– H1 2025 realer Gastgewerbeumsatz -15,1% gegenüber 2019, sechstes Verlustjahr droht
– Explodierende Betriebskosten: Personal +34,4%, Lebensmittel +27,1%, Energie +27,6% seit 2022
– DEHOGA fordert Rückkehr zur 7%-Mehrwertsteuer auf Speisen als überlebenswichtige Entlastung
Gastgewerbe weiter im Abwärtstrend: DEHOGA meldet sechstes Verlustjahr in Folge
Das erste Halbjahr 2025 hat für die Gastronomie und Hotellerie in Deutschland erneut deutliche Rückschläge gebracht. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 lag der reale Umsatz des Gastgewerbes um 15,1 Prozent niedriger. Diese Entwicklung führt nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA Bundesverband) auf das mittlerweile sechste Verlustjahr in Folge zu. Besonders schwer getroffen ist die Gastronomie, die im Zeitraum Januar bis Juni 2025 gegenüber 2019 einen realen Umsatzrückgang von 17,4 Prozent verzeichnete. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich der Umsatz real noch um 4,1 Prozent.
Die steigenden Belastungen für die Betriebe sind dabei offenbar eng mit der seit Jahresbeginn geltenden Steueranhebung gekoppelt. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick macht die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen von 7 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 für die angespannte Lage mitverantwortlich: „Insbesondere die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Speisen von 7% auf 19% zum 01.01.2024 hat den Druck massiv verschärft.“ Angesichts der anhaltenden Umsatzverluste und der zugleich stark gestiegenen Betriebskosten fordert er eine Rückkehr zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz: „Nur die Rückkehr zur 7%-Mehrwertsteuer auf Speisen kann die notwendige Luft zum Atmen verschaffen.“
Die wirtschaftlichen Herausforderungen für die Branche sind enorm. Seit Januar 2022 sind die Kosten für Personal um 34,4 Prozent gestiegen, für Lebensmittel um 27,1 Prozent, alkoholfreie Getränke haben sich um 33,7 Prozent verteuert, alkoholische Getränke um 17,9 Prozent und Energiepreise kletterten um 27,6 Prozent. Diese Kostenexplosion verschärft die Situation vieler Restaurants, Gasthäuser und Cafés erheblich. Die Folge ist eine zunehmende Preissensibilität der Gäste, die seltener außer Haus essen, billigere Speisen wählen oder Zusatzbestellungen wie ein zweites Getränk einschränken. Der DEHOGA beobachtet in diesem Zusammenhang ein „Trading down“: Verbraucherinnen und Verbraucher verlagern ihren Konsum zunehmend auf Essen zum Mitnehmen oder Produkte aus dem Lebensmitteleinzelhandel – Bereiche, die seit jeher vom niedrigeren Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent profitieren.
Neben wirtschaftlichen Aspekten hebt der Verband auch die gesellschaftliche Bedeutung der Gastronomie hervor. Zöllick betont, dass Gastronomiebetriebe „mehr als nur Orte zum Essen und Trinken – sie sind Herzstücke unserer Städte und Dörfer, schaffen Treffpunkte, sichern Arbeitsplätze und machen Innenstädte lebendig und attraktiv.“ Die anhaltenden Belastungen drohen demnach nicht nur die Vielfalt der Gastronomieszene zu gefährden, sondern auch das kulturelle und soziale Gefüge ganzer Regionen. Besonders im ländlichen Raum seien Gasthäuser oft die letzten verbliebenen Begegnungsorte. Fielen sie weg, verliere eine Region dauerhaft ihre Mitte. Die steuerliche Gleichbehandlung von Speisen mit 7 Prozent Mehrwertsteuer bezeichnet Zöllick als „überfällige“ Maßnahme, von der die Zukunft vieler Restaurants abhänge: „Die Einführung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen ist die überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen und entscheidet über die Zukunft vieler Restaurants.“
Vor diesem Hintergrund stehen die Gastronomiebetriebe weiterhin unter immensem Druck. Die Halbjahresbilanz des Gastgewerbes 2025 zeigt, wie wirtschaftliche Belastungen und Steuerpolitik eng zusammenspielen und Handlungsbedarf erzeugen, um das Gastgewerbe nachhaltig zu stabilisieren.
