GAP-Vereinfachungspaket: BBV fordert Bürokratieabbau vor entscheidenden EU-Trilogverhandlungen

Am 17. Oktober finden die entscheidenden Trilogverhandlungen zur Vereinfachung der EU-Agrarpolitik statt. Der Bayerische Bauernverband fordert konkrete Erleichterungen für Landwirte und warnt vor einer Verwässerung der Beschlüsse. Zu den zentralen Maßnahmen gehören eine flexiblere Dauergrünlandregelung, die Streichung doppelter Erosionsschutzvorgaben und mehr Spielraum bei Fruchtfolgen für kleinere Betriebe.
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Inhaltsübersicht

– Abschließende EU-Verhandlungen zum GAP-Vereinfachungspaket am 17. Oktober 2025
– Geplante Erleichterungen umfassen Vereinfachungen bei Dauergrünland und Fruchtfolgen
– Streichung überlappender Vorschriften für Erosionsschutz und Mindestbodenbedeckung

EU-Agrarpolitik: Bauernverband fordert verbindliche Vereinfachungen

Am 17. Oktober 2025 stehen die entscheidenden Trilogverhandlungen über das erweiterte Vereinfachungspaket zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an. Der Bayerische Bauernverband appelliert an Rat, EU-Kommission und Parlament, die bereits beschlossenen Erleichterungen verbindlich umzusetzen.

„Das Europäische Parlament hat zuletzt mit breiter Mehrheit zusätzliche und dringend notwendige Vereinfachungen für die Landwirtschaft beschlossen. Jetzt müssen Rat und Kommission diesen Weg mitgehen – Politik muss endlich mehr umsetzen, als nur über Bürokratieabbau zu reden“, betont BBV-Präsident Günther Felßner. Die drei zentralen Maßnahmen des Pakets versprechen konkrete Entlastungen:

  • Vereinfachung der Dauergrünlandregelung: Ackerflächen, die am 1. Januar 2023 Acker waren, behalten ihren Status auch bei mehrjährigem Ackergrasanbau – der Zwang zum Pflügen entfällt
  • Streichung der Doppelregulierung GLÖZ 5
  • Mehr Flexibilität bei Fruchtfolgen

„Diese Anpassungen bringen erste spürbare Entlastungen für unsere Landwirte – weniger Bürokratie, mehr Praxistauglichkeit. Entscheidend ist nun, dass der Trilog diese Fortschritte nicht wieder verwässert, sondern sie verbindlich in die EU-Regelungen übernimmt“, so Felßner abschließend.

GAP-Vereinfachungen: Chronologie der Entwicklung

Der Prozess zur Entbürokratisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik umfasst mehrere Etappen, die bisher im Zeitraum von Juli 2024 bis Mai 2025 dokumentiert sind.

Kurz: Juli 2024 → Mai 2025 (Entwicklung)

Im Juli 2024 verabschiedete die EU das erste GAP-Vereinfachungspaket als initialen Schritt zur Reduzierung bürokratischer Hürden für landwirtschaftliche Betriebe (Stand: Juli 2024, Quelle: Europäisches Parlament). Dieser erste Reformschritt zielte darauf ab, administrative Lasten zu verringern und praktikablere Regelungen für Landwirte zu schaffen.

Knapp ein Jahr später, im Mai 2025, folgten weitere Maßnahmen mit erhöhter Flexibilität und vereinfachten Zahlungsmodalitäten (Stand: Mai 2025, Quelle: Europäisches Parlament). Diese zweite Reformetappe baute auf den Erfahrungen der ersten Umsetzungsphase auf und erweiterte die Spielräume für landwirtschaftliche Betriebe.

Jahr Maßnahme/Kurzbeschreibung Quelle/Stand
Juli 2024 Erstes GAP-Vereinfachungspaket verabschiedet Europäisches Parlament, Stand: Juli 2024
Mai 2025 Weitere Maßnahmen mit mehr Flexibilität und vereinfachten Zahlungen Europäisches Parlament, Stand: Mai 2025

Was steht im erweiterten Paket?

Das erweiterte Vereinfachungspaket, das demnächst weiterverhandelt wird, enthält mehrere konkrete Entlastungen für landwirtschaftliche Betriebe. Diese umfassen Vereinfachungen bei der Dauergrünlandregelung, die Streichung überlappender Vorschriften beim Erosionsschutz und erweiterte Flexibilität bei Fruchtfolgen für kleinere Betriebe.

Die chronologische Abfolge der GAP-Vereinfachungen zeigt einen stetigen Entwicklungsprozess: Ausgehend von den ersten Maßnahmen im Juli 2024 und den erweiterten Regelungen im Mai 2025 folgten weitere Schritte. Diese schrittweise Entwicklung unterstreicht den kontinuierlichen Reformbedarf in der europäischen Agrarpolitik.

Zahlen & Fakten: Einsparpotenzial und Betriebsstruktur

Die geplanten Vereinfachungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik versprechen konkrete finanzielle Entlastungen und administrative Erleichterungen. Forschungspublikationen aus Mai 2025 bestätigen das erhebliche Einsparpotenzial sowohl für landwirtschaftliche Betriebe als auch für Verwaltungsbehörden.

