Genommedizin: SpiFa fordert Einbindung der fachärztlichen Versorgung in Modellprojekte für mehr Patienten­gerechtigkeit

Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte (SpiFa) fordert, dass bei den geplanten Modellprojekten zur Genommedizin nicht nur Universitätskliniken, sondern verbindlich auch ambulant tätige Fachärzt:innen eingebunden werden, um eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Andernfalls drohe ein Rückfall in zentrale Versorgungsmonopole, die der flächendeckenden Patientenbetreuung entgegenstehen. Der SpiFa betont, dass niedergelassene Fachärzt:innen zertifiziert sind, strengen Qualitätssicherungsmaßnahmen unterliegen und gleichberechtigten Zugang zu Fallkonferenzen sowie genetischer Diagnostik erhalten müssen.

Inhaltsverzeichnis

– Berlin, 18. Juli 2025: SpiFa fordert vertragsärztliche Einbindung in § 64e-Genommedizin-Projekte.
– Aktuelle Selektivverträge in Humangenetik schließen Praxen aus, konzentrieren Versorgung auf Universitätskliniken.
– Gleichberechtigten Zugang zu genetischer Diagnostik, Fallkonferenzen und transparenten Qualitätskriterien sichern.

Fachärztliche Versorgung in Genommedizin-Modellprojekten: SpiFa warnt vor Ausgrenzung der Vertragsärzte

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert eine konsequente und verbindliche Einbindung der vertragsärztlichen Fachversorgung in die geplanten Modellprojekte zur Genommedizin nach § 64e SGB V. Anlass für diese Forderung ist die bisherige Planung, die ambulant tätige Fachärztinnen und Fachärzte, vor allem im Bereich der Humangenetik, fast ausschließlich auf universitäre Zentren beschränkt und somit ausgrenzt. Dies würde einer sektorenübergreifenden Versorgung massiv entgegenstehen. „Wer sektorübergreifende Versorgung ernst nimmt, darf die Vertragsärzteschaft nicht systematisch von innovativen Versorgungsformen ausschließen“, betont Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Die bisherigen Selektivverträge im Bereich Humangenetik zeigen eine deutliche Schieflage: Sie binden die Versorgung nahezu ausschließlich an Universitätskliniken, obwohl die ambulanten Fachärztinnen und Fachärzte mit zertifizierten Praxen vergleichbare Qualitätssicherungsmaßnahmen erfüllen und sich regelmäßig fortbilden. Heinrich weist darauf hin: „Es ist fachlich nicht haltbar, Qualität ausschließlich an Universitätskliniken zu binden. Unsere Mitglieder in der vertragsärztlichen Versorgung sind zertifiziert, unterliegen strengen Qualitätssicherungsmaßnahmen und nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil.“

Der SpiFa warnt ausdrücklich, dass Modellprojekte nicht zu einem Rückfall in zentrale Versorgungsmonopole führen dürfen. Stattdessen müssten sie die Versorgung genau dort stärken, wo sie tatsächlich stattfindet: wohnortnah, niedergelassen, fachärztlich. Neben der Einbindung der Fachärztinnen und Fachärzte fordert der Verband einen gleichberechtigten Zugang zu Fallkonferenzen, genetischer Diagnostik und den Projektstrukturen – unabhängig von der Trägerschaft. Auch die Festlegung klarer, transparenter Qualitätskriterien für alle beteiligten Sektoren hält der SpiFa für unerlässlich, um strukturelle Ausgrenzung zu vermeiden.

Dr. Heinrich fasst zusammen: „Fachärztliche Versorgung ist nicht exklusiv. Sie ist leistungsfähig, hochspezialisiert – und sie findet täglich vor Ort bei den Menschen statt. Wenn Modellprojekte das nicht abbilden, verfehlen sie ihr Ziel.“ Die Forderung des SpiFa richtet sich klar an die politischen Entscheidungsträger: Bei der Gestaltung der Genommedizin-Modellprojekte muss der tatsächliche Versorgungsalltag in Deutschland berücksichtigt werden, um innovative und sektorenübergreifende Lösungen zu ermöglichen.

