Gebäudemodernisierungsgesetz: Warum neue Gasheizungen zur Kostenfalle werden können

Neue Berechnungen des Fraunhofer-Instituts im Auftrag des BUND warnen vor deutlich höheren Heizkosten durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz. Demnach könnten Mieterinnen und Mieter bis 2045 über 18.000 Euro mehr zahlen, wenn weiterhin neue Gasheizungen statt Wärmepumpen eingebaut werden. Der BUND fordert daher einen klaren Umstieg auf erneuerbare Wärme und einen Heizkostendeckel für Mietende.
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– Geplantes Gebäudemodernisierungsgesetz könnte Heizkosten laut BUND-Berechnungen stark erhöhen.
– Mieter könnten bis 2045 über 18.000 Euro mehr zahlen, Eigentümer fast 24.000 Euro.
– BUND fordert klare Regeln für erneuerbare Wärme und einen Heizkostendeckel für Mieter.

Heizkostenstreit um das neue Modernisierungsgesetz

Neue Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI im Auftrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verschärfen die Debatte über das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz. Nach Angaben des Verbands vom 24. März 2026 könnte das Vorhaben neue Gasheizungen über Jahre zur Kostenfalle machen: Für Mieterinnen würden bis 2045 gerechnet mehr als 18.000 Euro zusätzliche Heizkosten im Vergleich zu einer Wärmepumpe anfallen, für Eigentümerinnen eines Einfamilienhauses knapp 24.000 Euro. Der BUND wertet das Gesetz deshalb als sozialen und klimapolitischen Rückschritt und verlangt neben klaren Regeln für den Umstieg auf erneuerbare Wärme auch einen Heizkostendeckel für Mieter*innen.

Julius Neu, Experte für Energie- und Klimapolitik beim BUND, formuliert die Kritik so: „Bereits vor der Energiekrise im Zuge des Iran-Kriegs sorgten sich sieben von zehn Menschen vor steigenden Heizkosten. Ausgerechnet jetzt möchte die Bundesregierung der Gaslobby mit einem ‚Teurer-Heizen-Gesetz’ ein Geschenk auf Kosten der Verbraucher*innen machen. Das ist absolut unverantwortlich und muss im Kabinett gestoppt werden. Statt fossiler Politik von gestern brauchen wir einen klaren Kurs zum Umstieg hin zu erneuerbaren Lösungen wie der Wärmepumpe, die Heizkosten bezahlbar halten und uns unabhängig von Krisen machen.“

Warum Gasheizungen laut Berechnung teurer werden

Ausgangspunkt der Rechnung sind die am 24. Februar veröffentlichten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Danach soll der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiterhin möglich bleiben, wenn ihnen ein wachsender Anteil „grüner Brennstoffe“ beigemischt wird. Diese sogenannte Bio-Treppe startet laut BUND-Annahmen bei 10 Prozent ab 2029 und steigt danach – angelehnt an die im aktuellen Gebäudeenergiegesetz festgelegten Stufen – auf 30 Prozent ab dem Jahr 2035, 60 Prozent ab 2040 und 100 Prozent im Jahr 2045. Bei Gasheizungen komme dafür in der Praxis ausschließlich Biomethan infrage.

Genau darin liegt aus Sicht der Kritiker der zentrale Kostentreiber. Denn je höher der vorgeschriebene Anteil solcher Brennstoffe, desto stärker steigt der Preis des Heizens mit Gas. Das Öko-Institut bezifferte die Kosten für Gasheizungen im Stand Februar 2026 mit 11 Cent pro Kilowattstunde aktuell, 15 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2029 und über 25 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2040. Hinzu kommt die CO2-Bepreisung: Seit dem 1. Januar 2026 liegt die CO2-Abgabe bei 65 Euro pro Tonne, zuvor waren es 55 Euro pro Tonne. Zusammen mit Netzentgelten und der Entwicklung von Erdgas-, Biomethan- und Strompreisen öffnet sich so nach den zugrunde gelegten Annahmen die Kostenschere zwischen Gasheizung und Wärmepumpe.

Die BUND-Berechnungen sprechen deshalb nicht nur von einem Klimakonflikt, sondern vor allem von einem Preisrisiko über viele Jahre. Während neue Gasheizungen formal weiter eingebaut werden dürften, würden die Betriebskosten nach dieser Logik schrittweise steigen.

