– Deutsches Kinderhilfswerk fordert UN-Kinderrechtskonvention als Grundlage für GEAS-Reform
– Aktuelle Gesetzentwürfe weisen gravierende kinderrechtliche Defizite auf
– Kritik an geplanten Verschärfungen wie Haft und Freiheitsbeschränkungen für Kinder
Kinderrechte in der Asylreform: Deutsches Kinderhilfswerk warnt vor gravierenden Defiziten
Anlässlich der Bundestagsdebatte am 9. Oktober 2025 zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) positioniert sich das Deutsche Kinderhilfswerk deutlich: Die aktuell diskutierten Gesetzentwürfe weisen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation gravierende kinderrechtliche Defizite auf. Statt der geplanten Verschärfungen fordert das DKHW eine konsequente Ausrichtung an der UN-Kinderrechtskonvention.
„Kinderrechte gelten immer und überall, auch deshalb ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, alle Kinder adäquat zu schützen. Die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Staates gilt auch für die Gesetzgebung zur GEAS-Reform. Geflüchtete Kinder stellen eine besonders vulnerable Gruppe dar. Auch deshalb sind beispielsweise die Verlängerung der Verweildauer in Erstaufnahmeeinrichtungen und die Möglichkeiten der Bewegungsbeschränkungen in den Unterkünften nicht akzeptabel“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks.
Gemeinsam mit acht weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen (Stand: 9. Oktober 2025) hatte das DKHW ein Gutachten in Auftrag gegeben, das vor schwerwiegenden Kinderrechtsverletzungen warnt, falls keine klaren Schutzmaßnahmen im Gesetz verankert werden. Die migrationsrechtlichen Experten Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler kommen darin zu einem eindeutigen Schluss: Ohne konkrete kinderrechtliche Schutzgarantien drohen in Deutschland massive Rechtsverletzungen.
Während die Gutachter empfehlen, Schutzstandards gesetzlich zu fixieren, plant die Bundesregierung laut DKHW gegenteilige Maßnahmen – darunter Möglichkeiten für Haft und haftähnliche Unterbringung auch von Kindern. Das Deutsche Kinderhilfswerk und seine Partnerorganisationen fordern stattdessen in einem gemeinsamen Positionspapier den gesetzlichen Ausschluss Minderjähriger aus Haft, verbindliche Standards für kindgerechte Unterbringung sowie gesicherten Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle geflüchteten Kinder.
Kinderrechte im Fokus der GEAS-Reform
Die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wirft grundlegende Fragen zum Schutz geflüchteter Kinder auf. Juristische Expertisen zeigen, dass der aktuelle Gesetzesentwurf wichtige Zugangsrechte vorsieht, aber zugleich zentrale kinderrechtliche Prinzipien in Frage stellt.
Was der Gesetzgeber vorsieht
Nach den aktuellen Planungen (Stand: 2024–2025) sollen Kinder von Asylantragstellenden und minderjährige Antragstellende künftig folgende Rechte erhalten:
- Die gleiche Gesundheitsversorgung wie deutsche Kinder
- Spätestens nach zwei Monaten Zugang zum Bildungssystem
Diese Regelungen würden wichtige Verbesserungen für geflüchtete Kinder bedeuten. Allerdings bleiben praktische Umsetzungsfragen offen – insbesondere, ob diese Rechte in allen Verfahrensphasen tatsächlich gewährleistet werden können.
Kinderrechtliche Maßstäbe
Aus Sicht von Kinderrechtsorganisationen geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Das Deutsche Kinderhilfswerk betont: "Kinderrechte gelten immer und überall, auch deshalb ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, alle Kinder adäquat zu schützen." Kernkritikpunkt ist die mangelnde Berücksichtigung des Vorrangprinzips des Kindeswohls, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorschreibt.
