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GdW verlangt Vorrang für Wohnungsbau auch bei einzelnen Projekten

Der GdW will den geplanten Abwägungsvorrang für Wohnungsbau über Bebauungspläne hinaus ausweiten. Anlass ist die öffentliche Anhörung zum Baugesetzbuch-Update im Bundestag.
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Das Wichtigste in Kürze

  • GdW fordert stärkeren Vorrang für bezahlbaren Wohnungsbau auch bei einzelnen Bauvorhaben ohne Bebauungsplan.
  • Der Regierungsentwurf sieht Vorrang für Wohnbebauung nur bei Bebauungsplänen in angespannten Wohnungsmarktgebieten vor.
  • GdW kritisiert die Begrenzung des Vorrangs auf Bebauungspläne als zu eng und symbolisch.
  • Der Vorrang soll nicht absolut sein, sondern Wohnungsbau gegenüber gleichrangigen Belangen stärken.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen fordert, dem Wohnungsbau im geplanten Baugesetzbuch-Update auch bei einzelnen konkreten Bauvorhaben mehr Gewicht zu geben. Der Branchenverband verlangt, den vorgesehenen Abwägungsvorrang nicht auf die Bauleitplanung zu beschränken. Anlass ist die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages.

GdW-Präsident Axel Gedaschko ist nach Angaben des Verbands als Sachverständiger zu der Anhörung geladen. Er fordert eine „echte Vorfahrt für den bezahlbaren Wohnungsbau“. Der Vorrang dürfe nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müsse „bei konkreten Bauvorhaben tatsächlich wirken“, erklärte Gedaschko.

Der Entwurf setzt beim Bebauungsplan an

Der Regierungsentwurf vom Juni 2026 sieht einen neuen Paragrafen 1 Absatz 7a im Baugesetzbuch vor. Danach soll Wohnbebauung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt als vorrangiger Belang in die Abwägung eingehen, wenn ein Bebauungsplan ein Gebiet festsetzt, das zumindest auch dem Wohnen dient. Ein Bebauungsplan legt auf kommunaler Ebene verbindlich fest, wie Flächen genutzt und bebaut werden dürfen.

Genau diese Reichweite hält der GdW für zu eng. Der Wortlaut der geplanten Regelung erstreckt den Vorrang nicht ausdrücklich auf Einzelvorhaben ohne Bebauungsplan. Der Verband nennt etwa bereits beantragte Projekte und Vorhaben im unbeplanten Innenbereich und bewertet die Regelung ohne Erweiterung als weitgehend symbolisch. Das ist die Position des GdW, nicht eine abschließende Aussage über die spätere Rechtsauslegung.

Ein Freifahrtschein für jedes Bauprojekt wäre der geplante Vorrang ohnehin nicht. Die Begründung zum Regierungsentwurf beschreibt ihn ausdrücklich nicht als absolut: Gegenüber gleich- oder niedrigrangigen Belangen soll sich der Wohnungsbau regelmäßig durchsetzen, zwingende Vorgaben bleiben jedoch unberührt. Im parlamentarischen Verfahren kann der Entwurf noch verändert werden.

Quellen

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