– GVSG-Entwurf finanziert nur ambulante Weiterbildungsstellen, lässt Betriebskosten und Gehälter unberücksichtigt.
– Fehlende Finanzierung für praktische Praxen und Kliniken gefährdet psychotherapeutischen Nachwuchs und Versorgungssicherheit.
– Verband fordert gesicherte und angemessene Finanzierung psychotherapeutischer Weiterbildung bundesweit.
Finanzierungskrise bei psychotherapeutischer Weiterbildung: Alarm im Gesundheitswesen
Das geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) hat für erhebliche Unruhe unter psychotherapeutischen Fachverbänden gesorgt. Zwar erkennt der jüngste Kabinettsentwurf die Bedeutung der psychotherapeutischen Weiterbildung formal an, doch in der praktischen Umsetzung offenbaren sich schwerwiegende Defizite, die die Versorgungssicherheit in Deutschland bedrohen könnten. Besonders dramatisch ist die Situation für den psychotherapeutischen Nachwuchs: „Dass nur die Weichen für die Weiterbildungsambulanzen gestellt wurden, ist für den psychotherapeutischen Nachwuchs sowie für die Versorgung eine Katastrophe,“ warnt Johanna Thünker vom Vorstand der Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Therapeuten (VPP) im BDP.
Der Entwurf sieht vor, dass Weiterbildungsambulanzen ausschließlich über abrechenbare Versorgungsleistungen finanziert werden. Damit bleiben notwendige Betriebskosten und angemessene Gehälter unberücksichtigt. Für die Weiterbildung in Praxen und Kliniken existieren hingegen keine Finanzierungsregelungen. Diese fehlende finanzielle Ausstattung bringt die Ausbildungsstätten in eine prekäre Lage. Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es kaum gelingen, qualifizierten Nachwuchs heranzuziehen, der langfristig für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung sorgt.
Die Folgen dieser Missstände sind gravierend: Zahlreiche Studierende und angehende Psychotherapeut*innen sehen sich mit unsicheren Zukunftsperspektiven konfrontiert. Ihre Motivation und ihr Engagement drohen durch mangelhafte gesetzliche Rahmenbedingungen erstickt zu werden. Dabei liegt bereits ein praxisorientierter und breit abgestimmter Vorschlag zur gesetzlichen Neuregelung vor, der gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet und dem Gesundheitsministerium vorgelegt wurde (https://api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_Ref_E_GVSG_61954ea588.pdf).
Ein ungeregeltes oder nicht angepasstes Gesetz könnte schwerwiegende Konsequenzen haben: Fehlende Mittel würden die Schaffung von Weiterbildungsstellen in Praxen, Ambulanzen und Kliniken massiv einschränken. Dadurch wird die psychotherapeutische Unterstützung der Bevölkerung gefährdet. Die aktuelle Gesetzeslage zwingt bereits viele potenzielle Psychotherapeut*innen dazu, entweder in andere Berufsfelder zu wechseln oder ins Ausland abzuwandern, wo bessere Bedingungen herrschen.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) engagiert sich gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Studierenden, Psychotherapeutenkammern und Ausbildungsstätten, um die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sicherzustellen. Durch Aktionen und öffentliche Stellungnahmen soll der Druck auf die politisch Verantwortlichen erhöht werden, damit das GVSG nachhaltig und sinnvoll angepasst wird.
Die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung hängt entscheidend davon ab, dass die Ausbildung von Fachkräften abgesichert wird. Ohne eine wirksame finanzielle Förderung droht die Versorgungslücke bei psychotherapeutischer Behandlung weiter zu wachsen.
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BDP Pressemitteilung zum GVSG-Kabinettsentwurf: Geplantes Versorgungsgesetz nimmt …
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