Bremen (VBR). Am kommenden 12. April wird im Deutschen Bundestag über ein Gesetz abgestimmt, das für viele Menschen in Deutschland weit mehr als eine formale Änderung darstellt – es geht um die rechtliche Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität durch das Selbstbestimmungsgesetz. Dieses Thema berührt den Kern der Menschenrechte und der persönlichen Freiheit, indem es die Möglichkeit eröffnet, dass das Geschlecht einer Person nicht länger durch invasive Verfahren und den Blick Dritter, sondern durch die eigene Identifizierung festgelegt wird.
Beate Rudolf, die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, betont die Dringlichkeit dieses Gesetzes aus menschenrechtlicher Perspektive. Sie weist darauf hin, dass das Geschlecht eine zentrale Dimension der eigenen Identität darstellt. Das aktuell noch geltende Transsexuellengesetz, welches von einem überholten und pathologisierenden Verständnis von Transgeschlechtlichkeit geprägt ist, wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig eingestuft.
Ein bedeutender Fortschritt, den das neue Gesetz mit sich bringen würde, ist die Abschaffung der Notwendigkeit von Fremdbegutachtungen durch Sachverständige – ein Prozess, der auf tief persönlichen Fragen basiert und von vielen Betroffenen als entwürdigend empfunden wird. Die Direktorin sieht in der Verabschiedung des Gesetzes auch ein wichtiges Signal gegen Transfeindlichkeit und Diskriminierung. Sie kritisiert die verfälschende Darstellung transgeschlechtlicher Menschen in der öffentlichen Debatte und hebt hervor, dass auch zahlreiche Frauenverbände und die Frauenhauskoordinierung sich klar für die geschlechtliche Selbstbestimmung aussprechen.
Die Entfernung der Verpflichtung für Meldebehörden, Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens an zahlreiche Behörden weiterzugeben, ist eine weitere positive Entwicklung im Entwurf des Gesetzes. Diese Vorschrift hätte im Einklang mit den Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung stehen und potenziell abschreckend auf Betroffene wirken können. Allerdings weist Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts, darauf hin, dass der Entwurf immer noch problematische Bestimmungen enthält, etwa im Hinblick auf das Hausrecht und andere Preventivmaßnahmen gegen Missbrauch. Allenberg betont, dass die Sorge vor einem Missbrauch von Menschenrechten nicht die Einschränkung dieser Rechte rechtfertigen kann. Vielmehr sei Deutschland verpflichtet, effektive Schutzmaßnahmen vor Diskriminierung zu etablieren.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte appelliert eindringlich an die Annahme des Gesetzes. Transgeschlechtliche Personen erleben nicht nur im Alltag eine weit verbreitete Nichtanerkennung und Ausgrenzung, sondern sind auch einem erhöhten Risiko ausgesetzt, an Depressionen oder Angststörungen zu erkranken. Die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes würde daher nicht nur die rechtliche, sondern auch die gesellschaftliche Anerkennung transgeschlechtlicher Menschen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft fördern.
Weitere Informationen zum Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften finden sich auf der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Diese Initiative markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiveren und gerechteren Gesellschaft, in der jeder Mensch das Recht hat, über seine Geschlechtsidentität selbst zu bestimmen.
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Notwendiges Zeichen für gleiche Rechte und gegen Transfeindlichkeit – Institut …
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