Für viele junge Menschen wird der Führerschein längst nicht nur zur Frage der Zeit, sondern vor allem des Geldes. Wer mehrfach zur Prüfung antreten muss oder sich auf eine teure Fahrschulausbildung vorbereitet, merkt schnell, wie stark die Kosten den Weg zur Mobilität bremsen können.
Genau an diesem Punkt setzt die geplante Reform der Fahrschulausbildung an. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 20. Mai 2026 beschlossen, am 10. Juli befasst sich der Bundesrat damit. Erst danach zeigt sich, in welcher Form die Änderungen tatsächlich kommen.
Was die Reform an Theorie und Praxis verschieben soll
Der Entwurf sieht vor, Theorieinhalte stärker digital oder im Selbststudium zu vermitteln. Damit ist gemeint, dass Lernstoff nicht mehr in gleichem Umfang in Präsenzstunden in der Fahrschule vermittelt werden muss, sondern auch eigenständig erarbeitet werden kann. Zugleich sollen Präsenz- und Nachweispflichten reduziert werden.
Auch die praktische Ausbildung soll flexibler werden. Vorgesehen sind gelockerte Pflichtvorgaben und eine Beobachtungsfahrt nach privaten Übungsfahrten. Diese Fahrt soll offenbar helfen einzuschätzen, wie sicher sich Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Straßenverkehr bewegen, nachdem sie bereits außerhalb der klassischen Fahrschulstunden geübt haben.
Wichtig ist dabei die politische Einordnung: Bislang liegt nur der Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf vor, nicht die endgültige Regelung. Für Fahrschulen, Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie Begleitpersonen kommt es deshalb darauf an, wie der Bundesrat reagiert und wie die Länder die Reform später umsetzen.
Warum mehr Fahrpraxis als Entlastung gedacht ist
Der ADAC verweist auf einen Punkt, der in der Debatte seit Jahren eine Rolle spielt: Wer in der praktischen Prüfung scheitert, zahlt oft doppelt. Nach Angaben des TÜV-Verbands gab es 2024 hohe Nichtbestehensquoten bei Fahrprüfungen, besonders bei Klasse B. Das stützt die politische Argumentation, dass mehr Übung vor der Prüfung helfen könnte.
Der ADAC sieht deshalb Potenzial in zusätzlichen Übungsfahrten mit qualifizierten Begleitpersonen. Aus Sicht des Clubs könnte das die Erfolgschancen in der praktischen Prüfung verbessern und zugleich das Unfallrisiko nach dem Führerscheinerwerb senken. Beides dürfte allerdings nur dann relevant werden, wenn die Ausbildung tatsächlich so gestaltet wird, dass Fahranfänger mehr sichere Praxis sammeln können und nicht bloß neue Formalien entstehen.
Als Beispiele verweist der ADAC auf andere Länder und auf deutsche Erfahrungen mit begleitetem Fahren. Die Bundesanstalt für Straßenwesen nennt für BF17 eine rund 20 Prozent niedrigere Unfallrate in den ersten beiden Jahren des selbstständigen Fahrens. Eine Schweizer Evaluation aus dem Jahr 2026 berichtet von mehr begleiteten Fahrstunden und einer signifikant niedrigeren Unfallrate im ersten Jahr nach der Lernphase. Das österreichische L17-Modell sieht mindestens 3.000 Kilometer Ausbildungsfahrten vor und wird als wirksam beschrieben.
Diese Hinweise sprechen dafür, dass mehr Praxis helfen kann. Sie sind aber keine Garantie dafür, dass dieselben Effekte in Deutschland automatisch eintreten. Entscheidend sind die konkreten Regeln, die Qualität der Begleitung und die Frage, ob die Reform bundesweit einheitlich angewendet wird.
Was Fahranfänger und Begleitpersonen konkret betrifft
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger dürfte vor allem die größere Flexibilität spürbar werden. Wer den Theorieunterricht teilweise digital absolvieren kann, spart möglicherweise Wege und feste Termine. Ob das im Alltag tatsächlich Zeit und Geld spart, hängt jedoch davon ab, wie die Fahrschulen die neuen Spielräume nutzen und welche Anforderungen am Ende bleiben.
Für Eltern, Angehörige oder andere Begleitpersonen wird die praktische Seite wichtiger. Der ADAC fordert klare Sicherheitsstandards: geeignete Begleitpersonen, ausreichenden Versicherungsschutz, eine Kennzeichnung der Fahrzeuge und eine enge Einbindung der Begleitpersonen in die Ausbildung. Ohne solche Vorgaben könnte mehr Freiheit schnell zu Unsicherheit führen.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Die Nutzung des begleiteten Fahrens mit 17 sinkt nach Angaben des ADAC. Der Verband wertet neue Rahmenbedingungen deshalb als Chance, das Modell attraktiver zu machen. Ob das gelingt, hängt aber nicht nur von der Regel selbst ab, sondern auch davon, wie verständlich und praktikabel sie ausgestaltet wird.
Am Ende entscheidet die Umsetzung
„Einen Flickenteppich darf es nicht geben: Stattdessen müssen junge Menschen bundesweit die gleichen Chancen haben, die Fahrausbildung zu bezahlbaren Preisen und mit hoher Qualität zu absolvieren.“
Peter König, Verkehrspräsident des ADAC, bringt damit den Anspruch auf den Punkt, mit dem der Verband die Reform begleitet. Für die politische Debatte ist genau das der Prüfstein: Mehr Flexibilität klingt nach einer vernünftigen Antwort auf hohe Kosten und lange Ausbildungswege.
Doch wenn am Ende in den Ländern unterschiedliche Regeln entstehen, würden Fahrschülerinnen und Fahrschüler ebenso wie Fahrschulen schnell vor neuen Unterschieden stehen. Der nächste Schritt liegt nun bei Bundesrat, Ländern und Fahrschulen. Für den Alltag wird die Reform nur dann spürbar hilfreich, wenn sie verständlich, einheitlich und mit klaren Sicherheitsstandards eingeführt wird.
Quellen
- Tagesschau: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Fahrschulreform
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Entwurf zur Modernisierung der Fahrschulausbildung
- Tagesschau: Reform soll praktische Ausbildung flexibler machen
- TÜV-Verband: Mehr als 2 Millionen Fahrprüfungen
- Bundesanstalt für Straßenwesen: Hinweise zu BF17 und Unfallrate
- Schweizer Evaluation zum begleiteten Fahren
- Österreich: Informationen zum L17-Modell