Besonders problematisch erscheinen Expert:innen die geplanten Verschärfungen – etwa Möglichkeiten für Haft und haftähnliche Unterbringung auch von Kindern. Diese Maßnahmen würden nicht nur gegen das Kindeswohlprinzip verstoßen, sondern geflüchtete Kinder als besonders vulnerable Gruppe zusätzlich belasten. Die zentrale Forderung lautet daher: Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass bei allen Entscheidungen das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird.
Kontroversen: Haft, Standards, Bildung
Die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) stößt bei Kinderrechtsorganisationen auf massive Kritik. Mehrere unabhängige Untersuchungen belegen gravierende Defizite beim Schutz geflüchteter Kinder in den aktuellen Gesetzentwürfen. Die zentralen Kritikpunkte betreffen haftähnliche Unterbringungsformen, fehlende verbindliche Kinderschutzstandards und eingeschränkten Bildungszugang.
Kinderrechtsorganisationen warnen vor haftähnlichen Bedingungen in Teilen der GEAS-Umsetzungspläne. Nach aktueller Einschätzung können Kinder unter eingeschränkter Bewegungsfreiheit und ohne klare Höchstaufenthaltsdauer untergebracht werden – verbindliche Standards und die gesonderte Berücksichtigung kindlicher Bedürfnisse fehlen im Entwurf (Stand: 09.09.2025; Quelle: Jugendhilfeportal). Save the Children kritisiert „gravierende Defizite beim Kinderschutz“ in den am 03.09.2025 vom Bundeskabinett beschlossenen GEAS-Gesetzentwürfen und fordert gezielte Nachbesserungen (Stand: 03.09.2025).
UNICEF und weitere NGOs verlangen in einem Policy Paper den gesetzlichen Ausschluss von Haft und haftähnlicher Unterbringung von Kindern und Familien, die vorrangige Zuständigkeit der Jugendämter sowie ungehinderten Bildungszugang durch kürzere Aufenthalte in Erstaufnahmen (Stand: September 2025). Ein UNICEF-Gutachten weist zudem auf Unsicherheiten bei Unterbringung, Screening und Bildungszugang hin (Stand: Juni 2025).
| Regelungsfeld | geplante Regelung | Kritikpunkt | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| Unterbringung | Verlängerung der Verweildauer in Erstaufnahmeeinrichtungen | Eingeschränkte Bewegungsfreiheit, haftähnliche Bedingungen | Jugendhilfeportal (09.09.2025) |
| Kinderschutz | Keine verbindlichen Standards für kindgerechte Unterbringung | Fehlende Berücksichtigung kindlicher Bedürfnisse | Save the Children (03.09.2025) |
| Bildungszugang | Längere Aufenthalte in Erstaufnahmen | Eingeschränkter Zugang zu Bildung | UNICEF Policy Paper (September 2025) |
Chronologie der Kritik
- November 2024: Erste Entwürfe und Planungen zur GEAS-Reform werden bekannt (Quelle: Verfassungsblog; Stand: 2024–2025)
- Juni 2025: UNICEF-Gutachten weist auf Unsicherheiten bei Unterbringung, Screening und Bildungszugang hin (Stand: Juni 2025)
- 03.09.2025: Bundeskabinett beschließt GEAS-Gesetzentwürfe; Save the Children kritisiert „gravierende Defizite beim Kinderschutz“ (Stand: 03.09.2025)
- 09.09.2025: Analyse des Jugendhilfeportals warnt vor haftähnlichen Bedingungen und fehlenden Standards (Stand: 09.09.2025)
- September 2025: UNICEF und NGOs fordern in Policy Paper gesetzlichen Ausschluss von Haft für Kinder (Stand: September 2025)
- 09.10.2025: Beginn der Bundestagsdebatte mit begleitenden Protesten von Kinderrechtsorganisationen (Stand: 09.10.2025)
Das Deutsche Kinderhilfswerk betont: „Kinderrechte gelten immer und überall, auch deshalb ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, alle Kinder adäquat zu schützen. Die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Staates gilt auch für die Gesetzgebung zur GEAS-Reform.“ Die Organisation warnt vor Freiheitsbeschränkungen von Kindern und fordert stattdessen deren bestmöglichen Schutz.
