Franziska Erdle neue ABDA-Chefin: Apothekenreform muss zum Stärkungsgesetz werden

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Franziska Erdle ist neue Hauptgeschäftsführerin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Sie kritisiert die geplante Apothekenreform als Bedrohung für die Versorgung vor Ort und will sich für ein „Apothekenstärkungsgesetz“ einsetzen. Parallel treibt sie eine interne Neuorganisation der Geschäftsstelle voran.

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– Franziska Erdle ist seit Januar 2026 neue Hauptgeschäftsführerin der ABDA.
– Sie kritisiert die Apothekenreform und will diese zu einem Stärkungsgesetz umgestalten.
– Die ABDA-Geschäftsstelle wird bis Mitte 2026 mit 14 flacheren Bereichen neu strukturiert.

Franziska Erdle übernimmt die Führung der ABDA

Seit dem Jahreswechsel hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) eine neue Hauptgeschäftsführerin. Franziska Erdle (53) leitet die Geschicke des Dachverbands ab dem 5. Januar 2026*. Die Juristin folgt auf Dr. Sebastian Schmitz, der zum Jahresende 2025 in den Ruhestand ging. Erdle berichtet direkt an den ABDA-Vorstand.

Ihr Amtsantritt fällt in eine politisch bewegte Phase. Die geplante Apothekenreform bestimmt die Agenda.

„Ich übernehme das Ruder in stürmischen Zeiten. Die Apothekenreform bedroht die Apotheken vor Ort und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Ich werde alles dafür tun, unsere berechtigten Forderungen zur Stabilisierung der Apotheken durchzusetzen,“ sagt Erdle.

Ihr erklärtes Ziel ist eine grundlegende Änderung des Gesetzesvorhabens.

„Das vorliegende Apothekenreformgesetz muss zu einem echten Apothekenstärkungsgesetz werden! Dafür suchen wir in den kommenden Monaten aktiv den Dialog mit Bundestagsabgeordneten.“

Neben der politischen Arbeit nimmt Erdle auch die interne Organisation in den Blick. Als Chefin des Deutschen Apothekerhauses will sie die interne Kommunikation optimieren und setzt auf die Potenziale Künstlicher Intelligenz. Unterstützung erhält sie von Claudia Korf, die seit Januar 2026 als Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin fungiert.

Mit Erdles Führungsübernahme startet zudem eine umfassende Neuordnung der ABDA-Geschäftsstelle. Die bisherige Struktur aus Geschäftsbereichen mit Abteilungen und Stabsstellen wird durch eine flachere Hierarchie mit insgesamt 14 Bereichen* abgelöst.

„Durch die neue, flachere Struktur heben wir Synergien und werden noch schlagkräftiger als bisher.“

Der Prozess dieser Umstrukturierung soll zur Jahresmitte 2026 abgeschlossen sein.

Apothekenreform und Strukturwandel: Ein Gesetz gegen den Trend

Die deutsche Apothekenlandschaft steht vor einer doppelten Herausforderung: Ein politischer Reformprozess trifft auf einen langjährigen strukturellen Rückgang. Im Dezember 2025 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG). Dieses Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, die Kompetenzen der Apotheken zu erweitern, eine niedrigschwelligere Versorgung zu schaffen und dem anhaltenden Apothekenrückgang entgegenzuwirken.

ApoVWG: Inhalt und Ziel

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte 2025 die Notwendigkeit, die Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen zu stärken. Sie positionierte die geplante Reform als Maßnahme, um die Kompetenzen der Apotheken auszuweiten und sie besser in die Versorgung zu integrieren*. Der Gesetzentwurf ist somit ein politischer Versuch, die Apotheke vor Ort zu stabilisieren und ihre Leistungspalette zu modernisieren.

Versorgungsdruck: Schließungszahlen

Dieser Reformschritt erfolgt vor einem besorgniserregenden Hintergrund. Die strukturelle Entwicklung zeigt einen klaren Negativtrend: Die Zahl der Apotheken in Deutschland nimmt seit Jahren ab*. Diese Schließungsstatistik verdeutlicht den wirtschaftlichen und versorgungsrelevanten Druck, unter dem viele Apothekenbetreiber stehen. Das ApoVWG soll hier gegensteuern. Ob der Gesetzentwurf diesen Trend tatsächlich umkehren kann, wird eine zentrale Frage der parlamentarischen Beratungen im Jahr 2026 sein.

Apothekenschwund: Was für Patienten und Politik auf dem Spiel steht

Die Diskussion um die Apothekenreform dreht sich nicht nur um Bürokratie oder Gewinnmargen. Im Kern geht es um eine zentrale Frage: Wie sieht die wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Zukunft aus? Während die Politik mit dem Gesetzentwurf Bürokratie abbauen und neue Aufgaben ermöglichen will, warnt der Apothekerverband vor einer weiteren Schwächung der Betriebe. Diese unterschiedlichen Perspektiven haben direkte Konsequenzen für die Versorgung vor Ort.

