– BDEW fordert Konsens zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes
– Verlässliche Rahmenbedingungen für Planungs- und Investitionssicherheit nötig
– Wärmewende muss volkswirtschaftlich sinnvoll und bezahlbar bleiben
BDEW fordert klaren Fahrplan für die Wärmewende
Anlässlich der anstehenden Beratungen zum Gebäudeenergiegesetz im Koalitionsausschuss hat der BDEW am 26. November 2025 eindringlich Planungs- und Investitionssicherheit für alle Beteiligten angemahnt. Der Verband betont, dass Unternehmen, Stadtwerke, Kommunen und private Eigentümer verlässliche Rahmenbedingungen benötigen, um die Transformation der Wärmeversorgung erfolgreich zu gestalten. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und eine langfristig angelegte Bundesförderung bilden dabei die zentralen Stellschrauben.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, formuliert die Position des Verbandes in drei klaren Statements:
„Wir brauchen unbedingt einen klaren Fahrplan für eine klimafreundliche Wärmeversorgung und keine weitere Verunsicherung. Unternehmen, Stadtwerke, Kommunen und private Eigentümer treffen Investitionsentscheidungen mit jahrzehntelanger Wirkung. Unnötige Verzögerungen und radikale Richtungswechsel erhöhen die Kosten.“
„Die Überarbeitung des GEG und die Frage der künftigen Förderung müssen aus einem Guss erfolgen. Es geht nicht um einzelne Maßnahmen, sondern um ein praktikables Gesamtkonzept, das Planungssicherheit schafft: vom technischen Regelwerk über Finanzierungsmodelle bis hin zu praxistauglichen Vorgaben vor Ort.“
„Wir erhoffen uns vom Koalitionsausschuss einen Konsens für die Zukunft der Wärmeversorgung, der Planungssicherheit gibt sowie verlässlich und langfristig angelegt ist.“
Das Gebäudeenergiegesetz als zentraler Rahmen der Wärmewende
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet den rechtlichen und technischen Rahmen für die Wärmewende in deutschen Gebäuden. Es setzt verbindliche Standards für Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Neu- und Bestandsbauten.
Technische Vorgaben und Zeitfenster
Neben allgemeinen Anforderungen etabliert das GEG einen verbindlichen Zeitplan für die kommunale Wärmeplanung. Kommunen müssen ihre Wärmepläne in festgelegten Fristen vorlegen.*
Kommunale Pflichten
Die Kommunen tragen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Wärmewende. Sie müssen Potenziale für erneuerbare Energien ermitteln, Wärmenetze planen und Sanierungsstrategien entwickeln. Parallel dazu sind auf Bundesebene weitere Veränderungen in Planung, die den Fokus vermehrt auf CO₂-Einsparungen als zentrale Steuerungsgröße legen.*
Diese Entwicklung von festen Technologievorgaben hin zu einem CO₂-orientierten Ansatz unterstreicht die dynamische Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens.
Fakten, Kosten und Praxis
Die Wärmewende stellt Eigentümer, Handwerksbetriebe und Kommunen vor konkrete Herausforderungen. Diese finanziellen Hürden verdeutlichen, warum Planungssicherheit für alle Beteiligten essenziell ist.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Sanierungskosten: Ab 2025 liegen die durchschnittlichen Kosten für energetische Sanierungen, die den Effizienzhaus-55-Standard erreichen, bei über 750 Euro pro Quadratmeter.*
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, betont: „Unternehmen, Stadtwerke, Kommunen und private Eigentümer treffen Investitionsentscheidungen mit jahrzehntelanger Wirkung.“ Diese Aussage unterstreicht die Dringlichkeit verlässlicher Rahmenbedingungen. Ohne klare Vorgaben und förderpolitische Kontinuität werden die hohen Investitionen für viele Haushalte und Kommunen zur schwer kalkulierbaren Belastung.
Was das für Haushalte und Kommunen bedeutet
Die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes berührt unmittelbar den Alltag von Millionen Haushalten und stellt Kommunen vor weitreichende infrastrukturelle Weichenstellungen. Für Eigentümer bedeutet die Novellierung konkrete Investitionsentscheidungen: Wer heute eine veraltete Gasheizung betreibt, muss zeitnah über den Austausch nachdenken. Gleichzeitig eröffnen staatliche Förderprogramme Chancen, diese Investitionen abzufedern und langfristig Energiekosten zu senken.
Kommunen stehen vor der Aufgabe, ganze Wärmeversorgungssysteme umzubauen. Die politische Debatte konzentriert sich dabei auf die Balance zwischen Klimazielen und Bezahlbarkeit. Ein Verbändebündnis fordert Planungssicherheit und Beibehaltung der Fristen zur Wärmeplanung und warnt vor Mehrkosten bei schnellem Ersatz von Erdgas durch Wasserstoff oder Biomethan (Stand: März 2025)*.
