Bremen (VBR). TUI Cruises muss Werbeaussagen zur Dekarbonisierung ändern: Landgericht Hamburg entscheidet zugunsten der Deutschen Umwelthilfe
Am 9. August 2024 verkündete das Landgericht Hamburg ein wegweisendes Urteil im Bereich des Verbraucherschutzes und des Klimaschutzes. Das Gericht untersagte dem Reise- und Kreuzfahrtunternehmen TUI Cruises GmbH, mit irreführenden Aussagen zu einem angeblich dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb im Jahr 2050 zu werben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Klage angestrengt und dabei einen bedeutenden Sieg errungen.
In der von TUI Cruises veröffentlichten Werbung wurde versprochen, dass der Kreuzfahrtbetrieb bis zum Jahr 2050 komplett dekarbonisiert sein werde, also keine Netto-Kohlenstoffemissionen mehr produzieren würde. Diese Aussage begründete das Unternehmen unter anderem mit der Nutzung von “LNG für Dual-Fuel-Schiffe”. Hierbei handelte es sich jedoch um irreführende Angaben, da fossiles LNG gemeint war und nicht das ökologisch nachhaltigere Bio-LNG.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist in vielerlei Hinsicht bedeutsam. Erstmals erging eine rechtliche Entscheidung gegen ein Werbeversprechen, dessen Eintreten weit in der Zukunft liegt. Dies stellt hohe Anforderungen an die Glaubwürdigkeit solcher zukunftsgerichteten Versprechen.
Die DUH kritisiert schon lange, dass klimafreundliche Versprechen von Unternehmen oft ohne fundierte Basis gemacht werden. „Solche Versprechen müssen auf realistischen Grundlagen beruhen und dürfen nicht auf falschen Aussagen basieren“, betont Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Konsequenzen sind weitreichend: Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass Unternehmen bei umweltbezogenen Angaben ehrlich sind und konkrete Pläne für die Umsetzung vorlegen.
Das Landgericht Hamburg führte aus, dass auch langfristige Ziele eines Unternehmens die aktuellen Entscheidungen von Verbrauchern beeinflussen können. Gerade im Kontext des Klimawandels und der energieintensiven Natur von Kreuzfahrten ist das Interesse der Verbraucher an den Umweltmaßnahmen von Reedereien besonders groß. Sie neigen dazu, ihre Buchungen von den angekündigten Maßnahmen abhängig zu machen.
Jürgen Resch kommentiert weiter: „Das heutige Urteil gegen TUI Cruises ist richtungsweisend und zeigt, dass viele solcher Werbeaussagen unzulässig sind. Wir fordern Handel und Industrie auf, nur dann mit klimafreundlichen Zielen zu werben, wenn sie einen nachvollziehbaren Plan zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen vorweisen können.“
Diese Entscheidung stärkt die Rechte der Verbraucher und trägt dazu bei, der Praxis des Greenwashings entgegenzutreten. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Ehrlichkeit in der Werbung und markiert einen Meilenstein im Kampf für mehr Klimagerechtigkeit.
TUI Cruises im Visier: Hamburger Gericht stärkt Klimaschutz und Verbraucherschutz
Am 9. August 2024 fällte das Landgericht Hamburg ein brisantes Urteil zugunsten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und gegen TUI Cruises. Kern des Urteils war die Werbung des Kreuzfahrtunternehmens, das eine komplette Dekarbonisierung seines Betriebs bis 2050 versprach. Ein Versprechen, das sich als irreführend erwies und auf der Nutzung fossilen LNGs basierte. Dies macht deutlich: Unternehmen können ihre klimafreundlichen Versprechen nicht aus der Luft greifen.