Was das für Mieterinnen und Mieter bedeuten könnte

Für Mieterinnen ist die Debatte besonders heikel, weil sie über die Heiztechnik in der Regel nicht selbst entscheiden, die laufenden Kosten aber über die Nebenkosten tragen. Laut Pressemitteilung vom 24. März 2026 würden Mieterinnen in einer typischen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bis 2045 gerechnet über 18.000 Euro mehr an Heizkosten zahlen, wenn Vermietende 2027 eine neue Gasheizung statt einer Wärmepumpe einbauen.

Die monatliche Mehrbelastung würde demnach im Zeitverlauf deutlich steigen: von 55 Euro im Jahr 2035 auf 272 Euro im Jahr 2045. In einem Hochkostenszenario, ebenfalls laut Pressemitteilung vom 24. März 2026, lägen die zusätzlichen monatlichen Ausgaben sogar bei 141 Euro im Jahr 2035 und 453 Euro im Jahr 2045. Selbst im umgekehrten Fall, also bei besonders günstigen Betriebskosten von Gasheizungen und besonders hohen Kosten für Wärmepumpen, bliebe die Wärmepumpe laut BUND im Vorteil: Für Mietende im Mehrfamilienhaus beträgt dieser monatliche Vorteil 11 Euro im Jahr 2035 und 149 Euro im Jahr 2045.

Julius Neu warnt deshalb vor einer sozialen Schieflage: „Was die Bundesregierung beim Heizen plant, ist nicht nur eine Mogelpackung für den Klimaschutz, sondern auch sozialer Sprengstoff. Mietende, die nicht selbst über ihre Heizung entscheiden, müssten über die nächsten Jahre gerechnet tausende Euro an höheren Heizkosten tragen, wenn ihre Vermieterinnen Gasheizungen statt Wärmepumpen einbauen. Die Bundesregierung muss deshalb dringend ihren Kurs korrigieren, klare Regeln für den Umstieg auf erneuerbare Heizungen festlegen und Mieterinnen mit einem Heizkostendeckel schützen.“

Aus den Eckpunkten gibt es dazu zwar Hinweise auf geplante Schutzregeln gegen überhöhte Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungen, darunter einen Wirtschaftlichkeitsnachweis und einen Nebenkosten-Deckel. Allerdings handelt es sich dabei nach der vorliegenden Recherche um Eckpunkte und noch nicht um einen verabschiedeten Gesetzestext. Gerade deshalb steht nun die Frage im Raum, wie wirksam ein Mieterschutz am Ende tatsächlich ausfallen würde.

Welche Risiken Eigentümer jetzt abwägen müssen

Auch für selbstnutzende Eigentümer*innen geht es um eine Entscheidung mit langer Wirkung. Laut Pressemitteilung vom 24. März 2026 könnten die Heizkosten in einem typischen Einfamilienhaus bis 2045 knapp 24.000 Euro höher ausfallen, wenn statt einer Wärmepumpe eine neue Gasheizung eingebaut wird. Die monatliche Mehrbelastung würde von 73 Euro im Jahr 2035 auf 326 Euro im Jahr 2045 steigen.

In einem Szenario mit besonders hohen Kosten für Gasheizungen und besonders günstigen Kosten für Wärmepumpen läge die monatliche Differenz sogar bei 185 Euro im Jahr 2035 und 558 Euro im Jahr 2045. Selbst im umgekehrten Fall, also bei besonders günstigen Betriebskosten für Gasheizungen und besonders hohen Kosten für Wärmepumpen, bliebe die Wärmepumpe laut Pressemitteilung im Vorteil: Für Bewohner*innen eines Einfamilienhauses beträgt dieser Vorteil 16 Euro im Jahr 2035 und 171 Euro im Jahr 2045.

Der BUND nutzt diese Rechnung, um Eigentümerinnen vor einer Fehlinvestition zu warnen. Julius Neu sagt: „Hauseigentümerinnen sollten sich auf keinen Fall durch den rückwärtsgewandten Kurs der Bundesregierung beim Heizen verunsichern lassen. Die gestiegenen Einbauzahlen unterstreichen: Wärmepumpen sind nicht nur klimafreundlich, sondern auch in den meisten Fällen die kostengünstigste Lösung. Die Bundesregierung muss die Menschen deshalb durch einen klaren Umstiegspfad hin zu erneuerbaren Heizungen unterstützen und Förderprogramme sozial gestalten, damit sich alle den Umstieg leisten können.“

Ein praktischer Faktor in dieser Abwägung ist die Förderung. Nach den recherchierten Eckpunkten vom Februar 2026 ist die BEG-Förderung für Wärmepumpen bis mindestens 2029 gesichert. Genannt werden Förderquoten von bis zu 50 Prozent für Vermieter und bis zu 70 Prozent für Selbstnutzer. Das betrifft die Investitionsseite und nicht den hier berechneten Vergleich der laufenden Heizkosten, spielt für Haushalte bei der Entscheidung aber eine wichtige Rolle.