Die Bundesregierung prüft derzeit Vereinfachungen des GEG zugunsten einer stärkeren CO₂-Steuer, während Fördermaßnahmen vorerst bestehen bleiben (Stand: März 2025)*. Diese Entwicklung birgt ambivalente Konsequenzen: Einerseits könnten höhere CO₂-Preise den Umstieg auf klimafreundliche Technologien beschleunigen, andererseits drohen zusätzliche finanzielle Belastungen für Haushalte mit fossilen Heizungen.
Für Kommunen wird die Wärmewende zum zentralen Infrastrukturprojekt, das Stabilität und verlässliche Rahmenbedingungen erfordert. Letztlich geht es um mehr als Technologie: Es geht um die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Dörfer und die Frage, wie wir in zehn oder zwanzig Jahren wohnen und leben wollen.
Zeitplan und offene Fragen zur Wärmewende
Die Transformation des Wärmesektors bewegt sich entlang eines klar vorgegebenen Zeitplans, wirft aber gleichzeitig zentrale Fragen auf, die politisch noch nicht abschließend geklärt sind. Der BDEW betont in seiner Presseinformation vom 26. November 2025 die Dringlichkeit verlässlicher Rahmenbedingungen: „Unternehmen, Stadtwerke, Kommunen und private Eigentümer treffen Investitionsentscheidungen mit jahrzehntelanger Wirkung.“ Die folgende Übersicht fasst die entscheidenden Meilensteine zusammen:
| Datum | Ereignis | Relevanz für Haushalt/Kommunen | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 1. Januar 2024 | 65 %-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen | Direkte Auswirkung auf Heizungstausch und Investitionsplanung | Gewerbegas.info, Stand: 1. Januar 2024* |
| März 2025 | Prüfung von Vereinfachungen zugunsten CO₂-Steuer; Verbändeforderungen | Weichenstellung für künftige Wirtschaftlichkeit verschiedener Heizsysteme | Viessmann, pv magazine, Stand: März 2025* |
| 2025 | GEG-Novelle mit verschärften Anforderungen | Verschärfte Effizienzanforderungen für Neubau und Bestand | Emova, Öko-Zentrum NRW, Stand: 2025* |
| 26. November 2025 | BDEW-Presseinformation zur Konsenserwartung | Appell an Politik zur Sicherung der Investitionsplanung | BDEW, Stand: 26.11.2025* |
| 30. Juni 2026 | Frist für kommunale Wärmeplanung (Großstädte) | Grundlage für künftige Wärmeversorgungsstrukturen in Ballungsräumen | ista, Stand: 2025* |
| 30. Juni 2028 | Frist für kommunale Wärmeplanung (kleinere Gemeinden) | Planungssicherheit für ländliche Kommunen und deren Bewohner | ista, Stand: 2025* |
Die zeitliche Abfolge zeigt den wachsenden Handlungsdruck. Während die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen bereits seit Januar 2024 gilt, stehen mit der anstehenden GEG-Novelle weitere Verschärfungen bevor. Parallel laufen die Fristen für die kommunale Wärmeplanung, die bis 2028 abgeschlossen sein muss.
Offene Entscheidungen erfordern klare Antworten
Mehrere zentrale Fragen harren noch der Klärung: Wird die Bundesregierung die von Verbänden geforderten Vereinfachungen umsetzen? Wie werden Förderung und technische Anforderungen künftig verzahnt? Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, bringt es auf den Punkt: „Die Überarbeitung des GEG und die Frage der künftigen Förderung müssen aus einem Guss erfolgen. Es geht nicht um einzelne Maßnahmen, sondern um ein praktikables Gesamtkonzept, das Planungssicherheit schafft.“
Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Akteure
Für Politik, Kommunen und Eigentümer ergeben sich konkrete Handlungserfordernisse:
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An die Politik: Ein rascher Konsens im Koalitionsausschuss ist unverzichtbar. Die Förderarchitektur muss langfristig stabil bleiben, um Investitionssicherheit zu gewährleisten.
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Für Kommunen: Die Wärmeplanung sollte frühzeitig konkretisiert werden, um Anschlusslösungen für Bürger rechtzeitig entwickeln zu können.
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Für Eigentümer: Jetzt ist der Zeitpunkt, umfassende Energieberatung in Anspruch zu nehmen und passende Förderangebote zu prüfen.
Diese Meldung basiert auf einer offiziellen Presseinformation des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).
