– BDEW fordert gezielte Nachbesserungen am Geothermie-Beschleunigungsgesetz
– Gesetz soll klimaneutrale Wärme fördern und Genehmigungsverfahren beschleunigen
– Nachbesserungen nötig zum Schutz von Trinkwasserressourcen und für Rechtssicherheit
Geothermie-Beschleunigungsgesetz: BDEW fordert gezielte Nachbesserungen
Am 5. November 2025 äußerte sich der BDEW anlässlich der Bundestagsanhörung zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG). Der Verband sieht in dem Gesetzesvorhaben einen wichtigen Impuls für den Ausbau klimaneutraler Wärme, fordert jedoch zugleich gezielte Nachbesserungen, um die Wärmewende zu beschleunigen und Wasserressourcen zu schützen.
Martin Weyand, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung, bewertet die geplanten Maßnahmen: „Das GeoBG setzt einige richtige Schwerpunkte, um die Wärmewende voranzubringen. Es schafft dringend benötigte Verfahrenserleichterungen und stärkt die Rahmenbedingungen für klimaneutrale Wärme. Positiv hervorzuheben sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung bei Genehmigungen – etwa feste Fristen für Behörden zur Vollständigkeitsprüfung und Bearbeitung von Anträgen, digitale Antragsprozesse und die Einführung eines Verfahrenshandbuchs, das durch die Behörde bereitgestellt wird. Diese Schritte werden dazu beitragen, Verfahren effizienter zu gestalten und Hemmnisse abzubauen.“
Der BDEW begrüßt außerdem die rechtliche Klarstellung, dass Geothermieanlagen künftig als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse gelten sollen. Allerdings mahnt Weyand an: „Allerdings sollte das überragende öffentliche Interesse auch Wärmeleitungen erfassen.“
Kritisch sieht der Verband die unzureichende Berücksichtigung des Trinkwasserschutzes. „Insbesondere fehlen in dem Gesetzesentwurf des GoWG klare Regelungen, die die Vorrangstellung der Trinkwassergewinnung vor der Nutzung von Erdwärme wahren. Das schafft Rechtssicherheit und beschleunigt die Abwägungen in den Behörden.“ Zudem fordert der BDEW: „Zudem sollte klar geregelt werden, dass Geothermievorhaben in Wasserschutzgebieten der Zonen I und II ausgeschlossen sind (Stand: 2024). Ein solcher Ausschluss schützt unsere zentralen Trinkwasserressourcen und stärkt die Akzeptanz vor Ort.“
Weitere Verbesserungsvorschläge betreffen die technische Abgrenzung und Dokumentation: „Weiterhin sollte das Gesetz klarstellend aufnehmen, dass nur hydrothermale oder geschlossene petrothermale Systeme von der Beschleunigung erfasst werden sollten. Darüber hinaus sollte der Gesetzentwurf Grundwasserpumpen für die Wärmenutzung durch Haushalte nicht einfach erlaubnisfrei stellen, sondern eine Anzeigepflicht vorsehen, z.B. durch Eintrag in ein Bohrkataster. Damit wäre eine Beschleunigung sichergestellt, ohne dass unsichtbarer Wildwuchs den Aufbau eines Wasserregisters verunmöglicht.“
Abschließend weist der BDEW auf eine weitere Lücke hin: „Gleichzeitig braucht es in einigen zentralen Punkten noch Nachbesserungen, damit das Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann. Es fehlt beispielsweise eine gesetzliche Privilegierung für Geothermieanlagen im Außenbereich, d.h. dem Bereich, der nicht innerhalb eines Bebauungsplans liegt und nicht als im Zusammenhang bebauter Ortsteil gilt.“
Geothermie-Beschleunigungsgesetz: Was sich konkret ändern soll
Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) zielt darauf ab, den Ausbau der Tiefengeothermie in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Der Gesetzentwurf sieht Vereinfachungen und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren vor (Quelle: Deutscher Bundestag, Stand: November 2025). Konkret bedeutet dies feste Fristen für Behörden bei der Prüfung von Anträgen, digitale Antragsprozesse und ein zentrales Verfahrenshandbuch. Diese Maßnahmen sollen langwierige Verwaltungsverfahren verkürzen und Planungssicherheit für Investoren schaffen.
