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Gesamtvorstand der ABDA fordert Absenkung des Kassenabschlags und Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung

Pressemeldung:Gesamtvorstand der ABDA fordert Absenkung des Kassenabschlags und Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung
Der Gesamtvorstand der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert eine drastische Absenkung des Kassenabschlags und eine schnelle Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung, um die Skonti zwischen Apotheken und Großhandel zu erhalten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Apotheken einstimmig für diese Forderungen ausgesprochen und werden sie in den nächsten Tagen und Wochen an die Politik in Berlin richten. Das Urteil des BGH besagt, dass pharmazeutische Großhandlungen den Apotheken nicht mehr als 3,15 Prozent Rabatt inklusive Skonto gewähren dürfen. Um die Apotheken langfristig zu retten, wird eine sofortige Absenkung des Apothekenabschlags gefordert. Weitere Informationen unter www.abda.de.

Bremen (VBR). Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat ihren Gesamtvorstand dazu aufgefordert, den Kassenabschlag drastisch zu senken und die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) schnell anzupassen. Dadurch sollen die sogenannten Skonti im Verhältnis zwischen Apotheken und Großhändlern weiterhin erlaubt bleiben. Diese Forderungen wurden bei den Beratungen zur Rettung der Apotheken nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Begrenzung von Skonti beschlossen. In ihrer Sitzung in Berlin sprachen sich die Vertreter der Landesapothekerkammern und Landesapothekerverbände einmütig dafür aus, diese Forderungen in den kommenden Tagen und Wochen an die Politik in Berlin, insbesondere an die Ampel-Koalition, zu richten. Der Bundesgerichtshof hatte am 8. Februar 2024 entschieden, dass Großhandlungen den Apotheken nicht mehr als 3,15 Prozent Rabatt, inklusive Skonto, gewähren dürfen.

Aktuell müssen die Apotheken den Krankenkassen pro rezeptpflichtigem Arzneimittel einen Apothekenabschlag in Höhe von 2,00 Euro gewähren. Aus Spargründen wurde dieser Rabatt zuletzt sogar um 23 Cent erhöht. Ab Anfang 2025 wird dieser Abschlag zwar wieder auf 1,77 Euro zurückfallen, aber selbst dieses “Normalniveau” ist für die Apotheken zu hoch. Daher fordern sie eine drastische Absenkung als Sofortmaßnahme. Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), äußerte sich zuversichtlich und erklärte, dass sie bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit geführt haben, um ihre Forderungen zu unterstützen.

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Die ABDA weist darauf hin, dass die Existenz der Apotheken durch die derzeitigen Bedingungen bedroht ist. Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der Apotheken um 500 Betriebsstätten gesunken, was so viele sind wie im Freistaat Thüringen. Um eine Stabilisierung der Apotheken zu erreichen, sind dringende Maßnahmen erforderlich.

Weitere Informationen sind unter www.abda.de erhältlich.

Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, b.rohrer@abda.de
Christian Splett, Stellv. Pressesprecher, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell


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