze für Pakete muss kommen

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Meldung einfach erklärt

Hier ist eine Erklärung des Beitrags in leichter Sprache:

  • Datum: 11. Juni 2024, 11:18 Uhr
  • Autor: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Thema: Novelle des Postgesetzes

  1. Was will ver.di?

    • Pakete sollten nicht schwerer als 20 Kilogramm sein, wenn nur eine Person sie zustellt.
    • Dies soll den Arbeitsschutz der Beschäftigten verbessern.
  2. Warum ist eine Grenze von 20 Kilogramm wichtig?

    • Schwerere Pakete sind schlecht für die Gesundheit der Zustellerinnen und Zusteller.
    • Helfer wie Sackkarren sind oft nicht geeignet, um schwere Pakete zu transportieren.
  3. Wer muss aktiv werden?

    • Der Bundesarbeitsminister soll bis Jahresende Regeln festlegen.
    • Diese Regeln sollen sicherstellen, dass niemand alleine Pakete über 20 Kilogramm zustellen muss.
  4. Was sagt Andrea Kocsis von ver.di dazu?

    • Die Regierungskoalition hat eine Chance verpasst, besseren Schutz für die Beschäftigten zu schaffen.
    • Die Regelung würde de facto eine Grenze für das Gewicht der Pakete einführen.
    • Pakete zustellen bleibt eine schwere Arbeit.
    • Die Gesundheit der Beschäftigten darf dabei nicht leiden.
  5. Gibt es noch andere Punkte im neuen Gesetz?

    • Ja, es gibt strengere Regeln für Firmen, die Pakete zustellen.
  6. Sind diese Regeln ausreichend?

    • Ver.di befürchtet, dass die neuen Regeln nicht stark genug sind und nicht gut kontrolliert werden.
    • Ver.di hätte ein Verbot von Subunternehmen besser gefunden.
  7. Was passiert mit dem Universaldienst?
    • Ver.di findet es gut, dass die Finanzierung gesichert wird.
    • Das bedeutet, dass wichtige Dienstleistungen für Verbraucher und die Wirtschaft erhalten bleiben.
    • Auch Arbeitsplätze, die fair bezahlt und mitbestimmt sind, werden dadurch geschützt.
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Kontakt für Rückfragen:

  • Richard Rother, ver.di-Bundesvorstand
  • Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
  • Telefon: 030/6956-1011, -1012
  • E-Mail: pressestelle@verdi.de
  • Webseite: www.verdi.de/presse

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