Kindeswohl im Fokus: Wo die GEAS-Reform an ihre Grenzen stößt
Die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen formellen Zugangsrechten und praktischen Freiheitsbeschränkungen. Gerade für geflüchtete Kinder könnten sich hier reale Konsequenzen ergeben. Ohne verbindliche Kinderschutzstandards drohen Lücken bei der Unterbringung, der gesellschaftlichen Teilhabe und der Regelbeschulung – Bereiche, die für die Entwicklung junger Menschen entscheidend sind.
UNICEF-Analysen vom Juni 2025 identifizieren hier deutlichen Nachbesserungsbedarf. Die Organisationen fordern eine vorrangige Zuständigkeit der Jugendämter und Unterbringungskonzepte, die das Kindeswohl konsequent ins Zentrum stellen. Diese Forderungen wurden im September 2025 in einem gemeinsamen Policy Paper bekräftigt.
Für die Gesellschaft stellt sich die Frage: Wird die Reform als menschenrechtskonform wahrgenommen? Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, ob Kinder nicht nur formal Rechte besitzen, sondern diese in allen Verfahrensphasen tatsächlich nutzen können. Die Diskussion um Bewegungsbeschränkungen in Unterkünften und verlängerte Aufenthalte in Erstaufnahmeeinrichtungen zeigt, wie theoretische Rechtsansprüche in der Praxis an Grenzen stoßen können.
Die Debatte verdeutlicht eine grundlegende Erwartung: Staatliche Entscheidungen müssen die besondere Schutzbedürftigkeit geflüchteter Kinder berücksichtigen. Ob die geplanten Maßnahmen diesem Anspruch gerecht werden, wird sich an ihrer konkreten Umsetzung im Alltag der betroffenen Kinder zeigen.
Ausblick: Debatte und mögliche Nachbesserungen
Die parlamentarische Debatte zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat am 9. Oktober 2025 im Bundestag begonnen. Parallel dazu protestieren Kinderrechtsorganisationen gegen die geplanten Regelungen und fordern eine konsequente Ausrichtung an der UN-Kinderrechtskonvention.
Entscheidend für den weiteren Verhandlungsprozess wird sein, ob der Gesetzgeber die von Fachorganisationen geforderten Schutzgarantien verbindlich im Gesetz verankert. Dazu gehören insbesondere der Ausschluss von Haft und haftähnlichen Unterbringungen für Minderjährige sowie klare Mindeststandards für kindgerechte Unterbringung mit Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Diese Forderungen basieren auf einem gemeinsamen Positionspapier von Kinderrechtsorganisationen, das bereits im September 2025 veröffentlicht wurde.
Die kritischen Stimmen betonen, dass geflüchtete Kinder eine besonders schutzbedürftige Gruppe darstellen und staatliche Maßnahmen stets dem Kindeswohl Vorrang einräumen müssen. Ob die politischen Beratungen zu entsprechenden Nachbesserungen führen werden, bleibt abzuwarten. Die weiteren Verhandlungen werden zeigen, inwieweit die Bedenken der Kinderrechtsexperten Berücksichtigung finden.
Die vorliegenden Informationen und Zitate basieren auf einer Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerk e.V.
