– Die AWO fordert zur Innenministerkonferenz eine menschenwürdige Umsetzung der europäischen Asylreform.
– Sie lehnt Bewegungseinschränkungen für Schutzsuchende in geplanten Einrichtungen entschieden ab.
– Sensible Verfahren wie die Feststellung von Schutzbedarfen sollen durch Fachpersonal und nicht durch Polizei erfolgen.
AWO fordert menschenwürdige Umsetzung des neuen Asylsystems
Zum Auftakt der Innenministerkonferenz am 1. Dezember 2025 appelliert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit einem offenen Brief an die Innenministerinnen und -minister der Länder*. Der Verband mahnt, die nationale Umsetzung des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems müsse sich an den Grundsätzen der Menschenwürde, an Fachstandards und an der Rechtsstaatlichkeit orientieren*. Die AWO formuliert drei konkrete Forderungen:
- Bewegungseinschränkungen für Schutzsuchende ausschließen: Die geplanten Einrichtungen für Sekundärmigrationsverfahren dürfen nicht zu haftähnlichen Bedingungen führen*.
- Besondere Schutzbedarfe fachlich – nicht polizeilich – feststellen: Die Prüfung von Vulnerabilität ist ein sensibler, sozialfachlicher Prozess, der von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden muss*. Auch die Altersfeststellung gehört in den Bereich der Jugendhilfe*.
- Gewaltschutz in Unterkünften verbindlich stärken: Bundesweit entwickelte Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen müssen mit klaren Zuständigkeiten, fester Finanzierung und zivilgesellschaftlicher Expertise umgesetzt werden*.
Michael Groß, Präsident der AWO, unterstreicht die Dringlichkeit: „Die Länder tragen jetzt Verantwortung dafür, das neue Asylsystem so menschenwürdig wie möglich umzusetzen. Wir erwarten, dass Schutzsuchende nicht in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden und dass sensible Verfahren nicht an die Polizei delegiert werden. Deutschland darf hier nicht den Weg der Abschottung gehen, sondern zeigen, dass ein geordnetes Asylsystem und Humanität kein Widerspruch sind.“ (Stand: 1. Dezember 2025, Pressemitteilung AWO)*
GEAS: Der Fahrplan für die nationale Umsetzung
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist beschlossen. Doch bis die neuen Regeln in Deutschland tatsächlich greifen, ist ein mehrstufiger Prozess nötig. Die Umsetzung folgt einem festen Zeitplan, der Bund, Länder und Kommunen in die Pflicht nimmt. Die kommenden Monate sind entscheidend für die konkrete Ausgestaltung.
Zeitlinie: Gesetzgebung bis Anwendbarkeit
Die Weichen für die nationale Umsetzung wurden bereits im Herbst 2024 gestellt. Am 6. November 2024 beschloss die Bundesregierung zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des GEAS und übergab sie zur Beratung an den Bundestag.* Die europäische Vorgabe gibt den Rahmen vor: Die EU-Mitgliedstaaten haben für die Umsetzung eine Frist von 24 Monaten. Für Deutschland bedeutet das, dass das GEAS-Anpassungsgesetz ab Juni 2026 anwendbar sein wird.*
| Datum | Ereignis | Quelle/Stand |
|---|---|---|
| 6. November 2024 | Bundesregierung beschließt Gesetzentwürfe und leitet sie an den Bundestag weiter. | Stand: 6. November 2024 (BMI)* |
| Ab Juni 2026 | Geplante Anwendbarkeit des nationalen Anpassungsgesetzes. | Stand: 2025 (BMI)* |
Wer trägt welche Verantwortung?
Die Umsetzung ist eine geteilte Aufgabe. Der Bund ist für die gesetzliche Grundlage verantwortlich. Er passt das Asyl- und Aufenthaltsrecht an die europäischen Vorgaben an. Die Länder hingegen tragen die operative Verantwortung. Sie müssen die neuen Verfahren in der Praxis organisieren, etwa die geplanten Einrichtungen für Sekundärmigrationsverfahren einrichten und betreiben. Auch die konkrete Ausgestaltung sensibler Prozesse, wie die Prüfung besonderer Schutzbedarfe, liegt in ihrer Hand. Die Kommunen sind als lokale Akteure direkt mit der Unterbringung und Versorgung betroffen. Diese Aufgabenteilung macht deutlich: Die konkreten Auswirkungen auf Schutzsuchende werden maßgeblich in den Landeshauptstädten und vor Ort bestimmt.
Kritik, Risiken und geplante Maßnahmen in den Ländern
Während die Bundesregierung die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorantreibt, formiert sich deutliche Kritik. Menschenrechtsorganisationen und Fachverbände warnen vor konkreten Gefahren für Schutzsuchende und benennen menschenrechtlich umstrittene Regelungen im Gesetzesentwurf. Gleichzeitig kündigen erste Bundesländer bereits konkrete Schritte an, die diese Bedenken zu bestätigen scheinen.
