Bundesverwaltungsgericht erlaubt Weiterbau der LNG-Pipeline Rügen: Umwelthilfe warnt vor Schäden für Ostsee und Umwelt – Energiepolitik Deutschlands im Fokus

Am 26. Januar 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Weiterbau der Anschlusspipeline für das LNG-Terminal Rügen abgelehnt und damit Bauarbeiten einschließlich der Rückverfüllung des Grabens auch während der Laich- und Vogelrastzeit erlaubt. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner spricht von einem „irrevorsiblen Schaden für das Ökosystem Ostsee“ und kündigt an, im Hauptsacheverfahren weiterzuklagen. Das Terminal in Mukran ist noch nicht fertiggestellt, eine Immissionsschutzgenehmigung steht aus und die DUH hat bereits Einwendungen erhoben.
VerbandsMonitor – Themen, Trends und Ticker vom 13.04.2025

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Weiterbau der LNG-Pipeline Rügen – Deutsche Umwelthilfe reagiert mit kritischen Stellungnahmen

Am 26. Januar 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht die Ablehnung des Eilverfahrens der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Weiterbau der Anschlusspipeline für das LNG-Terminal Rügen bestätigt. Die DUH setzt damit auf eine umfassende Prüfung im Hauptsacheverfahren, nachdem das Gericht keine Begründung für die Ablehnung des Antrags mitgeteilt hat. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Schutz ökologisch sensibler Zeiträume: Die DUH verweist auf den ursprünglichen Ausschluss des Pipelinebaus während der Laichzeit des Herings und der Vogelrastzeit. Dennoch hatte das Bergamt Stralsund die Bauarbeiten zur Rückverfüllung und Abdeckung des Pipelinegrabens auch im Januar und Februar auf Antrag des Pipeline-Betreibers Gascade genehmigt.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, zeigt sich enttäuscht über das Urteil und warnt eindringlich vor den Folgen: „Dadurch entsteht ein großer ökologischer Schaden, das LNG-Beschleunigungsgesetz verursacht eine irrevorsible Schädigung des Ökosystems und der Ostsee“. Zugleich kritisiert er: „Wir sind verwundert, dass das Gericht keine Begründung für die Ablehnung des Antrags mitgeteilt hat“. Ungeachtet dessen bekräftigt die DUH ihr rechtliches Vorgehen gegen die LNG-Anlagen auf Rügen und hofft auf einen Erfolg im anstehenden Hauptsacheverfahren.

Die Bauarbeiten für das LNG-Terminal in Mukran sind weiterhin nicht abgeschlossen, und auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb der LNG-Terminalschiffe steht noch aus. Die DUH hat bereits Einwendungen eingereicht und betont die zunehmenden ökologischen Kosten des Projekts. Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH, erklärt dazu: „Die ökologischen Kosten des LNG-Ausbaus steigen immer weiter, während der Nutzen des LNG-Terminals Rügen immer mehr schwindet“. Er warnt eindringlich vor weiteren energiepolitischen Fehlinvestitionen.

Das LNG-Projekt Mukran ist bereits erheblich verzögert. Wichtige Maßnahmen wie die Errichtung der Offshore-Anbindungspipeline, die Baggerarbeiten zur Vertiefung von Hafen und Hafeneinfahrt sowie die Fertigstellung der landseitigen Anlagen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Realisierung des Projektes innerhalb dieses Winters gilt als kaum möglich.

Konflikt um das LNG-Terminal Rügen: Umwelt, Energiepolitik und Perspektiven

Der Streit um das LNG-Terminal vor Rügen spiegelt komplexe gesellschaftliche und politische Herausforderungen wider, die derzeit viele große Infrastrukturprojekte in Deutschland prägen. Die Errichtung von LNG-Terminals – also Anlagen zum Import von verflüssigtem Erdgas – steht im Spannungsfeld zwischen dringenden energiepolitischen Bedürfnissen und den berechtigten Sorgen um den Umweltschutz. Besonders die Ostsee als empfindliches Ökosystem spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie beherbergt zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, deren Lebensraum durch Bauarbeiten und Betrieb der Terminals stark beeinträchtigt werden kann.

Die Debatte um das LNG-Terminal zeigt exemplarisch, wie vielfältig die Konflikte sind: Auf der einen Seite steht das Ziel, die Energieversorgung Deutschlands unabhängiger und krisenfester zu gestalten. Auf der anderen Seite warnen Umweltschützer und Anwohner vor den langfristigen Risiken für Natur und Gesundheit. Juristische Auseinandersetzungen sind deshalb ein zentraler Bestandteil dieses Spannungsfeldes, da Gerichte über die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen und Umweltstandards entscheiden. Die Verzögerungen durch solche Verfahren haben weitreichende Folgen:

  • Die Energieversorgung wird durch aufgeschobene Projekte weniger planbar und kann kurzfristig unter Druck geraten.
  • Umweltbelastungen können sich unter Umständen durch wiederholte Gesetzesanpassungen verändern, was die Planungssicherheit für alle Beteiligten einschränkt.
  • Die Bevölkerung vor Ort erlebt eine verlängerte Phase der Unsicherheit und potenzieller Beeinträchtigung durch Bauarbeiten und Betrieb.

Die Bedeutung dieser Verzögerungen reicht dabei über die unmittelbare Region hinaus. Sie beeinflussen die deutsche Energiepolitik insgesamt und stehen beispielhaft für die Herausforderungen, Großprojekte mit hoher gesellschaftlicher Relevanz umzusetzen. Immer wieder zeigt sich, dass die Balance zwischen Umweltschutz und Energieversorgung ein schwieriger, oft konfliktgeladener Prozess ist – insbesondere wenn gesetzliche Rahmenbedingungen mehrfach angepasst werden müssen.

Diese Situation wirft Fragen auf, wie zukünftige Infrastrukturvorhaben besser geplant und begleitet werden können, um sowohl den Anforderungen des Klimaschutzes als auch der Versorgungssicherheit gerecht zu werden. Im Spannungsfeld von Umwelt, Politik und Wirtschaft bleibt offen, wie sich die LNG-Infrastruktur in Deutschland entwickeln wird und welche Kompromisse sich aus den aktuellen Herausforderungen ableiten lassen.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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