Genommedizin zwischen Innovation und Gerechtigkeit: Die Rolle der ambulanten Fachversorgung

Die Genommedizin verspricht bedeutende Fortschritte bei der Diagnose und Behandlung genetisch bedingter Krankheiten. Doch ihre erfolgreiche Verbreitung hängt stark von der Frage ab, wie sie in die bestehende Gesundheitsversorgung eingebettet wird. Dabei rückt insbesondere die ambulante vertragsärztliche Versorgung in den Fokus – also die Fachärztinnen und Fachärzte, die niedergelassen und wohnortnah für Patientinnen und Patienten tätig sind. Dieser Bereich prägt maßgeblich die medizinische Versorgung in Deutschland und ist damit ein entscheidender Hebel für eine gerechte Umsetzung der Genommedizin.

In den aktuellen Plänen zu Modellprojekten nach § 64e SGB V droht ein Problem: Die Genommedizin wird vor allem über Universitätskliniken gesteuert, während niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte unzureichend eingebunden bleiben. Das führt nicht nur zu einem Zugangsungleichgewicht, sondern birgt auch strukturelle Risiken für die Patientenversorgung insgesamt. Denn ohne eine vernünftige sektorenübergreifende Vernetzung besteht die Gefahr, dass wichtige Versorgungsleistungen zentralisiert und damit schwerer zugänglich werden.

Bedeutung ambulanter Versorgung für die Genommedizin

Die ambulante Facharztversorgung ist schon heute ein zentraler Pfeiler für viele Patientinnen und Patienten. Sie gewährleistet nicht nur eine enge Beziehung und kontinuierliche Betreuung, sondern erleichtert auch schnellen Zugang zu Spezialwissen – etwa in Humangenetik oder anderen Fachgebieten. Von dort aus können genetische Diagnostik und Beratung wohnortnah stattfinden, die deutlich niedrigere Barrieren für eine erfolgreiche Behandlung schaffen.

Exklusive Steuerung durch Universitätskliniken führt dagegen häufig zu langen Wegen, Wartezeiten und regionalen Versorgungslücken. Universitätskliniken sind zwar wichtig für Forschung und hochkomplexe Fälle, sie erreichen aber kaum flächendeckend die breite Bevölkerung. Zudem sind niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte vielfach zertifiziert und arbeiten auf ebenso hohem Qualitätsniveau, wie Untersuchungen und Fachverbände betonen.

Gesellschaftliche und strukturelle Herausforderungen

Wenn Genommedizin nur in der universitären Sphäre verankert wird, droht eine Zweiteilung der Versorgung. Patientinnen und Patienten in Ballungsräumen könnten profitieren, während Menschen in ländlichen Regionen oder mit eingeschränkter Mobilität benachteiligt bleiben. Dies verstärkt bestehende Ungleichheiten im Gesundheitssystem.

Strukturell verengt sich zudem der Wettbewerb, was Innovationen im Versorgungsalltag behindern kann. Niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte, die täglich engen Kontakt mit Patientinnen und Patienten haben, sind wichtige Prozessoptimierer und Multiplikatoren neuer medizinischer Verfahren. Sie in die Modellprojekte einzubeziehen, sichert den breiten Transfer von genommedizinischem Wissen.

Vergleich zu anderen Versorgungsinnovationen

Ein Blick auf andere medizinische Innovationen zeigt, dass sich nachhaltiger Erfolg oft dann einstellt, wenn die ambulanten Fachärzte früh eingebunden werden. Beispiele sind Bereiche wie die Präzisionsmedizin bei Krebs oder ambulante chronische Erkrankten-Programme, wo die enge Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Praxen zentrale Modelle sind.

Die zunehmende Digitalisierung unterstützt hier eine bessere Vernetzung und Datenweitergabe, ohne starre Sektorengrenzen zu zementieren. Regionale Versorgungspartnerschaften und digitale Plattformen können den Austausch erleichtern und verhindern, dass hochkomplexe Angebote nur an wenigen Orten zugänglich sind.

Chancen für Patientinnen und Patienten

Eine breit angelegte Genommedizin in der vertragsärztlichen Versorgung bietet mehrere Vorteile:

  • Wohnortnahe Versorgung reduziert Belastungen durch Anreisen und Wartezeiten.
  • Frühzeitiger Zugang zu genetischer Beratung und Diagnostik ermöglicht schnellere und individuellere Therapien.
  • Sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen Praxen und Kliniken sichert eine ganzheitliche Betreuung und optimiert den Einsatz von Ressourcen.
  • Nutzung von digitalen Technologien vereinfacht Termine, Dokumentation und interdisziplinäre Fallbesprechungen.

Diese Chancen sind nur realistisch, wenn die ambulanten Fachärztinnen und Fachärzte gleichberechtigt in die Modellprojekte eingebunden werden – eine Forderung, die von Fachverbänden wie dem SpiFa ausdrücklich unterstützt wird.