Konkrete Kritikpunkte am Entwurf
Die schärfste Kritik am Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes kommt von renommierten Menschenrechtsorganisationen. Amnesty International äußerte im Juli 2025 in einer ausführlichen Stellungnahme erhebliche menschenrechtliche Bedenken. Die Organisation sieht fundamentale Prinzipien des Flüchtlingsschutzes in Gefahr.
Konkret moniert die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, der Entwurf enthalte Regelungen, die Schutzsuchende massiv belasten. Dazu zählen laut ihrer Analyse (Stand: 2025) sogenannte Sonderaufnahmeeinrichtungen mit haftähnlichen Bedingungen. Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die geplante Ausweitung des Flughafenverfahrens. Die Dauer dieser Verfahren soll sich für viele Schutzsuchende von bisher 19 Tagen auf künftig 12 Wochen verlängern*. Für Personen aus Ländern mit einer Schutzquote von 20 Prozent oder weniger verkürzt sich die Frist dagegen von zwei auf sieben Tage*.
Bundesländer: erste Umsetzungsankündigungen
Noch bevor das Gesetz final beschlossen ist, bereiten mehrere Bundesländer die praktische Umsetzung vor. Diese Ankündigungen bestätigen aus Sicht der Kritiker die problematische Richtung der Reform. So haben Baden-Württemberg und Niedersachsen bereits konkret angekündigt, sogenannte Sekundärmigrationszentren in Betrieb nehmen zu wollen (Stand: 2025). In diesen Einrichtungen sollen Verfahren gemäß der geplanten neuen Regelung zur Sekundärmigration durchgeführt werden.
Für Fachverbände wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) bergen genau diese geplanten Zentren erhebliche Risiken. In einem offenen Brief an die Innenministerkonferenz warnt die AWO vor „haftähnlichen Bedingungen und zusätzlichen Belastungen für die Bewohner*innen“. Die Organisation fordert die Landesminister eindringlich auf, Beschränkungen der Bewegungsfreiheit in der konkreten Ausgestaltung auszuschließen. Die frühen Ankündigungen der Länder zeigen, dass der politische und administrative Druck zur Umsetzung der umstrittenen Teile der Reform hoch ist – oft noch vor einer finalen fachlichen und menschenrechtlichen Bewertung der Konsequenzen.
Auswirkungen und Ausblick
Die Entscheidungen der Innenministerkonferenz und der Länder in den kommenden Monaten bestimmen die konkreten Lebensumstände Tausender Schutzsuchender in Deutschland. Die AWO warnt eindringlich vor den Folgen einer Umsetzung, die vorrangig auf Kontrolle und Abschreckung setzt. Die bereits im ersten Kapitel dargelegten Risiken – von haftähnlichen Bedingungen in Einrichtungen über polizeilich geführte Vulnerabilitätsprüfungen bis hin zu unzureichendem Gewaltschutz – bleiben weiterhin zentrale Befürchtungen. Für die Betroffenen bedeuten sie einen direkten Eingriff in ihre Bewegungsfreiheit, eine Gefährdung ihrer psychischen und physischen Sicherheit und eine Verschärfung ihrer ohnehin prekären Lage.
Was die Länder jetzt entscheiden müssen
Bis zur Anwendbarkeit des nationalen Anpassungsgesetzes zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) im Jahr 2026 bleibt den Ländern und Kommunen ein knappes Jahr, um die Weichen richtig zu stellen.* Diese Zeit muss genutzt werden, um die von der AWO geforderten fachlichen Standards verbindlich zu verankern. Das betrifft vor allem die klare Regelung von Zuständigkeiten und eine verlässliche, dauerhafte Finanzierung. Ohne diese Grundlagen droht die Umsetzung des neuen Systems an praktischen Hürden zu scheitern und die Belastung für Schutzsuchende sowie die vor Ort handelnden Sozialarbeiter:innen und Kommunalverwaltungen weiter zu erhöhen.
Kurzfristiger Ausblick bis Anwendbarkeit
Die nächsten Monate besitzen entscheidende Bedeutung. Es geht nicht mehr um abstrakte politische Debatten, sondern um die konkrete Ausgestaltung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften auf Landesebene. Werden die geplanten Einrichtungen gebaut und wie werden sie betrieben? Wer übernimmt die sensible Aufgabe, besondere Schutzbedarfe festzustellen? Wie werden verbindliche Gewaltschutzkonzepte in der Fläche umgesetzt? Die Antworten auf diese Fragen zeigen, ob Deutschland dem von AWO-Präsident Michael Groß beschworenen Weg folgt, auf dem ein geordnetes Asylsystem und Humanität kein Widerspruch sind.