Greenwashing: Ein globales Problem
Das Urteil gegen TUI Cruises ist kein Einzelfall. Weltweit stehen Unternehmen immer wieder in der Kritik, irreführende Umweltversprechen zu machen, ein Phänomen, das als Greenwashing bekannt ist. Ein prominentes Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist die Klage gegen ExxonMobil, bei der der Ölkonzern beschuldigt wurde, seine Umweltfreundlichkeit übertrieben darzustellen. Solche Praktiken untergraben das Vertrauen der Verbraucher und gefährden wichtige Schritte im Kampf gegen den Klimawandel.
Rechtslage und Verbraucherschutz: Wegweisende Urteile
In Deutschland markieren solche Urteile einen entscheidenden Schritt in Richtung eines strengeren Verbraucherschutzes. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg könnte nun als Präzedenzfall dienen. Unternehmen, die mit weit in der Zukunft liegenden Versprechen werben, müssen nun mit größerem Nachdruck prüfen, ob ihre Aussagen standhalten können. Dies wird die Anforderungen an die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Werbeaussagen deutlich erhöhen.
Konsequenzen für die Kreuzfahrtbranche
Die Kreuzfahrtbranche steht besonders im Fokus, da sie erhebliche CO₂-Emissionen verursacht. Die Verbraucher verlangen zunehmend nach umweltfreundlichen Alternativen, und Unternehmen, die diesen Erwartungen nicht gerecht werden, könnten ihre Marktanteile gefährden. Das Urteil könnte somit zu einer umfassenden Überprüfung und Anpassung der Umweltstrategien in der Branche führen. Reedereien müssen nun mehr denn je konkrete und umsetzbare Pläne zur Reduktion ihrer Emissionen vorlegen, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Langfristig gesehen könnte dieses Urteil den Beginn eines umfassenden Wandels in der Art und Weise markieren, wie Unternehmen weltweit mit klimafreundlichen Versprechungen umgehen. Strengere Regulierungen und eine wachsame Öffentlichkeit könnten dazu beitragen, dass Greenwashing schrittweise zurückgedrängt wird. Dies würde letztlich zu mehr Transparenz und Ehrlichkeit in der Unternehmenskommunikation führen, einem wichtigen Schritt hin zu mehr Klimagerechtigkeit.
Fazit
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg gegen TUI Cruises hat das Potenzial, weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft zu haben. Indem sie Unternehmen dazu zwingt, realistische und umsetzbare Umweltziele zu setzen, stärkt sie nicht nur den Verbraucherschutz, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum globalen Klimaschutz. Verbraucher können nun hoffnungsvoll in die Zukunft blicken, in der die Transparenz in der Werbung ein neues Niveau erreicht.
Dieses Urteil ist ein klares Signal an alle Unternehmen: Wer mit Umweltversprechen wirbt, muss liefern – und zwar glaubhaft und nachvollziehbar.
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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Erfolgreiche Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Kreuzfahrtriesen TUI Cruises
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10 Antworten
Hoffentlich bringt das Urteil wirklich was und ist nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Ja, Jonas. Man muss abwarten, ob die Unternehmen wirklich ihre Versprechen ändern.
Kann sein, aber es ist ein Anfang. Ohne solche Urteile ändert sich gar nichts.
Hab gar nicht gewusst, dass man sowas wie Bio-LNG benutzen kann. Die sollten das mal genauer erklären.
Gutes Urteil! Hoffentlich ändert das was in der gesamten Kreuzfahrtbranche.
Stimmt, Angela. Vielleicht nehmen sich andere Firmen ein Beispiel.
Ja, das wäre super. Mehr Ehrlichkeit würde allen gut tun.
TUI Cruises hat immer gesagt, sie wären umweltfreundlich. Jetzt wird endlich klar, dass es nur Show war.
Ja, ich habe auch immer gedacht, sie machen wirklich was für die Umwelt. Bin echt enttäuscht.
Endlich mal ein Urteil, das zeigt, dass diese Unternehmen nicht alles behaupten können, um Kunden zu locken. Es ist Zeit, dass sie ehrlich sind!