Weiterführende Quellen:
- „Die im November 2024 veröffentlichten GEAS-Gesetzentwürfe sowie der nationale Implementierungsplan ab Januar 2025 sehen vor, dass Kindern von Asylantragstellenden und minderjährigen Antragstellenden künftig die gleiche Gesundheitsversorgung wie deutschen Kindern sowie spätestens zwei Monate nach Asylantrag Zugang zum Bildungssystem gewährt wird (Stand: 2024–2025).“ – Quelle: https://verfassungsblog.de/kinderrechte-und-die-geas-reform/
- „Kinder können nach aktueller Planung der GEAS-Reform unter haftähnlichen Bedingungen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit und ohne klare Höchstaufenthaltsdauer untergebracht werden; verbindliche Kinderschutzstandards und gesonderte Berücksichtigung kindlicher Bedürfnisse fehlen im Gesetzentwurf (Stand: 09.09.2025).“ – Quelle: https://jugendhilfeportal.de/artikel/wieso-die-reform-des-asylgesetzes-gefluechtete-kinder-zu-wenig-schuetzt
- „Das Policy Paper von UNICEF und weiteren NGOs (Stand: September 2025) fordert ausdrücklich einen gesetzlichen Ausschluss von Haft und haftähnlicher Unterbringung von Kindern und Familien sowie vorrangige Zuständigkeit der Jugendämter und ungehinderten Bildungszugang durch kürzere Aufenthalte in Erstaufnahmeeinrichtungen.“ – Quelle: https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/-/geas-reform-wahrung-von-kinderrechten-muss-sichergestellt-sein-/383270
- „Am 9. Oktober 2025 begann im Bundestag die Debatte um die GEAS-Reform; Kinderrechtsorganisationen protestieren gegen geplante Inhaftierungen und fordern sichere, kindgerechte Unterbringung sowie Zugang zu Bildung und Spiel auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention.“ – Quelle: https://www.tdh.de/protestaktion-gegen-geas
- „Save the Children kritisiert gravierende Defizite beim Kinderschutz in den am 3. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen GEAS-Gesetzentwürfen, insbesondere haftähnliche Bedingungen für geflüchtete Kinder und das Fehlen klarer Schutzstandards; gezielte Nachbesserungen werden gefordert.“ – Quelle: https://www.savethechildren.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Dokumente/Pressemitteilungen/2025/2025-09-03-pm-gesetzentwurf-geas-reform-kinderrechte.pdf
- „Das UNICEF-Gutachten (Juni 2025) stellt gravierende Unsicherheiten hinsichtlich der Vereinbarkeit der deutschen GEAS-Umsetzungspläne mit internationalen Kinderrechten fest und empfiehlt Nachschärfungen bei Unterbringungsbedingungen, Screening sowie dem Zugang zu Bildung für Kinder.“ – Quelle: https://www.unicef.de/informieren/materialien/geas/382204
- „Das juristische Gutachten von Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler (Juni 2025) konstatiert, dass deutsche GEAS-Umsetzungspläne in Teilen den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention nicht genügen, insbesondere bei Bewegungsbeschränkungen, fehlender Partizipation und Regelbeschulung.“ – Quelle: https://www.unicef.de/informieren/materialien/geas/382204


5 Antworten
Ich habe die Artikel über die GEAS-Reform gelesen und finde, dass viel mehr auf die Bedürfnisse der Kinder geachtet werden muss. Wo bleibt der Schutz für diese vulnerablen Gruppen? Was können wir tun, um das zu ändern?
Es wäre gut, wenn mehr Organisationen sich zusammenschließen würden, um auf diese Probleme aufmerksam zu machen! Welche Maßnahmen haltet ihr für am effektivsten?
Der Zugang zu Bildung für alle Kinder sollte ein Grundrecht sein! Ich frage mich, wie die Regierung sicherstellen kann, dass dies auch wirklich umgesetzt wird. Gibt es Vorschläge dazu?
Ich finde es sehr wichtig, dass Kinderrechte immer im Vordergrund stehen. Die geplanten Regelungen sind nicht ausreichend und gefährden das Wohl von geflüchteten Kindern. Was denkt ihr über die Umsetzung der Bildungsgesetze?
Es ist erschreckend, dass Kinder in Haft kommen sollen. Das muss unbedingt verhindert werden! Wie können wir sicherstellen, dass das Kindeswohl wirklich Vorrang hat?