  • Einsparpotenzial: Landwirte könnten jährlich 1,58 Milliarden Euro einsparen, nationale Verwaltungen zusätzlich 210 Millionen Euro (Stand: Mai 2025, BMEL)
  • Verwaltungsreduzierung: Die EU-Kommission verfolgt das Ziel, den Verwaltungsaufwand insgesamt um mindestens 25 Prozent und für kleine und mittlere Betriebe um 35 Prozent zu verringern (Stand: Mai 2025, Bundeskanzleramt)
  • Betriebsstruktur: Rund 85 Prozent der EU-Betriebe und etwa 75 Prozent der deutschen Landwirtschaftsbetriebe bewirtschaften Flächen unter 50 Hektar (Stand: Juni 2024, Eurostat)

Diese Zahlen unterstreichen die besondere Bedeutung der Vereinfachungen für kleinstrukturierte Betriebe. In Deutschland besteht zudem spezifischer Änderungsbedarf bei Dauergrünlandregelungen und der Administrierbarkeit von Kleinerzeugerregeln (Stand: Mai 2025, BMEL).

Was die Vereinfachungen für Betriebe und Gesellschaft bedeuten

Die geplanten Vereinfachungen in der EU-Agrarpolitik könnten für landwirtschaftliche Betriebe Veränderungen im Arbeitsalltag bringen. Besonders kleine und mittlere Betriebe würden von einem reduzierten Verwaltungsaufwand profitieren, wenn beispielsweise die Doppelregulierung bei Erosionsschutz entfällt oder der Zwang zum Pflügen zum Erhalt des Ackerstatus wegfällt. Diese Änderungen versprechen mehr Praxistauglichkeit und Planungssicherheit – zwei Faktoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit vieler Betriebe entscheidend sind.

Allerdings bleiben zentrale Fragen offen. Die im Vereinfachungspaket nicht behandelten Regelungen wie die Nitratrichtlinie (NRL), die EU-Walderhaltungsverordnung (EUDR) und das Bodenmonitoring (Soil Monitoring) stellen weiterhin Herausforderungen dar. Hier fehlt es an der von BBV-Präsident Günther Felßner geforderten "grundlegenden Korrektur".

Das Europäische Parlament positioniert sich anders als der Bayerische Bauernverband. Es fordert mehr Flexibilität bei den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GLÖZ), verpflichtende Krisenzahlungen bei Naturkatastrophen sowie eine stärkere Berücksichtigung von Betrieben unter 50 Hektar und teilweiser Öko-Zertifizierung.

Sollte der Trilog am 17. Oktober 2025 die vereinbarten Vereinfachungen bestätigen, ergäben sich somit Veränderungen für die Bürokratiebelastung in der landwirtschaftlichen Praxis. Die Diskussion um Umweltstandards und Monitoring-Verpflichtungen dürfte damit weiter andauern – ein Spannungsfeld zwischen administrativer Entlastung und ökologischen Anforderungen, das die agrarpolitische Debatte auch über den aktuellen Reformprozess hinaus prägt.

Die nachfolgenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Bauernverbands.

Weiterführende Quellen:

10 Antworten

  1. Klingt nach einem guten Plan in der Theorie! Aber ich habe Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und wie schnell diese Änderungen kommen werden.

  2. „Weniger Bürokratie“ klingt super, aber was passiert mit den kleineren Betrieben? Haben sie genug Unterstützung bei der Umsetzung dieser Änderungen?

  3. Es ist ermutigend zu sehen, dass es Fortschritte bei der GAP gibt. Dennoch bleibt viel zu tun! Was ist mit den Nitratrichtlinien? Das scheint mir ein großes Thema zu sein.

    1. Ja genau! Die Nitratrichtlinien müssen auch beachtet werden, denn ohne nachhaltige Landwirtschaft hilft uns keine Bürokratieerleichterung langfristig.

    2. @Lukas Scheffler Du hast recht! Vielleicht sollten wir mehr über Alternativen diskutieren, wie man beides vereinen kann – weniger Bürokratie und mehr Umweltschutz.

  4. Die geplanten Vereinfachungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber ich mache mir Sorgen um den Umweltschutz. Wie wird gewährleistet, dass wir nicht auf Kosten der Umwelt sparen?

  5. Ich finde die Ansätze für die Vereinfachungen in der GAP sehr wichtig. Es ist nötig, dass weniger Bürokratie für Landwirte da ist. Wie wird das genau umgesetzt? Ist das wirklich für alle Betriebe vorteilhaft?

    1. Ich stimme zu, die Entlastungen sind nötig, aber gibt es auch spezifische Maßnahmen für kleine Betriebe? Das würde mich sehr interessieren.

    2. Eine gute Frage! Ich hoffe, dass die Politik hier klarere Vorgaben macht. Vielleicht könnte man auch mal einen Blick auf andere EU-Länder werfen?

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