Was das GeoBG vereinfachen soll
Die bisherigen Genehmigungsverfahren für Geothermieprojekte gelten als komplex und zeitintensiv. Das GeoBG adressiert diese Hürden durch mehrere Kernmaßnahmen: Die Einführung verbindlicher Bearbeitungsfristen soll Verzögerungen reduzieren, während digitale Antragsverfahren administrative Prozesse straffen. Zusätzlich soll die Einstufung von Geothermieanlagen als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse die Abwägungsprozesse in Behörden beschleunigen. Diese rechtliche Aufwertung unterstreicht die Bedeutung der Geothermie für die Wärmewende.
Die Dringlichkeit dieser Beschleunigung zeigt sich an den aktuellen Projektzahlen: Für 2025 sind über 150 neue tiefengeothermische Anlagen in Deutschland geplant oder im Antragsprozess* . Ohne effizientere Genehmigungsverfahren könnten viele dieser Vorhaben deutlich länger bis zur Realisierung benötigen.
Umwelt- und wasserrechtliche Rahmenbedingungen
Trotz der geplanten Beschleunigung bleiben umweltrechtliche Standards erhalten. Größere Geothermieanlagen unterliegen weiterhin einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die mögliche ökologische Auswirkungen untersucht (Quelle: Geothermie.de, Stand: Juli 2025). Im wasserrechtlichen Bereich wird das geförderte Thermalwasser zumeist chemisch unverändert zurückgeführt, was Grundwasserschäden vermeiden soll.
Allerdings bleiben kritische Punkte zu klären: Die Abgrenzung zu Trinkwasserschutzgebieten, die Regelung von Geothermievorhaben in Wasserschutzgebieten der Zonen I und II sowie die Frage der Erlaubnisfreiheit für Grundwasserpumpen zur Wärmenutzung. Diese Aspekte sind für den Schutz der Wasserressourcen entscheidend und bedürfen klarer gesetzlicher Vorgaben.
Geothermie in Wasserschutzgebieten: Die regionalen Unterschiede
Die Nutzung von Erdwärme in Wasserschutzgebieten unterliegt in Deutschland einem komplexen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen. Während das Geothermie-Beschleunigungsgesetz bundesweit für mehr Tempo sorgen soll, zeigen die regionalen Vorgaben deutliche Unterschiede im Umgang mit dem Schutz unserer Trinkwasserressourcen.
Regionale Unterschiede bei Wasserschutzregeln
In Nordrhein-Westfalen gelten für Geothermieanlagen klare Einschränkungen: Die Wasserschutzgebietszone I und II sind in der Regel ungeeignet, während in den Zonen III/IIIA eine Einzelfallentscheidung erfolgt (Stand: 2024, laut Energieatlas NRW)*.
Bayern geht noch einen Schritt weiter: Hier sind Bohrungen für oberflächennahe Geothermie in Wasserschutzgebieten generell untersagt. Ausnahmen bleiben extrem selten und unterliegen strengen Auflagen (Stand: 2024, laut Bayerischem Landesamt für Umwelt)*.
Diese regionalen Unterschiede spiegeln die grundsätzliche Spannung zwischen Wärmewende und Wasserschutz wider. Allgemein gilt: Erdwärme ist in den Wasserschutzgebiets-Zonen I bis III/IIIA meist verboten, wobei Ausnahmen unter spezifischen Auflagen möglich sind (Stand: 2024)*.
Zahlen: Festsetzungen und Planungen
Der BDEW betont in seiner Stellungnahme zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz die Notwendigkeit klarer Regelungen*.
Vergleich regionaler Regelungen
| Region | Regelung | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Zone I/II ungeeignet, Zone III/IIIA Einzelfallentscheidung | 2024 | Energieatlas NRW* |
| Bayern | Generelles Verbot, Ausnahmen sehr selten | 2024 | Bayerisches Landesamt für Umwelt* |
| Deutschland (allgemein) | In Zonen I-III/IIIA meist verboten, Ausnahmen mit Auflagen möglich | 2024 | Fachpublikationen* |
Die Tabelle zeigt deutlich: Während die Anzahl der Schutzgebiete regional variiert, bleibt der Grundsatz des Vorrangs der Trinkwassersicherheit bundesweit konsistent. Die Diskussion um das Geothermie-Beschleunigungsgesetz unterstreicht die Bedeutung klarer, bundeseinheitlicher Regelungen, die sowohl die Wärmewende voranbringen als auch unsere Wasserressourcen schützen.