Existenznot im Gastgewerbe: Ursachen, Folgen und Perspektiven
Die aktuelle Krise im Gastgewerbe betrifft weit mehr als nur die Geschäftsbilanzen von Restaurantbesitzern oder Hoteliers. Der existenzielle Druck, unter dem viele Betriebe stehen, hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Arbeitswelt und das urbane sowie ländliche Leben. Die Gastronomie fungiert seit jeher als sozialer Knotenpunkt: Sie schafft Begegnungsräume, trägt zur regionalen Identität bei und sichert zahlreiche Arbeitsplätze – vor allem für Fachkräfte ohne akademischen Abschluss oder in Nebenjobs. Wenn diese Branche ins Straucheln gerät, hinterlässt das nicht nur wirtschaftliche Spuren, sondern lähmt auch die lokale Infrastruktur und schwächt das gesellschaftliche Miteinander.
Zu den strukturellen Herausforderungen zählen vor allem die deutlich gestiegenen Kosten für Personal, Lebensmittel und Energie. Gleichzeitig hat die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Speisen von 7 auf 19 Prozent die Lage spürbar verschärft. Diese steuerliche Belastung trifft das Gastgewerbe besonders hart, denn viele Gäste reagieren auf die höheren Preise mit reduziertem Konsum. Statt häufiger und in Restaurants zu essen, greifen sie vermehrt auf billigere Alternativen wie Fertiggerichte oder Essen zum Mitnehmen aus dem Lebensmitteleinzelhandel zurück – ein Effekt, den Experten als „Trading down“ bezeichnen. Das hat Folgen für die Vielfalt und Qualität gastronomischer Angebote.
Warum betrifft die Krise nicht nur Gastronomen?
Die strukturellen Veränderungen in der Gastronomie wirken sich unmittelbar auf weitere gesellschaftliche Bereiche aus. Wenn Restaurants, Cafés und Gasthäuser schließen, verlieren ganze Stadtviertel an Attraktivität. Das beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität und das kulturelle Leben. Besonders im ländlichen Raum fehlen Ersatzangebote, da dort häufig Gaststätten die letzten verbliebenen Treffpunkte sind. Neben dem Verlust sozialer Orte gehen auch zahlreiche Arbeitsplätze verloren – von der Küche bis zum Service.
Gesellschaftliche Folgen auf einen Blick:
- Rückgang sozialer Treffpunkte, vor allem im ländlichen Raum
- Verlust von Arbeitsplätzen mit geringer Zugangshürde
- Abnahme der Vielfalt und Qualität im gastronomischen Angebot
- Negative Effekte auf Innenstädte und regionale Wirtschaftskraft
- Erhöhte Preissensibilität und Konsumzurückhaltung bei Kund:innen
Wie könnte sich der Gastronomie-Markt in den nächsten Jahren verändern?
Die Entwicklung des Gastgewerbes steht an einem Wendepunkt. Steigende Betriebskosten dürften den Trend zu kleineren, flexibleren und stärker digitalisierten Angeboten wie Lieferdiensten und Mitnahme-Essen dauerhaft verstärken. Gleichzeitig wächst der Druck auf politische Entscheidungsträger, die steuerliche Belastung anzupassen. So betont der DEHOGA-Präsident Guido Zöllick: „Nur die Rückkehr zur 7%-Mehrwertsteuer auf Speisen kann die notwendige Luft zum Atmen verschaffen.“ Andere Länder mit ähnlichen Herausforderungen setzen erfolgreich auf reduzierte Steuersätze, gezielte Förderprogramme und den Ausbau regionaler Herkunftsstrukturen, um die Gastronomie zu stabilisieren und ihre gesellschaftliche Funktion zu bewahren.
Ohne politische und wirtschaftliche Gegenmaßnahmen droht ein radikaler Wandel: Eine Abkehr von traditionellen Restaurantbesuchen hin zu günstigeren Convenience-Angeboten könnte das Gesicht der Gastronomie dauerhaft verändern. Für Städte und Gemeinden bedeutet das weniger lebendige Zentren und eine schwächere Gemeinschaft. Deshalb steht die Branche heute im Fokus einer breiten Debatte über nachhaltige Konzepte, die ökonomische Tragfähigkeit mit sozialer Bedeutung verbinden.
Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA Bundesverband).