In der Debatte um die Genommedizin spiegelt sich das grundsätzliche Spannungsfeld zwischen Innovationskraft und Gerechtigkeit wider. Die Einbindung der ambulanten Fachversorger ist dabei kein Nebenaspekt, sondern Schlüssel für eine flächendeckende, ausgewogene und zugängliche Versorgung in Deutschland. Ohne diese Balance läuft die Genommedizin Gefahr, zu einem exklusiven Hochschulprojekt zu verkommen – fernab von der Lebensrealität vieler Patientinnen und Patienten.

Die hier vorgestellten Informationen und Zitate entstammen einer Pressemitteilung des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V.

Mitgliedschaft, Ausschluss und Gemeinnützigkeit: Rechtliches für Vorstände und Ehrenamtliche

Kann ein gemeinnütziger Verein Mitglieder ausschließen?

Ja, ein gemeinnütziger Verein kann Mitglieder ausschließen, wenn die Satzung das vorsieht und das Verfahren eingehalten wird. Wichtig ist, dass der Ausschluss satzungsgemäß begründet und protokolliert wird, damit die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet wird.

Welche Gründe rechtfertigen den Ausschluss eines Mitglieds?

Typische Gründe sind grobes Vereinsinteresseverletzungen, Beitragsrückstand trotz Mahnung, schwerwiegendes Fehlverhalten oder grobe Verstöße gegen die Satzung. Die Satzung sollte konkrete Tatbestände nennen, um Willkür zu vermeiden.

Wie muss das Ausschlussverfahren formal ablaufen?

Das Verfahren richtet sich nach der Satzung und beginnt meist mit einer Abmahnung oder Anhörung. Vor der Entscheidung gehört das Mitglied anzuhören. Der Beschluss ist protokollarisch zu dokumentieren und zu begründen.

Welche Beschlussmehrheit und Gremien sind notwendig?

Satzungen regeln Mehrheiten und das zuständige Organ, meist die Mitgliederversammlung oder der Vorstand. Häufig ist eine qualifizierte Mehrheit vorgesehen. Fehlt eine Regelung, gelten die allgemeinen Vereinsrechtsprinzipien.

Welche Rechte hat das betroffene Mitglied gegen den Ausschluss?

Das Mitglied kann Widerspruch einlegen, die Mitgliederversammlung anrufen oder den Ausschluss gerichtlich überprüfen lassen. Fristen und Zuständigkeiten sollten in der Satzung geregelt sein.

Gefährdet ein Ausschluss die Gemeinnützigkeit des Vereins?

Ein satzungsgemäßer und rechtsstaatlich durchgeführter Ausschluss gefährdet die Gemeinnützigkeit in der Regel nicht. Problematisch wird es bei willkürlichen, diskriminierenden oder politisch motivierten Ausschlüssen.

Was gilt bei Beitragsrückstand: Ausschluss oder andere Maßnahmen?

Bei Beitragsrückstand empfehlen sich Mahnung, Zahlungsplan und ggf. einstweilige Mitgliedsaussetzung vor einem endgültigen Ausschluss. Ein Ausschluss allein ersetzt nicht die Forderungsdurchsetzung.

Kann ein Verein Mitglieder vorläufig suspendieren?

Ja, viele Satzungen erlauben eine vorläufige Suspendierung bis zur Klärung des Sachverhalts. Diese Maßnahme muss verhältnismäßig sein und das Anhörungsrecht des Mitglieds respektieren.

Welche Folgen hat ein Ausschluss für Rechte und Pflichten?

Mit dem Ausschluss enden Stimm- und Teilnahmerechte; Beitragspflichten für bereits entstandene Zeiträume bleiben bestehen. Rückforderungsansprüche für bereits entrichtete Beiträge bestehen meist nicht.

Weiterführender Hinweis für Vereine: Prüft eure Satzung regelmäßig auf klare Ausschlussgründe und Verfahrensregeln, dokumentiert Entscheidungen sauber und sucht frühzeitig juristischen Rat, wenn Konflikte eskalieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über den Autor

Die Redaktion von Verbandsbüro besteht aus vielen unterschiedlichen Experten aus der Verbands- und Vereinswelt. Alle Beiträge beruhen auf eigene Erfahrungen. Damit wollen wir Ihnen unsere professionellen Leistungen für Ihre Organisation präsentieren. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf.​