Geothermie-Ausbau: Chancen für die Wärmewende, Fragen zum Wasserschutz
Der geplante Ausbau der Tiefengeothermie in Deutschland bewegt sich im Spannungsfeld zwischen klimapolitischen Zielen und ökologischen Bedenken. Für 2025 sind über 150 neue tiefengeothermische Anlagen in Deutschland geplant oder im Antragsprozess* Diese Dynamik zeigt das enorme Potenzial dieser Technologie für die Wärmewende, wirft aber gleichzeitig Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Schutz von Wasserressourcen auf.
Während Energieverbände wie der BDEW die Verfahrensbeschleunigung begrüßen, melden Umweltpolitiker konkrete Schutzforderungen an. Die Grünen fordern eine klarstellende Regelung im GeoBG zum Vorrang der Trinkwassergewinnung und ein Verbot in Zonen I und II* Diese Position unterstreicht die Sorge um die Sicherheit der Trinkwasserversorgung in sensiblen Gebieten.
Die technischen Rahmenbedingungen bieten dabei Ansatzpunkte für beide Seiten: Größere Geothermieanlagen unterliegen einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Wasser wird zumeist chemisch unverändert zurückgeführt* Diese Standards sollen Risiken minimieren, können jedoch lokale Akzeptanzfragen nicht vollständig ausräumen.
Die gesellschaftliche Relevanz des Themas lässt sich anhand zentraler Aspekte verdeutlichen:
- Chancen: beschleunigter Ausbau klimaneutraler Wärme, Skalierung von Projekten*
- Risiken/Fragen: Schutz von Trinkwasser und regionale Verbote (Beispiele: Bayern, NRW) sowie Forderungen nach klaren Ausschlüssen in Zonen I und II*
Die Diskussion zeigt, dass der Erfolg der Geothermie nicht allein von technischer Machbarkeit oder wirtschaftlichen Interessen abhängt. Entscheidend wird sein, wie der Gesetzgeber die Balance zwischen Beschleunigung der Wärmewende und dem Schutz natürlicher Ressourcen gestaltet – eine Abwägung, die sowohl Projekten Planungssicherheit geben als auch die Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten muss.
Geothermie-Ausbau: Was jetzt gesetzlich geklärt werden muss
Der Ausbau der Tiefengeothermie steht vor einem entscheidenden Jahr. Für 2025 sind über 150 neue tiefengeothermische Anlagen geplant oder im Antragsprozess*. Gleichzeitig treten ab November 2025 die vereinfachten und digitalisierten Verfahren des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes in Kraft. Diese zeitliche Parallelität unterstreicht die Dringlichkeit präziser gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Um den Ausbau voranzutreiben und gleichzeitig alle Schutzinteressen zu wahren, bedarf es klarer gesetzgeberischer Vorgaben. Eine rechtliche Vorrangregelung für die Trinkwassergewinnung gegenüber der Erdwärmenutzung schafft die notwendige Rechtssicherheit für Behörden und Investoren. Ebenso sollte der Gesetzgeber einen Ausschluss von Geothermievorhaben in den sensiblen Zonen I und II von Wasserschutzgebieten festlegen, um die wichtigsten Trinkwasserressourcen zu schützen.
Weitere Klarstellungen betreffen die Privilegierung von Geothermieanlagen im Außenbereich und die Abgrenzung, welche Technologien von den Beschleunigungsregeln profitieren sollen. Statt einer pauschalen Erlaubnisfreiheit für Grundwasserpumpen zur Wärmenutzung bietet sich eine Anzeigeplicht, beispielsweise durch Eintrag in ein Bohrkataster, an. Dieser Schritt verhindert einen unkontrollierten Ausbau und ermöglicht gleichzeitig den Aufbau eines vollständigen Wasserregisters. Diese Maßnahmen zusammen gewährleisten, dass die beschleunigten Verfahren nicht zu Lasten von Umwelt- und Ressourcenschutz gehen, sondern einen nachhaltigen und akzeptierten Ausbau der Geothermie ermöglichen.
Die hier veröffentlichten Angaben und Stellungnahmen basieren auf einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).
