Gesetzliches Auskunftsrecht für Medien gegenüber Bundesbehörden im Bundestag
Im Deutschen Bundestag liegt seit dem 07.05.2026 der Gesetzentwurf der Grünen zum „Grüne: Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden“ vor. Die Fraktion will damit ein gesetzlich geregeltes Auskunftsrecht der Medien gegenüber Bundesbehörden schaffen und den Informationszugang für journalistische Arbeit auf Bundesebene klarer absichern.
Der Vorstoß zielt auf einen Punkt, der seit Jahren juristisch bekannt ist: Für Auskünfte von Bundesbehörden gibt es bislang keine eigene einfachgesetzliche Regelung. Medien können sich nach bisheriger Lage auf die Rechtsprechung und auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG stützen. Der Entwurf soll diesen Rechtszustand nun ausdrücklich in Gesetzesform fassen und damit für Behörden und Medien mehr Rechtssicherheit schaffen.
Passend zu diesem Thema ordnet auch der Beitrag Kindergeld soll ab 2027 teilweise ohne Antrag ausgezahlt werden weitere Aspekte ein.
Bundesebene ohne eigene gesetzliche Grundlage
Ausgangspunkt ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013. Damals stellte das Gericht klar, dass sich ein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden nicht auf Landespressegesetze stützen lässt, wenn es um Materien geht, die dem Bund zugewiesen sind. Solange der Bund keine eigene Regelung schafft, folgt der Anspruch demnach unmittelbar aus der Verfassung.
Genau hier setzt der Entwurf eines Medienauskunftsgesetzes an. Er soll die bisher vor allem durch Gerichtsentscheidungen geprägte Lage in ein Bundesgesetz überführen. Das betrifft nicht nur die Frage, ob Auskünfte zu erteilen sind, sondern auch, unter welchen Bedingungen Behörden sie verweigern dürfen.
Was Bundesbehörden leisten sollen
Kern des Entwurfs ist die Verpflichtung der Behörden, Medienvertreterinnen und Medienvertretern Auskünfte zu erteilen, wenn diese der öffentlichen Aufgabe der Medien dienen. Der Anspruch soll sich nicht nur auf bereits vorliegende Informationen beziehen. Er umfasst laut Entwurf auch Informationen, die erst ermittelt oder beschafft werden müssen, sofern das mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
Zugleich formuliert die Vorlage klare Anforderungen an das Verfahren: Auskünfte sollen kostenlos, vollständig und unverzüglich erteilt werden. Allgemeine Anordnungen, die Auskünfte pauschal untersagen oder bestimmten Medienrichtungen den Zugang verwehren, wären nach dem Gesetzentwurf unzulässig. Dasselbe gilt für generelle Verbote, Akten für Medien zugänglich zu machen.
Hinzu kommt ein Gleichbehandlungsgrundsatz. Behörden dürften Informationen also nicht selektiv nur bestimmten Medien zukommen lassen. Auch Vorgaben dazu, wie Informationen oder amtliche Bekanntmachungen zu verwenden sind, schließt der Entwurf aus.
Klare Schranken für die Verweigerung
Das geplante Gesetz belässt es nicht bei einem weit gefassten Anspruch. Es zieht zugleich konkrete Grenzen ein. Bundesbehörden sollen Auskünfte nur verweigern dürfen, soweit und solange dadurch schwebende Gerichts-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet würden.
Ein weiterer Verweigerungsgrund sind gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften. Daneben nennt der Entwurf überwiegende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen. In diesen Fällen ist eine Abwägung im Einzelfall vorgesehen. Maßstab bleibt dabei das Informationsinteresse der Medien aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
Auffällig ist auch eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Wenn sich die Behörde auf überwiegende öffentliche oder private Interessen beruft, sollen Betroffene im Regelfall nicht angehört werden und keine Beteiligung verlangen können.
Breiter Medienbegriff, weiter Behördenbegriff
Der Entwurf definiert den Kreis der Berechtigten ausdrücklich weit. Zu den Medien zählen demnach insbesondere Presse, Rundfunk und digitale Dienste mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten. Als Vertreterinnen und Vertreter gelten Personen, die an der öffentlichen Aufgabe der Medien mitwirken und dafür Behördenauskünfte benötigen.
