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Geplante Kürzungen gefährden Fachkräfteförderung

PM: Bundeshaushalt 2025 sieht weiterhin Kürzungen bei der Eingliederung im SGB II vor

Berlin, 9. September 2024 – Im neuesten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2025 stehen umfangreiche Kürzungen bei den Eingliederungsmitteln des SGB II an. Geplant ist eine Reduzierung um knapp elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was die Fördermöglichkeiten für Beschäftigungsmaßnahmen drastisch einschränken könnte. Diese Entwicklung wird von den Spitzenverbänden der Weiterbildung – darunter der VDP, bag arbeit, BBB und EFAS – scharf kritisiert. Sie warnen eindringlich vor den langfristigen Folgen für den Arbeitsmarkt in Zeiten des akuten Fachkräftemangels.


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Bremen (VBR).

Kritische Kürzungen im Bundeshaushalt 2025: Weiterbildung droht massive Einschränkungen

Die Bundesregierung plant, im Bundeshaushalt 2025 drastisch die Mittel für die Eingliederung im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu kürzen. Betroffen sind insgesamt knapp elf Prozent der Gelder im Vergleich zum Vorjahr. Diese Nachrichten verunsichern nicht nur die Jobcenter und Akteure der Arbeitsvermittlung, sondern auch die Spitzenverbände der Weiterbildung, darunter bag arbeit, BBB, EFAS und VDP.

Im August präsentierte die Regierung ihren Gesetzentwurf zum neuen Haushaltsplan. Innerhalb des Etats des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnen sich besonders drastische Einschnitte ab: Rund 1,250 Milliarden Euro weniger sollen den Jobcentern zur Verfügung stehen – eine Summe, die bereits eine beschlossene Kürzung um 900 Millionen Euro umfasst. Diese ergibt sich aus dem Aufgabenübergang für berufliche Weiterbildung und Rehabilitation vom SGB II ins SGB III. Hinzu kommt eine zusätzliche Reduzierung von weiteren 350 Millionen Euro.

Diese Einsparungen werfen Fragen auf, insbesondere vor dem Hintergrund eines eklatanten Fachkräftemangels. Weiterbildungsexperten warnen eindringlich davor, dass die langfristigen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt verheerend sein könnten. „Werden die geplanten Kürzungen umgesetzt, kann die erfolgreiche Integrationsarbeit bei den Weiterbildungsverbänden und den Jobcentern nicht fortgesetzt werden”, betont ein Sprecher der Verbände. Die Gefahr sei groß, dass die Jobcenter zukünftig ausschließlich passive Leistungen, wie etwa Bürgergeld, auszahlen können, ohne aktiv in die Eingliederung von Arbeitslosen eingreifen zu können.

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Kurzfristige Kosteneinsparungen durch Mittelkürzungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktförderung stehen im Widerspruch zu den langfristigen politischen Zielen. Statt den Fach- und Arbeitskräftemangel nachhaltig zu bekämpfen, und Menschen auf einen stabilen Berufsweg zu leiten, könnte diese Entscheidung das soziale Sicherungssystem weiter belasten. „Es muss ausreichend Geld für Eingliederung zur Verfügung gestellt werden, um Personen mit hohem Beratungsbedarf erfolgreich zu integrieren”, heißt es weiter in der Stellungnahme der Verbände. Besonders betroffen seien arbeitsmarktferne und geflüchtete Menschen mit geringeren Sprachkenntnissen.

Eine zukunftsorientierte und zuverlässige finanzielle Ausstattung ist unerlässlich, um eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Dies ist nicht nur wichtig für die Einzelnen, die dadurch eine Chance auf ein besseres Leben erhalten, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Der Fachkräftemangel darf nicht durch kurzsichtige Sparmaßnahmen verschärft werden.

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und erhöhter Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften ist es essenziell, den Weg für eine effektive Weiterbildungspolitik freizumachen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Deutschland sowohl sozial als auch ökonomisch gestärkt aus dieser Herausforderung hervorgeht.


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Langfristige Auswirkungen der Kürzungen im Bildungsbereich

Die Diskussion über die Kürzungen im Bundeshaushalt 2025 ist nicht neu. Schon in der Vergangenheit wurde oft darauf hingewiesen, dass Einsparungen im Bildungs- und Arbeitsmarktbereich langfristig negative Konsequenzen haben können. Ein Blick auf ähnliche Situationen zeigt deutlich, welche Gefahren bestehen.

Im Jahr 2013 beispielsweise führte eine vergleichbare Kürzung in Spanien zu einem Einbruch bei der Integration von arbeitssuchenden Individuen in den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit stieg signifikant an, insbesondere unter jungen Erwachsenen und Migranten. Studien belegen, dass es Jahre dauerte, bis sich die Arbeitsmarktsituation wieder stabilisierte. Für den deutschen Arbeitsmarkt, geprägt durch einen demographischen Wandel und massiven Fachkräftemangel, könnte eine ähnliche Entwicklung verheerend sein.

Ähnliche Probleme traten bereits in Griechenland während der Wirtschafts- und Finanzkrise auf, als Mittel im Sozial- und Bildungssektor drastisch gekürzt wurden. Die soziale Ungleichheit nahm zu, und die Langzeitarbeitslosigkeit stieg. Solche Entwicklungen rufen nicht nur wirtschaftliche Nachteile hervor, sondern verlängern auch den Zeitraum, in dem Menschen auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, was letztlich die Sozialausgaben erhöht.

Prognosen zeigen, dass sich Deutschland in den nächsten zehn Jahren einem noch intensiveren Fachkräftemangel gegenübersehen wird. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fehlen bis zum Jahr 2030 etwa zwei Millionen Fachkräfte. Angesichts dieser Prognosen erscheinen die aktuellen Kürzungspläne kontraproduktiv. Investitionen in Weiterbildung und Eingliederungsmaßnahmen könnten ein wesentlicher Bestandteil der Lösung dieses Problems sein, indem sie qualitativ hochwertige Arbeitskräfte und Innovationspotenzial schaffen.

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Langfristige Entwicklungen weisen auch darauf hin, dass Länder, die trotz wirtschaftlicher Herausforderungen weiterhin in Bildung und Arbeitsmarktintegration investieren, insgesamt besser abschneiden. Schweden und die Niederlande sind Beispiele für Staaten, die hart in ihre Bildungs- und Weiterbildungsprogramme investierten und dadurch ihre Wirtschaft weitgehend stabil halten konnten, selbst während globaler Krisen.

Auf Grundlage dieser Fakten scheint es unverzichtbar, den vorhandenen Etat für Eingliederungsmaßnahmen nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern sogar auszubauen. Eine ausreichende Finanzierung würde nicht nur den akuten Bedarfen begegnen, sondern auch langfristig den Wandel in der Arbeitswelt unterstützen und die soziale Stabilität fördern. Dies wäre ein entscheidender Schritt, um das politische Ziel der erfolgreichen Integration von Menschen mit hohen Beratungsbedarfen – sei es aufgrund geringer Sprachkenntnisse oder abweichender beruflicher Biographien – zu erreichen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung auf diese Hinweise reagieren wird und ob es möglicherweise Veränderungen in den vorliegenden Gesetzesentwürfen geben wird. Klar ist jedoch: Mittel- und langfristig könnte eine Reduzierung der Fördergelder die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse erheblich beeinflussen.

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