Weiterführende Quellen:
- „Ab dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie für neu eingebaute Heizungen; für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen bis 2026/2028.“ – Quelle: https://www.gewerbegas.info/energieloesungen/heizen/gebaeudeenergiegesetz/
- „Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung bis 30. Juni 2026 (Großstädte) bzw. 30. Juni 2028 (kleinere Gemeinden).“ – Quelle: https://www.ista.com/de/blog/vermieten-verwalten/gebaeudeenergiegesetz-2025-aktueller-stand-reformplaene-und-handlungstipps/
- „Die Große Koalition plant im Koalitionsvertrag 2025 eine technologieoffene, flexiblere und einfachere Fassung des GEG mit CO₂-Einsparungen als zentraler Steuerungsgröße.“ – Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/versorgung/heizungsgesetz/
- „Ab 2025 gelten verschärfte Anforderungen für energetische Sanierungen, u. a. Effizienzhaus-55-Standard als Mindestmaß, mit durchschnittlichen Sanierungskosten über 750 EUR pro Quadratmeter.“ – Quelle: https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/update-zum-gebaeudeenergiegesetz/
- „Kommunale Unternehmen fordern 2025 milliardenschwere Förderpakete für die Wärmewende; rund 48 Prozent der Städte planen mit einem Mix aus Fernwärme und Wärmepumpe.“ – Quelle: https://kommunen.nrw/themen/energie-und-klima/kommunale-unternehmen-fordern-milliardenpaket-fuer-waermewende/
- „Die GEG-Novelle 2025 verschärft die Anforderungen an Dämmung und erneuerbare Energien; fossile Heizsysteme werden weiter eingeschränkt.“ – Quelle: https://www.emova.de/blog/geb%C3%A4udeenergiegesetz-2025
- „Mit Stand März 2025 prüft die Bundesregierung Vereinfachungen des GEG zugunsten einer stärkeren CO₂-Steuer, Fördermaßnahmen bleiben vorerst bestehen.“ – Quelle: https://www.viessmann.de/de/wissen/gesetze-und-verordnungen/gebaeudeenergiegesetz-geg.html
- „Verbändebündnis aus Handwerk, Industrie und Kommunen fordert im März 2025 Planungssicherheit, die Beibehaltung der Fristen zur Wärmeplanung und warnt vor Mehrkosten durch einen schnellen Ersatz von Erdgas durch Wasserstoff oder Biomethan.“ – Quelle: https://www.pv-magazine.de/2025/03/20/verbaendebuendnis-fuer-fortfuehrung-des-gebaeudeenergiegesetzes/
10 Antworten
Ich finde es gut, dass der BDEW auf die Notwendigkeit einer einheitlichen Strategie hinweist. Wie kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten einbezogen werden? Gibt es Vorschläge zur Mitgestaltung?
Das ist ein wichtiger Punkt! Ein transparenter Dialog zwischen Politik und Bürgern könnte helfen. Wir sollten alle unsere Ideen zusammentragen.
Ja Gunther! Eine gemeinsame Plattform könnte helfen um Ideen auszutauschen und Lösungen zu finden!
Die Rolle der Kommunen in diesem Prozess ist wirklich zentral. Ich hoffe sehr, dass die Stadtwerke ihre Strategien rechtzeitig anpassen können. Welche Beispiele gibt es bereits für erfolgreiche Wärmeplanung in Städten?
Gute Frage, Mareike! Ich habe von einigen Städten gelesen, die innovative Ansätze verfolgt haben. Vielleicht könnten wir eine Liste solcher Best-Practice-Beispiele erstellen?
Die Zahlen über Sanierungskosten sind erschreckend hoch! Wie können Haushalte diese Investitionen stemmen? Ich denke, mehr Informationen über Fördermöglichkeiten wären hilfreich.
Das stimmt, Tamara! Vielleicht sollten wir auch über alternative Finanzierungsmöglichkeiten diskutieren. Es gibt sicher viele Erfahrungen aus anderen Ländern, die hier nützlich sein könnten.
Der Artikel macht deutlich, wie wichtig Planungssicherheit für Kommunen ist. Ich frage mich, ob die Bundesregierung den geforderten Konsens erreichen kann. Welche Maßnahmen sind Ihrer Meinung nach am dringlichsten notwendig?
Ich stimme Ihnen zu, Karin! Die Herausforderungen sind enorm. Es wäre hilfreich zu wissen, welche konkreten Schritte die Politik plant, um diese Unsicherheiten zu beseitigen.
Ich finde die Forderungen des BDEW zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes sehr wichtig. Es ist entscheidend, dass wir einen klaren Fahrplan für die Wärmewende haben. Wie sehen Sie das? Gibt es bereits konkrete Vorschläge für die Umsetzung?