Auch der Behördenbegriff ist breit angelegt. Er erfasst unter anderem die Verwaltung des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, Behörden im Geschäftsbereich der Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes sowie bestimmte privatrechtliche Personen unter Kontrolle des Bundes. Wann eine solche Kontrolle vorliegt, konkretisiert der Entwurf etwa über Mehrheiten bei Kapital, Stimmrechten oder Bestellbefugnissen.
Schneller Rechtsschutz vorgesehen
Für eilbedürftige Fälle enthält die Vorlage eine zusätzliche Regelung. Bei einstweiligen Anordnungen soll es keiner Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes bedürfen. Der Entwurf weicht damit von den sonst einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorgaben ab.
Praktisch stärkt das die Position von Medien in Situationen, in denen Auskünfte zeitnah benötigt werden. Gerade bei aktueller Berichterstattung ist die Geschwindigkeit oft Teil des eigentlichen Informationszugangs.
Gesetz soll sofort nach Verkündung gelten
Nach den Vorstellungen der Grünen soll das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. In der Drucksache heißt es zudem, für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung entstehe kein Erfüllungsaufwand; weitere Kosten würden ebenfalls nicht anfallen.
Mit dem Entwurf liegt damit ein Vorschlag auf dem Tisch, der einen seit langem anerkannten verfassungsrechtlichen Anspruch auf Bundesebene ausdrücklich gesetzlich regeln soll. Für den Informationszugang der Medien, für die Transparenz staatlichen Handelns und für die internen Abläufe in Bundesbehörden hätte das spürbare Folgen: Die Regeln für Auskunft, Verweigerung und gerichtliche Durchsetzung stünden dann nicht mehr nur in Urteilen, sondern direkt im Gesetz.
Warum klare Auskunftsregeln auch im Alltag einen Unterschied machen
Was auf den ersten Blick nach einem Spezialthema für Redaktionen klingt, berührt am Ende auch ganz normale Fragen des Alltags: Wie transparent arbeitet der Staat, wie schnell kommen belastbare Informationen an die Öffentlichkeit und wie gut lassen sich Gerüchte von Fakten trennen? Wenn Behörden nachvollziehbar und zügig antworten müssen, profitieren davon nicht nur Journalistinnen und Journalisten. Auch Bürgerinnen und Bürger bekommen eher eine verlässliche Grundlage für eigene Entscheidungen.
Gerade in unübersichtlichen Lagen zeigt sich der Wert solcher Regeln. Ob es um Gesundheit, Sicherheit, Infrastruktur oder öffentliche Mittel geht: Gute Informationen sparen Zeitersparnis, verhindern Missverständnisse und machen Organisation leichter. Wer beruflich mit Kommunikation, Recherche oder Öffentlichkeitsarbeit zu tun hat, weiß ohnehin, wie viel Aufwand entsteht, wenn Informationen nur scheibchenweise oder zu spät kommen.
Hilfreich ist deshalb nicht nur ein klarer Rechtsrahmen, sondern auch das passende Handwerkszeug für den Umgang mit Informationen. Wer seine eigene Recherche, Dokumente und Arbeitsabläufe besser sortieren möchte, findet in unserer Vorteilswelt eine Auswahl an digitalen Lösungen für mehr Übersicht – praktisch für alle, die bei Digitalisierung und Informationsflut lieber mit System statt mit Zettelwirtschaft arbeiten.
Update: Warum das Thema wichtig bleibt
Ein gesetzlich geregeltes Auskunftsrecht auf Bundesebene betrifft mehr als die juristische Einordnung: Der Entwurf will die bisher vor allem über Rechtsprechung abgesicherte Lage in ein Bundesgesetz überführen. Damit sollen Informationszugang und Verweigerungsgründe für Medien und Bundesbehörden klarer und rechtssicherer werden.