Wie belastbar sind die Annahmen hinter den Zahlen?

Die Zahlen sind keine festen Preisprognosen, sondern Modellrechnungen für typische Fälle. Laut Pressemitteilung vom 24. März 2026 vergleicht das Fraunhofer ISI für den BUND die monatlichen Betriebskosten einer neuen Gasheizung mit steigenden Biomethan-Beimischungen mit denen einer Wärmepumpe bis 2045.

Grundlage sind zwei Gebäudetypen: eine typische Wohnung im Mehrfamilienhaus mit 70 Quadratmetern in einem teilmodernisierten Gebäude der Effizienzklasse D sowie ein typisches Einfamilienhaus mit 121 Quadratmetern in einem wenig sanierten Gebäude der Effizienzklasse E. Als Stichjahr für den Heizungstausch wurde 2027 gesetzt.

Wichtig für die Einordnung ist auch der Charakter der Annahmen. Nach Angaben des BUND wurden bei Energiepreisen, CO2-Bepreisung und Netzentgelten „moderat konservative“ Werte angesetzt. Energiekostenspitzen, wie sie infolge des Iran-Kriegs entstehen könnten, seien gerade nicht eingepreist. Zusätzlich wurden Bandbreiten berücksichtigt, um Unsicherheiten bei Erdgas-, Biomethan- und Strompreisen sowie bei CO2-Preis und Netzentgelten abzubilden.

Das erhöht die Transparenz, ändert aber nichts daran, dass die Ergebnisse von Annahmen abhängen. Sie zeigen also, wie sich die Kosten unter bestimmten, offengelegten Bedingungen entwickeln könnten – nicht, wie sich jeder Einzelfall zwangsläufig entwickeln wird.

Was politisch jetzt auf dem Spiel steht

Politisch verdichtet sich der Konflikt in einer Grundfrage: Soll das Gebäudemodernisierungsgesetz den Umstieg auf erneuerbare Wärme beschleunigen oder den Einsatz fossiler Technik über neue Mischregeln verlängern? Die Bundesregierung hatte dazu am 24. Februar zunächst Eckpunkte vorgelegt. Einen Monat später, am 24. März 2026, legte der BUND seine auf Fraunhofer-Berechnungen gestützte Kritik nach.

Der Verband fordert einen klaren Umstiegspfad hin zu erneuerbaren Heizungen, sozial gestaltete Förderung und einen Heizkostendeckel für Mieter*innen. Zugleich verweisen die Eckpunkte darauf, dass neue fossile Heizungen ab 2029 mindestens 10 Prozent CO2-neutrale Brennstoffe nutzen sollen, mit weiteren Stufen in den Folgejahren. Ob und in welcher Form diese Linie tatsächlich im Gesetz landet, ist damit noch nicht entschieden.

Für Haushalte ist die Auseinandersetzung deshalb mehr als ein technischer Streit über Heizsysteme. Es geht um langfristige Wohnkosten, Investitionsentscheidungen und die Frage, wie viel Planungssicherheit Politik beim Heizen in den kommenden Jahren bietet.

Dieser Beitrag enthält Informationen und Zitate, die auf einer Pressemitteilung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) basieren.

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3 Kommentare

  1. Der Beitrag bringt gute punkte zu Wärmepumpe vs Gasheizung und zeigt die Risiken mit Heizkosten, danke an BUND und Fraunhofer. Ich kapier aber nicht ganz die Bio-Treppe: warum Biomethan so preisscht steigt und wie genau das die Nebenkosten treibt? Mehr infos hier: https://vermieter1.de/blog/gebaeudemodernisierungsgesetz-2026-heizungsgesetz-vermieter und https://vermieter1.de/blog/foerderung-waermepumpe bitte um erklärung, kann das jemand einfacher sagen?

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