– BDEW fordert Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026 per Gesetz bis Ende Oktober.
– Finanzierung der Kosten über Bundeshaushalt (3,4 Milliarden Euro), nicht Klimatransformationsfonds.
– Anpassung von §§ 35g und 35h EnWG-E erforderlich für vollständige Abschaffung.
Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026: Entlastung für Gaskunden wird konkret
Die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage hat für viele Haushalte und Unternehmen direkte Bedeutung, denn ab dem Jahr 2026 sollen die bisherigen Zusatzkosten für Gasverbraucher wegfallen. Damit dies Realität wird, muss das entsprechende Gesetz bis spätestens Ende Oktober in Kraft treten. Nur dann kann die Entlastung von Beginn des Jahres 2026 an wirksam an die Endkunden weitergegeben werden.
Die Gasspeicherumlage wird in Zukunft nicht mehr von den Verbrauchern getragen, sondern über den Staatshaushalt finanziert. Damit erfüllt sich eine im Koalitionsvertrag verankerte Maßnahme, die durch einen im Bundeshaushalt 2025 vorgesehenen Zuschuss von 3,4 Milliarden Euro bereits finanziell abgebildet ist. „Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist im Koalitionsvertrag verankert und bereits durch den im Bundeshaushalt 2025 angelegten Zuschuss in Höhe von 3,4 Milliarden Euro abgebildet. Dies muss sich nun auch folgerichtig in den gesetzlichen Regelungen niederschlagen.“
Entscheidend für den Erfolg dieser Entlastung ist eine zügige und klare gesetzliche Umsetzung, die Rechtssicherheit schafft. Die notwendige Anpassung der Energierecht-Regelung (§ 35g EnWG-E) sowie die Streichung einer geplanten Verordnungsermächtigung (§ 35h EnWG-E), die der vollständigen Abschaffung entgegenstehen könnte, sind hierfür unerlässlich.
Dabei wird kritisiert, dass der Ausgleich des Umlagekontos nicht aus dem Klimatransformationfonds erfolgen sollte, da dieser für Investitionen in Klimaschutz und Transformation reserviert bleiben muss. Stattdessen wird ein Bundeszuschuss aus dem Kernhaushalt gefordert.
Diese klare Position unterstreicht die Bedeutung der geplanten Gesetzgebung: Nur wenn das Gesetz bis Ende Oktober verabschiedet wird, können Gaskunden spürbar von einer Kostensenkung profitieren – bereits ab Januar 2026. Damit gewinnt die Diskussion um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die staatliche Finanzierung eine hohe Dringlichkeit für Verbraucher und die gesamte Energiebranche.
Abschaffung der Gasspeicherumlage: Welche Folgen sind zu erwarten?
Die Gasspeicherumlage spielt seit 2023 eine zentrale Rolle bei der Stabilisierung der Gasversorgung und der Preisgestaltung in Deutschland. Sie wurde eingeführt, um die Kosten für den Ausbau sowie die Nutzung der Gasspeicheranlagen gleichmäßig auf die Gasverbraucher zu verteilen. Die Abschaffung dieser Umlage zum Jahresbeginn 2026 wirft Fragen zur Versorgungssicherheit, Kostenverteilung und den Auswirkungen auf Verbraucher und Energiewirtschaft auf.
Die Gasspeicherumlage wirkt sich auf Haushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand aus, da sie einen Teil der Gasrechnungen ausmacht. Mit ihrem Wegfall profitieren vor allem Verbraucher von fallenden Gaspreisen, weil die bisherigen Umlagekosten nicht länger anfallen. Doch die Kosten bleiben bestehen – sie sollen künftig nicht mehr durch eine Umlage auf Gasverbraucher, sondern über den Bundeshaushalt finanziert werden. Konkret ist im Bundeshaushalt 2025 bereits ein Zuschuss von 3,4 Milliarden Euro dafür vorgesehen. Damit wird die finanzielle Last auf die Allgemeinheit verlagert, was Fragen zur Politik und zu künftigen Haushaltsentscheidungen aufwirft.
Mehr Netto für Gaskunden?
Für Verbraucher bedeutet die Abschaffung der Gasspeicherumlage eine direkte Entlastung: Die Kosten für den Gasverbrauch sinken spürbar, da der Aufschlag entfällt. Auch zahlreiche Unternehmen können von geringeren Energiekosten profitieren, was sich positiv auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirken kann. Die öffentliche Hand wird hingegen stärker in die Verantwortung genommen, denn der Staat übernimmt die Kosten, die bisher durch die Umlage gedeckt wurden.
Die Umsetzung erfordert jedoch eine zügige gesetzliche Regelung, damit die Entlastung tatsächlich ab Januar 2026 wirksam wird. Laut BDEW soll das Gesetz bis Ende Oktober 2025 in Kraft treten, damit die Kostensenkung rechtzeitig an Endkunden weitergegeben werden kann. Dabei ist auch die genaue Finanzierung eine Debatte: Der Ausgleich sollte über den Kernhaushalt des Bundes erfolgen und nicht aus dem Klimatransformationfonds, der für Investitionen in den Klimaschutz vorbehalten bleiben muss.
Was bedeutet das für die Energiewende?
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage hat auch eine wichtige Bedeutung im Kontext der Energie- und Klimapolitik. Der Verzicht auf die Umlage trägt kurzfristig zur Entlastung bei, kann aber langfristig die fiskalische Belastung erhöhen, da öffentliche Mittel dauerhaft zur Finanzierung der Speicherinfrastruktur eingesetzt werden müssen. Dies erfordert eine sorgfältige Balance zwischen Kostenentlastung und nachhaltiger Finanzierung der Energiesicherheit.
Auch die Frage, wie künftig Investitionen in die Speichertechnologie und Gasinfrastruktur erfolgen, gewinnt an Bedeutung. Ein stabiler und zuverlässiger Speicherbetrieb ist für die Versorgungssicherheit unverzichtbar, gerade vor dem Hintergrund der Energiewende, die auf erneuerbare Quellen setzt und dennoch flexible Gaskapazitäten benötigt.
Folgende Akteursgruppen sind von der Abschaffung der Gasspeicherumlage unmittelbar betroffen:
- Private Haushalte als Endverbraucher
- Industrie und Gewerbe mit hohem Gasverbrauch
- Öffentliche Haushalte und Kommunen als staatliche Akteure
- Energieversorger und Speicherbetreiber
Die Debatte um die Abschaffung zeigt, wie eng Energiewirtschaft, Politik und Gesellschaft miteinander verbunden sind. Während eine Entlastung der Verbraucher im Vordergrund steht, müssen politische Entscheidungsträger die langfristigen Folgen für die Finanzierung der Energiesicherheit und den Klimaschutz im Blick behalten.
Der anstehende Gesetzgebungsprozess wird entscheidend sein, um den Rahmen für eine klare Finanzierung und eine verlässliche Versorgung bis 2026 und darüber hinaus zu setzen. Sollte das Gesetz tatsächlich wie geplant bis Ende Oktober in Kraft treten, können Verbraucher rasch von niedrigeren Gaspreisen profitieren – ein wichtiges Signal in der aktuellen Energiepolitik.
Die in diesem Beitrag verwendeten Informationen und Kernaussagen stammen aus einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.