Für betroffene Akteure heißt das: Medien bekommen verbindlichere Regeln, unter welchen Bedingungen sie Auskünfte erhalten oder ablehnen müssen. Bundesbehörden müssen Auskünfte zudem kostenlos, vollständig und unverzüglich erteilen, soweit zumutbar. Gleichzeitig nennt der Entwurf Grenzen, etwa bei schwebenden Verfahren oder Geheimhaltungsvorschriften, mit einer Abwägung im Einzelfall – ergänzt durch Möglichkeiten schnellen Rechtsschutzes.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Welche Informationen sollen Medien laut Entwurf bekommen?
Auskünfte sollen nicht nur bereits vorliegende Daten umfassen. Sie sollen auch Informationen einschließen, die erst ermittelt oder beschafft werden müssen, wenn das mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
Wann dürfen Bundesbehörden Auskünfte verweigern?
Nur soweit und solange dadurch schwebende Gerichts-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet würden. Zudem kommen Geheimhaltungsvorschriften sowie überwiegende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen als Verweigerungsgründe in Betracht.
Gilt das auch für Presse und digitale Medien?
Ja. Der Entwurf setzt einen breiten Medienbegriff an, der insbesondere Presse, Rundfunk und digitale Dienste mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten umfasst.
Wie schnell kann man rechtlich gegen Entscheidungen vorgehen?
Für eilbedürftige Fälle sieht der Entwurf vor, dass bei einstweiligen Anordnungen keine Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes erforderlich sein soll.
6 Kommentare
Finde gut das es um Alltag geht, nicht nur juristenkram: wenn Behörden schnell antworten, sparen Bürger und Journalisten zeit,gerüchte werden weniger. Aber wie wird das praktisch durchgesetzt wenn Behörde verweigert, gibt es Sanktionen? Artikel erklärt wenig zu Durchsetzung und Kosten, ein Link zu Art.5 GG Hintergrund wäre hilfreich /background/artikel-art5-gg
Breiter Medienbegriff ist sinnvoll, aber auch verwirrend: digitale Dienste, privat kontrollierte Stellen, wann ist Kontrolle genug? Kapitalmehrheit, Stimmrechte klingt technisch, viele kleine redaktionen wissen nicht ob eine Stelle davon betroffen ist. Bitte mehr Klarheit zu wer genau als Berechtigter gilt, praktische rechtsbeispiele oder Checkliste wär super, vgl /politik/medienbegriff und /tools/recherche-tipps
Stimme zu Kurt, die Defintionen sollen einfacher sein, sonst bleiben viele draussen. Vielleicht ein FAQ oder eine Liste mit Fallbeispielen hilft, und tools wie in /vorteilswelt/digitale-loesungen können Recherche erleichtern, wer hat erfahrung damit, teilt mal eure tipps?
Ich find die Idee ok aber die Ausnahme mit „überwiegenden öffentlichen Interessen“ ist gefärlich,man kann leicht alles damit zu decken, wie will man anonymisierte daten, sicherheitsinfos oder personaldaten abwägen, und wer entscheidet das im Einzelfall? Der Text nennt einstweilige Anordnungen ohne Glaubhaftmachung, das ist praktisch für schnelle Recherche, mehr Beispiele wären gut /politik/medienrecht
Der Gleichbehandlungsgrundsatz klingt gut aber was passiert wen eine Behörde sagt „kein Kommentar“ und verweigert weiter, gibt es dann sofort Gerichtliche Schritte? Kostensache steht da nix drinn, wird das für kleine redaktionen unzumutbar? Wäre gut wenn der Artikel noch mehr zur Praxis und zu Gerichtsverfahren und zur Rolle von Art.5 GG erklärt hätt, siehe auch /ratgeber/transparenz-im-staat
Interessant der Text, ich find das Auskunftsrecht wichtig aber wie soll das denn amTag nach Verkündung wirklich funktionierenn, wenn Behörden noch keine Prozesse angepasst haben? Transparenz und Informationszugang sind zentral, vorallem für Medien und Bürger. Gute Punkte zur Gleichbehandlung, aber wer kontrolliert das? Mehr Infos wären toll, z.B. in /politik/medienrecht oder /vorteilswelt/digitale-loesungen um praktish zu werden.