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Gasprüfung wird Pflicht: Neue Regelung für Wohnmobile und Wohnwagen

Gasprüfung in StVZO aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird ...
Am 19. Juni 2024 tritt eine wegweisende Regelung in Kraft: Die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen wird offiziell Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Künftig sind Halterinnen und Halter von Fahrzeugen mit Flüssiggasanlagen verpflichtet, diese alle zwei Jahre unabhängig von der Hauptuntersuchung überprüfen zu lassen. Das Ziel dieser neuen Vorschrift ist es, die Sicherheit im Umgang mit Flüssiggasanlagen deutlich zu erhöhen und rechtliche Unsicherheiten aus der Vergangenheit zu beseitigen. Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG), erläutert die zentralen Änderungen und die damit einhergehenden Verpflichtungen.
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Bremen (VBR). Berlin – Eine bedeutende Neuerung tritt in Kraft: Die Gasprüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen ist jetzt gesetzlich vorgeschrieben. Der neue § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besagt, dass diese Prüfung alle zwei Jahre durchgeführt werden muss. Verantwortliche Fahrzeughalter haben bis zum 19. Juni 2025 Zeit, ihre Anlagen prüfen zu lassen. Diese Änderung bringt Klarheit in eine ehemals unklare Rechtslage und sorgt für mehr Sicherheit auf den Straßen.

„Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen“, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). „Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen.“

Die Sicherheitsaspekte sind entscheidend: Bei der Gasprüfung wird die gesamte Gasanlage von anerkannten Fachleuten sorgfältig auf ihre einwandfreie Funktion getestet. Dieser professionelle Check stellt sicher, dass Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betrieben werden können. Wohnmobil-Besitzer können über spezialisierte Webseiten geeignete Experten finden, um die notwendige Prüfung durchführen zu lassen.

Wer die neuen Vorschriften ignoriert, riskiert Bußgelder. Bei einer Fristüberschreitung von mehr als zwei Monaten droht ein Bußgeld von 15 Euro, bei mehr als vier bis acht Monaten sind es bereits 25 Euro und ab acht Monaten sogar 60 Euro. Damit soll sichergestellt werden, dass die Regelungen ernst genommen und die Prüfungen pünktlich durchgeführt werden.

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Die Einführung dieser Regelung stellt auch einen Schritt zur Verbesserung des Sicherheitsstandards dar. Die Unsicherheiten der letzten Jahre, entstanden durch die Aussetzung der Flüssiggasanlagenprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung im Jahr 2020 und deren Streichung aus der HU-Richtlinie im April 2022, sind nun Geschichte. Durch den neuen § 60 steht fest, dass Flüssiggasanlagen regelmäßig überprüft werden müssen, was nicht nur das Vertrauen der Verbraucher stärkt, sondern auch zur allgemeinen Sicherheit im Verkehr beiträgt.

Flüssiggas ist ein wichtiger Energieträger. Es besteht hauptsächlich aus Propan und Butan und wird unter geringem Druck flüssig. Dieser Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Neben traditionellen Anwendungen gewinnt biogenes Flüssiggas und künftig Dimethylether (rDME) an Bedeutung, etwa in der Heiz- und Kühltechnik, als Kraftstoff und in verschiedenen industriellen sowie landwirtschaftlichen Einsatzbereichen.

Gasprüfung wird Pflicht: Neue Regelung für Wohnmobile und Wohnwagen | Verbandsbüro

Für weitere Informationen und Rückfragen steht Olaf Hermann vom Deutschen Verband Flüssiggas e.V. zur Verfügung.

Diese neuen Regelungen tragen wesentlich dazu bei, die Nutzung von Flüssiggasanlagen sicherer zu machen und Vertrauen in diesen umweltfreundlicheren Energieträger zu stärken. Camper und Wohnmobilbesitzer sollten die vorgegebenen Fristen einhalten, um unnötige Bußgelder zu vermeiden und weiterhin sorgenfrei unterwegs sein zu können.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
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Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Zitierte Personen und Organisationen

  • Deutscher Verband Flüssiggas e.V. (DVFG)
  • Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG)
  • DVGW-Arbeitsblatt G 607
  • Olaf Hermann (Pressekontakt)
  • StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
  • Hauptuntersuchung (HU)
  • Flüssiggasanlagenprüfung
  • Wohnmobilhalter und Wohnwagenhalter
  • Camper

Meldung einfach erklärt

  • Datum und Uhrzeit des Beitrags: 19.06.2024 – 13:00
  • Herausgeber: Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

Worum geht es?

  • Es gibt eine neue Vorschrift für Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen.
  • Diese Vorschrift heißt “§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen” und ist Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Wer muss die Prüfung durchführen lassen?

  • Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen, die eine Flüssiggasanlage haben, müssen diese alle zwei Jahre prüfen lassen.

Wann muss ich die Prüfung machen lassen?

  • Die Gasprüfung muss unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden.
  • Die erste Prüfung muss vor dem 19. Juni 2025 erfolgen, wenn bisher keine Prüfung vorliegt.

Wer führt die Prüfung durch?

  • Anerkannte Sachkundige, das können auch unabhängige Prüfer sein.

Warum ist die Prüfung wichtig?

  • Die Prüfung sorgt dafür, dass die Flüssiggasanlagen sicher funktionieren.
  • Sie ist nötig, um Geräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher zu betreiben.
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Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht mache?

  • Wer die Prüfpflicht ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Die Bußgelder reichen von 15 Euro (bei 2 bis 4 Monaten Verzug), 25 Euro (bei 4 bis 8 Monaten Verzug) bis zu 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten Verzug).

Welche Unsicherheiten wurden beseitigt?

  • Bis Januar 2020 war nicht klar, wie die Prüfung im Rahmen der HU bewertet wird.
  • Im April 2022 wurde die Pflicht zur Gasprüfung aus der HU gestrichen.
  • Mit der neuen Regelung ist nun alles eindeutig geregelt.

Was ist Flüssiggas?

  • Flüssiggas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen.
  • Es verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm.
  • Es kann in Heizungen, als Kraftstoff und im Freizeitbereich verwendet werden.

Noch Fragen oder Anliegen?

  • Für weitere Informationen können Sie Olaf Hermann vom Deutschen Verband Flüssiggas e.V. kontaktieren.
  • Telefon: 030 / 29 36 71 – 22
  • Mobil: 0170 / 457 80 72
  • E-Mail: presse@dvfg.de

Zusätzliche Bemerkung:

  • Flüssiggas darf nicht mit verflüssigtem Erdgas (LNG) verwechselt werden.
  • Biogenes Flüssiggas und Dimethylether (rDME) sind erneuerbare Varianten von Flüssiggas.

Pressekontakt:

  • Olaf Hermann
  • Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
  • Kontaktinformationen siehe oben.

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