Spenden und Zuwendungen zwischen Vereinen: Rechtliches & Praxiswissen für Verbände
Darf ein gemeinnütziger Verein an einen anderen Verein spenden?
Ja, ein gemeinnütziger Verein darf an einen anderen Verein spenden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass die Zuwendung dem gemeinnützigen Zweck des spendenden Vereins nicht widerspricht und steuerlich anerkannt bleibt. Dokumentieren Sie Zweck, Betrag und Empfänger schriftlich und prüfen Sie, ob die Spende dem satzungsmäßigen Zweck entspricht. Bei projektbezogenen Zuwendungen empfiehlt sich ein Verwendungsnachweis des Empfängers.
Unter welchen Voraussetzungen bleibt die Spende steuerlich abzugsfähig?
Die Spende bleibt abzugsfähig, wenn der Empfänger ebenfalls gemeinnützig ist oder die Zuwendung unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Bewahren Sie Zuwendungsbestätigungen, Verträge und Verwendungserklärungen auf. Steuerliche Risiken bestehen bei Zweckverfehlung oder verdeckten Gewinnausschüttungen; holen Sie im Zweifel eine steuerliche Beratung ein.
Muss die Satzung des spendenden Vereins Zuwendungen an andere Organisationen erlauben?
Nicht zwingend, aber sinnvoll. Steht in der Satzung ein enger Zweckkatalog, sollte die Möglichkeit zur Gewährung von Zuwendungen erwähnt werden. Fehlt die Erlaubnis, kann ein Vorstandsbeschluss oder eine Mitgliederversammlung Klarheit schaffen. Änderungen der Satzung sollten protokolliert und bei Bedarf eingetragen werden.
Welche Dokumentation ist für eine Spende zwischen Vereinen erforderlich?
Wesentlich sind ein schriftlicher Zuwendungsvertrag oder Beschluss, Zweckbestimmung, Zahlungsnachweis und ein Empfängernachweis über die Verwendung. Ergänzend: Beschlussprotokoll des Vorstands, Steuerbescheinigungen und ein Verwendungsnachweis des Empfängers. Diese Unterlagen schützen vor Prüfungsrisiken durch das Finanzamt.
Kann ein gemeinnütziger Verein zweckfremde Leistungen an einen anderen Verein erbringen?
Zweckfremde Leistungen bergen das Risiko der Gemeinnützigkeitsgefährdung. Ein Verein darf Ressourcen nur dann unentgeltlich oder verbilligt weitergeben, wenn dies dem eigenen gemeinnützigen Zweck entspricht oder ein berechtigtes Interesse besteht. Sonstige Leistungen sollten vertraglich geregelt und marktüblich bewertet werden.
Wie sind Zuwendungen zwischen Vereinen bei der Umsatzsteuer zu behandeln?
Umsatzsteuerlich kommt es auf die Art der Leistung an. Reine Geldspenden sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Gegenleistungen oder wirtschaftliche Tätigkeiten können jedoch steuerpflichtig sein. Prüfen Sie, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt und nutzen Sie mögliche Steuerbefreiungen für gemeinnützige Zwecke.
Welche Haftungs- und Compliance-Risiken sollten Vereine beachten?
Risiken bestehen bei unklarer Zweckbindung, unangemessenen Vorteilen für Dritte und fehlender Dokumentation. Vermeiden Sie Interessenkonflikte, protokollieren Sie Entscheidungen und setzen Sie interne Richtlinien für Zuwendungen. Bei größeren Beträgen empfiehlt sich eine Risikoprüfung durch den Vorstand oder externe Beratung.
Praktische Tipps: Wie läuft eine sichere Zuwendung zwischen Vereinen ab?
- Klären: Prüfen Sie Satzung und Zweckbindung.
- Beschließen: Vorstandsbeschluss oder Mitgliederversammlung protokollieren.
- Vertrag: Zweck, Summe, Fristen und Nachweispflichten schriftlich fixieren.
- Auszahlen: Überweisung mit Verwendungszweck und Belegen.
- Nachweisen: Verwendung prüfen und Dokumentation archivieren.
Weiterführende Hinweise für Vereine: Prüfen Sie bei größeren oder wiederkehrenden Zuwendungen stets die Gemeinnützigkeit beider Organisationen und holen Sie bei Unsicherheiten steuerliche oder rechtliche Beratung ein.