Weiterführende Quellen:
- „Rund 530 festgesetzte Wasserschutzgebiete existieren in Thüringen (Stand: Mai 2023), weitere befinden sich im Festsetzungsverfahren; wasserrechtliche Grundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz und die Technischen Regeln des DVGW.“ – Quelle: https://jena-geos.de/wp-content/uploads/2023/06/08_KLAPPERER_Erdwaermesonden-in-Wasserschutzgebieten_Fachkolloquium-JG_20230524.pdf
- „In Nordrhein-Westfalen sind Wasserschutzgebietszone I und II für Geothermieanlagen in der Regel ungeeignet; in den Zonen III und IIIA wird je nach Lage im Einzelfall entschieden (Stand: 2024).“ – Quelle: https://www.energieatlas.nrw.de/site/z3_Wasserschutzgebiete
- „Bohrungen für oberflächennahe Geothermie sind in Wasserschutzgebieten in Bayern generell untersagt; Ausnahmen sind selten und nur unter strengen Auflagen möglich (Stand: 2024).“ – Quelle: https://www.lfu.bayern.de/geologie/oberflaechennahe_geothermie/faq_geothermie/index.htm
- „Die Grünen fordern 2025 eine klarstellende Regelung im Geothermie-Beschleunigungsgesetz, um den Vorrang der Trinkwassergewinnung zu sichern und Geothermieanlagen in Wasserschutzzonen I und II zu verbieten.“ – Quelle: https://www.euwid-wasser.de/news/politik/gruene-fragen-nach-wasserschutz-beim-ausbau-von-geothermieanlagen
- „Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz sieht ab November 2025 Vereinfachungen und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren vor, um Prüfungen von Anlagen schneller und einheitlicher zu machen.“ – Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1113124
- „Größere Geothermieanlagen unterliegen einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wobei Wasser zumeist chemisch unverändert zurückgeführt wird; Ausnahmen zur Erleichterung der Skalierung werden diskutiert (Stand: Juli 2025).“ – Quelle: https://www.geothermie.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen-2025
- „In den Wasserschutzgebiets-Zonen I bis III/IIIA ist Erdwärme in der Regel verboten, Ausnahmen und regionale Differenzierungen sind möglich, wenn Auflagen erfüllt werden (Stand: 2024).“ – Quelle: https://erdwaerme-zeitung.de/ist-erdwaerme-in-einem-wasserschutzgebiet-moeglich
- „Für 2025 sind über 150 neue tiefengeothermische Anlagen in Deutschland geplant oder im Antragsprozess, vor allem mit Fokus auf bergrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen.“ – Quelle: https://www.geothermie.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen-2025


8 Antworten
‚Klimaneutrale Wärme‘ ist ein guter Schritt! Doch ohne klaren Schutz für Wasserquellen kann es gefährlich werden! Was denkt ihr über diese Maßnahme? Ist sie ausreichend?
‚Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung‘ sind super wichtig! Aber wie können wir sicherstellen, dass der Schutz von Trinkwasser nicht vergessen wird? Die Diskussion darüber sollte weitergehen.
‚Überragendes öffentliches Interesse‘ klingt gut, aber ich habe Bedenken. Wird das wirklich in der Praxis so umgesetzt? Es wäre wichtig zu wissen, was das konkret bedeutet.
Es ist positiv, dass Verfahren beschleunigt werden sollen. Aber was ist mit dem Trinkwasserschutz? Der muss unbedingt Vorrang haben! Ich hoffe, dass hier alle Stimmen gehört werden.
Das Gesetz klingt gut, aber ich mache mir Sorgen über die Umsetzung. Wie wird sichergestellt, dass es keine negativen Auswirkungen auf unser Trinkwasser gibt? Das muss dringend geklärt werden.
Ich finde das Thema sehr wichtig. Es ist gut, dass die BDEW auf den Trinkwasserschutz hinweist. Aber wie genau will man das umsetzen? Wenn zu viel Erdwärme genutzt wird, könnte das gefährlich sein.
Ja, genau! Der Schutz von Wasser ist super wichtig! Ich frage mich, ob die Behörden wirklich genug dafür tun werden. Was denkt ihr darüber?
Ich glaube auch, dass wir mehr Informationen brauchen, um die Balance zwischen Wärme und Wasserschutz zu finden. Vielleicht sollten wir mehr darüber diskutieren?