Der Trend zu Apothekenschließungen bildet den Hintergrund der aktuellen Debatte.* Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – sieht im geplanten Reformgesetz eine weitere Bedrohung für die Apotheken vor Ort und damit für die Patientenversorgung. Aus Sicht der Politik, vertreten durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (2025), sind die Apotheken hingegen eine „tragende Säule“ des Systems. Die Reform ziele laut ihrer Aussage explizit auf Bürokratieabbau, wirtschaftliche Verbesserungen und die Stärkung von Präventionsaufgaben.

Was bedeutet Apothekenschwund für Patienten?

Die schwindende Zahl an Apotheken ist kein abstrakter statistischer Wert. Für Bürgerinnen und Bürger kann sich dieser Trend konkret auswirken. Mögliche Folgen sind:

  • Längere Wege: Besonders in ländlichen Regionen oder Stadtteilen mit wenigen Apotheken verlängern sich die Distanzen zur nächsten Versorgung. Für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen wird der Zugang erschwert.
  • Reduzierte Beratungsqualität: Bei weniger Apotheken und möglichem wirtschaftlichem Druck bleibt womöglich weniger Zeit für das ausführliche, individuelle Beratungsgespräch – eine Kernkompetenz der öffentlichen Apotheke.
  • Schwächung lokaler Strukturen: Apotheken sind oft nicht nur Gesundheitsdienstleister, sondern auch wichtige Ankerpunkte in der Nahversorgung und Arbeitgeber vor Ort. Ihr Wegfall hat auch wirtschaftliche und soziale Folgen für die Kommune.

Diese potenziellen Konsequenzen verdeutlichen, warum die Diskussion über die wirtschaftliche Lage der Apotheken weit über den Verbandshorizont hinausreicht.

Politische Sicht vs. Verbandskritik

Die Positionen liegen hier deutlich auseinander. Die politische Führung betont die entlastenden und stärkenden Elemente der Reform. Ministerin Warken verweist auf die geplante Ausweitung von Kompetenzen, etwa im Bereich der Prävention. Das Ziel ist eine effizientere, zukunftsfeste Apotheke, die von bürokratischen Fesseln befreit wird.

Der Apothekerverband hingegen hält dem entgegen, dass ohne wirtschaftliche Stabilisierung alle neuen Aufgaben auf wackeligem Grund stünden. Die Sorge ist, dass weitere Apothekenschließungen die Versorgungsnetze so ausdünnen, dass selbst verbesserte Rahmenbedingungen für die verbliebenen Betriebe die entstandenen Lücken nicht mehr schließen können. Es geht also um die grundlegende Stabilität des Netzes, bevor von dessen Ausbau die Rede sein kann.

Die gesellschaftliche Relevanz der Reform zeigt sich genau in dieser Spannung: Zwischen dem politischen Ziel, das System moderner und leistungsfähiger zu machen, und der verbandlichen Warnung vor einem Kollaps der flächendeckenden Grundversorgung. Die Frage, welches Bild sich am Ende durchsetzt, wird die Alltagserfahrung von Millionen Patienten prägen.

Der Weg des Gesetzes: Vom Kabinettsbeschluss zur parlamentarischen Debatte

Der politische Prozess zur Apothekenreform hat eine entscheidende Etappe erreicht. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Apothekenversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) beschlossen*. Dieser Kabinettsbeschluss ist der formale Schritt, der den Gesetzentwurf für die parlamentarische Beratung freigibt. Damit liegt der Ball nun beim Deutschen Bundestag, wo die eigentliche politische Auseinandersetzung um die Zukunft der Apotheken beginnen wird.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Nach dem Kabinettsbeschluss folgt das sogenannte erste parlamentarische Durchlaufverfahren. Der Gesetzentwurf wird zunächst im Bundestag eingebracht, wo er in den zuständigen Fachausschüssen – primär im Gesundheitsausschuss – beraten wird. Dort finden Expert*innen-Anhörungen statt, bei denen Verbände, Wissenschaft und Praktiker ihre Stellungnahmen abgeben. Anschließend wird der Entwurf mit möglichen Änderungen im Plenum des Bundestags debattiert und zur Abstimmung gestellt. Stimmt der Bundestag zu, geht das Gesetz an den Bundesrat. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, muss auch die Länderkammer zustimmen, bevor es in Kraft treten kann. Dieser Prozess bietet zahlreiche Gelegenheiten für inhaltliche Korrekturen und politische Kompromisse.

Was Betroffene beobachten sollten

Für Apothekerinnen, Patientinnen und alle Interessierten lohnt es sich, die Debatten in den parlamentarischen Gremien aufmerksam zu verfolgen. Die Positionen der verschiedenen Fraktionen werden hier konkret. Die politische Grundlinie wurde bereits 2025 von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgezeichnet, die eine reformfreundliche Position vertrat und eine Ausweitung der Apothekenkompetenzen befürwortete (Stand: 2025). Nun gilt es zu beobachten, wie andere politische Akteure – von der Opposition bis zu den Koalitionspartnern – auf den konkreten Gesetzestext reagieren. Welche Änderungsanträge werden eingebracht? Welche Argumente dominieren die Anhörungen? Die Redaktion wird in einem späteren Beitrag über konkrete parlamentarische Termine und die Stellungnahmen weiterer Akteure berichten.

Die nachfolgenden Angaben und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

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