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Vereins- und Verbandsnachrichten vom 24.05.2023
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DEKV begrüßt Eckpunkte zur Krankenhausreform, aber fordert weitere Flexibilität und Konkretisierung

Die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder konnten sich gestern erneut nicht auf gemeinsame Eckpunkte für die Krankenhausreform einigen. Die Krankenhäuser leiden unter Inflation und Lohnsteigerungen und benötigen dringend Planungssicherheit. Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands (DEKV), begrüßt das vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Papier als gute Ausgangsbasis für eine Transformation der Krankenhauslandschaft.

Die Entkoppelung von Leistungsgruppen und Leveln der Krankenhäuser erlaubt den Ländern eine bedarfsgerechte Versorgungslandschaft zu planen. Es ist jetzt jedoch wichtig, dass die Strukturvorgaben praxistauglich und flexibel festgelegt werden, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.

Mit dem eigenen Level für Fachkliniken wird die wichtige Rolle dieser Häuser für die Versorgung erkannt. DEKV betont, dass nicht nur Kliniken, die sich auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisieren, sondern auch Krankenhäuser, die sich auf besonders vulnerable Patientengruppen konzentrieren, wie zum Beispiel behinderte Menschen, weiterhin ihren wichtigen Beitrag zur Krankenversorgung leisten sollen.

Die Vorschläge zu den ambulant-stationären Zentren, den sogenannten Level-1i-Krankenhäusern, sind noch nicht konkret genug, damit Krankenhausträger solche Einrichtungen planen können. Die restriktive Vorgabe, dass fast ausschließlich bestehende Krankenhäuser in Häuser des Levels 1i umgewandelt werden sollen, erweckt den Eindruck, dass es nur darum geht, lokalpolitische Proteste bei der Schließung von Krankenhäusern zu verhindern.

“Wir begrüßen die Weiterentwicklung des Mindererlösausgleichs um eine Weiterentwicklung des bewährten DRG-Systems, ohne einen kompletten Umbau des Systems. Bei der Ausgestaltung der Vorhaltekosten als neuer, dritte Finanzierungssäule bleiben jedoch noch viele Fragen offen”, kommentierte Radbruch die Veränderungen bei der Krankenhausfinanzierung.

Pressekontakt:
Medizin & PR GmbH – Gesundheitskommunikation
Barbara Kluge | Eupener Straße 60, 50933 Köln
E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de | Tel.: 0221 / 77543-12
Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin
E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 200 514 19 0

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Glossar

| Begriff | Erklärung |
|——————|——————————————————————-|
| Krankenhausreform| Eine Neuregelung der deutschen Krankenhauslandschaft zur Verbesserung der Versorgung und Sicherung der Wirtschaftlichkeit |
| Inflation | Ein allgemeiner Anstieg des Preisniveaus |
| Lohnsteigerungen | Eine Erhöhung der Löhne von Arbeitnehmern |
| Planungssicherheit| Gewährleistung, dass geplante Vorhaben in Zukunft umsetzbar sind |
| Transformation | Eine grundlegende Veränderung oder Umgestaltung |
| Versorgungslandschaft | Ein Überblick über alle Einrichtungen und Angebote zur medizinischen Versorgung in einer Region |
| Leistungsgruppen | Eine Einteilung der Krankenhäuser nach ihrem Angebot und Kompetenz |
| Level | Eine Einstufung der Krankenhäuser nach der Schwere der Erkrankungen |
| Vulnerable Gruppen| Eine Personengruppe, die aufgrund von besonderen Bedürfnissen oder Umständen besonders schutzbedürftig ist |
| Level-1i-Krankenhäuser | Eine besondere Art der Klinik, die eine enge Zusammenarbeit von ambulanter und stationärer Versorgung ermöglicht |
| Vorhaltekosten | Kosten, die für den Betrieb von Krankenhäusern entstehen |
| DRG-System | Ein Abrechnungssystem, das auf eine pauschale Vergütung von Krankenhausleistungen abzielt |
| Mindererlösausgleich | Eine finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser, die Verluste aufgrund von Unterfinanzierung erlitten haben |

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