Die Uhr tickt: Länder und Kommunen müssen jetzt handeln, um bis 2026 eine menschenwürdige und praktikable Umsetzung der Asylreform sicherzustellen.*
Die nachfolgenden Inhalte und Zitate entstammen einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Weiterführende Quellen:
- „Das GEAS-Anpassungsgesetz wird ab Juni 2026 anwendbar sein; die EU-Mitgliedstaaten haben eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten.“ – Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/gemeinsame-europaeische-asylsystem/gemeinsame-europaeische-asylsystem-node.html
- „Die Bundesregierung beschloss am 6. November 2024 zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des GEAS und übergab sie zur Beratung an den Bundestag.“ – Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/gemeinsame-europaeische-asylsystem/gemeinsame-europaeische-asylsystem-node.html
- „Am 9. Oktober 2025 diskutierte der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf ‚zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems‘; der Innenausschuss erhielt die Federführung.“ – Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-geas-anpassungsgesetz-1111764
- „Der Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes sieht eine Ausweitung des Flughafenverfahrens vor: Die Dauer verlängert sich von 19 Tagen auf 12 Wochen, bei Personen aus Ländern mit einer Schutzquote von 20 Prozent oder weniger von 2 auf 7 Tage.“ – Quelle: https://www.proasyl.de/news/geas-umsetzung-in-deutschland-mit-voller-haerte/
- „Baden-Württemberg und Niedersachsen haben angekündigt, Sekundärmigrationszentren zur Durchführung von Verfahren zur Sekundärmigration gemäß § 44 Abs. 1a AsylG-E in Betrieb nehmen zu wollen.“ – Quelle: https://www.proasyl.de/news/geas-umsetzung-in-deutschland-mit-voller-haerte/
- „Der Entwurf zum GEAS-Anpassungsgesetz enthält menschenrechtlich umstrittene Regelungen, darunter Sonderaufnahmeeinrichtungen mit Haft-ähnlichen Bedingungen.“ – Quelle: https://www.proasyl.de/news/geas-umsetzung-in-deutschland-mit-voller-haerte/
- „Amnesty International kritisierte im Juli 2025 den Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes mit einer Stellungnahme, die menschenrechtliche Bedenken hervorhebt.“ – Quelle: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2025-07/Amnesty-Stellungnahme-Deutschland-GEAS-Anpassung-Juli-2025.pdf
14 Antworten
Es gibt viele Bedenken gegen das neue Asylsystem! Aber ich hoffe immer noch auf positive Veränderungen für Schutzsuchende in Deutschland.
Ja Hoffnung stirbt zuletzt! Vielleicht sollten wir auch mehr über gute Beispiele aus anderen Ländern lernen!
Die AWO spricht wichtige Themen an! Die Verbindung zwischen Asylrecht und Menschenwürde muss gewahrt bleiben. Ich bin skeptisch gegenüber der Polizeibeteiligung an sensiblen Prozessen.
Das sehe ich auch so! Solche Themen sollten von Fachleuten behandelt werden, nicht von der Polizei.
Die Umsetzung des GEAS muss transparent sein! Wir müssen sicherstellen, dass geflüchtete Menschen nicht unterdrückt werden.
Ich finde es toll, dass sich Organisationen wie die AWO einsetzen! Der Schutz von geflüchteten Menschen muss oberste Priorität haben. Wie können wir mehr Druck auf Politiker ausüben?
Das ist eine gute Frage! Vielleicht sollten wir Petitionen starten oder Demonstrationen organisieren? Es wird Zeit, dass unsere Stimme gehört wird.
Ja genau! Aber wir müssen auch darauf achten, dass unsere Ansichten klar und respektvoll kommuniziert werden.
Die Forderungen der AWO sind dringend nötig! Ich mache mir Sorgen um die geplanten Sonderaufnahmeeinrichtungen. Können wir wirklich so weitermachen? Wo bleibt da die Menschlichkeit? Wir sollten uns aktiv dafür einsetzen.
Genau! Die Situation darf nicht ignoriert werden. Ich frage mich oft, wie viel Druck auf den Politikern liegt, um solche Gesetze durchzusetzen.
Es ist erschreckend zu hören, wie lange Asylverfahren dauern können! 12 Wochen sind viel zu lang für Menschen in Not. Was denkt ihr über Alternativen dazu?
Ich finde es wichtig, das die AWO sich für menschenwürdige Asylbedingungen einsetzt. Die Idee, dass Fachpersonal die Vulnerabilität prüft, ist absolut richtig. Wieso sollte das die Polizei machen? Das macht alles nur schlimmer.
Ja, ich stimme zu! Es ist traurig zu sehen, wie Schutzsuchende behandelt werden. Ich hoffe, dass die Minister wirklich zuhören und handeln. Was denkt ihr über die Rolle der Kommunen in diesem Prozess?
Ich finde auch, dass Bewegungseinschränkungen nicht akzeptabel sind! Jeder Mensch hat das Recht auf Bewegungsfreiheit. Mich interessiert, wie andere Länder damit umgehen.